Geisterfahrer
unplugged
Er hat den Text geändert
Das ist halt immer noch Käse.Im eventuellen Garantiefall gilt die Regelung von Canyon (siehe Homepage). Bin aber dann gerne bei der Abwicklung behilflich falls nötig.
Um über ihn "die Abwicklung" hinzubekommen, müsste er gegenüber Canyon so tun, als sei er noch Eigentümer des Rades und habe es nie veräußert. Dafür gibt es auch einen Fachbegriff.
Es geht nicht nur um "die Abwicklung", es geht darum, ob überhaupt ein Anspruch besteht oder nicht.