Hallo liebe Kinder,
formal habt Ihr einen Kaufvertrag der von der Gegenseite nicht erfüllt wurde. Für den Fall gibt es bstimmte, vom Gesetzgeber vorgesehene Mittel: Mahnung mit Fristsetzung, später Mahnbescheid.
vorkasse-keine-lieferung
oder
Wie mahne ich einen Verkäufer auf Warenerhalt bzw. Rückzahlung ?
Im Prinzip ist es egal ob der Verkäufer gewerblich oder privat ist, das Problem ist das Ihr evtl. den Sachverhalt beweisen müßt- deshalb Anzeige, mails etc. pp. speichern.
Als Tip: vom Kaufvertrag zurücktreten und Geld zuückfordern- möchtet Ihr von so einem Typen einen Lenker?
Anrufen kann was bringen.
Ein Problem ist wenn euer Vertragspartner auch minderjährig ist...dann am besten die Eltern kontaktieren.
Polizei und Anwalt? Was die machen erkläre ich euch wenn Ihr erwachsen seid
(kleiner Tip: wenn Dich jemand "Betrüger" nennt kannst Du ihn bei der Polizei anzeigen und mit Hilfe des Anwalts verklagen).
Grüße, Markus
P.S.:"bis zu 6 Wochen nach Überweisung das Geld zurückholen.
Es können vielleicht ein paar Euronen Gebühr anfallen..." macht keine Bank, wäre strafbar. Du kannst von einem Konto per Lastschrift abbuchen, aber ohne Genehmigung des Kontoinhabers ist das Diebstahl- auch wieder was worum sich Polizei und Anwalt kümmern.