kh-cap schrieb:
tja, soviel zum thema versender und deren kulanz bei unschlagbaren preisen.
nehme nochmals kontakt (unbedingt schriftlich und per einschreiben mir rückschein!!!!) mir
rose auf. schildere den hergang sehr sachlich (kommt es zu einer gerichtsverhandlung macht ein emotionsgeladenes schreiben nicht viel her). mach deutlich, dass nach der geänderten gesetzeslage nicht du beweisen mußt dass es ein herstellerfehler ist, sondern sie. heißt im klartext, wenn sie der meinung sind, dass es ein schaden durch einen aufprall auf das hinderniss ist, müssen sie es beweisen. dies kann gerichtsverwertbar aber nur ein staatlich zugelassener gutacher. die aussage des meisters/gesellen aus der werkstatt ist ein indiz, mehr nicht). fertige fotos von der unfallstelle die verdeutlichen, warum du nicht schnell gefahren sein kannst -
nenne aber auf keinen fall eine zahl z.b. 25 km/h- und lege sie bei. mach deutlich, dass du bereit bist auf schmerzensgeldansprüche zu verzichten, wenn man sich
ohne gerichtsverfahren einigen kann (falls die verletzungen nicht zu groß sind, sonst natürlich nicht).
was
rose vollkommen unterschlägt ist, dass hier nicht die garantiebestimmungen des herstellers oder von
rose greifen sondern die GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. die garantie des herstellers greift erst nach ablauf der 2 jahre. dann kommen solche sachen wie: du darfst kein kopfsteinpflaster benutzen
zum tragen. zuvor gelten die gesetzlichen bestimmungen.
denn ein rahmen darf auch dann nicht brechen, wenn du einen "kleinen" aufprall auf ein hinderniss (z.b. bordsteinkante) hast. da kann die felge kaputtgehen aber nicht der rahmen.
in den ersten 6 monaten ist es aber auch dann an
rose, NICHT AN DIR, zu bweisen, dass der aufprall
so stark war, dass der rahmenbruch
NICHT auf einem materialfehler beruht.
lass dich nicht einschüchtern. ist das ergebniss wieder negativ, wende dich an einen anwalt (was du in dem schreiben an
rose ruhig erwähnen kannst).
kh-cap
Dem kann ich nur zustimmen.
Ich bin auch Rechtsanwalt und deswegen auch ein bischen "Senf" von mir:
Zunächst, lass dich nicht einschüchtern und es gibt überhaupt keinen Grund "Angst" zu haben.
Die Rechtslage wurde hier schon zutreffend geschildert. Wichtig ist vor allem, dass beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers gilt.
Bei dem geschilderten Sachverhalt ist es m.E. völlig berechtigt (damit meine ich auch moralisch) folgende Forderungen zu stellen:
- Erstattung des Kaufpreises (Eine Ersatzlieferung des gleichen Modells ist dir nach dem Unfall nicht zumutbar.)
- Ersatz des Sachschäden
- Ersatz der Arztkosten (sofern du sie getragen hast)
- Schmerzensgeld
Lass dich nicht von deiner/m Unsicherheit/Misstrauen gegenüber Gerichten/Rechtsanwälten von der Geltendmachung der Schäden abhalten.
Wegen der Beweislastumkehr musst du bei einem gerichtlichen Verfahren nur beweisen, dass du das Rad innerhalb von 6 Monaten vor dem Unfall bei
Rose gekauft hast und dass das Rad einen Sachmangel hat. (Ist ja durchaus machbar.)
Jetzt müsste
Rose beweisen, dass kein Sachmangel vorlag.
Rose könnte hier behaupten, dass das Rad in Ordnung war und du einen Unfall mit einem mangelfreien Rad hattest, der zu den Schäden geführt hat. Wie soll das gelingen. Ein Gutachter müsste dann zu dem Ergebnis kommen, dass nicht nur ein Unfall auch zu den Schäden hätte führen können, sondern dass eine Materialfehler mit aller höchster Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist.
Wenn sie deine Unfallschilderung bezweifeln (was aber nichts bringt), kannst du ja sogar die Polizisten, die dich nach Hause gefahren haben, als Zeugen benennen. Hilft zwar im Kern auch nicht weiter, aber ein Richter ist nach meiner Erfahrung nach so einem Vortrag noch eher überzeugt, wer hier die Wahrheit erzählt.
Kurz, schreib noch einen kurzen Brief mit deinen Forderungen und drohe ganz nüchtern und sachlich an, dein Recht notfalls auch gerichtlich dursetzen zu wollen.
Wenn's soweit kommt, geh zu einem Anwalt. Hör dich mal in deinem Bekanntenkreis um, da kann dir sicher jemand einen empfehlen. Prozesskostenhilfe kommt auch in Frage.
Du musst die Sache auch mal von der anderen Seite sehen. Wenn
Rose merkt, dass ein Gerichtsverfahren droht, werden die wohl auch Rechtsrat einholen. Das Risiko von
Rose zu verlieren ist erheblich.
Alles Gute!
Max
PS: Zum hier vereinzelt genannten Produkthaftungsgesetz: 1)
Rose gilt wohl als Hersteller, da entweder Rad zusammengeschraubt oder Rahmen in den Europäischen Wirtschaftsraum importiert oder Vermutung solange
Rose nicht innerhalb von einem Monat wirklichen Hersteller benennt. 2) Haftung nur für Sachschäden an anderen Sachen (nicht Rad) 3) Selbstbeteiligung 500,- nur bei Sachschäden, nicht bei Gesundheitsschäden