Wer hat Erfahrung mit Haftung und Verkehrssicherungspflicht bei Mountainbike-Unfällen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Solange da keine Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt wird da nix passieren. Alles andere sind ja typische gefahren.
 
Mir geht diese Opferbereitschaft auf den Keks, bist du ein Lämmchen?
Sowas sag ich eigentlich echt selten und ungern, aber vielleicht isses Mountainbiken dann doch nicht das richtige für dich.

Du hast dir weh getan, ja, das wünsche ich keinem.

Aber! Du hast finziell keinen Schaden davon getragen.
Deine Behandlung wird von deiner Krankenkasse bzw. Auslandskrankenversicherung übernommen. ( Die du beim ausüben dieses Sportes dringend haben musst, alles andere ist dumm und mehr als grob Fahrlässig. )
Solltest du danach einen Arbeitsausfall von sagen wir 1-2 Wochen gehabt haben, ist das ein Ding deiner Krankenkasse/Arbeitgebers.
Und absolut keiner von den genannten stellt dir eine Rechnung dafür und oder erhöht deswegen die Beiträge.

Also wofür willst du jetzt jemanden verklagen?
Schmerzensgeld? Womit du dich selbst bereicherst? Niemand auf dieser Welt hat dich dazu gezwungen einen Extremsport aus zu üben, Verletzungen sind in unserem Sport nicht auszuschließen.
Wie sagt mann so schön, " wer sich in Gefahr begiebt, kommt darin um !" Ich weiß, etwas überspitzt aber irgendwie auch passend.

Du schadest damit nur dem Bikepark sowie dem Mountainbike Sport.
Wenn noch mehr so denken wie du, Fahren unsere Kids bald nur noch Blaue Murmelbahnen weil kein Bikepark der Welt das Risiko mehr eingehen möchte Rote oder Schwarze Strecken im Angebot zu haben.

Also um zum Anfang zurück zu kommen.
Bitte überdenke dein Handeln noch mal, oder überdenke ob du dich für den richtigen Sport entschieden hast.
 
was Saalbach übrigens über den Weg schreibt:
Saalbach Website schrieb:
Ein Hochgebirgstrail vom Feinsten mit einigen schnellen Passagen, die aber immer wieder von knackigen Schlüsselstellen im verblockten und verwurzelten Gelände unterbrochen werden. Panorama und Trail-Erlebnisse sind kaum zu toppen.


Ein anspruchsvoller Trail für wahre Könner

Der oftmals sehr enge, verwinkelte und wurzelige Bergstadl-Trail ist eine wahre Herausforderung für versierte Biker und all jene, die es noch werden wollen. Trotz einer kurzen Schiebe-Passage von knapp 30 Metern ist der Fahrspaß und das Landschaftserlebnis auf dem schmalen und teils verblockten Trail einmalig.

Der stellenweise sehr technische Trail ist gespickt mit Spitzkehren, Anliegerkurven sowie einigen Stein- und Wurzelpassagen. Flowige Passagen wechseln sich hier gekonnt mit kniffligen Schlüsselstellen ab und an der Westgipfelbahn Mittelstation fädelt die Route in den Buchegg-Trail ein, der einen völlig anderen Charakter hat: Flowig und mit gut überhöhten Anliegern mäandert der Buchegg-Trail durch die Almwiesen und bietet ein würdiges Finale dieser anspruchsvollen Tour.
und weiter
Sicherheitshinweise schrieb:

Sicherheitshinweise​

Diese "Trails" sind unbeaufsichtigte Freeride-Strecken. Die Befahrung erfolgt auf eigene Gefahr. Entlang der Strecke gibt es keine besondere Gefahrensicherung. Auf sämtlichen von dem Tourismusverband und den Bergbahnen ausgewiesenen Mountainbike-Strecken gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO)!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versteh dich nicht. Du hast den Entschluss gefasst den Bikeparkbetreiber zu verklagen und fragst was wir davon halten. Ich halte nix davon und find im Übrigen die Entwicklung durchaus traurig. Vielleicht wäre eine Helmpflicht doch wünschenswert; immer und überall...

Also: Verklage den Bikeparkbetreiber doch, nichts anderes möchtest du doch tun. Dafür brauchst doch nicht unsere Meinung. Und hey, wenn Chat-GPT sich schon auf deine Seite stellt, was soll dann schon noch schief gehen?!

Wünsche dir viel Erfolg!
 
Das können die schon schreiben, trotzdem müssen sie sich an gesetzlich Vorschriften halten. Ich kann mir doch auch nicht aufs Auto schreiben, ich übernehme keine Haftung, und komm dan ungestraft davon wenn ich einen Unfall baue 😄
Nur das du im Bikepark auf deren Gelände bist.
Chatgpt wohl doch nicht die beste Beratung 🤦‍♂️.
Genau deswegen stellen Gemeinden Schilder auf, mit z.B. : Achtung dieser Weg wird nicht geräumt oder gestreut, betreten auf eigene Gefahr!
Und rate mal wer dort haftet, ich kann dir helfen, es ist NICHT die Gemeinde!
 
Falls du in der DIMB bist, melde dich mal bei denen. Die haben einige Beispiele die ggf. in diese Richtung gehen. Bei allen mir bekannten Fällen gegenüber Vereinen die Strecken betreiben oder Waldbesitzern die ggf. Strecken dulden, kam das Gericht bei "unüblichen" Gefahren am Ende zu dem Schluss, dass der Biker mögliche Gefahren und Folgen in Kauf genommen hat, sofern die Situation mit angepasster Geschwindigkeit zu erkennen bzw. verhindern gewesen wäre. Und da war auch in einige Urteilen von Schritt- bzw. Schiebegeschwindigkeit die Rede.
Das Foto zeigt deutlichen Bewuchs an den Seiten. Es wäre also ggf. zu erwarten gewesen, das Äste und Wurzeln in den Weg hängen und mit Schrittgeschwindigkeit hättest du anhalten oder ausweichen können. Also mindestens eine Teilschuld.
Ich würde vermuten die Haftungsfrage wird relevant, wenn da jede Woche einer reinhämmert.
Ansonsten fällt sowas ggf. unter die Verkehrsrechtsschutz und hier solltest du mal die Deckung prüfen lassen wenn du was unternehmen willst. Ohne Rechtschutz würde ich es lassen. Die Kosten für einen Prozess in AT sind zu hoch im Vergleich zu deinen Chancen.
 
Dann muss jetzt erstmal geklärt werden ob man überhaupt für die Wegenutzung zahlt oder ob das "Liftticket" von manchen auch mißverständlich "Bikepark-Ticket" genannt auch für dei Nutzung der Wege benötigt wird.

Andersrum gefragt: Ist die Nutzung dieses Trails ohne Ticket untersagt?
Die Frage ist durchaus ernst gemeint. Das verschiebt die oft zitierte Gesetzeslage:
https://www.law-experts.at/rechtsne...egehalterhaftung-haftung-mountainbike-strecke

Welche vertragliche Verpflichtung geht "Saalbach" mit Ticketverkauf überhaupt ein?
Stellt etwa ein Tourismusverein einen Weg ganz allgemein - ohne individuelles Regelwerk, Einzelbetreuung und nicht im Rahmen einer organisierten Veranstaltung - als Mountainbike-Strecke zur Verfügung, entsteht zu den Sportlern, die den Weg benützen, keine vertragliche Verpflichtung. Der Wegehalter haftet gegenüber dem Radfahrer gemäß § 1319a ABGB nur bei grobem Verschulden für den Zustand des Weges. Auch ein Vertrag, der zwischen dem Grundstückbesitzer und dem Tourismusverein abgeschlossen wurde, damit die Mountainbike-Strecke von allen Sportlern genutzt werden kann, führt nicht zu einer Haftung des Tourismusvereins zugunsten des Radlers. Solange der Tourismusverein nicht direkt mit den Radfahrern eigene Vereinbarungen trifft oder eine Veranstaltung organisiert, trifft ihn nur die deliktische Haftung für grobe Fahrlässigkeit (OGH 3 Ob 132/13b).
Quelle
 
Nur das du im Bikepark auf deren Gelände bist.
Chatgpt wohl doch nicht die beste Beratung 🤦‍♂️.
Genau deswegen stellen Gemeinden Schilder auf, mit z.B. : Achtung dieser Weg wird nicht geräumt oder gestreut, betreten auf eigene Gefahr!
Und rate mal wer dort haftet, ich kann dir helfen, es ist NICHT die Gemeinde!
Ich kann dir nicht ganz folgen ehrlichgesagt. Oder hast du schonmal an einem bikepark Trail gelesen: Vorsicht spitzige, wurzeln, die nicht typischen Trail hindernissen gleich sind. Abgesehen davon schreiben sie ja auch es gilt die stvo.
 
Dann muss jetzt erstmal geklärt werden ob man überhaupt für die Wegenutzung zahlt oder ob das "Liftticket" von manchen auch mißverständlich "Bikepark-Ticket" genannt auch für dei Nutzung der Wege benötigt wird.

Andersrum gefragt: Ist die Nutzung dieses Trails ohne Ticket untersagt?
Die Frage ist durchaus ernst gemeint. Das verschiebt die oft zitierte Gesetzeslage:
https://www.law-experts.at/rechtsne...egehalterhaftung-haftung-mountainbike-strecke

Welche vertragliche Verpflichtung geht "Saalbach" mit Ticketverkauf überhaupt ein?

Quelle
Das ist ja wohl logisch wenn sie menschen aufgrund ihrer Werbung, siehe homepage dafür anlocken. Außer wäre das leicht zu argumentieren, indem man sagen könnte ohne die Trails wäre die benutzung des Lifts für Biker unattraktiv.
 
Das ist ja wohl logisch wenn sie menschen aufgrund ihrer Werbung, siehe homepage dafür anlocken. Außer wäre das leicht zu argumentieren, indem man sagen könnte ohne die Trails wäre die benutzung des Lifts für Biker unattraktiv.
völlig egal:
Bike-Ticket schrieb:

Im Bike-Ticket inkludiert:​

  • Uneingeschränkte Benützung der in Betrieb befindlichen Seilbahnen: Kohlmaisbahn, Reiterkogelbahn, 12er KOGEL, Westgipfelbahn, Schattberg X-press und Schattberg Sprinter in Saalbach Hinterglemm, Asitzbahn und Steinbergbahn in Leogang, Streubödenbahn in Fieberbrunn
  • Biketransport
Trailnutzung ist nicht Teil des Tickets

Ich kann auch keinen Passus finden, dass die Nutzung der Wege kostenpflichtig ist.
Stattdessen wirbt Saalbach mit der schönen Landschaft, Biketouren mit und ohne Lift-Unterstützung, tollen Ausblicken, Hütten, "lässig-sein" und du zahlst auch immernoch keinen Eintritt für's Dorf.

Das ist nur was du im Kopf draus machst. Für die meisten Leute ist das wohl auch so, dass die nicht die 1200hm pedalieren wollen um dann einmal am TagBergstadl-Trail zu fahren. Aber erlaubt is das trotzdem.

Es gibt sogar eine ganze Seite mit Tour-Vorschlägen, inkl. GPS-download, völlig kostenfrei.
 
Müsste das dann nicht die ÖIMB sein 🤭

Einfach herrlich einem Hobbyjuristen beim Fall lösen zuzuschauen :love: Ich wünsche Dir körperlich wirklich gute Besserung @Leitn-Hax, aber eine rechtliche Komplettlösung wirst Du weder hier, noch bei Chat GPT erhalten. Es scheitert hier ja alleine schon daran, dass ständig deutsches und österreichisches Recht vermischt werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück