....und scheiße zum Beladen.Die einfachste Lösung wäre ein Dachträger... ist halt scheiße zum fahren.
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....und scheiße zum Beladen.Die einfachste Lösung wäre ein Dachträger... ist halt scheiße zum fahren.
Dann lies Dich mal hier im Thread und in die Gesetzeslage ein.Naja bevor hier Panik verbreitet wird sollten doch erstmal die Fakten auf den Tisch oder? Musst dich ja nicht gleich Persönlich angegriffen fühlen.
Was zählt denn alles zum Fahrzeug? Nehme an die Spiegel auch oder? Und glaub nicht das bei einem Golf die Räder über die Spiegel hinaus schauen.
Nach jahrelangem schwerer werden ist das Zeitalter der weight weenies wieder da....und scheiße zum Beladen.
Muss links und rechts sowie auch nach vorne gekennzeichnet werden?Bei 1350mm Radstand = knapp 2200mm Länge sind aber schon jetzt einige kleinere Autos auch in Deutschland zu solchen Warntafeln nach vorn und hinten verpflichtet.
Überstand 20cm zur Karosserie.
Und ich hatte damals schon am Ffwd (2100mm) am Heck Panik mit der schneidigen Bullifahrerin auf der linken Baustellenspur..
Fahrrad gehört ins Auto, fertig.
Fahrrad gehört ins Auto, fertig.
Habe den Thread eben erst entdeckt durch den Link im Laberforum.Dann lies Dich mal hier im Thread und in die Gesetzeslage ein.
Evtl. ist der eine oder andere hier schon weiter.
In Italien gilt übrigens wohl nur die Breite der Karosserie ohne Spiegel.
Wenn dort Platz ist, keine Frage. Ist aber halt leider nicht immer der Fall.Fahrrad gehört ins Auto, fertig.
Ich habe da überhaupt kein Problem damit und würde das machen.Was habt ihr eigentlich gegen Warntafeln links und rechts? Ist das so ein riesen Kostenfaktor oder so umständlich zu montieren? Ich habe immer eine angebracht mittig, dann werden es jetzt halt 2 Gesamt.
Bitte um Erleuchtung.
Ich versteh überhaupt nichts:
Es gab eine Gesetzesänderung, wonach keine Warntafel mehr nötig gewesen wäre.
Dagegen sind die Hersteller der Heckträger vorgegangen. WTF?
Und jetzt sind 2 Tafeln notwendig, außer die Räder stehen seitlich über, dann sind sie komplett verboten.
Verstehe ich das richtig ?
Bin bis jetzt nach Italien immer mit Heckträger und ohne Warntafel gefahren. War der Meinung, Wiederholungskennzeichen und Zusätzliche Beleuchtung reichen aus.
Nie Probleme gehabt. Vielleicht auch nur Glück.
Ich war wohnort- und berufsbedingt teilweise wöchentlich jeweils 2-3 Tage in Italien (und mit Bike), bzw. sonst auch öfters in ITA. Ich hab noch nie die Warntafel benutzt, und auch bei den 2 Verkehrskontrollen bisher (davon 1x Finanzpolizei, die mein ganzes Auto auf den Kopf gestellt hat) kein Problem deswegen gehabt.Ist halt wohl Italien...mal hat man Glück, mal kann man Pech haben? Ich hatte immer nur eine Warntafel dran, bin aber nie kontrolliert worden.
Die Tafel, oder auch 2, sind in 2 Minuten montiert. Die sind nicht das Problem.Ich war wohnort- und berufsbedingt teilweise wöchentlich jeweils 2-3 Tage in Italien (und mit Bike), bzw. sonst auch öfters in ITA. Ich hab noch nie die Warntafel benutzt, und auch bei den 2 Verkehrskontrollen bisher (davon 1x Finanzpolizei, die mein ganzes Auto auf den Kopf gestellt hat) kein Problem deswegen gehabt.
Mir ist in der Früh beim Wildcampen in einer engen Sackgasse zum Strand sogar einmal ein Polizeiauto am Träger (oder vermutlich den Bikes) seitlich angefahren – hab gedacht, jetzt gibts sicher Stress wegen Campen beim Strandzugang und Zufahrtsblockade. Aber nein, die sind einfach abgehauen. War aber auch "Offseason" beim Meer bzw. Winter/Frühlingsanfang.
Ich finde das ganze Thema auch ein wenig übertrieben, wie hier panisch und sorgenvoll reagiert wird. Aber vielleicht seh ich das als Österreicher ganz klischeehaft viel zu entspannt.
Alleine die hunderten Handgriffe in den letzten 15 Jahren, die ich bisher mit dieser dummen Tafel vergeuden hätte können ist es mir schon wert eventuell einmal Strafe bezahlen zu müssen.
Die Tafel, oder auch 2, sind in 2 Minuten montiert. Die sind nicht das Problem.
Wenn aber der seitliche Überstand verboten ist, wird das richtig doof.
Und 350 Euro Strafe sowie Stilllegen des Fahrzeuges, wenn das nicht umgebaut wird sind keine erstrebenswerte Perspektive.
Das kannst Du gerne entspannt sehen, ich sehe da ein Problem.
Das entspricht dann halt nicht den italienischen Vorgaben.Wenn man so eine Velosock übers Radel zieht, ist es dann lt. Gesetzgeber immer noch schlecht sichtbar?
Warum schreibt das dann der ADAC. Müsste er ja auch wissen, wenn es so wäre?Im Übrigen hätte das hier diskutierte Gesetz aus 09/10-2023 nur für Fzge mit I-Zulassung Gültigkeit gehabt. Fzge mit zB A oder D-Zulassung unterliegen der jeweiligen A oder D-Gesetzgebung und dürfen im Rahmen der EU-Zirkulationsfreiheit dann auch im Ausland bewegt werden. Die italienische Seele war natürlich erregt, keine Frage.
Grund zur Panik nördlich der Alpen bestand jedoch nie.
Dann frag die vermutlich hochdotierten Juristen des ADAC.Warum schreibt das dann der ADAC. Müsste er ja auch wissen, wenn es so wäre?
Wie schon immer mit diesen Heckträgern scheint das in I so eine Grauzone zu sein, wo sich keiner wirklich auskennt, incl. der ital. Behörden.
Die Frage solltest du an den ADAC adressieren und nicht Fette Qualle hier blöd anmaulen.Warum schreibt das dann der ADAC. Müsste er ja auch wissen, wenn es so wäre?
Und Du bist Dir absolut sicher, dass Vorschriften für die Nutzung eines Kraftfahrzeuges nur für die Fahrzeuge des jeweiligen EU-Landes gelten?Das Gesetz wurde per Verordnung des Consiglio dello Stato am 19. Januar 2024 suspendiert.
Bleibt alles beim Alten, also ruhig Blut.
Und: bei Heckträgern mit Wiederholungskennzeichen ist keine Warntafel nötig.
Im Übrigen hätte das hier diskutierte Gesetz aus 09/10-2023 nur für Fzge mit I-Zulassung Gültigkeit gehabt. Fzge mit zB A oder D-Zulassung unterliegen der jeweiligen A oder D-Gesetzgebung und dürfen im Rahmen der EU-Zirkulationsfreiheit dann auch im Ausland bewegt werden. Die italienische Seele war natürlich erregt, keine Frage.
Grund zur Panik nördlich der Alpen bestand jedoch nie.
Eigentlich logisch, da nur dann sichergestellt ist, dass die Sicht in den serienmäßigen Außenspiegeln weiterhin gegeben ist. Warum bei uns die Sicht einschränkende/verdeckende Ladung auf dem Heckträger anders bewertet wird wie mit einem Anhänger zu fahren, welcher breiter als die Karosserie ist (da sind Zusatzspiegel in D selbstverständlich), kein Ahnung.Dann lies Dich mal hier im Thread und in die Gesetzeslage ein.
Evtl. ist der eine oder andere hier schon weiter.
In Italien gilt übrigens wohl nur die Breite der Karosserie ohne Spiegel.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, dürfte laut italienischer Vorschrift kein Ladungsteil weiter nach hinten herausragen, als die Warntafel selbst. D.h. Die Tafel müsste eigentlich am Lenkerende befestigt sein.Wenn aber der seitliche Überstand verboten ist, wird das richtig doof.
Und 350 Euro Strafe sowie Stilllegen des Fahrzeuges, wenn das nicht umgebaut wird sind keine erstrebenswerte Perspektive.
Das kannst Du gerne entspannt sehen, ich sehe da ein Problem.
Vielleicht gut sichtbar. Aber eben auch im eigenen Außenspiegel. Dann evtl. Zusatzspiegeln nötig?Wenn man so eine Velosock übers Radel zieht, ist es dann lt. Gesetzgeber immer noch schlecht sichtbar?
OK, bitteschön. Siehe den Text unten, Seite 3, letzter Abschnitt. Das ist die konkrete Verordnung aus dem italienischen Verkehrsministerium.Und Du bist Dir absolut sicher, dass Vorschriften für die Nutzung eines Kraftfahrzeuges nur für die Fahrzeuge des jeweiligen EU-Landes gelten?
Wo steht das?
Klingt irgendwie auch nicht logisch, wenn jeder im Ausland genauso rumfahren dürfte, wie im Heimatland.
Dann wäre das Thema ja schon immer völlig egal gewesen, weil in D ja bspw. noch nie eine Warntafel vorgeschrieben war.
Der ADAC und andere einschägige Seiten sinngemäß schreiben dazu:
Wussten Sie schon, ...
... dass man sich bei PKW-Reisen in europäische Nachbarländer vor Reisantritt mit den verkehrsrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Reiseländer vertraut machen sollte? Dies gilt nicht nur für das Urlaubsland, sondern auch die Durchreiseländer. Ansonsten kann eine Kontrolle ein erhebliches Loch in der Urlaubskasse verursachen.Sowohl in Italien als auch in Spanien gilt eine Warntafel für Ladungen, die nach hinten herausrausragen oder überstehen, zur Pflichtausrüstung und muss gut sichtbar angebracht werden
Darüber hinaus: Das Gesetz ist nur ausgesetzt. Im Sommer wird darüber entschieden. Es ist nicht gestrichen.
Sorry, ist vielleicht falsch rüber gekommen. Wollte nicht dich zurecht weisen, oder anmaulen, wie es ein anderer User geschrieben hat, sondern eigentlich nur die Motivation des ADAC hinterfragen.Dann frag die vermutlich hochdotierten Juristen des ADAC.
Und eine Grauzone gibt es diesbezüglich überhaupt nicht.
Es ist in den Gesetzen und Bestimmungen alles klar und eindeutig formuliert.
Wollte hier nur Leuten relevante Informationen live aus Italien geben, und nicht gleich wieder zurecht gewiesen werden.
Viele Grüße.