Wenn im Kaufvertrag keine Einschränkungen gemacht werden, dann hast du volle Gewährleistung.
Der gewerbliche Verkäufer kann das Rad aber als "gebraucht" deklarieren, dann kann er die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen, mehr nicht.
Bei der Garantie ist der Verkäufer frei, wie er diese gestalten, bzw ob er diese ausschließt.