Vom Auto angefahren worden

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Hi Leute!
Bin eben von Auto angefahren worden. Is nicht viel passiert außer einigen Prellungen und Schürfwunden.
Ich will jetzt mal wissen was ihr wegen der vorfahrtsregel meint.
Ich beschreib es mal:
Ich bin meine Straße runtergefahren. ca. 30km/h (mehr darf man dort auch nicht). Unten bin ich zur querstraße gekommen. Ich gucke schnell nach links und schnell nach rechts. Rechts kam keiner und links habe ich niemanden gesehen. Ich bin weitergefahren (Jetzt aber mit 20km/h habe vorher abgebremst). Und aufeinmal war dann dieses auto dort das mich voll von Bike rammte.
Es war also rechts vor Links. Ich hatte also vorfahrt gehabt.
An dem Auto sind jetzt auf der Motorhaube und an der Front einige Kratzer.

Ich hatte ja vorfahrt und das Auto durfte nur so langasm fahren, das es rechtzeitig zum stehen kommen kann.
Wie schnell das Auto war weis ich selbst nicht. Zeugen gibt es keine weiteren.
Er hat dann noch gemeint: Ich war ja schon recht weit gefahren und dann kamen sie dort raus.
Der hätte mich doch dann vorher sehen müssen. Oder???

Wer hat Schuld?

Jetzt könnt ihr Antworten

Sportliche Grüße
Dennis
 
Also ohne jetzt der große Spezialist in dem Thema zu sein, denke ich dass die Beulen und Kratzer an der Front des Wagens für Dich sprechen. Denn das beweisst ja das er Dich angefahren hat und nicht umgekehrt.

Wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast würde ich das Ganze erstmal über einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Wahrscheinlich hast Du ja Anspruch auf Schmerzensgeld oder Entschädigung für die Schäden am Bike. Zeugen wären allerdings sehr von Vorteil sollte es zu einer Verhandlung kommen.

Du kannst auf jeden Fall froh sein dass Dir nichts passiert ist.

rik
 
Hi,
ich denke auch, dass du im Recht bist.
1. Rechts vor links. Du kamst doch von rechts!?
2. Bist du angefahren worden und nicht umgekehrt!
3. Bist du rechtlich als Radfahrer und somit als Schwächerer sowieso erstmal im Vorteil.
Da dürfte der Autofahrer einen schweren Stand haben.

Hauptglück ist wohl das dir nix passiert ist. Sowas kann auch schlimmer ausgehen.

Gruss
Sascha
 
Als 15jähriger wird er wohl kaum eine Rechtschutzversicherung haben.
Außerdem sollte er bei den Eltern in der Haftpflichvers. mit drin sein (sofern diese eine abgeschlossen haben.....hoffentlich nicht am falschen Platz gespart!!!!)
Sollte es zu einem Personenschaden gekommen sein (Arzt nötig) ist die Polizei normalerweise dabei! Ansonsten Aussage gegen Aussage, wobei der Dosenfahrer im Nachteil ist.
Und die Fahrweise ist entsprechend anzupassen, so dass bei Auftauchen eines "Hindernisses" ein zum Stillstand bremsen noch möglich ist (ohne Kontakt). Gilt natürlich für ALLE!!

Gehe doch mal davon aus, dass der Autofahrer nicht ohne Hinterlassung seiner Anschrift und entgegennahme deiner Anschrift auf und davon ist...
 
So wie Du es geschildert hast, hat die Autofahrerin die alleinige Schuld. Es kommt allerdings auch auf die örtlichen Gegebenheiten an. Grundsätzlich darf der Vorfahrtsberechtigte nur so schnell fahren, dass er dem ihm gegenüber Vorfahrtberechtigten auch die Vorfahrt gewähren kann. Ist die Kreuzung schlecht einsehbar, könntest Du mit 20 km/h zu schnell gewesen sein, so dass gegebenefalls ein Mitverschulden zu berücksichtigen ist.

An Deiner Stelle würde ich der Dame Deine Schadenspositionen + Schmerzensgeld auflisten und Zahlung bis zum .... verlangen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist die KFZ Haftpflichtversicherung der Dame anschreiben und dort abrechnen. Wenn die irgendwelche Anstalten machen, kannst Du Dir immernoch Gedanken machen.

Falls Du noch Fragen hast kannst Du mich auch direkt anmailen.
Gruß S
 
Danke schon ma für die Antworten.
Also mein Vater sagte als er das gehört hat: Also ich zahle da erstmal nichts!!!
Also versicherung is natürlich abgeschlossen.
Und ob ich die so einfach anzeigen kann is ne andere sache. Man will es sich ja mit den leuten nicht verderben.
Sie sagsten ja noch zu mir: Ja wie Wohnen ja auch hier oben und wir wissen ja wie man auf die vorfahrt achten muss.
Schmerzensgeld kann ich warscheinlich nicht verlangen, da ich ja noch recht gut laufen kann (tut halt weh)

Wieviel die Reperatur beim Auto kostet werden wir ja sehen, und wer es zahlt wird sich dann herausstellen.

Dort wo ich wohne is auf den meisten Straßen nur 30km/h erlaubt. Wenn der Fahrer vor der Kreuzung abgebremst hätte und geguckt hätte ob jemand kommt hätte er mich sehen müssen (am ende der straße standen keine autos und auch sonst nichts das die Sicht behindert)

Noch nen paar Antworten wären cool :)

Sportliche Grüße
Dennis
 
Ich tippe auf Teilschuld. So 20% wird man dir wohl geben es sei denn, du kannst nachweisen ALLES (wirklich ALLES) richtig gemacht zu haben. Wenn du das getan hast, warum hast du dann das zu schnell auf die Kreuzung zufahrende Auto nicht so rechtzeitig gesehen, dass du noch anhalten konntest?

Ich will kein Miesepeter sein, aber ich habe das selbst bei mir und anderen schon ein paar Mal erlebt. Nach allgemeinem (d.h. laienhaften) Rechtsverständnis hast du Recht und keine Schuld. Vor Gericht kommt dann alles ganz anders... Könnte jetzt ein paar Beispiele reinstellen, aber das führt wohl zu weit.

Sag mal Bescheid wie es gelaufen ist.

Ciao
Öcsi
 
öcsi schrieb:
Ich tippe auf Teilschuld. So 20% wird man dir wohl geben es sei denn, du kannst nachweisen ALLES (wirklich ALLES) richtig gemacht zu haben. Wenn du das getan hast, warum hast du dann das zu schnell auf die Kreuzung zufahrende Auto nicht so rechtzeitig gesehen, dass du noch anhalten konntest?

Ich hab ja auch nicht gesagt das ich alles richtig gemacht habe.
Ich war halt unvorsichtig und hab net richtig geschaut.
 
du hast keine schuld. das ist eigentlich ganz einfach:
bei rechts vor links, hat der, der von rechts kommt vorfahrt. er muß (theoretisch) nicht mal nach links schauen. allerdings darf man seine vorfahrt nicht erzwingen. also, sollte der von links kommende verkehrsteilnehmer schon in der kreuzung sein, in diesen reinfahren und sagen "haha, ich komme von rechts", das läuft nicht. dies ist aber bei dir wohl nicht der fall, da er wohl dir in die linke seite gefahren ist (wenn ich das jetzt richtig mitbekommen habe).
ich würde mal behaupten, daß er dich entweder übersehen hat, oder einfach unachtsam war. an deiner stelle würde ich nichts zahlen, aber meine kosten ihm in rechnung stellen und einfordern. laß dich auf keine spielchen ein, rechts-vor-links ist, wenn man seine vorfahrt nicht erzwingt oder einen versicherungsbetrug begeht, eindeutig!!!

addi
 
stimme dem öcsi zu... wahrsch. wird´s auf ne teilschuld hinauslaufen, weil wenn du nach links geschaut un das Auto gesehen immernoch hättest abbremsen können ... natürlich wird den Autofahrer die Hauptschuld treffen weil rechts vor links übersehen ...
Hauptsache dir is net allzu viel passiert!!!! ... aber wie geht´s eigentlich deinem Bike??? ;)
 
So eine ähnliche Situ kenne ich vom Kumpel. Als stärkerer Verkehrsteilnehmer ( Auto ) hast du IMMER Rücksicht auf die Schwächeren ( Biker ) zu nehmen. Somit hat sie Mist gebaut! ;)
 
Also ich sehe da, wenn's normal läuft, überhaupt kein Problem für dich. Lass dir die Versicherung vom Unfallgegener geben und wickle alles da dirket ab. Bei der klaren Sach- und Rechtslage - Autofahrer haftet aus verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung, du nicht - dürfte die Versicherung das ziemlich schnell zu 100% regulieren. Polizei oder Anwalt brauchst du da nicht.

Es kann natürlich immer passieren, dass du einen Sachbearbeiter bei der Versicherung erwischst, der schlecht geschlafen hat und beginnt, Fehler bei dir zu suchen. Der hat hier aber wenig Chancen. Kopf hoch, die Sache sollte schnell bereinigt sein.

Grüße,
Max
 
swift daddy schrieb:
stimme dem öcsi zu... wahrsch. wird´s auf ne teilschuld hinauslaufen, weil wenn du nach links geschaut un das Auto gesehen immernoch hättest abbremsen können ...
aber wie geht´s eigentlich deinem Bike??? ;)

Ich hab das Auto ja erst nicht gesehen.
Ich messe und Fotografiere gleich mal die Bremsspuren unten bei der Straße. Waren auf jeden fall welche da. Kann ich ja auch mal ins Forum stellen.
Meinem Bike gehts eigentlich ganz gut. Bis auf nen verbogenes Schaltauge. Das Schaltwerk könnte auch was abbekommen haben (muss aber mal testen)

m_addi schrieb:
also, sollte der von links kommende verkehrsteilnehmer schon in der kreuzung sein, in diesen reinfahren und sagen "haha, ich komme von rechts", das läuft nicht. dies ist aber bei dir wohl nicht der fall, da er wohl dir in die linke seite gefahren ist (wenn ich das jetzt richtig mitbekommen habe).

Ja das auto kam von links.
 
Wichtig ist auch, dass DU am besten heute noch zum Arzt gehst und Dich untersuchen lässt.

Falls Nervenbahnen geschädigt wurden, treten Symptome oft erst nach ein paar Tagen auf und es wichtig, dass zur Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche alle Schäden dokumentiert werden.

Schuld wird Dich kaum treffen - wenn Du es Dir nicht mit den Nachbarn verleiden willst, lass es halt Deine Eltern machen. Deine Eltern werden das sicher für Dich regeln können, das musst Du noch nicht, Du bist halt auch noch sehr jung.

Niemand wird es Dir übel nehmen, letzten Endes werden alle froh sein, dass Dir nichts schlimmes geschehen ist.

Viele Grüße

Mischiman
 
D4®k»«f0X schrieb:
Ich hab das Auto ja erst nicht gesehen.
Ich messe und Fotografiere gleich mal die Bremsspuren unten bei der Straße. Waren auf jeden fall welche da. Kann ich ja auch mal ins Forum stellen.

Interessant wären neben der Bremsspurlänge dann noch folgende Angaben:
- Fahrbahnbeschaffenheit (Asphalt/Bitumen, Sand, Gras o.ä.)
- Fahrbahn trocken, nass, Reif/Eis (zum Unfallzeitpunkt)
- Aussehen der Bremsspur (durchgängig, unterbrochen ...)

Aus den Parametern kann man eine ungefähre Ausgangsgeschwindigkeit berechnen (siehe hier). Ein paar Verzögerungswerte findet man hier.
 
Wenn wirklich, wie du schreibst an der Front des Wagens die Kratzer sind und nicht am rechten Kotflügel, hat einwandfrei der Wagen DICH gerammt und nicht umgekehrt.
Um mal zu sehen, wie schnell die Frau war, könnte folgender Link interesasant sein:
http://www.autokiste.de/start.htm?site=/service/anhalteweg/index.htm

Sollte sich rausstellen, daß sie auch noch zu schnell war, dann hat sie eh verschi$$en.
 
Geh im Nachhinein zur Polizei, sag Du bist angefahren wurden und Du willst ein Protokoll. Die Polizei wird das machen und eine Anhoerung des Gegenuebers veranlassen. Da muss der Unfallgegner schon genau aufpassen was er sagt. Du kannst ihn wegen fahrlaessiger Koerperverletztung drankriegen, musst aber dieses Mittel nicht ausreizen.

Ich hatte mal einen Unfall mit nem Motorrad, da hab ich es genau so gemacht.
Der Unfallgegner als Linksabbieger hatte mir die Vorfahrt genommen, hatte sich dann aber in Ausreden versucht. (Er hatte erfunden, dass ich angeblich rechts ein anderes Fahrzeug, dass ihn vorlassen wollte, ueberholt haette) Hat ihm aber bei der Polizei nichts genuetzt, war erstens sehr unglaubwuerdig und zweitens haette es an der Vorfahrtssituation selbst wenn diese krasse Luege gestimmt haette nix geaendert. Ich denke, bei Dir ist es aehnlich.

Aber bered das vorher mit Deinen Eltern.

Gruss
waldkater
 
Speedbullit schrieb:
Grundsätzlich darf der Vorfahrtsberechtigte nur so schnell fahren, dass er dem ihm gegenüber Vorfahrtberechtigten auch die Vorfahrt gewähren kann.
Der Satz ist bullshit, solltest Du vielleicht nochmal ueberdenken, was daran falsch ist.

Gruss
waldkater
 
waldkater schrieb:
Der Satz ist bullshit, solltest Du vielleicht nochmal ueberdenken, was daran falsch ist.

Gruss
waldkater

Der Satz ist überhaupt kein Bullshit und begründet sich aus den Grundsätzen der halben Vorfahrt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
 
waldkater schrieb:
Geh im Nachhinein zur Polizei, sag Du bist angefahren wurden und Du willst ein Protokoll.

Das ist Bullshit, wenn dann muss er zur Polizei gehen und Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten. In dem Ermittlungsverfahren wird dann die Unfallgegenerin angehört und kann die Aussage verweigern.

Wenn Sie eine Aussage macht, kann diese gegebenenfalls in das Zivilverfahrten eingeführt werden, aber Bindungswirkung besteht nicht. Das bedeutet, selbst wenn sie wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird, kann in dem Verfahren auf Schadenersatz und Schmerzensgeld der Anspruch versagt werden.

Wenn ich es richtig rausgelsen habe, hat Dein Vater eine Haftpflichtversicherung. Dieser müßt Ihr den Vorfall melden. Nach dem dargestellten Sachverhalt wird diese nicht regulieren. Fall die Dame trotzdem Schadenersatz will, muss Sie demnach klagen. Die Haftpflichtversicherung wird dann das Verfahren führen und auch den Anwalt bezahlen. Trust me.

wenn Du was von der Dame willst musst Du dich selbst bemühen. Und auch für Prellungen und Schürfwunden gibt es Schmerzensgeld.

Gruß S
 
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