MB_Bazillus
Ueberflieger
Hi Leute,
Mitte Januar wurde mein Kellerabteil aufgebrochen und mein MTB geklaut.
Soweit so gut, Bike ist ja versichert. Bei wem?: Poste ich, wenn ich meine Kohle hab` ... und die Versicherung gekündigt habe!
Erster Anruf bei der Versicherungstante nachdem die Polizei alles aufgenommen hatte:
"Bei mir wurde der Keller aufgebrochen, mein MTB ist weg!"
Antwort: "Ich schick`Ihnen ein Schadenformular zu!"
Am Abend kam mir das doch etwas komisch vor und ich hab nochmal die offizielle Hotline der Versicherung angerufen:
"Ne, wir haben nichts im System, kein Schaden gemeldet!"
Zwei Tage später - die Formulare sind mittlerweile da, erneuter Anruf bei der, für mich zuständigen Sachbearbeiterin:
"Wie hoch ist mein MTB eigentlich versichert?"
"Fahrräder sind grundsätzlich bis zu einem Wert in Höhe von 2% der Gesamtversicherungssumme versichert!"
Mittlerweile habe ich mich schlau gemacht: Begrenzung der Entschädigungssumme gilt nur für einfachen Diebstahl - in meinem Fall liegt ein schwerer Einbruchdiebstahl vor. In den Versicherungsbedingungen ist hierfür keine Begrenzung vorgesehen bzw. Fahrräder sind nicht ausgeschlossen!
Anruf bei der netten Versicherungstante:
"In meinem Fall handelt es sich um schweren Einbruchdiebstahl! Gilt die Beschränkung auf 2% auch dann?"
"Ja!"
Ich zitierte kurz aus den Versicherungsbedingungen und legte meine persönliche Ansicht der Dinge dar...
"Ach so, dann ist das natürlich etwas anderes ...! Dann ist das Bike voll versichert!"
Fast vier Wochen nach dem Einbruch: von der Versicherung habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich mich nochmal etwas gedulden möge mit der Überweisung!
Anruf bei der Versicherungstante:
" Wann kann ich mit einer Auszahlung rechnen?"
"Das kann sich schon noch so 4 bis 6 Wochen hinziehen!"
"Aber dann sind wir mitten im Frühling und die Lieferzeiten für die Bikes werden immer länger!"
"Tja, da kann man nichts machen!"
Habe mir die Versicherungsbedingungen nochmal geschnappt - und siehe da:
§29 ... Der Versicherungsnehmer hat vier Wochen nach der Schadensmeldung
Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe der mindestens zur Auszahlung kommenden Versicherungssumme!"
Wollen die einen denn immer so vera....
Fortsetzung folgt!
Mitte Januar wurde mein Kellerabteil aufgebrochen und mein MTB geklaut.

Soweit so gut, Bike ist ja versichert. Bei wem?: Poste ich, wenn ich meine Kohle hab` ... und die Versicherung gekündigt habe!
Erster Anruf bei der Versicherungstante nachdem die Polizei alles aufgenommen hatte:
"Bei mir wurde der Keller aufgebrochen, mein MTB ist weg!"
Antwort: "Ich schick`Ihnen ein Schadenformular zu!"
Am Abend kam mir das doch etwas komisch vor und ich hab nochmal die offizielle Hotline der Versicherung angerufen:
"Ne, wir haben nichts im System, kein Schaden gemeldet!"
Zwei Tage später - die Formulare sind mittlerweile da, erneuter Anruf bei der, für mich zuständigen Sachbearbeiterin:
"Wie hoch ist mein MTB eigentlich versichert?"
"Fahrräder sind grundsätzlich bis zu einem Wert in Höhe von 2% der Gesamtversicherungssumme versichert!"
Mittlerweile habe ich mich schlau gemacht: Begrenzung der Entschädigungssumme gilt nur für einfachen Diebstahl - in meinem Fall liegt ein schwerer Einbruchdiebstahl vor. In den Versicherungsbedingungen ist hierfür keine Begrenzung vorgesehen bzw. Fahrräder sind nicht ausgeschlossen!
Anruf bei der netten Versicherungstante:
"In meinem Fall handelt es sich um schweren Einbruchdiebstahl! Gilt die Beschränkung auf 2% auch dann?"
"Ja!"
Ich zitierte kurz aus den Versicherungsbedingungen und legte meine persönliche Ansicht der Dinge dar...
"Ach so, dann ist das natürlich etwas anderes ...! Dann ist das Bike voll versichert!"
Fast vier Wochen nach dem Einbruch: von der Versicherung habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich mich nochmal etwas gedulden möge mit der Überweisung!
Anruf bei der Versicherungstante:
" Wann kann ich mit einer Auszahlung rechnen?"
"Das kann sich schon noch so 4 bis 6 Wochen hinziehen!"
"Aber dann sind wir mitten im Frühling und die Lieferzeiten für die Bikes werden immer länger!"
"Tja, da kann man nichts machen!"
Habe mir die Versicherungsbedingungen nochmal geschnappt - und siehe da:
§29 ... Der Versicherungsnehmer hat vier Wochen nach der Schadensmeldung
Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe der mindestens zur Auszahlung kommenden Versicherungssumme!"
Wollen die einen denn immer so vera....
Fortsetzung folgt!