Bekloppte Preise im Bikemarkt-Die Highlights

Er hat den Text geändert
Im eventuellen Garantiefall gilt die Regelung von Canyon (siehe Homepage). Bin aber dann gerne bei der Abwicklung behilflich falls nötig.
Das ist halt immer noch Käse.
Um über ihn "die Abwicklung" hinzubekommen, müsste er gegenüber Canyon so tun, als sei er noch Eigentümer des Rades und habe es nie veräußert. Dafür gibt es auch einen Fachbegriff.

Es geht nicht nur um "die Abwicklung", es geht darum, ob überhaupt ein Anspruch besteht oder nicht.
 

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Re: Bekloppte Preise im Bikemarkt-Die Highlights
Das ist halt immer noch Käse.
Um über ihn "die Abwicklung" hinzubekommen, müsste er gegenüber Canyon so tun, als sei er noch Eigentümer des Rades und habe es nie veräußert. Dafür gibt es auch einen Fachbegriff.

Es geht nicht nur um "die Abwicklung", es geht darum, ob überhaupt ein Anspruch besteht oder nicht.
Der Fachbegriff für das Angebotene ist Betrug
 
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Um über ihn "die Abwicklung" hinzubekommen, müsste er gegenüber Canyon so tun, als sei er noch Eigentümer des Rades und habe es nie veräußert. Dafür gibt es auch einen Fachbegriff.

Der Fachbegriff für das Angebotene ist Betrug
Ja, ist es das? Oder ist hier nur wieder blindes Draufschlagen (sorry, der ganze Thread is meist peinlich: gelangweilte, frustrierte Leute die andere zu Deppen oder Betrügern erklären um sich über sie erheben)?

Zur Sache: Der Erstkäufer erwirbt einen Anspruch gegenüber Canyon Schäden an dem von ihm gekauften Rahmen/dem Fahrrad entsprechend den Garantiebestimmungen reparieren zu lassen. Dieser Anspruch ist nicht übertragbar/veräußerbar - aber wo steht in den Canyon-AGBs, dass der Erstbesitzer welcher SEINE Ansprüche geltend macht noch zu dem Zeitpunkt Eigentümer des Rahmens sein muss?
 
Ja, ist es das? Oder ist hier nur wieder blindes Draufschlagen (sorry, der ganze Thread is meist peinlich: gelangweilte, frustrierte Leute die andere zu Deppen oder Betrügern erklären um sich über sie erheben)?

Zur Sache: Der Erstkäufer erwirbt einen Anspruch gegenüber Canyon Schäden an dem von ihm gekauften Rahmen/dem Fahrrad entsprechend den Garantiebestimmungen reparieren zu lassen. Dieser Anspruch ist nicht übertragbar/veräußerbar - aber wo steht in den Canyon-AGBs, dass der Erstbesitzer welcher SEINE Ansprüche geltend macht noch zu dem Zeitpunkt Eigentümer des Rahmens sein muss?
Natürlich ist das hier blosses echauffieren über andere Leute. Wir kaufen es ja nicht sondern amüsieren uns nur über die Angebote die manche Leute raushauen.
Und die Artikelbeschreibung war halt einfach Fehlerhaft. Jemand hat sich erbarmt und den Verkäufer darauf hingewiesen das da was nicht passt und der hat es dankbar angenommen. Das es so jetzt auch nicht ganz koscher ist sollte offensichtlich sein. Wie du schon schreibst der Garantieanspruch ist ein Angebot das Canyon den Erstkäufern macht und welches nicht übertragbar ist. Ergo erlischt der Anspruch wenn es weiter veräußert wird. Für den Zweitkäufer und den Erstkäufer. Gewährleistung ausgenommen. (Meiner Laienmeinung nach) Wie das rechtlich jetzt ganz genau ist? :ka: Keinen blassen Schimmer…
 
Ja, ist es das? Oder ist hier nur wieder blindes Draufschlagen (sorry, der ganze Thread is meist peinlich: gelangweilte, frustrierte Leute die andere zu Deppen oder Betrügern erklären um sich über sie erheben)?

Zur Sache: Der Erstkäufer erwirbt einen Anspruch gegenüber Canyon Schäden an dem von ihm gekauften Rahmen/dem Fahrrad entsprechend den Garantiebestimmungen reparieren zu lassen. Dieser Anspruch ist nicht übertragbar/veräußerbar - aber wo steht in den Canyon-AGBs, dass der Erstbesitzer welcher SEINE Ansprüche geltend macht noch zu dem Zeitpunkt Eigentümer des Rahmens sein muss?
In dem Moment, in dem ein Anspruch entstehen würde, ist er nicht mehr Erstbesitzer. Er ist und war nie Anspruchsinhaber.
 
Ja, ist es das? Oder ist hier nur wieder blindes Draufschlagen (sorry, der ganze Thread is meist peinlich: gelangweilte, frustrierte Leute die andere zu Deppen oder Betrügern erklären um sich über sie erheben)?

Zur Sache: Der Erstkäufer erwirbt einen Anspruch gegenüber Canyon Schäden an dem von ihm gekauften Rahmen/dem Fahrrad entsprechend den Garantiebestimmungen reparieren zu lassen. Dieser Anspruch ist nicht übertragbar/veräußerbar - aber wo steht in den Canyon-AGBs, dass der Erstbesitzer welcher SEINE Ansprüche geltend macht noch zu dem Zeitpunkt Eigentümer des Rahmens sein muss?
Mit dem Verkauf des Rahmens/ einer Sache, gibt der Verkäufer alle Rechte an der Sache auf.
Er kann keine Leistung auf eine Sache in Anspruch nehmen die ihm nicht gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Moment, in dem ein Anspruch entstehen würde, ist er nicht mehr Erstbesitzer. Er ist und war nie Anspruchsinhaber.
WTF? Natürlich ist er immer noch Erstbesitzer. Erstbesitzer heißt erster Besitzer. Nicht Besitzer.
Er kann keine Leistung auf eine Sache in Amspruch nehmen die ihm nicht gehört.
Warum nicht? Die Vereinbarung mit Canyon lautet: "Wenn du (Käufer, Erstbesitzer) den Rahmen mit der Rahmennummer YOLO69 bei uns kaufst und er geht innerhalb von 5 Jahren in die Wicken bekommst du einen neuen (oder so ähnlich)."
Aber bevor wir hier weiter philosophieren: Habt ihr Belege für eure Behauptung? Weil erst mal stets nicht in den AGBs. Ich suhe auch mal...
Mit dem Verkauf des Rahmens/ einer Sache, gibt der Verkäufer alle Rechte an der Sache auf.
Mit dem Verkauf eines Rahmen gebe ich doch nicht Ansprüche gegenüber Canyon auf. Scherzkeks. Canyon ist im Verhältnis zwischen Erstbesitzer und Zweitbesitzer doch total unbeteiligt...
 
WTF? Natürlich ist er immer noch Erstbesitzer. Erstbesitzer heißt erster Besitzer. Nicht Besitzer.
Der part stimmt natürlich. Wahrscheinlich könnte man sogar einen Fall aufmachen beim Amtsgericht. Der Anspruch auf Garantie erlischt aber mit dem Verkauf des Rahmens, weil der Erstbesitzer nicht mehr Besitzer ist.
Und wenn canyon schlau ist und kundenorientiert arbeitet werden sie auch kein Problem machen.

Man kann versuchen im Kaufvertrag gezielt auch diese Rechte mit zu übertragen. Auch das endet aber eher vor dem Richter als im verständigen Kundendienst.
 
WTF? Natürlich ist er immer noch Erstbesitzer. Erstbesitzer heißt erster Besitzer. Nicht Besitzer.
Er ist überhaupt kein Besitzer mehr. Er war's mal.

Wie würdest Du den Umstand, dass Canyon - ähnlich wie die meisten anderen Firmen - ihre Garantie auf den Erstbesitzer/Erstkäufer beschränken anders auslegen, als dass sie nur demjenigen Endkunden zustehen soll, der das Rad als erstes gekauft hat, solange, bis er sich davon trennt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Er ist überhaupt kein Besitzer mehr. Er war's mal.
Ach. D.h. das Fahrrad hat wenn es weiterverkauft wird keinen "Erstbesitzer" mehr? Muss ich mir merken. Dann könnte es ja nen neuen "Erstbesitzer" geben. Oder ne, d.h. danach gibt es nur noch Zweitbesitzer, weil es ja keine Erstbesitzer mehr gibt? Kann es mehrere Zweitbesitzer geben?

Oder anders: Erstkäufer und Erstbesitzer sind ziemlich sicher identisch. Und Erstkäufer bleibt man auch, wenn man nicht der letzte Käufer einer Sache ist.
 
Zweiten Teil noch lesen und beantworten.

P.S. Nach Deiner Logik könnte ich, auch wenn ich etwas weiterverkauft und -veräußert habe, wenn ich mitbekomme, dass es kaputtgeht, gegenüber dem Hersteller rechtmäßig meinen Anspruch geltend machen und z. B. Ersatzlieferung an mich verlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es hier Pokale für "Absolute Gewinner"!? 🧐

Wenn ja: Er hier reißt ganz locker jedem Fass den Boden aus:
Ein 8 Jahre altes, gebrauchtes, Alu Zaskar für das 8 Fache vom Neupreis:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...at-gebraucht-div-neuteile/1793069336-217-2653
Erst habe ich mir gedacht: Der Tickt doch nicht ganz Sauber.......:spinner:

Dann habe ich mir gedacht: Vielleicht ist im beim inserieren ein Fehler unterlaufen :ka:, Ergebnis:
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Ganz ehrlich: :spinner:

Also wenn es einen Pokal gibt, er hier hat Ihn sich wahrlich verdient! 🤣
 
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