Fahrrad zweite Wahl wegen Lackschaden - Änderungen der Garantie/Gewährleistung?

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Hallo,

wenn ein Fahrrad als 2. Wahl aufgrund Lackschaden verkauft wird, hat man dann irgendwelche Einschränkungen bezüglich Garantie/Gewährleistung? Oder hat man auf alles selbigen Anspruch? Ausgenommen des Lackes..

Grüße
 
Wenn im Kaufvertrag keine Einschränkungen gemacht werden, dann hast du volle Gewährleistung.
Der gewerbliche Verkäufer kann das Rad aber als "gebraucht" deklarieren, dann kann er die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen, mehr nicht.
Bei der Garantie ist der Verkäufer frei, wie er diese gestalten, bzw ob er diese ausschließt.
 
Wenn im Kaufvertrag keine Einschränkungen gemacht werden, dann hast du volle Gewährleistung.
Der gewerbliche Verkäufer kann das Rad aber als "gebraucht" deklarieren, dann kann er die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen, mehr nicht.
Bei der Garantie ist der Verkäufer frei, wie er diese gestalten, bzw ob er diese ausschließt.
Das kann ein Händler allerdings nur bei einem tatsächlich gebrauchten Rad machen, ansonsten wäre das eine unzulässige Umgehung der Gewährleistungsrechte.
 


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