Versicherungsspaß nach Einbruchdiebstahl

MB_Bazillus

Ueberflieger
Registriert
14. Januar 2005
Reaktionspunkte
0
Ort
München
Hi Leute,
Mitte Januar wurde mein Kellerabteil aufgebrochen und mein MTB geklaut. :heul:
Soweit so gut, Bike ist ja versichert. Bei wem?: Poste ich, wenn ich meine Kohle hab` ... und die Versicherung gekündigt habe!
Erster Anruf bei der Versicherungstante nachdem die Polizei alles aufgenommen hatte:
"Bei mir wurde der Keller aufgebrochen, mein MTB ist weg!"
Antwort: "Ich schick`Ihnen ein Schadenformular zu!"
Am Abend kam mir das doch etwas komisch vor und ich hab nochmal die offizielle Hotline der Versicherung angerufen:
"Ne, wir haben nichts im System, kein Schaden gemeldet!"
Zwei Tage später - die Formulare sind mittlerweile da, erneuter Anruf bei der, für mich zuständigen Sachbearbeiterin:
"Wie hoch ist mein MTB eigentlich versichert?"
"Fahrräder sind grundsätzlich bis zu einem Wert in Höhe von 2% der Gesamtversicherungssumme versichert!"

Mittlerweile habe ich mich schlau gemacht: Begrenzung der Entschädigungssumme gilt nur für einfachen Diebstahl - in meinem Fall liegt ein schwerer Einbruchdiebstahl vor. In den Versicherungsbedingungen ist hierfür keine Begrenzung vorgesehen bzw. Fahrräder sind nicht ausgeschlossen!
Anruf bei der netten Versicherungstante:
"In meinem Fall handelt es sich um schweren Einbruchdiebstahl! Gilt die Beschränkung auf 2% auch dann?"
"Ja!"

Ich zitierte kurz aus den Versicherungsbedingungen und legte meine persönliche Ansicht der Dinge dar...

"Ach so, dann ist das natürlich etwas anderes ...! Dann ist das Bike voll versichert!"

Fast vier Wochen nach dem Einbruch: von der Versicherung habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich mich nochmal etwas gedulden möge mit der Überweisung!

Anruf bei der Versicherungstante:
" Wann kann ich mit einer Auszahlung rechnen?"
"Das kann sich schon noch so 4 bis 6 Wochen hinziehen!"
"Aber dann sind wir mitten im Frühling und die Lieferzeiten für die Bikes werden immer länger!"
"Tja, da kann man nichts machen!"


Habe mir die Versicherungsbedingungen nochmal geschnappt - und siehe da:
§29 ... Der Versicherungsnehmer hat vier Wochen nach der Schadensmeldung
Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe der mindestens zur Auszahlung kommenden Versicherungssumme!"


Wollen die einen denn immer so vera....


Fortsetzung folgt!
 
Habe bei einem ähnlichen Fall vor 4 Jahren sehr gute Erfahrung mit meiner Versicherung gemacht. Mein Rad ist auch aus unserem Keller gestohlen worden.Kripo war da und hat die Sache aufgenommen. Meinen Versicherungsfuzzie habe ich noch am gleichen Tag angerufen und die Sache gemeldet.Am gleichen Tag bekam ich schon einen Anruf von der Schadenstelle der Versicherung. Nach der Schilderung des Einbruchs sagte mir der Sachbearbeiter das das Rad zu 100 Prozent versichert ist, weil es aus dem eigenen Keller gestohlen wurde und damit zum Hausrat gehört. Anders sähe die Sache bei einem Diebstahl tagsüber aus wenn man mit dem Rad unterwegs ist. Dann wird in den meisten Fällen und je nach Versicherung 1-2 Prozent der Hausratversicherungssumme gezahlt. Nach dem Einsenden der Kaufbeläge war das Geld nach 7 Tagen auf meinem Konto. Das Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft solle ich noch zur Versicherung schicken.
 
Hallo MB_Bazillus!

In welcher Form ist denn das Fahrrad versichert und was kostet Dich das?

:daumen:-drück, dass die Abwicklung schnell von statten geht und Du bald wieder radeln kannst.
 
Hiho Bazillus,

na prima erst mal gleich rumkotzen und kündigen, kann ja verstehen das du aufgeregt bist, aber überlege dir doch erst mal was du da alles postest.
was is denn ein schwerer diebstahl ??? es gibt nur einfachen diebstahl und/oder den einbruchdiebstahl ! wenn du schon beim § pauken bist dann lese dir das alles und richtig durch, entscheidend ist lt. vvg (vers.-vertrags-gesetz) auch das die vers. erst zahlen muß/kann wenn auch die polizei/staatsanwaltschaft die ermittlungen eingestellt hat. oftmals stellt sich auch herraus das es sich z.b.um vers.-betrug handelt (sehr beliebter volkssport)! oder das (sehr oft bei hausratpolicen) nur einfacher diebstahl versichert ist und und und! die meißten versicherten wissen weder bei welchem unternehmen sie versichert sind, noch ist der der inhalt oder die bedingungen bekannt. im schd.-fall wird dann erst mal sofort auf die fuzzis/tanten und die vers. im allgemeinen rumgekotzt.

Tschau FF
 
Hi Feuchtefurunkel,
von der Polizei habe ich eine Bestätigung erhalten auf der von "schwerer Einbruchdiebstahl" die Rede ist. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Und klar, ich gebe Dir Recht - die Versicherung muss sich absichern, dass hier kein Betrug im Spiel ist. Die Zeilen die ich geschrieben habe, spiegeln auch nur einen kleinen Teil meiner Konversation mit der Versicherung wider.
Wenn ich bei der Versicherung nachfrage, in welcher Höhe mein Bike bei einem Einbruchdiebstahl aus meinem Keller versichert ist und man mir sagt, "zu 2% der Versicherungssumme!", dann ist das schlichtweg mindestens unfair! Es stimmt einfach nicht!
Auch denke ich, habe ich doch dargelegt, dass ich mir die Versicherungsbedingungen gaaaanz genau durchgelesen habe. Zuerst habe ich mich damit abgefunden, dass ich halt nur einen Teil ersetzt bekomme. Dann habe ich mir die Versicherungsbedingungen nochmal genau durchgelesen und festgestellt, dass sich die Sache anders verhält als man mir von Seiten der Versicherung zugestehen will.
Glaub mir, ich bin nicht der Typ, der grundlos rumnölt. Aber ich habe brav meine Beiträge bezahlt - und nun im Schadenfall werde ich falsch informiert und vertröstet...
Das kann es nicht sein - und deshalb werde ich den Namen dieser Versicherung auch posten, sobald der Fall abgeschlossen ist.

Viele herzliche Grüße
Bazillus

EDIT: Ehrlich gesagt - ich bin kurz davor, die Sache meinem Anwalt zu geben...
 
Versicherungen kannst Du alle in die Tonne treten.

Was sie Dir alles versprechen , wir lassen sie im Schadensfall nicht alleine , wir lassen sie nicht im Regen stehen, alles nur bla bla bla.

Hauptsache Du unterschreibst und wenn mal was sein sollte biste der dumme.
 
feuchtefurunkel schrieb:
was is denn ein schwerer diebstahl ??? es gibt nur einfachen diebstahl und/oder den einbruchdiebstahl !

Ich weiss zwar nicht, wie die Versicherungen ihre Definitionen auslegen, aber strafrechtlich ist das eindeutig geregelt.
Ein sog. "besonders schwerer Diebstahl" (auch BSD abgekürzt) liegt vor, wenn die Sache z.B. besonders gesichert war. Hier reicht es aus, wenn z.B. das Bike angeschlossen und/oder in einem verschlossenen Raum stand. Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn keine zusätzliche Sicherung vorhanden war. Das ist z.B. bei einem nicht angeschlossenen Bike der Fall. Bei der Unterscheidung kommt es darauf an, ob der Täter eine Vorrichtung/ein Hindernis überwinden muß, um den Diebstahl zu vollenden.
 
Hi,

immer schön verallgemeinern... :daumen:

Fakt ist, daß die Aussage 2% falsch ist. Da hat die gute Frau keine Ahnung.

Mann kann in die Hausratversicherung Fahrraddiebstahl mitversichern und zwar in Höhe von 1,2,.. % der Hausratversicherungssumme. Das bedeutet, daß das Rad ausserhalb des Versicherungsortes (Wohnung, eigener Keller (nicht Rad- bzw. Gemeinschaftskeller)) mitversichert ist, wenn es a) angeschlossen wurde und b) es in der Zeit zwischen 6-22 Uhr gestohlen wurde (in der Nacht nur, wenn es sich im gebrauch befindet).

Aus dem eigenen Keller gestohlen, ist es in der Definition Hausrat und voll versichert.

Im Rahmen der Aussenversicherung (meist 10% der Versicherungssumme) ist es übrigens nicht nur z.B. im Hotelzimmer versichert, sondern auch direkt bei der Tour. Springt ein Strolch hinterm Busch hervor und bedroht Euch so, daß für Euch eine Gefahr für Leib und Leben besteht wenn Ihr es nicht hergebt, ist es mitversichert (gilt für den gesamten Hausrat, also auch Kamera etc.)

Wenn Euer Versicherungsmensch fit ist, weiß er das. Dann gibt´s auch bei der Schadenabwicklung keine Probleme.

Zur Schadenabwicklung. Der Versichungsnehmer ist dazu verpflichtet, wenn der gestohlene Gegenstand nicht allzusehr beschädigt ist (Wertminderung wird ersetzt), und binnen einer bestimmten Frist wiedergefunden wird (glaube vier Wochen), diesen wieder zurückzunehmen. Wenn nun also schon der Schaden ersetzt wurde, der Versicherungsnehmer sich schon was neues gekauft hat, wirds gerade bei teueren Sachen oftmals problematisch. Wer mag schon gerne mal die schon ausgegebenen 3000,- EUR wieder "aus dem Portemonnaie tun" müssen?


Auch wenn ein guter Versicherungsmensch einem viele Sachen abnimmt, man kann als Versicherungsnehmer trotzdem nicht das denken abstellen. Diejenigen die selber nicht den Unterschied zwischen einer Haftpflicht und einer Hausrat kennen kommen schnell zu solchen Aussagen wie "sind alles Betrüger", weil sie glauben, gegen jeden Furz versichert zu sein (Kann natürlich sein, daß der Versicherungsonkel so´nen Stuß erzählt ;) )

Gruß,

Carsten
 
Hi,
ich fühle mich einfach missverstanden...

Fakt ist, dass es sich in diesem Fall um einen Einbruchdiebstahl handelt und somit die 2% Regelung nicht greift.
Ich könnt mir erzählen was Ihr wollt, ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Sachbearbeiterin der Abteilung Hausrat sowas nicht weiß. Antwortet Sie also auf meine Frage "In meinem Fall handelt es sich um schweren Einbruchdiebstahl! Gilt die Beschränkung auf 2% auch dann?" mit "Ja!", dann ist das für mich nicht nachvollziehbar.

Die vier Wochen sind mittlerweile fast (noch wenige Tage) rum. Die Dame erklärt mir nun, dass ich - vom heutigen Zeitpunkt an - nochmal vier bis sechs Wochen warten soll. Versteh ich nicht! Warum? Die Ermittlungen werden in wenigen Tagen eingestellt, der Fall geht an die Staatsanwaltschaft. Die Versicherung hat von allen Belegen Kopien erhalten. Außerdem wurden Rahmennummer und Fotos vom Bike an die Versicherung und an die Polizei übergeben. Was dauert da jetzt nochmal vier bis sechs Wochen? Und warum werde ich nicht darüber informiert, dass ich Anspruch auf eine Abschlagszahlung habe bzw. dass der Auszahlungsbetrag nach der vierten Woche verzinst wird?

Ich habe beruflich sehr viel mit Krankenversicherungen zu tun. Meine Erfahrungen diesbezüglich sind nicht unbedingt besonders gut. Die Versicherten werden vorsätzlich über die aktuelle Rechtslage getäuscht. Nur die Versicherten, die offensiv an ihre Krankenversicherung herantreten, bekommen die Leistungen erstattet, die Ihnen von Rechts wegen zustehen.

Genauso scheint es sich hier zu verhalten: Erklären wir dem Versicherungsnehmer einfach mal am Telefon, er bekommt maximal 1000,- Euro entspricht 2% der Versicherungssumme; Der Versicherungsnehmer stellt fest, dass er sein Bike vor einem Jahr für 2000,- Euro gekauft hat, also sowieso weniger bekommt als er eigentlich bezahlt hatte. Wieso soll er also noch die Belege für die Steckbleche, die Lampe, den Tacho etc. raussuchen, wenn er doch nur 1000,- Euro bekommt?
Ist eine heftige Unterstellung - passiert mir aber im Moment so!

Greez
Bazillus

EDIT @Carsten: Nein man kann sich nicht gegen alles und jeden versichern! Gegen Diebstahl aber schon! Und dafür habe ich die letzten Jahre nicht zu knapp bezahlt und bislang keine Leistung in Anspruch genommen!
 
moin bazillus,

kann mich da nur nochmal wiederholen, geld gibts erst wenn die ermittlungen eingestellt sind, und nicht in ein paar tagen.du mußt bei der staatsanwaltschaft nachfragen wie der stand ist.zum anwalt kannst du dir sparen,kostet nur zeit und geld, und was soll das bringen?? es ist nicht schuld der vers. das sich die sache hinzieht, sondern eher der justiz, denn die sind i.d.r. völlig überlasstet. solange wie ermittelt wird bekommst du kein geld, auch keine abschlagzahlungen. (ausnahmen bestätigen die regel)
ermittelt wird in alle richtungen, bei anhaltspunkten auch ggü. dem vs-nehmer.
was meinst du wieviele leute ihre hausrat/haftpflichtvers. als einnahmequelle
entdeckt haben. kenne davon reichlich, die höheren beiträge zahlen wir alle.

es gibt zwar mit sicherheit auch vers. die bearbeitungen hinziehen und verzögern! das möchte ich nicht abstreiten.

zum thema der entschädigung: genau darauf hatte ich gestern schon hingewiesen, und so ähnlich ist es auch bei dir. die leute haben alle massenhaft verträge, aber fast keiner weiß eigentlich was er da abgschlossen hat. es ist ja auch immer abhängig von den jeweiligen bedingungen die dem vertrag zu grunde liegen, und da kann man mit fahrraddiebstahl/ohne,nur mit einfachen diebstahl,mit oder ohne nachtzeitklausel, mit einer %-regel und und und versichern. kannst ja auch dein bike zu einer festen summe versichern, diese %-regelung ist ja nur eine möglichkeit.

entscheidend ist hierbei wie auch sonst im leben die richtige beratung!!
wünsche dir weiterhin viel erfolg!

tschau ff
 
Was ist mit Mietrad nehmen, bezahlen lassen.
Dann werden die evtl mal recht schnell... :confused:

Wie beim Auto auch.
und nach einem Autoklau hättest du auch schon recht schnell deine Kohle.
 
ICh hatte ähnlichen Stress bei mir gings aber letztendlich erfreulich aus: im August wurde mir mein Rennrad auch aus dem keller gestohlen. Die Hausratversicherung meinte " das ist schon mitversichert aber nur bis 360 €" und das bei nem Rennrad mit ca 4000 € wert. Dann nach einigem hin und her meinte die Versicherung, 'nein sie zahlen jetzt gar nichts weil ich nicht beweisen kann, dass das rad zum zeitpunkt des diebstahls im keller stand'. Das war dann schon so Mitte November und ich dachte mir, da ginge nichts mehr. Anfang Dezember habe ich dann noch nen Breif bekommen in dem stand, wenn ich Zeugen nennen würde die bezeugen, dass das rad im keller stand hätte ich vielleicht noch ne chance. Also hab ich zeugen benannt und siehe da, vor ein paar Tagen war plötzlich Geld von der Versicherung auf meinem Konto aber nicht etwa nur die 360 € sondern soviel dass ich nur noch einen Verlust von ca 500 € gegenüber dem Preis den ich bezahlt hatte hatte. Auch wenn das Geld reichlich spät kam: mich hats gefreut, besonders weil es so unerwartet war... :daumen:
 
andy1 schrieb:
Was ist mit Mietrad nehmen, bezahlen lassen.
Dann werden die evtl mal recht schnell... :confused:
Mietrad nehmen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sowas bezahlen...
Ist ja nicht wie bei einem unverschuldeten Unfall, bei dem man ein Fahrzeug mieten kann und bezahlt bekommt.
 
Ach ja Versicherungen...

Mir wurde mal vor ein paar Jahren mein Rad auf dem Campingplatz geklaut. (Es war Nachts und es hatte stark geregnet)

Alles fein bei der Versicherung gemeldet, und siehe da, es kam eine Ablehnung.
Begründung (sinngemäß): Es war schließlich nachts, das Rad war nicht mehr im Gebrauch, und ein Campingplatz ist kein Fahrradkeller.:mad: :aufreg:

Mich würde schon interessieren, wo der Qualitative Unterschied zwischen einem umzäunten und am Tor bewachten Campingplatz und einem abgeschlossenen Keller liegt und wie es definiert ist, ob sich ein Fahrrad im Gebrauch befindet, oder nicht.

Mit einem guten Anwalt hätte man da vielleicht was machen können, aber dazu bräuchte man dann erstmal eine Rechtsschutzversicherung :rolleyes:


Naja, ich hätt natürlich auch einfach sagen können, dass es mir am Tag, oder zu Hause vorm Kino geklaut wurde :wut: :lol:

Und was lernen wir daraus?
Wenn man ehrlich ist, ist man der Dumme!
Mir wird sowas jedenfalls nicht nochmal passieren.
 
Quantic schrieb:
Ach ja Versicherungen...

Mir wurde mal vor ein paar Jahren mein Rad auf dem Campingplatz geklaut. (Es war Nachts und es hatte stark geregnet)

Alles fein bei der Versicherung gemeldet, und siehe da, es kam eine Ablehnung.
Begründung (sinngemäß): Es war schließlich nachts, das Rad war nicht mehr im Gebrauch, und ein Campingplatz ist kein Fahrradkeller.:mad: :aufreg:

Mich würde schon interessieren, wo der Qualitative Unterschied zwischen einem umzäunten und am Tor bewachten Campingplatz und einem abgeschlossenen Keller liegt und wie es definiert ist, ob sich ein Fahrrad im Gebrauch befindet, oder nicht.

Mit einem guten Anwalt hätte man da vielleicht was machen können, aber dazu bräuchte man dann erstmal eine Rechtsschutzversicherung :rolleyes:


Naja, ich hätt natürlich auch einfach sagen können, dass es mir am Tag, oder zu Hause vorm Kino geklaut wurde :wut: :lol:

Und was lernen wir daraus?
Wenn man ehrlich ist, ist man der Dumme!
Mir wird sowas jedenfalls nicht nochmal passieren.


Na und wie sollen sie das dann entscheiden WANN es versichert ist und wann nicht ?

Nachts in der Innenstadt NEIN, Nachts bei der Freundin vor dem Haus JA... oder wie ?

Wenn jemand seine Versicherungsbedingungen KENNT gibt es solche Probleme nicht...

Das musste ich auch erst lernen ;)

Auf ner nur runde durch die Stadt hatte ich mit einem Freund das Bike getauscht... es hat mich gewickelt *hurra* Der Flite und Bremsgriff waren beschädigt. Kein Problem denke ich mir, meldest das der Haftpflichtversicherung...

Und Schei..e wars :rolleyes:

Da mein Kumpel micht hat fahren lassen musste er damit rechnen das was passiert :eek: Hätte ich das Rad genommen OHNE ihn zu fragen (andere Leute nennen das Diebstahl :eek: ) dann hätte meine Haftpflicht bezahlt... :spinner:

Ich hab mich in dem Moment "etwas" verarscht gefühlt und hab dem Menschen von der Versicherung gesagt das ich alle meine Versicherungen dort kündige... schwups wurde dann doch bezahlt :lol:

Heute bin ich komplet bei ner anderen Versicherung, da ich den Versicherungsvertreter persönlich kenne und es dort noch nie irgendwelche Probleme gab.
 
@ Bazillus,

Wurde das Rad aus Deinem eigenen Keller gestohlen gibt es definitiv keine % Regelung. Dein Fahrrad wird im eigenen Keller NICHT als Fahrrad, sondern als versicherter Hausrat angesehen und dieser ist gegen EINBRUCH-Diebstahl verischert. Die % Regelung gilt nur spez. beim zusätzlich versicherbaren Fahrraddiebstahl AUSSERHALB Deiner Wohnung/Keller, sofern Du ihn versichert hast und dann mit den maßgaben, die ich oben schon beschrieb (Nachts, Gebrauch..)

Ich vermute in Deinem Fall zwei Möglichkeiten: a) die Frau hat keine Ahnung, hört Fahrrad und denkt an einfachen Fahrraddiebstahl oder b)Angestellte/Sachbearbeiterin der Gesellschaft ist und tatsächlich die Schadenzahlung drücken will. Ein Selbständiger verdient nur, wen seine Kunden zufrieden sind (und dann nämlich bleiben = laufende Betreuungsprovision) und würde den Schaden so schnell wie möglich abgewickelt sehen wollen.

@Quantic

Der Unterschied zwischen einem umfriedeten und sogar bewachten Gelände und dem eigenen abgeschlossenen Keller liegt in der Definition der versicherten Gefahr: Einbruchdiebstahl. Einbrechen kann man nur in ein Gebäude/Raum. Ausserdem haben mehrere Personen zutritt. Das Fahrrad wäre in einem abgeschlossenen Fahrrad/Gemeinschaftskeller auch nicht über die "einfache" Hausratversicherung versichert, weil mehrere Menschen zutritt haben. Selbst wenn man sicher sein kann, daß es ein netter Mitmieter war, wenn die Polizei niemanden überführen kann... Pech gehabt.
Also bleibt nur der Hausratzusatz "Fahrraddiebstahl", welcher eben nur in der zeit zwischen 6-22 Uhr gilt. Danach müßte das Rad im Gebrauch sein. Ich glaube, das bedeutet, daß das Rad nicht länger als eine Stunde unbeaufsichtigt ist... Müßte ich aber nochmal nachschlagen.

@Torte,

ja, das ist eine fiese Klippe. Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen sind NICHT in der Haftpflicht mitversichert. Mir ist zumindest eine Gesellschaft bekannt (:D), bei der es eine Superdeckung gibt, wo zumindest die geliehen Sachen und noch weitere normalerweise ausgeschlossene Fälle, mitversichert sind.

Gruß,

Carsten
Wer Fehler findet, kann Sie behalten. Ist mir zu spät zum Korrektur lesen... :cool:
 
Quantic schrieb:
Ach ja Versicherungen...

Mir wurde mal vor ein paar Jahren mein Rad auf dem Campingplatz geklaut. (Es war Nachts und es hatte stark geregnet)

Alles fein bei der Versicherung gemeldet, und siehe da, es kam eine Ablehnung.
Begründung (sinngemäß): Es war schließlich nachts, das Rad war nicht mehr im Gebrauch, und ein Campingplatz ist kein Fahrradkeller.:mad: :aufreg:

Mich würde schon interessieren, wo der Qualitative Unterschied zwischen einem umzäunten und am Tor bewachten Campingplatz und einem abgeschlossenen Keller liegt und wie es definiert ist, ob sich ein Fahrrad im Gebrauch befindet, oder nicht.

Mit einem guten Anwalt hätte man da vielleicht was machen können, aber dazu bräuchte man dann erstmal eine Rechtsschutzversicherung :rolleyes:


Naja, ich hätt natürlich auch einfach sagen können, dass es mir am Tag, oder zu Hause vorm Kino geklaut wurde :wut: :lol:

Und was lernen wir daraus?
Wenn man ehrlich ist, ist man der Dumme!
Mir wird sowas jedenfalls nicht nochmal passieren.

das mit dem fahrradkeller und dem campingplatz müßte dir schon der gesunde menschenverstand sagen oder? was ist wohl schwerer zu betreten und von wo kann ich etwas leichter entwenden?
das mit der uhrzeit gilt für alle versicherungen. zwischen 22.oo uhr und 06.00 uhr wird nicht gezahlt (wenn das rad außerhalb der wohnung entwendet wird -incl. garage und fahrradkeller). ist ebenso bei einbruchdiebstahl in einen pkw. in der genannten zeit werden nur fest installierte teile (z.b. autoradio) bezahlt, andere nicht (jacke, tennisschläger, bike u.s.w.) über sinn und zweck zu diskutieren ist müßig, es steht im vertrag, den auch du unterschrieben hast.
was das mit dem dummen betrifft: glaub mir, aus beruflicher erfahrung weiss ich, das das mit dem versicherungsbetrug oft auffliegt und dann ist der rauswurf aus der versicherung das geringste übel. die versicherungen lassen auch bei einigen hundert euro prüfen ob alles ok ist.
und hast du mal überlegt warum die beiträge so hoch sind und die kulanz der versicherungen immer weiter runter geht?
genau, es werden immer mehr, die ihre eigene dummheit auf andere abwälzen wollen und alle müssen es bezahlen.
kh-cap
 
Ist doch eigentlich wurscht wie Bazillus das nun bezeichnet hat - obs "schwerer Einbruch" war oder "versuchte Kellertürmißhandlung".

Wenn man einen Schaden bei der Versicherung meldet und sagt "Da hat einer mein Rad geklaut" kann man doch erwarten, dass die Versicherung so lange Fragen stellt bis die Sachlage für sie klar ist - schließlich ist Bazillus da der Kunde - und kann wohl erwarten dass er für sein Geld Service und Beratung bekommt!
Wenn der Service schlecht ist wechselt man die Versicherung - Dienstleistung heisst ja dienen und was leisten.
Natürlich muss die Versicherung möglichen Betrug ausschließen, aber nicht zu lasten des Services an ihren eigenen Kunden und sicher auch nur im Rahmen ihrer eigenen AGB's.

My 2 cents..
 
kh-cap schrieb:
das mit dem fahrradkeller und dem campingplatz müßte dir schon der gesunde menschenverstand sagen oder? was ist wohl schwerer zu betreten und von wo kann ich etwas leichter entwenden?
das mit der uhrzeit gilt für alle versicherungen. zwischen 22.oo uhr und 06.00 uhr wird nicht gezahlt (wenn das rad außerhalb der wohnung entwendet wird -incl. garage und fahrradkeller). ist ebenso bei einbruchdiebstahl in einen pkw. in der genannten zeit werden nur fest installierte teile (z.b. autoradio) bezahlt, andere nicht (jacke, tennisschläger, bike u.s.w.) über sinn und zweck zu diskutieren ist müßig, es steht im vertrag, den auch du unterschrieben hast.
was das mit dem dummen betrifft: glaub mir, aus beruflicher erfahrung weiss ich, das das mit dem versicherungsbetrug oft auffliegt und dann ist der rauswurf aus der versicherung das geringste übel. die versicherungen lassen auch bei einigen hundert euro prüfen ob alles ok ist.
und hast du mal überlegt warum die beiträge so hoch sind und die kulanz der versicherungen immer weiter runter geht?
genau, es werden immer mehr, die ihre eigene dummheit auf andere abwälzen wollen und alle müssen es bezahlen.
kh-cap

moin,

hier stimmt was nich ! entscheidend sind immer noch die bedingungen die bazillus unterschrieben hat, und davon gibts sehr viele verschiedene. woher weißt du denn welche er abgeschlossen hat? auch der diebstahl/einbruchdiebstahl wird zwischen 22 und 6 uhr bezahlt, es gibt nämlich die möglichkeit diese (nachtzeitklausel auszuschließen) machen zwar die wenigsten (weil kostet mehr), kann aber sehr sinnvoll sein. nur der einfache diebstahl ist nicht versicherbar, (also z.B. vorm imbiss nicht angeschlossen abgestellt)
und was du mit dem kfz-einbruchdiebstahl meinst, da hast du nur bedingt recht, dies betrifft nämlich nur die teilkasko-versicherung! darüber haben wir hier aber nicht gesprochen, sondern über eine Hausrat, und da kann mann,muß man nicht, auch den inhalt (also auch lose dinge) in der hausratvers. mitversichern! also schreib hier nicht dein halbwissen rein, damit wirds nur noch komplizieter.

entscheidend für einen vers.-vertrag sind immer die bedingungen bei vertragsabschluß, und da ist gute beratung gefragt, leider gibt es nicht viele berater die sich damit auskennen, und die vers.kunden auch nicht, deshalb müßten sie sich ja auf die beratung verlassen können. beispiel bazillus, er dachte er wäre ausreichend versichert, nun scheinbar doch nicht.

@bazillus, es gibt eine beratungshaftung des vermittlers für deine hausratvers., das solltest du eventuell nach der schadensabwicklung prüfen lassen.ist zwar nicht einfach (zeugen,gedächtnisprotokoll usw.)! hier könnte sich ein beratungsgespräch beim anwalt eventuell doch mal lohnen.

so gehe jetzt biken,
allen noch einen schönen sonntag
ff
 
Ich hatte vor zwei Jahren ein Autounfall, da ist mir ein Laster in den Wagen gefahren. Ich war absolut schuldfrei.

Und warte immer noch auf mein Geld.
Und das ist nicht wenig
14 000 Schaden wegen Auto, war grade zwei Monate alt und schon 4000 Euro Wertverlust :heul:
9000 Euro Arztkosten

Das Schlimme daran ist aber, dass die Versicherung !!!4 Jahre!!! Zeit hat zu zahlen laut meinem Anwalt

Im Kassieren sind die Versicherungen immer ganz schnell, aber wenn es ums Zahlen geht, dann kann man das komplett vergessen.
 
feuchtefurunkel schrieb:
moin,

hier stimmt was nich ! entscheidend sind immer noch die bedingungen die bazillus unterschrieben hat, und davon gibts sehr viele verschiedene. woher weißt du denn welche er abgeschlossen hat? auch der diebstahl/einbruchdiebstahl wird zwischen 22 und 6 uhr bezahlt, es gibt nämlich die möglichkeit diese (nachtzeitklausel auszuschließen) machen zwar die wenigsten (weil kostet mehr), kann aber sehr sinnvoll sein. nur der einfache diebstahl ist nicht versicherbar, (also z.B. vorm imbiss nicht angeschlossen abgestellt)
und was du mit dem kfz-einbruchdiebstahl meinst, da hast du nur bedingt recht, dies betrifft nämlich nur die teilkasko-versicherung! darüber haben wir hier aber nicht gesprochen, sondern über eine Hausrat, und da kann mann,muß man nicht, auch den inhalt (also auch lose dinge) in der hausratvers. mitversichern! also schreib hier nicht dein halbwissen rein, damit wirds nur noch komplizieter.

entscheidend für einen vers.-vertrag sind immer die bedingungen bei vertragsabschluß, und da ist gute beratung gefragt, leider gibt es nicht viele berater die sich damit auskennen, und die vers.kunden auch nicht, deshalb müßten sie sich ja auf die beratung verlassen können. beispiel bazillus, er dachte er wäre ausreichend versichert, nun scheinbar doch nicht.

@bazillus, es gibt eine beratungshaftung des vermittlers für deine hausratvers., das solltest du eventuell nach der schadensabwicklung prüfen lassen.ist zwar nicht einfach (zeugen,gedächtnisprotokoll usw.)! hier könnte sich ein beratungsgespräch beim anwalt eventuell doch mal lohnen.

so gehe jetzt biken,
allen noch einen schönen sonntag
ff

geändert: du hast recht und ich......
 
Das mit den 22:00 bis 6:00 Uhr nicht versichert kann man so nicht stehen lassen. Üblicherweise ist das Bike solange versichert, so lange es sich "in Gebrauch" befindet. Sprich das Bike ist noch in Gebrauch, wenn ich mit dem Ding zum Kino radle und danach damit heimfahren möchte - ob vor oder nach 22:00 Uhr spielt keine Rolle; Ich darf mein Bike halt nicht nachts vor der Haustüre im Fahradständer anbinden...
Auch eine fein ist die Formulierung "...je Versicherungsfall..." bei der Beschränkung auf 2% der Versicherungssumme! Was viele nämlich nicht wissen, ist folgendes: Wenn meine Frau und ich mit unseren Bikes in den Biergarten radeln und die Bikes dort pro Bike mit einem Schloss sichern, und die Bikes werden beide gestohlen, dann handelt es sich um zwei Versicherungsfälle. Wir können also pro Bike maximal 2% der Gesamtversicherungssumme beanspruchen. Schließen wir beide Bikes aber nur mit einem Schloss an und sie werden gestohlen, handelt es sich um einen Versicherungsfall...

@feuchtefurunkel: Genau wie Du schreibst: Entscheidend ist die richtige Beratung; Die gibt es leider von meiner Versicherung nicht - jedenfalls nicht von den Leuten, die für mein Gebiet zuständig sind; Abgeschlossen wurde die Versicherung übrigens von meinem Makler, der für meinen Laden auch alle anderen Versicherungen gemacht hat und von dem ich mich sowieso trennen wollte...
 
MB_Bazillus schrieb:
Das mit den 22:00 bis 6:00 Uhr nicht versichert kann man so nicht stehen lassen. Üblicherweise ist das Bike solange versichert, so lange es sich "in Gebrauch" befindet. Sprich das Bike ist noch in Gebrauch, wenn ich mit dem Ding zum Kino radle und danach damit heimfahren möchte - ob vor oder nach 22:00 Uhr spielt keine Rolle; Ich darf mein Bike halt nicht nachts vor der Haustüre im Fahradständer anbinden...
Auch eine fein ist die Formulierung "...je Versicherungsfall..." bei der Beschränkung auf 2% der Versicherungssumme! Was viele nämlich nicht wissen, ist folgendes: Wenn meine Frau und ich mit unseren Bikes in den Biergarten radeln und die Bikes dort pro Bike mit einem Schloss sichern, und die Bikes werden beide gestohlen, dann handelt es sich um zwei Versicherungsfälle. Wir können also pro Bike maximal 2% der Gesamtversicherungssumme beanspruchen. Schließen wir beide Bikes aber nur mit einem Schloss an und sie werden gestohlen, handelt es sich um einen Versicherungsfall...

@feuchtefurunkel: Genau wie Du schreibst: Entscheidend ist die richtige Beratung; Die gibt es leider von meiner Versicherung nicht - jedenfalls nicht von den Leuten, die für mein Gebiet zuständig sind; Abgeschlossen wurde die Versicherung übrigens von meinem Makler, der für meinen Laden auch alle anderen Versicherungen gemacht hat und von dem ich mich sowieso trennen wollte...

Moin Bazillus,

wenn es wirklich ein Makler war der Dich dazu beraten hat, und die Sache hier so ist wie Du beschrieben hast, könnte es sein das Du den Makler haftbar machen könntest. Die Makler-Haftung ist enorm, er muß auch u.U. nachweisen das er Dich über die Bedingungen aufgeklärt hat. Makler haben i.d.R. auch eine Vermögensschadenshaftpflicht-Vers. für solche Fälle. (ab dem 01.01.2005 ist das sogar Pflicht!!) Hast Du beim dem Makler ein Beratungsprotokoll unterschrieben? War die Beratung zu zweit!

Solong FF
 
MB_Bazillus schrieb:
Anruf bei der Versicherungstante:
" Wann kann ich mit einer Auszahlung rechnen?"
"Das kann sich schon noch so 4 bis 6 Wochen hinziehen!"
"Aber dann sind wir mitten im Frühling und die Lieferzeiten für die Bikes werden immer länger!"
"Tja, da kann man nichts machen!"


Habe mir die Versicherungsbedingungen nochmal geschnappt - und siehe da:
§29 ... Der Versicherungsnehmer hat vier Wochen nach der Schadensmeldung
Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe der mindestens zur Auszahlung kommenden Versicherungssumme!"
Fortsetzung:


Habe heute ein Schreiben der Versicherung bekommen: Abschlagszahlung in vierstelliger Höhe wird überwiesen, Restabwicklung erfolgt, sobald die Ermittlungsunterlagen eingegangen sind!
Geht also doch!

@FF: Erzähl doch mal was über diese Maklerhaftung bzw. das Maklerprotokol - gerne auch per pm; Bei meinem "Laden" handelt es sich um ein Objekt, das in siebenstelliger Höhe endfällig finanziert und abgesichert ist - Derzeit lassen wir alle abgeschlossenen Policen von einem Sachverständigen prüfen.
 
Zurück