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Wenn also Herr Kretschmann in
abgeordnetenwatch.de als Grund für die 2-Regel anführt, daß, wenn eine Strecke unübersichtlich und so ein Ausweichen kaum oder unmöglich sei, sich die Unfallgefahr durch eine gemeinsame Benutzung erhöhe, dann muß ich daraus auf seine Fahrweise schließen, da auch > 2,10 m breite Wege unübersichtlich sein können. Zur Rücksichtnahme gehört nicht nur Ausweichen, sondern, wenn es eng wird, auch mal (wie beim Auto auf der Straße....) Bremsen und Anhalten...
Dazu ein Zitat aus meiner Ausarbeitung zu dem Thema, zu lesen in unserem
Blog. Beruht auf eigenerüber 20jähriger Erfahrung als MTBler sowie den Erfahrungen anderer IG-Harzer.
"X.1: Gefahrenpotential, reale Gefährdung und Wahrnehmung
Als Begründung für die Sperrung von Wegen im Nationalpark zu Lasten der Mountainbiker wurde und wird von der Nationalparkverwaltung Harz oft das Gefahrenpotential und die Gefährdung von Wanderern durch die Begegnungen zwischen diesen beiden Nutzergruppen angeführt.
Dieses Potential gibt es - aber nicht auf den gesperrten Wegen der Nationalpark-Kategorie 1, also den Pfaden, sondern genau dort, wohin die Mountainbiker offensichtlich gelenkt werden sollen: auf den breiten Forststraßen und Massen-Wanderwegen. Dort ist auf Grund des hohen Personenaufkommens, des meist nicht StVO-konformen Verhaltens aller Nutzer und der dort vorherrschenden Wegbeschaffenheit zum Einen die Geschwindigkeit von Fahrradfahrern ungleich höher als auf schmalen Pfaden und zum Anderen die Aufmerksamkeit der Wanderer und Radfahrer durch die einfach zu nutzenden Wege eingeschränkt. Die Breite dieser Wege verleitet alle Nutzer dazu, sich in großen Gruppen auch nebeneinander zu bewegen, weshalb in der Realität die Begegnungen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen schneller, dichter und damit wesentlich gefährlicher ablaufen.
Bewiesen wird das immer wieder durch Meldungen von Unfällen, die sich ausschließlich auf Wegen der Kategorien II und III ereignen. Uns liegen bisher keine Nachweise vor, das es durch Begegnungen zwischen Wanderern und Radfahrern auf den gesperrten Wegen der Kat. I zu Unfällen oder Zusammenstößen und damit realen Gefährdungen kam.
Aus unserer Sicht wird hier der Begriff „Gefährdung“ stellvertretend für den Begriff „Störung“ verwandt. Wir haben bisher den Eindruck, das dies nicht zufällig geschieht. Viele Wanderer fühlen sich einfach durch Mountainbiker gestört, weil sie von dieser Art des „sich Bewegens“ in der Natur ein falsches Bild haben oder aus einer verklärten Vorstellung heraus ein alleiniges Anrecht auf den Naturgenuss durch Wanderer als gegeben ansehen. Das mag auch daraus resultieren, das scheinbar alle Wege im Nationalpark als Wanderwege tituliert werden, obwohl sie zu einem großen Teil in ihrer Entstehung Nutz- oder Schmuggelwege waren.
Wenn nun Wanderer an einer engen Stelle einem Mountainbiker begegnen, fühlen sie sich allein dadurch oft bereits gestört. Daraus eine Gefährdung abzuleiten, ist natürlich in keiner Weise gerechtfertigt. Wenn man nun bedenkt, das beispielsweise im Straßenverkehr Fahrzeuge mit über 50 km/h in einem Abstand von weniger als einem Meter an Fußgängern auf dem Gehweg vorbeifahren, wird die Verhältnismäßigkeit von „Gefährdung“ in solchen Situationen deutlich. Der fehlende Nachweis von realen Unfällen auf den Pfaden zeigt: es gibt sie dort nicht.
Das Mountainbiken ist eine ebenso naturfreundliche und naturnahe Möglichkeit, sich im Harz zu bewegen und zu erholen, wie das Wandern. Hier wie dort gibt es unterschiedliche Ausprägungen zwischen gemächlich und sehr sportlich, aber immer geht es darum, Naturerleben und körperliche Bewegung zu verbinden. Es ist für uns nur sehr schwer zu begreifen und zu akzeptieren, das mit teils fragwürdigen Argumenten versucht wird, eine dieser Nutzergruppen im Erleben des Harzes derart einzuschränken.
Leider scheint auch hier das weiter oben erwähnte verzerrte und pauschalisierte Bild vom Mountainbiker vorzuherrschen."