Totalschaden Cannondale ohne Verschulden

Ich find's schon etwas eigenartig, dass viele davon überzeugt zu sein scheinen, dass einerseits 100% ig ein Gewährleistungsfall vorliegt
Auf Grund der hier im Faden bekannten Umstände, ist ein Gewährleistungsfall sehr wahrscheinlich.
dass man Händler und Cannondale gleich mit dem Gesetzesdampfhammer kommen soll, obwohl wir doch bisher nur eine Meinung und ein paar wenig aussagekräftige Bilder gesehen haben.

Nicht richtig. Die meisten hier, wie auch ich raten zum Dialog mit dem Händler. Drohkulissen aufbauen würde ich auch nur, wenn es klar ist, das man anders nicht weiterkommt.
 
Muss man eigentlich bei Austausch des Rahmens bei Gewährleistung ebenso wie bei einem Garantiefall den Umbau der Komponenten selber zahlen? Oder ist das da anders geregelt?

Hast du dein Bike eigentlich schon Online registriert? Vergisst man schnell mal....
 
Man muss bei Gewährleistung gar nichts selbst zahlen.
Das Einzige, was sich geändert hat: Sollte es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags kommen, kann seit 2018 auch Nutzungsersatz vom Verbraucher verlangt werden. Das war früher anders und hat sich meiner Vermutung nach wegen Druck von der Autolobby geändert. (Dieselskandal usw.) Hat man komischerweise nicht wirklich was in den Medien mitbekommen.

Garantie? kA, da musst du lesen, was Cannondale reinschreibt.
 
Ja, in der grauen Theorie ginge das wohl so. Dem Händler die Kiste hinstellen und drauf bestehen, dass er die Schaltung falsch eingestellt hat und somit für den Schaden verantwortlich ist.

Als Kunde würde ich überhaupt keine Vermutung anstellen, sondern einfach das Rad als Gewährleistungfall abgeben. Woher soll ich auch wissen wie es zu dem Schaden kam.
Kann am Ende ja viele Gründe haben wie Materialschwäche, Fehlkonstruktion, falscher Aufbau etc. pp....
Das zu klären/beweisen ist in den ersten 6 Monaten aber nicht das Problem des Kunden.
 
Garantie? kA, da musst du lesen, was Cannondale reinschreibt.
Garantie nur für Erstbesitzer die Registriert sind, Komponententausch, Rahmenversand etc. muss der Kunde Zahlen. So stehts drin.
Beim Fully gibts Lebenslang z.b. nur auf den Hauptrahmen und nicht bei Gravitybikes., is ähnlicher murks wie bei Trek.


Cannondale Garantie:
Cannondale-Fahrräder müssen auf cannondale.com oder persönlich bei einem autorisierten Cannondale-Händler registriert werden, um die nachfolgend beschriebene lebenslange Rahmengarantie zu aktivieren.

Rahmen (mit Ausnahme der in der Folge aufgelisteten Rahmen): Lebensdauer beschränkt auf den ersten rechtmässigen Eigentümer.

Rahmen für Gravity, Freeride, Downhill, Dirt Jump und andere Fahrräder der ASTM-Kategorie fünf: Drei Jahre ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.

Schwingen, Kettenstreben, Sattelstreben und Dämpferwippen bei vollgefederten Rahmen: Fünf Jahre ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.

Cannondale Lefty und Headshok Federgabeln und Gabeln ohne Markenbezeichnung: Die Gabelstruktur ist durch die Rahmengarantie abgedeckt. Die internen Komponenten sind als Cannondale Markenkomponenten abgedeckt.

Lack und Abziehbilder: Ein Jahr ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.

Cannondale Markenkomponenten: Ein Jahr ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.

Garantiebedingungen:



Diese beschränkte Garantie gilt nur für den ersten rechtmässigen Eigentümer des Fahrrads und ist nicht auf spätere Eigentümer übertragbar.

Um Garantieansprüche geltend machen zu können, muss das Fahrrad zu einem autorisierten Cannondale-Händler auf demselben Kontinent gebracht werden, auf dem das Fahrrad gekauft wurde. Das Fahrrad muss in einem montierten, einigermaßen sauberen und unversehrten Zustand sein und von dem datierten Originalkassenzettel des Fahrrads begleitet werden (bewahren Sie Ihren Kassenzettel an einem sicheren Ort auf!).

Diese beschränkte Garantie gilt nur für Fahrräder, die komplett montiert und eingestellt bei einem autorisierten Cannondale-Händler gekauft wurden.

Diese beschränkte Garantie erlischt, wenn das Fahrrad Gegenstand von Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Reparaturarbeiten, unsachgemäßer Montage oder im Verhältnis zur Bedienungsanleitung mangelhafter Wartung war bzw. Änderungen, Modifizierungen, dem Einbau von nicht kompatiblen Teilen, Korrosion, Unfällen oder anderen ungewöhnlichen, übermäßigen oder unsachgemäßen Verwendungen ausgesetzt war.

Diese beschränkte Garantie erlischt, wenn das Fahrrad in einem Miet- oder Fahrrad-Sharing-Programm verwendet wird.

Schäden infolge normaler Abnutzung, Belastungserscheinungen inbegriffen, sind nicht gedeckt. Es ist Aufgabe des Eigentümers, sein Fahrrad regelmäßig zu kontrollieren und ordnungsgemäß zu warten. Folgende Teile weisen üblicherweise Schäden infolge natürlicher Abnutzung auf:



  • Lager
  • Lagerbahnen
  • Führungsbuchsen und Hauptdichtungen für Hinterbaudämpfer
  • Kettenblätter
  • Kassetten
  • Reifen
  • Schläuche
  • Sättel
  • Kette
  • Dichtungen
  • Bremsbeläge
  • Sperrklinken
  • Freilaufnaben
  • Radbremsfläche
  • Speichen
  • Lenker und Griffe
  • Kabel und Gehäuse
  • Buchsen

Verblasste Farben, die von der Einwirkung von ultraviolettem Licht (UV) oder der Außenbewitterung herrühren, fallen nicht unter diese beschränkte Garantie.
Alle für die Garantieleistungen anfallenden Arbeitskosten, der Transport von Komponenten bzw. der Einbau neuer Komponenten inbegriffen, fallen zu Lasten des Fahrradeigentümers.
Aufgrund der Weiterentwicklung und Veralterung der Produkte (z.B. Produkte, deren Produktion eingestellt wurde bzw. die nicht mehr auf Lager gehalten werden) könnten einige Rahmen oder Komponenten für ältere Modelle nicht mehr verfügbar sein. In diesen Fällen kann Cannondale entscheiden, sie durch das am ehesten vergleichbare Modell zu ersetzen, jedoch fällt die Beschaffung und Bezahlung der Komponenten zu Lasten des Fahrradeigentümers.
Alle Entscheidungen im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie werden nach alleinigem Ermessen von Cannondale getroffen, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, die Entscheidung, ein defektes Produkt zu reparieren oder es zu ersetzen, und welches Ersatzprodukt das im Moment verfügbare und am ehesten vergleichbare Produkt ist.
 
Diese Garantiebedingungen sind ein Argument gegen ein hochpreisiges Cannondale.:spinner:
Diese Garantiebedingungen sind auch eine Folge des Versuchs, gesetzlich etwas festzuschreiben, was nur durch Dialogbereitschaft auf beiden Seiten wirklich gelöst werden kann. Ich weiss ja nicht, was Du für ein Bike hast, aber bei der Doku meiner Bikes steht ungefähr das gleiche drin. Als mir dann bei meinem 1992er violetten Stumpi mit roter Aufschrift Anfang 1999 der Rahmen gebrochen ist, habe ich trotzdem über einen offiziellen Händler anstandslos Ersatz bekommen. Einen wunderschönen grünen Stahlrahmen, Bj 1998 den ich bis heute fahre und der wesentlich stabiler war und immer noch ist als der erste Rahmen mit seinen flachen Ausfallenden, von denen eines gebrochen war und welche beim Ersatzrahmen runde TR (Tom Ritchey) Teile sind.
 
Letztendlich bist du immer auf Good-Will des Händler angewiesen wenn die 6 Monate um sind, spätestens ab Ende gesetzliche Gewährleistung.

Bei mir ist am RR die Sitzstrebe gebrochen, nach knapp 4,5 Jahren beim "Sprung" über eine Kopfsteinpflasterreihe. Übliche Belastung, maximale Sprunghöhe 10 cm, eher weniger. Aber Stevens hatte keinen Bock ihre 5-jährige Rahmengarantie so kurz vor Ende einzulösen. Also hat man einfach gesagt, ich hätte den Rahmen durch fehlerhaftes Verhalten vorgeschädigt und deswegen hätte er diese Belastung nicht mehr ausgehalten. Ein Rahmen würde im ersten Jahr brechen, so spät kann es nur Verschulden des Käufers sein. Da frägst du dich schon warum sie dann 5 Jahre reinschreiben, wenn nach einem Jahr sowieso immer der Kunde Schuld ist.

Ich hatte null Chance und dass obwohl der Händler ein Freund ist und sogar ein Stevens Racing Team hat. Am Ende hab ich nach langem hin und her knapp 30% auf ein Komplettrad bekommen und durfte die Teile des RR behalten bis auf den Rahmen. Immerhin.
 
Sowas ist sehr schade. Ich kenne das bei Stevens eigentlich anders, die waren immer sehr kulant.

Aber die Garantiebedingungen sind bei vielen Herstellern gleich, oder zumindest sehr ähnlich. Wie hier schon richtig geschrieben, kommt es auf den Einzelfall an und wenn der Händler gutwillig ist, klappt es auch mal nach dem Gewährleistungszeitraum (z.B., wenn das Rad auch bei dem Händler gekauft wurde und immer bei diesem auch zum Service war).
 
Sowas ist sehr schade. Ich kenne das bei Stevens eigentlich anders, die waren immer sehr kulant.

Aber die Garantiebedingungen sind bei vielen Herstellern gleich, oder zumindest sehr ähnlich. Wie hier schon richtig geschrieben, kommt es auf den Einzelfall an und wenn der Händler gutwillig ist, klappt es auch mal nach dem Gewährleistungszeitraum (z.B., wenn das Rad auch bei dem Händler gekauft wurde und immer bei diesem auch zum Service war).
War bei mir halt der späte Zeitpunkt. Da kann der Händler nicht viel machen. Ihm hab ich es zu verdanken, dass ich soviel bekommen habe, da er auch noch auf seinen Anteil am neuen RR verzichtet hat.
 
und wenn der Händler gutwillig ist, klappt es auch mal nach dem Gewährleistungszeitraum
Aber auch nur wenn er das entsprechende Teil beim Erzeuger / Importeur als Garantieteil ersetzt bekommt . Was er dir ev. als guter Kunde erläßt ist die Arbeitszeit die bei einer Garantiereparatur anfallen würde .
Ein Geschäft ist nunmal kein Ponyhof . Und auch dort kannst gratis maximal guggen .
 
Sowas ist sehr schade. Ich kenne das bei Stevens eigentlich anders, die waren immer sehr kulant.

Aber die Garantiebedingungen sind bei vielen Herstellern gleich, oder zumindest sehr ähnlich. Wie hier schon richtig geschrieben, kommt es auf den Einzelfall an und wenn der Händler gutwillig ist, klappt es auch mal nach dem Gewährleistungszeitraum (z.B., wenn das Rad auch bei dem Händler gekauft wurde und immer bei diesem auch zum Service war).
Klar, ist halt auch immer ein Geben und Nehmen auf beiden Seiten. Deshalb ja auch der dringende Rat, konstruktiv gegenüber dem Händler aufzutreten.
 
Diese Garantiebedingungen sind auch eine Folge des Versuchs, gesetzlich etwas festzuschreiben, was nur durch Dialogbereitschaft auf beiden Seiten wirklich gelöst werden kann. Ich weiss ja nicht, was Du für ein Bike hast, aber bei der Doku meiner Bikes steht ungefähr das gleiche drin. Als mir dann bei meinem 1992er violetten Stumpi mit roter Aufschrift Anfang 1999 der Rahmen gebrochen ist, habe ich trotzdem über einen offiziellen Händler anstandslos Ersatz bekommen. Einen wunderschönen grünen Stahlrahmen, Bj 1998 den ich bis heute fahre und der wesentlich stabiler war und immer noch ist als der erste Rahmen mit seinen flachen Ausfallenden, von denen eines gebrochen war und welche beim Ersatzrahmen runde TR (Tom Ritchey) Teile sind.
Mein Lapierre Spicy hat 5 Jahre Garantie. Und es steht auch nicht in den Bedingungen, dass ich für die Montagekosten im Garantiefall aufkommen muss. Das ist ja die totale Frechheit. Klar. Diese Kosten einzutreiben werden sich nicht viele Händler trauen. Aber die Möglichkeit hätten sie dazu mindestens im dritten Jahr bei einem Endurobike etc, wenn sie selbst aus der Gewährleistung raus sind.

Mal ehrlich. Welchen Grund hat man denn noch, beim Fachhandel zu kaufen, wenn die Garantieleistungen schlechter sind, als bei vielen Versendern?

Es ist allerdings aus eigener Erfahrung so, dass ein Rahmen bei Konstruktions- oder Verarbeitungsfehlern innerhalb der ersten 2000 km versagt. Ich hatte schon 6 Rahmenbrüche. Davon 4 nach jeweils etwa 1100 km. Die letzten beiden dann erst nach längerer Zeit.
 
Welchen Grund hat man denn noch, beim Fachhandel zu kaufen, wenn die Garantieleistungen schlechter sind, als bei vielen Versendern?
Die Garantieleistung legt der Hersteller fest. Ob du ein bestimmtes Markenrad beim örtlichen Fachhandel oder bei einem Versandhändler erwirbst, ist hinsichtlich der vom Hersteller eingeräumten Garantieleistung egal.
Es mag jedoch richtig sein, dass manche Versender für ihre Eigenmarken bessere Garantieleistungen bieten als so manch bekannte Fachhandelsmarke.
 
Mein Lapierre Spicy hat 5 Jahre Garantie. Und es steht auch nicht in den Bedingungen, dass ich für die Montagekosten im Garantiefall aufkommen muss.
Nicht ganz, Lapierre übernimmt nur in den ersten 3 Jahren die Kosten für den Umbau, danach nicht mehr. Finde ich aber dennoch gut, gibts bei meiner Marke nicht.

Da habe ich Lebenslang auf alles was aus Alu oder Stahl ist, Carbon 5 Jahre (auch egal ob Wettberwerb oder nicht, Gravity etc., alles gleich) Komponententausch muss ich selber zahlen, hab aber auch keine Händlerbindung. Dafür geht der Austausch recht schnell und problemlos, wurde sogar gefragt was für einen Rahmen ich möchte. So kam ich zu meinem Stahlrahmen... :D
 
Nicht ganz, Lapierre übernimmt nur in den ersten 3 Jahren die Kosten für den Umbau, danach nicht mehr. Finde ich aber dennoch gut, gibts bei meiner Marke nicht.

Da habe ich Lebenslang auf alles was aus Alu oder Stahl ist, Carbon 5 Jahre (auch egal ob Wettberwerb oder nicht, Gravity etc., alles gleich) Komponententausch muss ich selber zahlen, hab aber auch keine Händlerbindung. Dafür geht der Austausch recht schnell und problemlos, wurde sogar gefragt was für einen Rahmen ich möchte. So kam ich zu meinem Stahlrahmen... :D
So genau weiß ich es gar nicht mehr. Ich muss mich eh immer ärgern, wenn ich Garantiebedingungen lese, weil die immer so abgefasst sind, dass der Hersteller mit einer großen Zahl, die ganz oben steht, Werbung machen kann und unten drunter kommen dann Einschränkungen. Ich habe mein Spicy z.B. bei Hibike bestellt. Ist das jetzt ein Versandhändler für den die Garantie nicht gilt oder gilt die Garantie doch, weil es ja auch ein Fachhändler ist. Ich hätte ja die 70 km hinfahren können. Auf meiner Rechnung steht ja nicht, dass ich es nicht im Laden gekauft habe. Und die Montage ist natürlich für Leute mit Liebe zum Bike eh so eine Sache. Außer Vorbau, Sattelstütze und Dämpfer ist an meinem Bike kein Teil mehr Original. Da wird sich ein Händler eh zieren, was dran zu machen, wenn der Rahmen einen Riss hätte und alles getauscht werden müsste. Aktuell hat Hibike Lapierre aus dem Programm genommen. Sollte da mal ein Garantieproblem auftauchen, wird es also spannend. Denn die 2 Jahre Hänlergewährleistung sind in zwei Wochen vorbei.
Da es Carbon ist, bin ich aber zuversichtlich, da es die ersten 3000 km gehalten hat. Dann hält es auch weiterhin, wenn ich es nicht selbst bei einem Sturz oder wegen mangelnder Wartung beschädige.
Mal allgemein als Tipp:
Man muss z.B. drauf achten, dass die Kette die Kettenstrebe/Sattelstrebe nicht abraspelt, wenn sie mal dran schlägt. Sie macht das nicht oft, da im Normalbetrieb eigentlich genug Abstand besteht. Auf ruppigen Abfahrten kann so eine Kette aber trotzdem weit vom Weg abkommen. Ich habe jetzt oberhalb des Horstlinks an der Sattelstrebe ein Alublech aufgeklebt, nachdem mir aufgefallen war, dass sich die Kette dort Material geholt hat. Man muss auch immer drauf achten, dass die Steckachse fest ist. Jedenfalls an meinem Rahmen lockert sie sich abhängig von der Belastung gerne. Also ein Tag Bikepark = 3 x Achse nachziehen. Macht man das nicht, wird irgendwann was kaputt gehen. Mag aber an der Formular Achse liegen, die keine Verzahnung am Schnellspannexcenter hat (Fehlkonstruktion), wie herkömmliche Schnellspannhebel.
 
du hast jetzt nicht geschrieben, was die garantieleistungen sind, die c´dale anbietet wenn man sich registriert und erstbesitzer ist, aber:
Cannondale Markenkomponenten: Ein Jahr ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.
kann doch eigentlich nicht sein. unter c´dale markenkomponenten verstehe ich vorbauten, lenker, stützen etc. pp.
in unkenntnis der garantieleistung und ausgehend davon, dass die vorgenannten teile entweder halten oder brechen und dann ersetzt werden müssen fällt das ganze doch unter die gesetzliche gewährleistung die zwei jahre beträgt. welche zusatzleistung soll denn da auf ein jahr eingeschränkt werden?
 
du hast jetzt nicht geschrieben, was die garantieleistungen sind, die c´dale anbietet wenn man sich registriert und erstbesitzer ist, aber:
kann doch eigentlich nicht sein. unter c´dale markenkomponenten verstehe ich vorbauten, lenker, stützen etc. pp.
in unkenntnis der garantieleistung und ausgehend davon, dass die vorgenannten teile entweder halten oder brechen und dann ersetzt werden müssen fällt das ganze doch unter die gesetzliche gewährleistung die zwei jahre beträgt. welche zusatzleistung soll denn da auf ein jahr eingeschränkt werden?
Ich habs auch nur kopiert, dieser Absatz fiel mir aber auch auf. Keine Ahnung ob die das nur allgemein Übersetzt haben. Im Ausland z.b. gilt oft nur 1jahr Gewährleistung, wenns die überhaupt gibt.
 
Ich weiss ja nicht, was Du für ein Bike hast, aber bei der Doku meiner Bikes steht ungefähr das gleiche drin. Als mir dann bei meinem 1992er violetten Stumpi mit roter Aufschrift Anfang 1999 der Rahmen gebrochen ist, habe ich trotzdem über einen offiziellen Händler anstandslos Ersatz bekommen.

Das ist bei Specialized sogar mittlerweile offiziell: https://specializedeuropebvhelp.zen...18345-Garantiebestimmungen-Rahmen-bzw-Fahrrad :) Kosten für den Umbau der Teile an einen neuen Rahmen trägt auch Specialized. Bin gespannt ob ich die lebenslange Garantie auf Roval-Laufräder nutzen kann oder es doch eher das Crashreplacement wird :D
 
Bei den Roval Rädern kenne ich mich nicht aus. Bei etlichen anderen betrifft die lebenslange Garantie nur die Felge. Wer dann den Umbau plus Versand zahlt ist bei vielen nicht geklärt.
Ich bin wie viele andere auch Selberschrauber, aber an den LR Bau habe ich mich bis dato noch nicht rangewagt, Ich glaube das geht den meisten so. Das heisst wenn man das LR zum Spezialisten einschickt und Versand und umspeichen zahlen muss, bringt die lebenslange Garantie nicht wirklich viel.
 
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