Schön wäre, wenn Du mal Deine eigenen Quellenangaben auch bis zu Ende lesen würdest.
Anhang anzeigen 1962291
Ich habe damit erst mal kein Problem, weil, siehe mein erstes Posting:
Sofern der R-Punkt den entsprechenden Wert einhält, ist das tatsächlich ein Fahrrad im Sinne der EU-VO 168/2013.
Der spannende Punkt ist ein anderer. Schau dir die linke Spalte dieser Tabelle an. Da steht die Fahrzeugklasse, also L1e-A. Wie du siehst, liegt hier die zulässige Nenndauerleistung bei 1.000 W.
Nun werde ich vom Moderator sofort gesperrt, wenn ich schreibe, dass ein E-Bike ein Kraftrad ist. Umgekehrt ist hier aber ein Nicht-E-Bike und somit ein Nicht-Fahrrad ein Fahrrad. Lustig, oder? So ein L1e-A Fahrrad ist auch, haben wir schon gelernt, nach deutschem Recht iSd § 63a StVZO kein Fahrrad. Nach EU-Recht aber schon. Das Fahrzeug, um das es hier geht, hat aber ohnedies nur 250W Nenndauerleistung und wäre damit eben kein Fahrzeug der Klasse L1e-A und somit wären auch die Regeln dazu (dreirädrig usw.) obsolet. Dass hier Widersprüchlichkeit besteht, sieht man auch an Art 4 dieser VO, die Regelt:
"Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehendenFahrzeugklassen und -unterklassen, die in Anhang I beschrieben sind:
a) Fahrzeug der Klasse L1e (leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug), mit den Unterklassen:
i) Fahrzeug der Klasse L1-eA (Fahrrad mit Antriebssystem),
ii) Fahrzeug der Klasse L1-eB (zweirädriges Kleinkraftrad);
Wie man sieht, sollten Fahrzeuge der Klasse L1e eigentlich immer zweirädrig sein. In der zitierten Tabelle aber dann der Widerspruch.
Die Verordnung definiert aber den Felgendurchmesser (mit maximal 640 mm) und eben nicht den Raddurchmesser. Und auch 29“ MTB haben nur Felgen mit 622 mm.
Die konkrete Norm lautet:
Felgendurchmesser für Vorder- und Hinterrad: | mindestens 559 mm (entspricht 26 Zoll), aber nicht mehr als 640 mm (entspricht 28 Zoll) |
Reifenbreite: | nicht mehr als 47 mm (entspricht 1,75 Zoll) |
640 mm sind 25,20". Wofür könnten die 28" stehen? IVm der max. zulässigen Reifenbreite von 1,75"?
Gut die lassen sich ja nicht beliebig skalieren, 600kg Systemgewicht ist ja eher sehr speziell und als Pedelec ja nicht grad schnell, für den Innenstadtbereich aber immer noch besser als ein Auto, jedenfalls für Unternehmen
Im Kraftfahrrecht wird jede Lücke ausgenutzt. Jeder sieht sich hier ein gutes Geschäft und beginnt dann die Grenzen auszutesten.