Das Ende für Nr. 15/3436 [Petition 2-Meter-Regel]

Schlechte Nachrichten aus dem “grün” regierten Freizeit-Bundesland der Naturliebhaber, der Schaffer und der Häuslebauer: Ohne die Nennung von Gründen ist Ende dieser Woche die von der DIMB / Open Trails initiierte Petition gegen die 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg vom Landtag abgelehnt worden. Damit bleibt Baden-Württemberg auch weiterhin ein Bundesland, in dem Mountainbiker kriminalisiert werden. Das Befahren von Wegen unter zwei Metern breite wird durch das landesweit gültige “Landeswaldgesetz” verboten.


→ Den vollständigen Artikel "Das Ende für Nr. 15/3436 [Petition 2-Meter-Regel]" im Newsbereich lesen


 
An uns Hessen ist dieser Kelch ja zum Glück gerade so vorübergegangen...
Was mich interessieren würde: Hat jemand von euch bikern in BaWü schon mal richtig deftige Strafen bezahlt und wurde im Wiederholungsfall noch einer draufgelegt? Bike konfisziert, richtig hohes Bußgeld...
Gibt es schon richterliche Entscheidungen zum Thema?
Der Begriff des Weges ist im Gesetz nicht eindeutig definiert, die "Breite" auch nicht (Parzelle?, lichte Breite zwischen den Baumstämmen?, verdichteter Boden?)
Das ist doch gar nicht richtig greifbar und damit wenig justiziabel? Vielleicht sollte die DIMB das mal gezielt mit einem "Lockvogel" durchexerzieren.
Dann muss ein Richter halt dem Gesetzgeber bescheinigen, dass sein Gesetz an dem Punkt nichts taugt!
 
kann man sich nicht mit den naturschutzbehörden zum schein verbünden? sprich wenn ein waldbesitzer oder jagdpächter was gegen mtb hat einfach drohen: ok, du willst mich hier nicht haben vielleicht ist ein naturschutz oder FFH gebiet das was du willst. (da hört für alle besitzer der spass dann auf) ich kann mich dafür einsetzen und find schon irgend ein viech oder pflänzchen und fahr halt dann woanders.

vielleicht sollten wir alle nach viechern und pflänzchen suchen und uns das recht auf die benutzung einfach freipressen!
 
Duldung ist fast immer ein rechtlich unverbindliches Loch. Ich kenne solche Sachen beruflich. Denn warum Duldung und nicht Genehmigung/Erlaubnis (Ausnahmen von der 2m-Regel macht die Forstbehörde!)? Da stimmt meistens etwas nicht und wenn es dann später mal hart auf hart gegen das "geduldete" Objekt geht, hat man im Grunde nix in der Hand.

Hat man hingegen eine ausdrückliche Erlaubnis eines öffentlich rechtlichen Waldeigentümers (Kommune etc.), muß man zumindest davon ausgehen können, daß dieser Waldeigentümer als öffentlich rechtlicher Träger geprüft hat, daß keine anderen öffentlich rechtliche Belange unüberwindbar entgegenstehen (Naturschutz vgl. §17 BNatSchG).
...wenn bei politischen Entscheidungen soviel geschlampt wird, wie im vorliegenden Fall, dann könnte man schon vermuten dass das an anderer Stelle gleich ist.
 
Tja, knapp 60.000 Unterschriften klingt nach viel. Gemessen an den 10,5 Millionen Einwohnern in BW ist es in der Wahrnehmung der Politiker aber halt doch nur eine unbedeutende Randgruppe. Dennoch, dass die eindeutige Willensbekundung von 60.000 Bürgern in einer sogenannten Demokratie nicht einmal eines kurzen Kommentars oder einer Erklärung für würdig erachtet wird, ist bezeichnend. Da hat sich die Verbots- und Bevormundungspartei der Grünen mal wieder als undemokratisch und ignorant entlarvt.

Ich habe das Glück, nicht in BW zu wohnen und für mich ist die Konsequenz klar: BW ist in Zukunft als Ausflugsziel - nicht nur mit dem Bike - für mich gestorben.
Ich verstehe Deine Aussage nicht!
Insgesamt waren 2011 7,8 Mio Bürger in BW zur Wahl aufgerufen. Genutzt haben diesen Aufruf 66,2% von den 7,8 Mio.
Und davon haben sich nur 24,2% für die Grünen entschieden. Das sind rd. 1,25 Millionen Stimmen!
Also von fast 10.000.000 Bürger im Lädle haben etwas mehr als 10 % die Grünen gewählt. Mal abgesehen davon, dass das gewiß nur noch wenig mit einer Demokratie zu tun hat wenn eine Kleinstpatei regiert, so sind 60.000 Petitionsunterschriften für die Grünen eine gewaltige Anzahl, denn ohne die Stimmen von 60.000 Bürgern hätte nun die SPD das sagen.
Also, wenn nun die 60.000 Petitionszeichnerinnen und -zeichner die selbst oder deren Familien Grüne gewählt haben, ihre Familien und Freunde dazu bewegen würden nicht mehr oder nicht zum ersten Mal die Grünen zu wählen, dann spüren die Grünen das bei der nächsten Wahl aber gewaltig! Dann bleibt der erste Grüne Landeschef nur ein einmaliger schlechter Witz der Geschichte!
 
Die Grünen haben bei mir im Ländle verschissen..


Wieso gibt's net endlich ein "Trailgate"?

Da wär dann mal was handfestes dran an diesem "Schild-Jäger und Wanderer Streich"

Ja send mir denn scho bei di Russa?
 
Ruhm und Ehre der DIMB für ihre konsequenten und zielgerichteten Bemühungen.
Dass das Unterfangen aber arg schwierig werden würde war leider fast schon bei Abgabe der Unterschrift klar....

...aber Himmelherrgott nochmal brauchen wir denn für alles Ver- oder Gebote???
Hirn einschalten, Rücksicht nehmen und sich nicht für den Mittelpunkt der Welt sehen hilft in den allermeisten Fällen, sich zu arrangieren.

Ich jedenfalls werde weder aus BaWü wegziehen noch an meinen Fahrgewohnheiten etwas ändern, geschweige denn an der Diskussion um die 2m-Regel meine politische Orientierung in Frage stellen. Was man hier alles liest lässt einem sprichwörtlich das Auge platzen....
 
Und bei einer Tour in Luxembourg/Ardennen waren die wenigen Begegnungen mit Forstarbeitern normal-entspannt. Wir alle im vollen Dress und nicht gerade nach Freizeitbiker aussehend ;)

Da haben die Arbeiter ja noch mal Glück gehabt, das sie nicht auf so popelige Freizeitbiker getroffen sind, sondern auf so voll krasse Biker wie euch.
 
An uns Hessen ist dieser Kelch ja zum Glück gerade so vorübergegangen...
Was mich interessieren würde: Hat jemand von euch bikern in BaWü schon mal richtig deftige Strafen bezahlt und wurde im Wiederholungsfall noch einer draufgelegt? Bike konfisziert, richtig hohes Bußgeld...
Gibt es schon richterliche Entscheidungen zum Thema?
Der Begriff des Weges ist im Gesetz nicht eindeutig definiert, die "Breite" auch nicht (Parzelle?, lichte Breite zwischen den Baumstämmen?, verdichteter Boden?)
Das ist doch gar nicht richtig greifbar und damit wenig justiziabel? Vielleicht sollte die DIMB das mal gezielt mit einem "Lockvogel" durchexerzieren.
Dann muss ein Richter halt dem Gesetzgeber bescheinigen, dass sein Gesetz an dem Punkt nichts taugt!

Bin aus BW und seit ´92 auf´m Radl im Wald unterwegs. Kontrollen o.ä. habe ich in der ganzen Zeit noch nie erlebt.
Die 2m Regel ist für mich daher auch nur ein theoretisches Problem....

Habe mich allerdings auch schon gefragt wie denn die 2m definiert ist und würde es im Falle eines Falls darauf ankommen lassen, habe ein paar gute Anwälte in meinem Umfeld... ;)
 
Also hat sich durch die Zurückweisung der Petition dann ja auch nichts grundlegend geändert. Tausende von Mountainbikern fahren in BaWü nach wie vor auf ihren Trails, weitestgehend stressfrei und unbehelligt. Also gar nicht an die große Glocke hängen, einfach weiterfahren, nett und höflich zu den Spaziergängern sein und mal ein Schwätzchen mit denen halten, das baut Vorurteile am besten ab. So lange die Einhaltung der 2-m Regel nicht rigide kontrolliert wird, muss doch keiner auf sein Hobby verzichten.
 
Vorurteile bei den Wanderern abbauen, denen man freundlich begegnet - kein Thema.
Vorurteile bei den Wanderlobbyisten abbauen, denen man freundlich begegnet - keine Chance.
Das Problem sind deshalb auch nicht die Wanderer, sonderen deren Lobbyvertreter. Die schüren Vorurteile, die sie selber nur vom Hörensagen haben und ich verwette meinen Arsch, dass die Wanderlobbyleute selber noch keinen Meter weit gewandert sind.
Würden sie das nämlich tun, wüssten sie, dass all ihre Warnungen vor den bösen Kampfradlern an den Haaren herbeigezogen sind.
 
schade, das die petition kein gehör gefunden hat und auch die öffentliche debatte an der "expertenkommission" vorbeigegangen ist.

nur mal so zum verständnis:
dürfen in bw wanderer, jogger und andere erholungssuchende denn wege benutzen, die schmaler als 2m sind?

wenn ja, dann haben wir hier doch höchstwahrscheinlich einen fall von diskriminierung vorliegen zu dessen klärung man den eu-gh anrufen könnte?!

ansonsten liebe betroffene:
neuen schwung in die politische diskussion kommt sicher mit einer petition, die es wanderen verbietet wege zu benutzen, die schmaler als 2m sind ;-)
 
Der Begriff des Weges ist im Gesetz nicht eindeutig definiert, die "Breite" auch nicht (Parzelle?, lichte Breite zwischen den Baumstämmen?, verdichteter Boden?)
Das ist doch gar nicht richtig greifbar und damit wenig justiziabel? Vielleicht sollte die DIMB das mal gezielt mit einem "Lockvogel" durchexerzieren.
Dann muss ein Richter halt dem Gesetzgeber bescheinigen, dass sein Gesetz an dem Punkt nichts taugt!

Das würde mich auch sehr interessieren. Weiß jemand wie die Breite bei den Wegen definiert ist?
Und vor allem, wie soll ich feststellen, ob ein Weg irgendwann dann eventuell schmäler wird und die Breite zu klein ist?
 
Das würde mich auch sehr interessieren. Weiß jemand wie die Breite bei den Wegen definiert ist?
Und vor allem, wie soll ich feststellen, ob ein Weg irgendwann dann eventuell schmäler wird und die Breite zu klein ist?

Das ist mehrfach durchgekaut, unter anderem in der Petitionsbegründung als auch auf der Kampagnenseite.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht tatsächlich ein Urteil gegen einen biker fällt, welcher z. B. Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt. Bei wem liegt denn die Beweislast, ob der Weg breiter oder schmaler als 2 m ist? Wie will ich den Beweis führen, wenn der Begriff der "Breite" nicht exakt definiert ist? In dubio pro reo sollte doch auch hier gelten?
Fänd ich wirklich einen guten Ansatz, so etwas mal ausurteilen zu lassen. Bei Freispruch die Urteilsbegründung kopiert und immmer im Rucksack dabei (kann man an die Jagdpächter und Oberlehrer zur gefälligen Lektüre auf dem Trail verteilen...)
 
...aber Himmelherrgott nochmal brauchen wir denn für alles Ver- oder Gebote???
Hirn einschalten, Rücksicht nehmen und sich nicht für den Mittelpunkt der Welt sehen hilft in den allermeisten Fällen, sich zu arrangieren.

Genau so ist es.

Ich verrate kein Geheimnis, daß ich am Runden Tisch am 15.10. gesagt habe, es müsse (weniger juristisch als praktisch) gelten, daß Vorschriften vor allem für jene da seien, denen mit Vernunft nicht zu helfen ist.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht tatsächlich ein Urteil gegen einen biker fällt, welcher z. B. Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt. Bei wem liegt denn die Beweislast, ob der Weg breiter oder schmaler als 2 m ist? Wie will ich den Beweis führen, wenn der Begriff der "Breite" nicht exakt definiert ist? In dubio pro reo sollte doch auch hier gelten?
Fänd ich wirklich einen guten Ansatz, so etwas mal ausurteilen zu lassen. Bei Freispruch die Urteilsbegründung kopiert und immmer im Rucksack dabei (kann man an die Jagdpächter und Oberlehrer zur gefälligen Lektüre auf dem Trail verteilen...)

Wer einen geeigneten Ort gefunden zu haben glaubt, immer her damit (am besten den Wegeverlauf auf einer TK25 oder einer anderen Karte mit gleicher Qualität als PDF beifügen), möglichst mit ein paar Erläuterungen.

Daß das chaotisch ist, hatte ich mal in einer Umfrage zu zeigen versucht, wie ich meine, erfolgreich.
 
nur mal so zum verständnis:
dürfen in bw wanderer, jogger und andere erholungssuchende denn wege benutzen, die schmaler als 2m sind?
wenn ja, dann haben wir hier doch höchstwahrscheinlich einen fall von diskriminierung vorliegen zu dessen klärung man den eu-gh anrufen könnte?!

Es reicht, wenn man weiter konsequent darauf herumhackt, wie denn die 2m konkret Unfälle verhindern soll. Denn es wäre egal, ob sich ein Radfahrer auf einem 1,90m breiten Weg oder auf einem 2,10m breiten Weg benähme wie eine Wildsau und damit Leute gefährdete. Genauso ist es egal, ob sich ein Radfahrer auf einem 1,90m breiten Weg oder auf einem 2,10m breiten Weg rücksichtsvoll benimmt, weil Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit ist und nichts mit der Wegebreite zu tun hat.

Wenn also Herr Kretschmann in abgeordnetenwatch.de als Grund für die 2-Regel anführt, daß, wenn eine Strecke unübersichtlich und so ein Ausweichen kaum oder unmöglich sei, sich die Unfallgefahr durch eine gemeinsame Benutzung erhöhe, dann muß ich daraus auf seine Fahrweise schließen, da auch > 2,10 m breite Wege unübersichtlich sein können. Zur Rücksichtnahme gehört nicht nur Ausweichen, sondern, wenn es eng wird, auch mal (wie beim Auto auf der Straße....) Bremsen und Anhalten.

Zudem meint Kretsche (ebenfalls unter abgeordnetenwatch.de), daß Angaben, Wege seien u.a. deshalb fahrradtauglich, wenn auf ihnen "unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist" (vgl. §15 WaldG Hessen), Waldnutzenden nicht mehr, sondern weniger Klarheit brächten. Das läßt tief blicken. Denn tatsächlich bringen solche Angaben den Waldnutzenden und Waldbenutzenden die (in vielen Fällen nicht neue) Klarheit, daß Rücksichtnahme und nicht die Wegebreite oberstes Prinzip der Gefahrenvermeidung ist. Wenn diese Klarheit bei Kretsche nicht ankommt, muß er diese fehlende Auffassungsgabe nicht nach der Devise "Haltet den Dieb!" auf alle anderen Waldnutzer projezieren.

Das alles wiederum hat zur logischen Folge, daß ich im Wald im Interesse meiner Gesundheit auf Begegnungen mit dem Radfahrer Kretschmann

kretschmann.jpg

gobaX GmbH 30.07.2012

gerne verzichten kann.

Oder hält Kretsche sich für den Braven, der rechtzeitig bremst und alle anderen Radfahrer jeden Alters (denn die 2m-Regel gilt nicht nur für Mountainbiker) für die Bösen, die das nicht tun? Kretsche wäre nicht der erste, der mit diesem Pharisäertum die 2m-Regel begründen wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wenn also Herr Kretschmann in abgeordnetenwatch.de als Grund für die 2-Regel anführt, daß, wenn eine Strecke unübersichtlich und so ein Ausweichen kaum oder unmöglich sei, sich die Unfallgefahr durch eine gemeinsame Benutzung erhöhe, dann muß ich daraus auf seine Fahrweise schließen, da auch > 2,10 m breite Wege unübersichtlich sein können. Zur Rücksichtnahme gehört nicht nur Ausweichen, sondern, wenn es eng wird, auch mal (wie beim Auto auf der Straße....) Bremsen und Anhalten...

Dazu ein Zitat aus meiner Ausarbeitung zu dem Thema, zu lesen in unserem Blog. Beruht auf eigenerüber 20jähriger Erfahrung als MTBler sowie den Erfahrungen anderer IG-Harzer.

"X.1: Gefahrenpotential, reale Gefährdung und Wahrnehmung

Als Begründung für die Sperrung von Wegen im Nationalpark zu Lasten der Mountainbiker wurde und wird von der Nationalparkverwaltung Harz oft das Gefahrenpotential und die Gefährdung von Wanderern durch die Begegnungen zwischen diesen beiden Nutzergruppen angeführt.
Dieses Potential gibt es - aber nicht auf den gesperrten Wegen der Nationalpark-Kategorie 1, also den Pfaden, sondern genau dort, wohin die Mountainbiker offensichtlich gelenkt werden sollen: auf den breiten Forststraßen und Massen-Wanderwegen. Dort ist auf Grund des hohen Personenaufkommens, des meist nicht StVO-konformen Verhaltens aller Nutzer und der dort vorherrschenden Wegbeschaffenheit zum Einen die Geschwindigkeit von Fahrradfahrern ungleich höher als auf schmalen Pfaden und zum Anderen die Aufmerksamkeit der Wanderer und Radfahrer durch die einfach zu nutzenden Wege eingeschränkt. Die Breite dieser Wege verleitet alle Nutzer dazu, sich in großen Gruppen auch nebeneinander zu bewegen, weshalb in der Realität die Begegnungen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen schneller, dichter und damit wesentlich gefährlicher ablaufen.
Bewiesen wird das immer wieder durch Meldungen von Unfällen, die sich ausschließlich auf Wegen der Kategorien II und III ereignen. Uns liegen bisher keine Nachweise vor, das es durch Begegnungen zwischen Wanderern und Radfahrern auf den gesperrten Wegen der Kat. I zu Unfällen oder Zusammenstößen und damit realen Gefährdungen kam.

Aus unserer Sicht wird hier der Begriff „Gefährdung“ stellvertretend für den Begriff „Störung“ verwandt. Wir haben bisher den Eindruck, das dies nicht zufällig geschieht. Viele Wanderer fühlen sich einfach durch Mountainbiker gestört, weil sie von dieser Art des „sich Bewegens“ in der Natur ein falsches Bild haben oder aus einer verklärten Vorstellung heraus ein alleiniges Anrecht auf den Naturgenuss durch Wanderer als gegeben ansehen. Das mag auch daraus resultieren, das scheinbar alle Wege im Nationalpark als Wanderwege tituliert werden, obwohl sie zu einem großen Teil in ihrer Entstehung Nutz- oder Schmuggelwege waren.
Wenn nun Wanderer an einer engen Stelle einem Mountainbiker begegnen, fühlen sie sich allein dadurch oft bereits gestört. Daraus eine Gefährdung abzuleiten, ist natürlich in keiner Weise gerechtfertigt. Wenn man nun bedenkt, das beispielsweise im Straßenverkehr Fahrzeuge mit über 50 km/h in einem Abstand von weniger als einem Meter an Fußgängern auf dem Gehweg vorbeifahren, wird die Verhältnismäßigkeit von „Gefährdung“ in solchen Situationen deutlich. Der fehlende Nachweis von realen Unfällen auf den Pfaden zeigt: es gibt sie dort nicht.
Das Mountainbiken ist eine ebenso naturfreundliche und naturnahe Möglichkeit, sich im Harz zu bewegen und zu erholen, wie das Wandern. Hier wie dort gibt es unterschiedliche Ausprägungen zwischen gemächlich und sehr sportlich, aber immer geht es darum, Naturerleben und körperliche Bewegung zu verbinden. Es ist für uns nur sehr schwer zu begreifen und zu akzeptieren, das mit teils fragwürdigen Argumenten versucht wird, eine dieser Nutzergruppen im Erleben des Harzes derart einzuschränken.

Leider scheint auch hier das weiter oben erwähnte verzerrte und pauschalisierte Bild vom Mountainbiker vorzuherrschen."
 
Die meisten Wanderer, dich nicht zufällig auch MTB fahren, können ganz schlecht einschätzen, wie schnell und kontrolliert man ein MTB zum Stehen bekommt. Viele bekommen wirklich Angst, man würde in sie hineinrauschen, obwohl man noch weit von einer Notbremsung entfernt war. Aus der Erregung heraus fallen unfreundliche Worte, der biker fühlt sich zu unrecht angegriffen und pöbelt dann auch mal zurück. Diese Art von Begegnung habe ich regelmäßig auf den breiten Forstautobahnen > 2,00 m, auf denen 2 Wandersleut + Hund + Leine eine Vollsperrung erzeugen. Seltener hab ich so was auf dem Trail, allerdings weil ich ungerne "ballere", sondern eher in gemächlichem Tempo und technisch "sauber" fahre (DIMB Trailrules). Kann den Ausführungen von Hasifisch 100 % zustimmen.
 
Ich habe erstaunlicherweise bisher weder von Mountainbikern noch von (nicht bornierten, so welche kenn ich nicht... ;)) Wanderern einen Widerspruch dazu bekommen. Einige mussten kurz Grübeln, dann kam die klare Aussage: "Stimmt - man erschrickt sich mal auf einem Pfad, aber gefährlich war das eigentlich nicht..."
Es ist mir also völlig schleierhaft, wie jemand behaupten kann, er sei Wander- oder Fahrrad-interessiert und gleichzeitig so einen Unfug wie 2m-Vorschriften entwickelt/befürwortet!
Wenn man also wirklich nach den möglichen logischen Befürwortern für so etwas forscht, landet man nur zu einem verschwindend geringen Teil bei echten Wanderern. Wobei hier das gleiche Problem besteht wie in der Politik: die Meinung eines Vereinsvorsitzenden etc wird eventuell in Gesprächen zu so einem Gesetzentwurf gehört, ob diese Meinung mit der der Basis übereinstimmt, ist ein anderer Punkt.
Letztlich findet man hinter allen Fassaden dann doch die Lobbys der kommerziellen Waldnutzer (Forstwirtschaft) und leider auch einen großen Teil der Jägerschaft.
So richtig perfide ist natürlich die Haltung der Grünen. Statt etwas gegen echte Naturzerstörung zu unternehmen versuchen sie sich an "Minimalerfolgen" gegen den kleinsten und schwächsten Feind im Wald. Das sind wir und andere Nutzer wie Kletterer. Nach dem Sinn wird aber wohl eher nicht gefragt.
Musste nochmal raus...:mad:
 
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