Sorge bei den Deisterfreunden: Bald keine legalen Trails mehr am Deister?

Sorge bei den Deisterfreunden: Bald keine legalen Trails mehr am Deister?

Bald keine legalen Trails mehr am Deister? Diese Frage stellt sich, seit in der neuesten Ausgabe von Hallo Niedersachsen (NDR) berichtet wurde, dass die Genehmigung der Trails 2025 ausläuft. In einem eigenen Statement-Video gehen die Deisterfreunde auf das Video des NDR ein.

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Sorge bei den Deisterfreunden: Bald keine legalen Trails mehr am Deister?

Was sagt ihr zur Situation rund um den Deister?
 
Sucht euch rechtliche und fachliche Hilfe.

Es ist nicht das erste Mal, dass derart übereifriges behördliches Vorgehen in solchen Bereichen tatsächlich rechtlich und fachlich völlig fehlgehend und rechtswidrig ist. Die dort aufgestellten Behauptungen klingen zwar zunächst verfangend, sind vereinzelt aber tatsächlich überhaupt nicht belegt und oft erst einmal "ins Blaue hinein" aufgestellt. Ideologischer Aktionismus forciert dieses Treiben meistens noch.

Besonderes Geschmäckle erhält die Sache, wenn die Probleme erst mit einem Wechsel in der Leitung der Behörde beginnen und Einflüsse und mangelnde Objektivität aufgrund politischer Ansichten durch Mitgliedschaft in Parteien und Naturschutzverbänden zu besorgen ist.

Das stoppt man nicht mit "netten" Gesprächsrunden", sondern wirklich nur mit Herstellen von Öffentlichkeit und einem rechtlich und fachlich massiven Entgegentreten. Jagd- und Anglerverbände sind da mittlerweile schon sehr geübt drin. Das fällt denen natürlich leichter, weil sie selbst ein anerkannter Naturschutzverband sind und in Anhörungen zu beteiligen sind. Diesen Bereich haben nämlich NABU und BUND nicht etwa für sich allein gepachtet.

Behandelt Naturschutzverbände wie etwa den NABU und BUND grundsätzlich so, als ob sie den Menschen entgegen § 1 BNatSchutzG aus der Natur verdrängen wollen und zwar vollständig.
Unter dem genannten Paragraphen ist als allgemeiner Grundsatz geregelt, dass der Erholungswert von Natur und Landschaft zu schützen ist. D.h., um diesen Zweck zu erfüllen, muss man ihn als Mensch auch nutzen können und nicht, dass man grundsätzlich ausgesperrt wird. Solche Regelungen finden sich in fast allen gleich oder nachfolgenden niederrangigen Gesetzen.
 
Sucht euch rechtliche und fachliche Hilfe.

Es ist nicht das erste Mal, dass derart übereifriges behördliches Vorgehen in solchen Bereichen tatsächlich rechtlich und fachlich völlig fehlgehend und rechtswidrig ist. Die dort aufgestellten Behauptungen klingen zwar zunächst verfangend, sind vereinzelt aber tatsächlich überhaupt nicht belegt und oft erst einmal "ins Blaue hinein" aufgestellt. Ideologischer Aktionismus forciert dieses Treiben meistens noch.

Besonderes Geschmäckle erhält die Sache, wenn die Probleme erst mit einem Wechsel in der Leitung der Behörde beginnen und Einflüsse und mangelnde Objektivität aufgrund politischer Ansichten durch Mitgliedschaft in Parteien und Naturschutzverbänden zu besorgen ist.

Das stoppt man nicht mit "netten" Gesprächsrunden", sondern wirklich nur mit Herstellen von Öffentlichkeit und einem rechtlich und fachlich massiven Entgegentreten. Jagd- und Anglerverbände sind da mittlerweile schon sehr geübt drin. Das fällt denen natürlich leichter, weil sie selbst ein anerkannter Naturschutzverband sind und in Anhörungen zu beteiligen sind. Diesen Bereich haben nämlich NABU und BUND nicht etwa für sich allein gepachtet.

Behandelt Naturschutzverbände wie etwa den NABU und BUND grundsätzlich so, als ob sie den Menschen entgegen § 1 BNatSchutzG aus der Natur verdrängen wollen und zwar vollständig.
Unter dem genannten Paragraphen ist als allgemeiner Grundsatz geregelt, dass der Erholungswert von Natur und Landschaft zu schützen ist. D.h., um diesen Zweck zu erfüllen, muss man ihn als Mensch auch nutzen können und nicht, dass man grundsätzlich ausgesperrt wird. Solche Regelungen finden sich in fast allen gleich oder nachfolgenden niederrangigen Gesetzen.
MEGA !

Das sollten ALLE Vereine so verinnerlichen. Ich würde mittlerweile weiter gehen und so ziemlich alles dokumentieren, was in "guten Zeiten" vereinbart wird. Das kann man in schlechten Zeiten dann wieder raus kramen!

Und wer hier noch der Meinung ist, dass Nabu und BUND die guten sind:

https://www.wattenrat.de/2013/02/24/nabu-geschaftsmodell-geld-oder-klage-„mause-fur-den-milan“/

https://www.spiegel.de/politik/geld-oder-klage-a-76c3bec3-0002-0001-0000-000091675475

https://www.bauerwilli.com/stasi-2-0-darf-der-nabu-das/

https://www.natuerlich-jagd.de//new...bu-verharmlost-vergehen-der-landkreis-kontert

https://www.bild.de/regional/hambur...senat-vor-oekoe-erpressern-60429986.bild.html

Im Verein werden mittlerweile Produkte im Supermarkt boykottiert, die mit dem Nabu-Siegel werben - ein Mitglied kommentierte: it aint much, but it's honest work
💪
 
Sucht euch rechtliche und fachliche Hilfe.

Es ist nicht das erste Mal, dass derart übereifriges behördliches Vorgehen in solchen Bereichen tatsächlich rechtlich und fachlich völlig fehlgehend und rechtswidrig ist. Die dort aufgestellten Behauptungen klingen zwar zunächst verfangend, sind vereinzelt aber tatsächlich überhaupt nicht belegt und oft erst einmal "ins Blaue hinein" aufgestellt. Ideologischer Aktionismus forciert dieses Treiben meistens noch.

Besonderes Geschmäckle erhält die Sache, wenn die Probleme erst mit einem Wechsel in der Leitung der Behörde beginnen und Einflüsse und mangelnde Objektivität aufgrund politischer Ansichten durch Mitgliedschaft in Parteien und Naturschutzverbänden zu besorgen ist.

Das stoppt man nicht mit "netten" Gesprächsrunden", sondern wirklich nur mit Herstellen von Öffentlichkeit und einem rechtlich und fachlich massiven Entgegentreten. Jagd- und Anglerverbände sind da mittlerweile schon sehr geübt drin. Das fällt denen natürlich leichter, weil sie selbst ein anerkannter Naturschutzverband sind und in Anhörungen zu beteiligen sind. Diesen Bereich haben nämlich NABU und BUND nicht etwa für sich allein gepachtet.

Behandelt Naturschutzverbände wie etwa den NABU und BUND grundsätzlich so, als ob sie den Menschen entgegen § 1 BNatSchutzG aus der Natur verdrängen wollen und zwar vollständig.
Unter dem genannten Paragraphen ist als allgemeiner Grundsatz geregelt, dass der Erholungswert von Natur und Landschaft zu schützen ist. D.h., um diesen Zweck zu erfüllen, muss man ihn als Mensch auch nutzen können und nicht, dass man grundsätzlich ausgesperrt wird. Solche Regelungen finden sich in fast allen gleich oder nachfolgenden niederrangigen Gesetzen.
Versteh mich nicht falsch.. ich bin da grundsätzlich bei dir.. aber hier gehts ja um eine "Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung".. das da jetzt "Argumente" kommen und Hürden gesetzt werden, ist meiner Meinung nach nur Makulatur - aka "Nebelkerze" für ein "wir haben kein Bock.. aber das soll nicht sofort ins Auge fallen".
Für eine "Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung" fällt es mir schwer sowas wie ein "Einklagen" zu sehen.
 
Im Deister habe ich nur ein auffällig freundliches Miteinander zwischen Wanderern und MTB Fahrern erlebt. Ich halte es für völligen Schwachsinn, dass es da ernsthafte Probleme gäbe.
Das freundliche Miteinander ist überall die Regel.
Das Problem ist nur: von 100 Begegnungen
  • läuft eine so ab, dass sich einer der Beteiligten gefährdet fühlt
  • laufen 5 so ab, dass sich einer der Beteiligten massiv gestört fühlt
  • laufen weitere 15 so ab, dass sich einer der Beteiligten wünscht, der andere wäre nicht da und er hätte den Weg für sich allein

Die ersten beiden Punkte bestimmen die Diskussion und das Bild, dass sich Unbeteiligte von Begegnungen zwischen Radfahrern und Fußgängern im Wald machen, der letzte Punkt ist der Aufhänger für Geschäftemacher, die unter Verweis darauf gerne "Premium Wanderwege" oder "Premium Biketrails" verkaufen wollen - selbstverständlich exklusiv für ihre Zielgruppe.

Die Interessenverbände beider Seiten sollten sich dringend zusammensetzen und darauf verständigen, dass es solcherart angeordnete "Exklusivität" nicht geben kann, denn da droht ein schwerer Schaden für das Betretungsrecht, auf das beide Seiten angewiesen sind.
Solange es kein ausreichend großes Netz an offiziellen trails gibt, können sich die Behörden mit den illegalen Wegen herum schlagen.
Schreibe bitte statt "offizielle Trails" lieber "attraktive Wege", um irgendeine Art von Exklusivität von vornherein auszuschließen.
 
Versteh mich nicht falsch.. ich bin da grundsätzlich bei dir.. aber hier gehts ja um eine "Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung".. das da jetzt "Argumente" kommen und Hürden gesetzt werden, ist meiner Meinung nach nur Makulatur - aka "Nebelkerze" für ein "wir haben kein Bock.. aber das soll nicht sofort ins Auge fallen".
Für eine "Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung" fällt es mir schwer sowas wie ein "Einklagen" zu sehen.
Alles gut!

Das ist zunächst eine "Motivation"! Das Nähere wäre am konkreten Fall noch vereinzelt zu prüfen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Genau das ist hier, zumal öffentlich, der falsche Ort dafür, deshalb sollen sie sich auch dringend rechtlicher Hilfe bedienen!
Alles andere ist gegenüber einer Fachbehörde völlig fahrlässig und blauäugig.

Es könnte ja sein, dass eine Ausnahmegenehmigung besteht und deren weiterer Bestand oder Verlängerung nun von einer Hürde (Bedingung/Auflage etc) abhängig gemacht werden könnte, die, so der Anschein, in der Höhe nicht unerheblich ist, daher nicht erfüllt und über diesen (Um-)Weg der (elegante) Ausstieg aus selbiger "gerechtfertigt" werden könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer legal funktionierende MTB Strecken haben will, braucht erstmal interessante Strecken

Das Zeil des Vereins war ja ein paar legale Strecken zu unterhalten, auf denen man so ein Sprunggedöns legal bauen kann. Hat 10Jahre gut funktioniert. Seitdem sind solche Bauwerke auch deutlich weniger oft wild im Wald entstanden. Dauerhaft wäre das Ziel gewesen im gesamten Deister die Strecken zu legalisieren.

Keine Ahnung welche langfristigen Ziele UNB und Nabu verfolgen.
Einer Regelung des „Problems der illegalen Strecken“ wird so wohl kaum ein realistisches ziel sein.

Womit Ironworkx zmd Recht hat, das Ganze hängt von ein paar einzelnen Menschen ab. Das die Deisterfreunde Strecken entstanden sind ist auf offizieller Seite einigen wenigen Leuten zu verdanken. Leider sind mittlerweile andere Menschen zuständig… und damit ideologische Willkür.

Wir haben es zmd versucht…
ihr habt alles richtig gemacht, große Stadt viel potentional gelenkt auf räumlich begrenzte legalisierte Strecken, auf wenig Fläche.
leider seit ihr über ein paar 101%er gestolpert (in D nicht unüblich weder re noch li)

nun wirds halt hier und da illegal und kompliziert, stressig wegen der 101%er und der Forst muß Sachen machen,
die im eigentlich egal sind.
 
[email protected]

Man kann denen schreiben. Mails kommen auch an und werden zumindest mit einem Autoresponder beantwortet. Kostet zehn Minuten da (sachlich) ein paar Zeilen hinzuschreiben, und davon kriegt die Behörde mehr mit als von Posts auf Instagram, die dann clicktivism-mäßig tausendfach geteilt werden und alle denken sich "so, jetzt hab ich geholfen" und machen ansonsten weiter wie bisher.

Anrufen kann man auch, wenn man will: +49 511 616-22641. Hab ich nicht probiert, aber würde gehen.
 
Man kann denen schreiben
Guter Punkt, ich formuliere grade an einem klassischen, handgeschriebenen Brief herum.

Btw: zufällig gestern gesehen, dass Peter Wohlleben zu Gast bei Jung & Naiv war. 3 Stunden Forstwirtschafts-Deep Dive, sehr interessant. Er erzählt auch einiges zu Nachhaltigkeit, Lobbyismus, Verleumdungen, strukturellen Problemen etc.
Kann man sich auch als Podcast mal nebenbei anhören. Da erscheinen einem die Punkte der Unteren Naturschutzbehörde leider nur noch absurder…
 
Zuletzt bearbeitet:
Guter Punkt, ich formuliere grade an einem klassischen, handgeschriebenen Brief herum.

Btw: zufällig gestern gesehen, dass Peter Wohlleben zu Gast bei Jung & Naiv war. 3 Stunden Forstwirtschafts-Deep Dive, sehr interessant. Er erzählt auch einiges zu Nachhaltigkeit, Lobbyismus, Verleumdungen, strukturellen Problemen etc.
Kann man sich auch als Podcast mal nebenbei anhören. Da erscheinen einem die Punkte der Unteren Naturschutzbehörde leider nur noch absurder…
Hatte den Link schon im Faden zum Bundeswaldgestz gepostet. Der zieht ja ganz schön über die Harvester her.
 
Ja gut, das wäre jetzt Aufgabe von Nabu und UNB diese Naturschändigung zu strafen? Der Forst macht halt Krams, aber auch 20-30 Jahre sind für die Natur nichts.
Aktuell haben wir eher mit selbsternannten (und ernannten) Ordnungshütern Probleme, weniger mit Forstindustrie. Die handeln recht pragmatisch und in erster Linie profitorientiert.
 
das ist eben ein Naturprodukt. Laub harken? Ein Ast liegt im Weg? Ernsthaft?
:daumen:
Wenn das der Anspruch ist, dann geht in den Bikepark mit vorgekehrten Murmelbahnen.
:D🤣:lol:
Murmelbahn, Bobbahn, Mickey Mouse und Retorten Kurs als Bezeichnung kannte ich ja schon. Aber vorgekehrt, Muha :-).
Das erinnert ein wenig an Curling, wo die Strecke für den (Curling)Stein vorgekehrt wird:
Durch das Wischen des Eises vor einem Stein mit einem Besen werden die Krümmung seiner Bahn und das Bremsen des Steines verringert.
 
Sucht euch rechtliche und fachliche Hilfe.

Es ist nicht das erste Mal, dass derart übereifriges behördliches Vorgehen in solchen Bereichen tatsächlich rechtlich und fachlich völlig fehlgehend und rechtswidrig ist. Die dort aufgestellten Behauptungen klingen zwar zunächst verfangend, sind vereinzelt aber tatsächlich überhaupt nicht belegt und oft erst einmal "ins Blaue hinein" aufgestellt.
:daumen:
Das sollten ALLE Vereine so verinnerlichen. Ich würde mittlerweile weiter gehen und so ziemlich alles dokumentieren, was in "guten Zeiten" vereinbart wird. Das kann man in schlechten Zeiten dann wieder raus kramen!
Schade, dass das notwendig ist bzw wird.

Hast du nicht auch geschrieben, dass ihr noch keinen Bescheid bekommen habt? Oder irgend ein anderes offizielles Schreiben, dass bei diesem Projekt "irgend etwas nicht stimmt"?

Zumindest in diesem Fall hätte man eine Rechtsgrundlage, gegen die man in der Regel auch Einspruch erheben kann. Und dann befassen sich unabhängige Gerichte. Und in der Regel urteilen die nach dem, das was im Gesetz steht:
§2 Charakter und Schutzzweck

(2) Besonderer Schutzzweck der Verordnung ist:
1. (Naturschutzteil)
2. das Landschaftsbild zu erhalten bzw. zu entwickeln und das Gebiet für die Erholung der Menschen in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. Dazu gehören der Erhalt und die Entwicklung vielfältiger und landschaftstypische
"Blöd" ist es halt dann, wenn der Gesetzesbegriff unbestimmt ist, also schwammig, auslegungsbefürftig oder in vielen Richtungen interpretiert werden kann.

Und wie hier auch schon geschrieben wurde, wenn ein
1) wirtschaftliches
2) berechtigtes
3) Naturschutz
Interesse besteht, oder
4) eine bestimmte Gruppe (Interessensverband, Lobby, Gönner etc), sehr dahinter ist,
dann können auch Maßnahmen ergriffen werden, die Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Weisungen, Abkommen, Staatszielen) eigentlich entgegen stehen.

Da werden dann Naturschutzauflagen, Grundrechte, Bewegungsfreiheit (aktuell Einschränkung des Schengen Abkommens) eingeschränkt, beschnitten oder gar beseitigt.

Aber wenn es um die Kinder (Sportförderung), Bewegung sowie Erholung für die Allgemeinheit geht, sollte das doch auch zeigen, das dahinter eine große Gruppe (bzw Zustimmung) steht und dementsprechend etwas bewirken und umsetzen kann.
ZB weil es den
4) sehr
 
Der gute Mann hat mir tatsächlich geantwortet. Im Grunde sagt er, dass ich schlecht bis völlig falsch informiert bin und präsentiert einen Auszug einer Powerpoint (vermute ich) zum „Aktionsprogramm Deister“ in dem perspektivisch ein Trailpark Deister zu sehen ist, und dass er und seine Behörde in ständigem und guten Austausch mit MTB-VereinEN sei, auch über den "Runden Tisch Deister". Wundert mich dass man darüber dann nirgendwo was hört.

Ich habe nochmal konkret nachgefragt, ob das mit den Kompensationszahlungen und dem Auslaufen der Ausnahmegenehmigung dann nicht stimmt, wenn ich doch falsch informiert sei, und wieso man in der Berichterstattung nirgendwo was von diesem Aktionsprogramm Deister hört. Und dass vielleicht mal eine Stellungnahme angesagt wäre, weil die Stimmung in der Community nicht die beste ist.

Sein Tonfall war ziemlich daneben, ich gebe aber freimütig zu das meiner auch nicht unbedingt super freundlich war, von daher geb ich da jetzt mal nix drauf.

Mal sehen ob da nochmal was kommt.
 
:daumen:

Schade, dass das notwendig ist bzw wird.

Hast du nicht auch geschrieben, dass ihr noch keinen Bescheid bekommen habt? Oder irgend ein anderes offizielles Schreiben, dass bei diesem Projekt "irgend etwas nicht stimmt"?

Zumindest in diesem Fall hätte man eine Rechtsgrundlage, gegen die man in der Regel auch Einspruch erheben kann. Und dann befassen sich unabhängige Gerichte. Und in der Regel urteilen die nach dem, das was im Gesetz steht:

"Blöd" ist es halt dann, wenn der Gesetzesbegriff unbestimmt ist, also schwammig, auslegungsbefürftig oder in vielen Richtungen interpretiert werden kann.

Und wie hier auch schon geschrieben wurde, wenn ein
1) wirtschaftliches
2) berechtigtes
3) Naturschutz
Interesse besteht, oder
4) eine bestimmte Gruppe (Interessensverband, Lobby, Gönner etc), sehr dahinter ist,
dann können auch Maßnahmen ergriffen werden, die Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Weisungen, Abkommen, Staatszielen) eigentlich entgegen stehen.

Da werden dann Naturschutzauflagen, Grundrechte, Bewegungsfreiheit (aktuell Einschränkung des Schengen Abkommens) eingeschränkt, beschnitten oder gar beseitigt.

Aber wenn es um die Kinder (Sportförderung), Bewegung sowie Erholung für die Allgemeinheit geht, sollte das doch auch zeigen, das dahinter eine große Gruppe (bzw Zustimmung) steht und dementsprechend etwas bewirken und umsetzen kann.
ZB weil es den
4) sehr
Ein derartiges Schreiben haben wir nicht bekommen.
Und ich denke, dass wir auch nichts bekommen werden.
 
Der gute Mann hat mir tatsächlich geantwortet. Im Grunde sagt er, dass ich schlecht bis völlig falsch informiert bin und präsentiert einen Auszug einer Powerpoint (vermute ich) zum „Aktionsprogramm Deister“ in dem perspektivisch ein Trailpark Deister zu sehen ist, und dass er und seine Behörde in ständigem und guten Austausch mit MTB-VereinEN sei, auch über den "Runden Tisch Deister". Wundert mich dass man darüber dann nirgendwo was hört.
Bewährte Behörden-Taktik, ich glaube, da gibt's einen deutschlandweiten Lehrgang zum Umgang mit MTBikenden, die was wollen:
Drohen, verbieten, abwiegeln, Möhre vor die Nase hängen.
 
Der gute Mann hat mir tatsächlich geantwortet. Im Grunde sagt er, dass ich schlecht bis völlig falsch informiert bin und präsentiert einen Auszug einer Powerpoint (vermute ich) zum „Aktionsprogramm Deister“ in dem perspektivisch ein Trailpark Deister zu sehen ist, und dass er und seine Behörde in ständigem und guten Austausch mit MTB-VereinEN sei, auch über den "Runden Tisch Deister". Wundert mich dass man darüber dann nirgendwo was hört.
Klassisches Einlullen.....mit dem Ergebnis, blablabal und konnte dann leider doch nicht umgesetzt werden.

Die wollen Euch weghaben!
 
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"Blöd" ist es halt dann, wenn der Gesetzesbegriff unbestimmt ist, also schwammig, auslegungsbefürftig oder in vielen Richtungen interpretiert werden kann.
.....
Das ist aber gerade das Schöne, dass man unter Beleuchtung und Betonung maßgeblicher Kriterien der einseitigen ideologischen Aussperrauslegung so herrlich entgegentreten kann!
 
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