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Auf Grund der hier im Faden bekannten Umstände, ist ein Gewährleistungsfall sehr wahrscheinlich.Ich find's schon etwas eigenartig, dass viele davon überzeugt zu sein scheinen, dass einerseits 100% ig ein Gewährleistungsfall vorliegt
dass man Händler und Cannondale gleich mit dem Gesetzesdampfhammer kommen soll, obwohl wir doch bisher nur eine Meinung und ein paar wenig aussagekräftige Bilder gesehen haben.
Ja, in der grauen Theorie ginge das wohl so. Dem Händler die Kiste hinstellen und drauf bestehen, dass er die Schaltung falsch eingestellt hat und somit für den Schaden verantwortlich ist.
Garantie nur für Erstbesitzer die Registriert sind, Komponententausch, Rahmenversand etc. muss der Kunde Zahlen. So stehts drin.Garantie? kA, da musst du lesen, was Cannondale reinschreibt.
Diese Garantiebedingungen sind auch eine Folge des Versuchs, gesetzlich etwas festzuschreiben, was nur durch Dialogbereitschaft auf beiden Seiten wirklich gelöst werden kann. Ich weiss ja nicht, was Du für ein Bike hast, aber bei der Doku meiner Bikes steht ungefähr das gleiche drin. Als mir dann bei meinem 1992er violetten Stumpi mit roter Aufschrift Anfang 1999 der Rahmen gebrochen ist, habe ich trotzdem über einen offiziellen Händler anstandslos Ersatz bekommen. Einen wunderschönen grünen Stahlrahmen, Bj 1998 den ich bis heute fahre und der wesentlich stabiler war und immer noch ist als der erste Rahmen mit seinen flachen Ausfallenden, von denen eines gebrochen war und welche beim Ersatzrahmen runde TR (Tom Ritchey) Teile sind.Diese Garantiebedingungen sind ein Argument gegen ein hochpreisiges Cannondale.![]()
nur ein Fahrrad
War bei mir halt der späte Zeitpunkt. Da kann der Händler nicht viel machen. Ihm hab ich es zu verdanken, dass ich soviel bekommen habe, da er auch noch auf seinen Anteil am neuen RR verzichtet hat.Sowas ist sehr schade. Ich kenne das bei Stevens eigentlich anders, die waren immer sehr kulant.
Aber die Garantiebedingungen sind bei vielen Herstellern gleich, oder zumindest sehr ähnlich. Wie hier schon richtig geschrieben, kommt es auf den Einzelfall an und wenn der Händler gutwillig ist, klappt es auch mal nach dem Gewährleistungszeitraum (z.B., wenn das Rad auch bei dem Händler gekauft wurde und immer bei diesem auch zum Service war).
Aber auch nur wenn er das entsprechende Teil beim Erzeuger / Importeur als Garantieteil ersetzt bekommt . Was er dir ev. als guter Kunde erläßt ist die Arbeitszeit die bei einer Garantiereparatur anfallen würde .und wenn der Händler gutwillig ist, klappt es auch mal nach dem Gewährleistungszeitraum
Klar, ist halt auch immer ein Geben und Nehmen auf beiden Seiten. Deshalb ja auch der dringende Rat, konstruktiv gegenüber dem Händler aufzutreten.Sowas ist sehr schade. Ich kenne das bei Stevens eigentlich anders, die waren immer sehr kulant.
Aber die Garantiebedingungen sind bei vielen Herstellern gleich, oder zumindest sehr ähnlich. Wie hier schon richtig geschrieben, kommt es auf den Einzelfall an und wenn der Händler gutwillig ist, klappt es auch mal nach dem Gewährleistungszeitraum (z.B., wenn das Rad auch bei dem Händler gekauft wurde und immer bei diesem auch zum Service war).
Mein Lapierre Spicy hat 5 Jahre Garantie. Und es steht auch nicht in den Bedingungen, dass ich für die Montagekosten im Garantiefall aufkommen muss. Das ist ja die totale Frechheit. Klar. Diese Kosten einzutreiben werden sich nicht viele Händler trauen. Aber die Möglichkeit hätten sie dazu mindestens im dritten Jahr bei einem Endurobike etc, wenn sie selbst aus der Gewährleistung raus sind.Diese Garantiebedingungen sind auch eine Folge des Versuchs, gesetzlich etwas festzuschreiben, was nur durch Dialogbereitschaft auf beiden Seiten wirklich gelöst werden kann. Ich weiss ja nicht, was Du für ein Bike hast, aber bei der Doku meiner Bikes steht ungefähr das gleiche drin. Als mir dann bei meinem 1992er violetten Stumpi mit roter Aufschrift Anfang 1999 der Rahmen gebrochen ist, habe ich trotzdem über einen offiziellen Händler anstandslos Ersatz bekommen. Einen wunderschönen grünen Stahlrahmen, Bj 1998 den ich bis heute fahre und der wesentlich stabiler war und immer noch ist als der erste Rahmen mit seinen flachen Ausfallenden, von denen eines gebrochen war und welche beim Ersatzrahmen runde TR (Tom Ritchey) Teile sind.
Die Garantieleistung legt der Hersteller fest. Ob du ein bestimmtes Markenrad beim örtlichen Fachhandel oder bei einem Versandhändler erwirbst, ist hinsichtlich der vom Hersteller eingeräumten Garantieleistung egal.Welchen Grund hat man denn noch, beim Fachhandel zu kaufen, wenn die Garantieleistungen schlechter sind, als bei vielen Versendern?
Nicht ganz, Lapierre übernimmt nur in den ersten 3 Jahren die Kosten für den Umbau, danach nicht mehr. Finde ich aber dennoch gut, gibts bei meiner Marke nicht.Mein Lapierre Spicy hat 5 Jahre Garantie. Und es steht auch nicht in den Bedingungen, dass ich für die Montagekosten im Garantiefall aufkommen muss.
So genau weiß ich es gar nicht mehr. Ich muss mich eh immer ärgern, wenn ich Garantiebedingungen lese, weil die immer so abgefasst sind, dass der Hersteller mit einer großen Zahl, die ganz oben steht, Werbung machen kann und unten drunter kommen dann Einschränkungen. Ich habe mein Spicy z.B. bei Hibike bestellt. Ist das jetzt ein Versandhändler für den die Garantie nicht gilt oder gilt die Garantie doch, weil es ja auch ein Fachhändler ist. Ich hätte ja die 70 km hinfahren können. Auf meiner Rechnung steht ja nicht, dass ich es nicht im Laden gekauft habe. Und die Montage ist natürlich für Leute mit Liebe zum Bike eh so eine Sache. Außer Vorbau, Sattelstütze und Dämpfer ist an meinem Bike kein Teil mehr Original. Da wird sich ein Händler eh zieren, was dran zu machen, wenn der Rahmen einen Riss hätte und alles getauscht werden müsste. Aktuell hat Hibike Lapierre aus dem Programm genommen. Sollte da mal ein Garantieproblem auftauchen, wird es also spannend. Denn die 2 Jahre Hänlergewährleistung sind in zwei Wochen vorbei.Nicht ganz, Lapierre übernimmt nur in den ersten 3 Jahren die Kosten für den Umbau, danach nicht mehr. Finde ich aber dennoch gut, gibts bei meiner Marke nicht.
Da habe ich Lebenslang auf alles was aus Alu oder Stahl ist, Carbon 5 Jahre (auch egal ob Wettberwerb oder nicht, Gravity etc., alles gleich) Komponententausch muss ich selber zahlen, hab aber auch keine Händlerbindung. Dafür geht der Austausch recht schnell und problemlos, wurde sogar gefragt was für einen Rahmen ich möchte. So kam ich zu meinem Stahlrahmen...![]()
kann doch eigentlich nicht sein. unter c´dale markenkomponenten verstehe ich vorbauten, lenker, stützen etc. pp.Cannondale Markenkomponenten: Ein Jahr ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.
Ich habs auch nur kopiert, dieser Absatz fiel mir aber auch auf. Keine Ahnung ob die das nur allgemein Übersetzt haben. Im Ausland z.b. gilt oft nur 1jahr Gewährleistung, wenns die überhaupt gibt.du hast jetzt nicht geschrieben, was die garantieleistungen sind, die c´dale anbietet wenn man sich registriert und erstbesitzer ist, aber:
kann doch eigentlich nicht sein. unter c´dale markenkomponenten verstehe ich vorbauten, lenker, stützen etc. pp.
in unkenntnis der garantieleistung und ausgehend davon, dass die vorgenannten teile entweder halten oder brechen und dann ersetzt werden müssen fällt das ganze doch unter die gesetzliche gewährleistung die zwei jahre beträgt. welche zusatzleistung soll denn da auf ein jahr eingeschränkt werden?
Ich weiss ja nicht, was Du für ein Bike hast, aber bei der Doku meiner Bikes steht ungefähr das gleiche drin. Als mir dann bei meinem 1992er violetten Stumpi mit roter Aufschrift Anfang 1999 der Rahmen gebrochen ist, habe ich trotzdem über einen offiziellen Händler anstandslos Ersatz bekommen.
Bei den Roval Rädern kenne ich mich nicht aus. Bei etlichen anderen betrifft die lebenslange Garantie nur die Felge. Wer dann den Umbau plus Versand zahlt ist bei vielen nicht geklärt.