Wer hat Erfahrung mit Haftung und Verkehrssicherungspflicht bei Mountainbike-Unfällen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hohoho . . . nicht mit Weihnachten verwechseln.
Sehr gewagt die Aussage von dir.
Hier halte ich mich noch zurück, meistens zumindest.
In freier Natur würd ich dir mal so richtig die Meinung zu deiner Meinung geigen und den der 2 mal wegen seinen alten kram hier geschrieben hat erst recht. Is klaro ja . . . ?
Und ich wär nicht der einzige der so richtig Bock drauf hätte. Wette ich mit dir.
Würd ich echt auch gerne, nur leider hab ich nicht die Buntstifte dazu um mich mit dir zu adäquat duellieren zu können.
 
Ein Mindestmaß an Selbstverantwortung sollte man erwarten dürfen.
ich glaube, das ist der punkt. selbstverantwortung jua, aber nur solange nix passiert. aber der TE ist nicht willens, selbst verantwortung für seinen unfall zu übernehmen. jemand anders soll das tun, und gefälligst auch dafür zahlen.
 
ich glaube, das ist der punkt. selbstverantwortung jua, aber nur solange nix passiert. aber der TE ist nicht willens, selbst verantwortung für seinen unfall zu übernehmen. jemand anders soll das tun, und gefälligst auch dafür zahlen.
schön dass auch du es endlich verstanden hast :daumen:


jetzt mal die Klage gegen die Gemeinde aufsetzen, weil der "Wanderweg" nicht als S4+ Trail ausgeschildert ist, den ich mit dem Gravel auf Sicht gefahren bin :o
 
Scheint so, dass Du der Erste bist, der mit Erfahrungen aufwarten können wird.
Viel Erfolg beim Prozess, und halt uns auf dem Laufenden, sobald es losgeht
Bis dahin gute Besserung



Fun Fact/Anderes Thema:
Bei uns im Nachbarort hat vor Jahren jemand auf Schadenersatz geklagt, weil er in einer engen Bundesbahn-Unterführung hängen geblieben ist, sich augeschürft hat und sein teures RR-Trikot geschrottet hat. Der Erfolg war, dass die Unterführung dauerhaft gesperrt wurde und alle Fussgänger und Radfahrer seitdem einen riesen Umweg auf sich nehmen müssen . . . . .
 
ich glaube, das ist der punkt. selbstverantwortung jua, aber nur solange nix passiert. aber der TE ist nicht willens, selbst verantwortung für seinen unfall zu übernehmen. jemand anders soll das tun, und gefälligst auch dafür zahlen.
Und wo hört dann deiner Meinung nach die Eigenverantwortung auf?
 
War in Saalbach am Bergstadl. [...]
es ist ja auch kein Wald und Wiesenweg, sondern ein künstlich angelegter Trail in einem Bikepark für den ich Geld zahle. Der Betreiber verdient also Geld damit, also sollte er meines Echachtens dafür sorgen...
So weit ich weiß, war der Bergstadl-Trail seit jeher ein Auf-/Abstieg zwischen dem Bergstadl und Hinterglemm.
Vor 15 Jahren ein wunderschöner Singletrail im alpinen Stil, Techflow vom Feinsten.
Seitdem wurde er immer weiter ausgebombt und zershreddet, die "natürliche Entwicklung" durch massive Bearbeitung mit Sportgeräten. Schöner ist er dadurch nicht geworden, aber es ist immer noch ein natürlicher Weg.
Der Betreiber der Bergbahnen ist ziemlich sicher rechtlich durch einen Passus "waldtypische Gefahren" wasserdicht abgesichert. Es dürften schon genügend, auf Gummispielplätzen sozialisierte, Verunfallte geklagt haben, das bringt so ein "Home of Lässig" eben mit sich.. :D
Und mal ganz ehrlich.. wenn das keine waldtypische Gefahr ist, das irgendwo eine Wurzel reinragt, was dann?

2013:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat hier schon verschiedene Dimensionen.
Die Gefahr ausschließen dürfte juristisch nicht möglich sein. Es gibt ein Vertragsverhältnis und damit eine (erhöhte) Verkehrsicherungs- und Sorgfaltspflicht. Das unterscheidet die Sache schon mal deutlich von einem öffentlichen Wanderweg.

Jetzt ist die Frage, was tun?
Du brauchst hier nen Anwalt in AT. Dazu einen der sich dem Thema annehmen mag, trivial erscheint es mir nicht. Ich stimme einem der Vorredner zu - das gäbe hier eine Gutachterorgie.

Nur mal angenommen, du hättest mit einer Klage Erfolg -man bedenke die Folgen für die Bikeparks. Könnte man in dieser Form wohl nicht mehr betreiben. Wo fängt es an, wo hört es auf? Darf der Kieselstein da sein oder muss der weg?

Für mich käme es auf den Schaden an.
Nur Material - abhaken, gehört zum Geschäft.
Am Fleisch und wird wieder? Würde ich auch abhaken.
Dauerhafter Schaden mit bleibender Beeinträchtigung oder gar Einschränkung der Berufsausübung? Dann würde ich eine Klage ernsthaft in Erwägung ziehen.

Nur mal so: In D gehen wir davon aus, dass unter 8.000 EUR Streitwert die Gerichts- und Anwaltskosten in keinem sinnvollen Verhältnis stehen...
 
Und Du hast dich extra hier angemeldet um die bösen Biker mal so richtig zurecht zuweisen? Zufällig mit dem TE bekannt oder verwandt?
Nope. Weder verwandt noch verschwägert. Aber hochgradig allergisch gegen Schwachsinn.

Und mal ein kleiner Realitätsscheck für alle, die bei diesem Unfall mit "Befahren auf eigene Gefahr" kommen, als wär es ein Freifahrtschein für den Betreiber...

@Leitn-Hax Eine 0815 Haftungsauschluss Klausel, heißt noch lange nicht, dass sich der Betreiber aus der Verantwortung ziehen kann. Wenn ma für einen Trail bezahlt, besteht ein Vertragsverhältnis - und damit auch eine Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Heißt: Die Strecke darf fordernd sein, aber sie muss trotzdem regelmäßig gewartet werden. Unnötige/uneinsichtige Gefahrenstellen, die leicht zu beseitigen wären, dürfen nicht ignoriert werden. Und ja - dafür brauchst du leider nen Sachverständigen für alpine Gefahren.

Wer hier also reflexartig alles auf "eigene Dummheit" schiebt, macht sich's zu einfach.
 
Und wo hört dann deiner Meinung nach die Eigenverantwortung auf?
naja, auf den bikepark-strecken solltest du immer auf sicht fliegen, und musst mit allem möglichen rechnen - forstmaschinen, tiere (stehen in den regeln); vielleicht sogar wurzeln, steine und :eek: dreck.

okay, die stelle is gefährlich und könnte besser gesichert sein. aber der bikepark-betreiber kann nicht alle strecken permanent kontrollieren, das wird das gericht auch bestätigen. die meisten parks haben in ihren AGB sogar drin stehen, dass man keine strecken auf sicht runterdübeln soll sondern sich schlüsselstellen, sprünge usw. vorher anschauen muss. selbst wenn auf jeder strecke alle zehn minuten ein mitarbeiter patroullie fährt, kann immer noch dazwischen irgendwo n baum umfallen. es kann ein reh, eine kuh, ein anderer biker auf dem trail sein.

du hast kein grundrecht auf vollgas, genau wie auf der autobahn. der trail muss nicht gefahrlos und in hoher geschwindigkeit befahrbar sein. im gegenteil: der betreiber weist sogar auf vorhandene, theoretische gefahren hin. oder sollte man an jeder stelle, wo jemand hingebollert ist, einen meter asphaltieren?

asphalt ist auch hart...

So, ich muss dann mal,

und schlage vor, wir treffen uns dann alle wieder, sobald der Prozess am Laufen ist . . .
so long🍿
:bier:
naja ich fürchte, dass /wie immer) dann nix mehr kommt. wenn @Leitn-Hax diesen prozess gewinnt und mit geld überschüttet wird, naja, das bekommen wir mit. dann werden die meisten bikeparks sehr schnell ihren betrieb einstellen :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
So weit ich weiß, war der Bergstadl-Trail seit jeher ein Auf-/Abstieg zwischen dem Bergstadl und Hinterglemm.
Vor 15 Jahren ein wunderschöner Singletrail im alpinen Stil, Techflow vom Feinsten.
Seitdem wurde er immer weiter ausgebombt und zershreddet, die "natürliche Entwicklung" durch massive Bearbeitung mit Sportgeräten. Schöner ist er dadurch nicht geworden, aber es ist immer noch ein natürlicher Weg.
Der Betreiber der Bergbahnen ist ziemlich sicher rechtlich durch einen Passus "waldtypische Gefahren" wasserdicht abgesichert. Es dürften schon genügend, auf Gummispielplätzen sozialisierte, Verunfallte geklagt haben, das bringt so ein "Home of Lässig" eben mit sich.. :D
Und mal ganz ehrlich.. wenn das keine waldtypische Gefahr ist, das irgendwo eine Wurzel reinragt, was dann?
Es spricht ja nix dagegen, dass eine Wurzel eine Waldtypische Gefahr ist. Aber wenn die Wurzel nicht Ursprünglich als Teil der Strecke vorhanden war und erst durch Erosion zu einer Gefahrenstelle wurde und dann nicht beseitigt wurde, obwohl das leicht zumutbar gewesen wäre, ist es schon schwer zu sagen, ob damit die Sorgfaltspflicht des Betreibers unzureichend war. Vor allem weil er die Strecke ja kommerziell nutzt und Kohle schäffelt. Also gegenzug könnte man ja erwarten, das der Trail dann auch entsprechend gwartet wird, das der Nutzer nicht auf unvorhersehbar Gefahren trifft. Und da bin ich nir eben nicht Sicher. Anhand meiner verletzung würde ich schin behaupten, dass das vermeidbar gewesen wäre, wenn die Wurzel nicht da gewesen wäre hätte ich nich ja nicht aufgeschlitzt. Und aufschlitzen würde ich jetzt ich nicht sehen im Sinne von ich bin nicht fahrskilltechnisch fähig sicher über einen Wurzelteppich oder ein Steinfeld zu rollen. Was ja un dem Sinn Downhill fahren ausmacht. Im Wald hätte ich gesagt klar, wenn ne Wuzel rausteht darf das sein, und ich oder die meisten würden das dann selbst beseitigen, aber in nem Bikepark fangt wohl keiner an auf eigene Faust wurzel abzusägen 😄
 
Unnötige/uneinsichtige Gefahrenstellen, die leicht zu beseitigen wären, dürfen nicht ignoriert werden.
von der seite her ist es dem TE hoch anzurechnen, dass er nix gesagt hat sondern die wurzel einfach lässt und erst anderthalb jahre später irgendwen verklagen will, um geld zu bekommen :daumen: welch noble absicht.

Aber wenn die Wurzel nicht Ursprünglich als Teil der Strecke vorhanden war und erst durch Erosion zu einer Gefahrenstelle wurde und dann nicht beseitigt wurde, obwohl das leicht zumutbar gewesen wäre, ist es schon schwer zu sagen, ob damit die Sorgfaltspflicht des Betreibers unzureichend war.
ich bin der meinung, das gericht wird von dir den nachweis fordern, dass dem betreiber 1. die gefahrstelle bekannt war; 2. er die zeit und die möglichkeit hatte, diese zu entfernen; und 3. es wider besseren wissens nicht getan hat (=grob fahrlässig gehandelt hat). und das wird vmtl, gelinde gesagt, schwierig. die strecke unterliegt aufgrund erosion permanenter veränderung. in saalbach gibts kilometerweise strecken, und die zu sichernden sind zuallererst die grünen und blauen.
 
von der seite her ist es dem TE hoch anzurechnen, dass er nix gesagt hat sondern die wurzel einfach lässt und erst anderthalb jahre später irgendwen verklagen will, um geld zu bekommen :daumen: welch noble absicht.


ich bin der meinung, das gericht wird von dir den nachweis fordern, dass dem betreiber 1. die gefahrstelle bekannt war; 2. er die zeit und die möglichkeit hatte, diese zu entfernen; und 3. es wider besseren wissens nicht getan hat (=grob fahrlässig gehandelt hat). und das wird vmtl, gelinde gesagt, schwierig. die strecke unterliegt aufgrund erosion permanenter veränderung. in saalbach gibts kilometerweise strecken, und die zu sichernden sind zuallererst die grünen und blauen.
Grobe fahrlässigkeit brauchts da nicht, bei Vertragshaftung reicht leichte Fahrlässigkeit, da müsste man meines Erachtens nur nachweisen, das es eine Gefahrenstelle über den Maßen eines mtb trails ist, die für einen Betreiber mit ausreichender Sorgfaltspflicht ersichtlich ist und beseitigt wird. Abgesehen davon wurde der Trail 2012 gebaut, und allg. sicherheitsrichtlinien für bikeparkstrecken gibts erst seit 2016. Wenn ein Betreiber seine Standards nachweislich nicht angepasst hat, könnte das auch als leichte Fahrlässigkeit gedeutet werden. Denn meiner Meinung nach dürfte wegen der dynamische Gefahrenentwicklung aufgrund von Erosion keine Bestandsregelung gültig sein.. Proof me wrong
 
Zuletzt bearbeitet:
Grobe fahrlässigkeit brauchts da nicht, bei Vertragshaftung reicht leichte Fahrlässigkeit, da müsste man meines Erachtens nur nachweisen, das es eine Gefahrenstelle über den Maßen eines mtb trails ist, die für einen Betreiber mit ausreichender Sorgfaltspflicht ersichtlich ist und beseitigt wird. Abgesehen davon wurde der Trail 2012 gebaut, und allg. sicherheitsrichtlinien für bikeparkstrecken gibts erst seit 2016. Wenn ein Betreiber seine Standards nachweislich nicht angepasst hat, könnte das auch als leichte Fahrlässigkeit gedeutet werden. Den meiner Meinung nach dürfte wegen der dynamische Gefahrenenteicklung aufgrund von Erosion keine Besatndsregelung gültig sein.. Proof me wrong

mal ganz respektvoll gefragt: wie heftig bist du eingeschädelt? :oops:
 
nö. leider bringe ich das kunststück, meinen lebensunterhalt mit dem verklagen anderer zu bestreiten, bisher nicht zustande - daher muss ich jetzt leider einer erwerbstätigkeit nachgehen :D ich würde das gern einem richter überlassen. ich wette nen kasten flötzinger spezi, dass wir von dir zu diesem thema in zwei-drei monaten nichts mehr hören werden.
 
nö. leider bringe ich das kunststück, meinen lebensunterhalt mit dem verklagen anderer zu bestreiten, bisher nicht zustande - daher muss ich jetzt leider einer erwerbstätigkeit nachgehen :D ich würde das gern einem richter überlassen. ich wette nen kasten flötzinger spezi, dass wir von dir zu diesem thema in zwei-drei monaten nichts mehr hören werden.
Also wenn du mir mit flötzinger Spezi kommst, melde ich mich sicher wieder 😂
 

Anhänge

  • 20231002_175553.jpg
    20231002_175553.jpg
    756,8 KB · Aufrufe: 204
  • 20231001_140625.jpg
    20231001_140625.jpg
    1,8 MB · Aufrufe: 208
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück