Scherereien hast du aber trotzdem, wenn jemand bei dir im Wald verunglückt.
Ja, aber in diesem Fall ist die Sachlage zwischenzeitlich eindeutig und deine Waldbesitzerhaftpflicht wird den Schriftverkehr für dich übernehmen und mögliche Ansprüche abwehren. Klar wünscht sich jeder trotzdem von Scherereien verschont zu bleiben, aber dass darf nicht dazu führen, dass mit dem Haftungsargument das Betretungsrecht eingeschränkt wird oder Wege geschlossen werden.
Hier in Südhessen hat sich der Forst in dieser Herbst/Wintersaison tatsächlich intensiv um Sicherungsmaßnahmen entlang eingerichteter Wege gekümmert. Der "normale" Wintereinschlag wurde deswegen deutlich zurückgefahren.
Außerdem wird vom Forst seit 2018 versucht, die Wegeunterhaltung/Sicherung vertraglich auf einschlägige Träger/Nutzergruppen (z.B. Geo-Naturpark) zu übertragen. Da gab (gibt?) es durchaus auch Konflikte.
So ganz von der Hand weisen lässt sich ein wie auch immer gearteter Sicherungsauftrag des Forst also wohl nicht. Wenn der nicht aus dem Waldgesetz abgeleitet werden kann gibt es eventuell entsprechende Anweisungen aus dem Ministerium.
Ich kann hier auch nur spekulieren was die Beweggründe sind. Natürlich ist es für Waldbesucher angenehmer, wenn sich der Forst darum kümmert, dass die Wege sicher sind. Da dürfen wir dem Forst auch dankbar dafür sein. Wobei auch der Forst ein eigenes Interesse daran hat, dass zumindest die Forstwege passierbar bleiben.
Aber es sind im Forst auch falsche Auffassung vorhanden, weil vor Jahren die Urteile zur Haftung für umgestürzte Bäume an Landstrassen aufkamen. Dies führte dann zeitweise dazu, dass aus "Sicherheitsgründen" eine Baumlänge links und recht der Landstrasse abgeholzt wurde. Und dass die Auslegung dieser Haftung auch auf Wege im Wald übertragen wurde. Was nie richtig war, aber sich in Köpfen festgesetzt hatte. Zwischenzeitlich haben die Landesforsten aber entsprechende Leitfäden wie z.B. in NRW welche die Sachlage richtig darstellen.
https://www.wald-und-holz.nrw.de/fi..._Verkehrssicherungspflicht_Stand_15.11.19.pdfoder die eben hier verlinkten Leitfäden
https://www.waldsportbewegt.de/materialien/rechtsfragen/
Kritisch ist die von dir angesprochene Übertragung der Wegunterhaltung auf andere Träger zu sehen. Die Landesforsten sehen sich nur noch für die Waldwirtschaft zuständig und maximal verantwortlich für die Forststrassen, die sie auch nutzen. Die Landesforsten haben aber eigentlich auch einen Auftrag die Erholungsfunktion zu berücksichtigen. Und dazu gehört meiner Meinung nach mehr als nur die Forstwege als Infrastruktur vorzusehen.
Das wird aber zunehmend erschwert, weil es durch Forstreformen eine Trennung zwischen der Tätigkeit der Landesforsten und der hoheitlichen Aufgaben der Forstverwaltung gibt. z.B. aktuell die Forstreform in BW
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/forstreformgesetz/
In diesem Zuge versuchen die landeseigenen Forstbetriebe sich nur noch um die wirtschaftlichen Interessen zu kümmern, weil alles andere nur Geld kostet. Die Erholungsaufgaben werden versucht auf Gemeinden oder Nutzergruppen zu übertragen. Keine gute Entwicklung.
PS. Zur Jagd-Thematik gibt es auch diesen Thread:
https://www.mtb-news.de/forum/t/jagdfakten.857392/