Eurobike 2024: Hopper – Ist das noch ein Fahrrad?

Das ist so nicht richtig, da bist du zu ungenau.

Schau mal:

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Fahrzeuge der Klasse L1-eA benötigen natürlich eine Zulassung.

Fahrräder haben aus Prinzip nur zwei Räder.
 
Das ist völlig egal, weil die von mir zitierte Verordnung aus 2013 ist und noch dazu EU-Recht.
Und damit sind Liegeräder mit mehr als zwei Rädern und selbst getretene Fahrräder mit drei Rädern in Deutschland keine Fahrräder mehr. Hey, super, gut zu wissen :daumen:

Und §63a StVZO, StVZO geändert zuletzt mit
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 27.07.2021, Seite 3091
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 12.07.2021
ist damit auch komplett falsch. Jubel, erwischt
f040.gif
 
Zuletzt bearbeitet:
Und §63a StVZO

ist damit auch komplett falsch. Jubel, erwischt
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Leider nein. Das ganze liegt eher daran, dass hier schlampig gearbeitet, bzw. das wohl auf EU Ebene rein lobbyiert wurde. Das können die Deutschen, was das Kraftfahrrecht betrifft, ja besonders gut.

Merkst ja schon daran, dass das hier in der StVZO behandelt wird, obwohl ein Fahrrad da gar nichts verloren hat.


Rund um's E-Bike hat sich ja ein riesiger Wildwachs an halbgaren Regeln gebildet.
250 W Dauerleistung darf der Motor haben. Der neue von DJ reißt 1.000 W und ist legal.
 
Eben nicht. In der StVZO wird auch einiges für Fahrräder geregelt, aber eben nichts, was eine Zulassung ermöglichen würde. Sowas wie Licht, Rückstrahler, usw.
Das ist in AT zb der STVO geregelt.
 
Korrekt.
Und das bedeutet, dass
Fahrräder haben aus Prinzip nur zwei Räder.
in Deutschland so nicht ganz richtig ist. Fahrräder in Deutschland haben mindestens zwei Räder.

Und was ein Fahrrad ist regelt ein Gesetz:
„Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 118 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.“
 
Wenn du nicht gerade Jurist bist, steht dir dieses Urteil keinesfalls zu.

Ich nehme aber zur Kenntnis, dass du nicht verstanden hast, was eine Diskussion ist.
 
„(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
Es gibt allerdings eine andere Norm, in der die Kraftfahrzeugklassen aufgeführt sind, angefangen vom Pedelec.
Wo das jetzt genau war, habe ich vergessen, ich habe mir diese Vorschriften aber alle schon mal reingezogen.
 
Die Definitionsdiskussion hier zeigt doch vor allem eins: Als finanziell erfolgreicher "Fahrrad"hersteller brauchst du heute mindestens einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt im Entwicklungsteam. 😆
 
Du hast Null Ahnung von deutschem Recht.
Witzisch!!
Im übrigen heißt das im allgemeinen nicht 'Paragraph' sondern '§'. - Findest Du das auf deiner Tastatur? - Ich find's automatisch. 8-)

Und könntest Du lesen, dann wäre dir aufgefallen, daß es in § 63a II, 1. HS StVZO die Worte 'gilt auch' vorkommen. Da steht nicht 'ist'. - Was mag wohl der Unterschied sein??? 🤔 🤔 🤔

Und ganz genau betrachtet, ist der Satz falsch formuliert, statt
'Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1,'

müßte es heißen:
'Als Fahrrad im Sinne des Absatzes 1 gilt auch ein Fahrzeug,'

Aber wenn selbst der Gesetzgeber nicht kapiert, was er da schreibt, wie soll es der gemeine Forist kapieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Als S-Pedelec, das auf der Strasse fährt, macht es durchaus Sinn, da kann es mit dem Verkehr gut mithalten. Ist dann ähnlich wie ein 45er Auto. Und leider auch genauso teuer.

Als wetterfestes Gefährt für kurze und mittlere Strecken im Stadtbereich eine gute Lösung. Aber die Stellplatzfrage ist sicher berechtigt.

Als Pedelec auf Fahrradwegen Schwachsinn und eine Behinderung, wie jedes Lastenrad auch.

Warum man keine Hupe am Fahrrad gaben darf, das ist kleinliche Behördendenke. Genauso, dass ein Pedelec keinen Gasgriff haben darf.
 
Witzisch!!
Im übrigen heißt das im allgemeinen nicht 'Paragraph' sondern '§'. - Findest Du das auf deiner Tastatur? - Ich find's automatisch. 8-)

Und könntest Du lesen, dann wäre dir aufgefallen, daß es in § 63a II, 1, HS StVZO die Worte 'gilt auch' vorkommen. Da steht nicht 'ist'. - Was mag wohl der Unterschied sein??? 🤔 🤔 🤔

Und ganz genau betrachtet, ist der Satz falsch formuliert, statt
'Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1,'

müßte es heißen:
'Als Fahrrad im Sinne des Absatzes 1 gilt auch ein Fahrzeug,'

Aber wenn selbst der Gesetzgeber nicht kapiert, was er da schreibt, wie soll es der gemeine Forist kapieren?
Leider nicht am Mobiltelefon, meinst Du, sonst würde ich es mir schwerer machen als nötig? Vielleicht kannst Du ja aushelfen.

Tyrolens fragte, was ein Fahrrad sei. Das ist für die BRD in 63a Abs. 1 StVZO legaldefiniert. Mindestens zwei Räder usw. Sein Postulat, es müsse genau 2 Räder haben, findet keine Stütze im deutschen Gesetz bzw. in Verordnungen. Das ewige Beharren auf ner EU-Regelung, die nicht geeignet ist, das nationale Recht einzuschränken, belegt mein Fazit.

Seine Nebelkerze mit der Leichtmofaverordnung und der dort geregelten Radgröße für Fahrräder mit Verbrennungs-Hilfsmotor untermauert es noch.
 
EU Recht hat Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht; mit ganz wenigen Ausnahmen.
(https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2020/05/rs20200505_2bvr085915.html)

In der Leichtmofa Ausnahmeverordung wird gerade zwischen Fahrrädern und Mofas differenziert. Ob's dann ein Pedelec, Leichtmofa oder Fahrrad ist, spielt keine Rolle. Gerade darum wird differenziert. Ein Leichtmofa ist ein Fahrrad.

Wenn ich einen VW Polo auf Pedalantrieb umrüste, ist das also auch ein Fahrrad?

Wer sich hier selbst eine Grube gegraben hat, sollte spätestens dann klar sein, wenn die Fahrradwegbenützhungspflicht zum Tragen kommt. Darum ist die Einspurigkeit von Fahrrädern essentiell.
Der Gesetzgeber ist oftmals widersprüchlich. Das ist nichts neues.

Im Übrigen geht auch die EU sehr locker mit dem Fahrrad Begriff um. Für die EU ist auch ein S-Pedelec ein Fahrrad.

Warum das so ist, liegt darin, dass man sich nicht die Arbeit machen möchte, jede Menge Exoten in neue Fahrzeugklassen zu packen. Das wird aber sicher noch kommen. Derzeit nennt man das alles eben pauschal "Fahrrad".
Für Deutschland ist das insofern erstaunlich, als man dort sonst keine Probleme mit einem absoluten Wildwuchs an Fahrzeugklassen hat. Siehe https://www.kba.de/SharedDocs/Downl...DAD4AD91.live21321?__blob=publicationFile&v=4

Es gibt dazu immer wieder oder eigentlich laufend Streitereien. Zb ob sowas auch ein Fahrrad ist:

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hat immerhin auch Pedalantrieb.
 
schön das nicht jedes Ebike Thema in der immer gleichen Grundsatzdisussion endet angezettelt von Leuten die an Ebikes gar kein Ineresse haben. Egal ob e oder nicht, ist doch das gleiche Hobby und Sport.
 
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