Wie ebenfalls vor 2 Seiten erwähnt, konntest du bislang keine Argumente liefern, die deine Behauptung unterstützen. Ich zitiere aus den Garantiebedingungen:
"Als Dank an seine Kunden vergibt Brügelmann freiwillig eine zusätzliche Garantie von 10 Jahren für alle Erstbesitzer eines VOTEC, Serious, Vermont, Fixie und Ortler Fahrrads ab Kaufdatum (ausgenommen ist das VOTEC VRC mit 6 Jahren Garantie auf Rahmen und Gabel). Diese Garantie umfasst alle Rahmen ab Baujahr 2013 und gilt vorbehaltlich einer Reparatur oder eines Austausches gegen ein Nachfolgermodell. Folgekosten, wie Montage und Transport, sind nicht enthalten. Ausgeschlossen sind Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie z.B. Sprünge, Sturz, Überlastung sowie Vernachlässigung. Die Garantie erlischt bei eigenmächtigen Veränderungen am Rahmen sowie An- und Umbau zusätzlicher Komponenten. Außerdem gilt auf jedes Fahrrad sowie auf seine Teile und die Oberfläche eine 2-jährige Gewährleistung. Davon ausgenommen sind die typischen Verschleißteile."
Auf die Oberfläche (Lack) gilt somit eine 2-jährige Gewährleistung und keine 10 oder 6 jährige Garantie.
Zum einen sind das nicht die Garantiebedingungen, die noch vor zweieinhalb Jahren galten und hier als Vertragsbestandteil herangezogen werden müssen. Diese waren u.A. auf der Votec-Seite einsehbar, inzwischen nicht mehr. Soweit ich mich erinnere, waren diese viel kürzer und ohne die Nennung von "Oberfläche" formuliert.
Zum anderen ist noch immer nicht bekannt, ob das Schäden an der Oberfläche oder im Material sind, daher sind die Bedingungen momentan irrelevant. internetstores/fahrrad.de/Brügelmann behauptet ja nur, dass keine strukturellen Schäden vorliegen, oder macht gar keine Aussage. Das sollen wir einfach so hinnehmen und glauben???
Übrigens trat der Schaden bei mir noch innerhalb von zwei Jahren auf...
Ich bin kein Jurist, ich kann nur den Vergleich z.B. zu VW ziehen. Hier konnte man seinen Diesel zurückgeben, abzüglich der der Wertminderung durch die Laufleistung. Glaubt ihr wirklich, dass ihr ein 2 Jahre altes und entsprechend genutztes Fahrrad einfach zurückgeben könnt und den vollen Kaufpreis erstattet kriegt?
Das glaube ich nicht nur, das habe ich von fahrrad.de schwarz auf weiß.
Der Verkäufer KANN eine Nutzungsentschädigung verlangen, ist hier aber nicht erfolgt.
(Die Abschreibung von Fahrrädern wird mit 7 Jahren berechnet. Bei einem Kaufpreis von z.B. 1,5k und z.B. zweijähriger Nutzung wären das 428,57€).
Es wäre ja möglich, dass sich eine Person mit Rechtsschutzversicherung entsprechend juristisch beratend lässt und dann geg. falls juristisch gegen Votec vorgeht. Die anderen Geschädigten könnten sich dann entweder später, oder direkt einklinken und sich an den Kosten beteiligen. Ich denke dies wäre für alle Beteiligten juristisch und wirtschaftlich eine mögliche effektive Option.
Als Einzelkämpfer mit unrealistischen Vorderungen/Halbwissen kommt ihr meiner Meinung nach nur bedingt weiter.
Einer lässt sich gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/Honorarordnung anwaltlich beraten, und gibt die Erkenntnisse, womöglich auch Schriftstücke als Vorlage, ohne dass der Anwalt erneut bezahlt wird, an andere weiter, und haftet vielleicht sogar für seine Aussagen?
Ich denke, das könnte rechtlich bedenklich sein, aber dafür kenne ich mich tatsächlich nicht gut genug aus.
Die Rechtsschutzversicherung wird sich auch freuen, dass sie dahingehend ausgenutzt wird.
Unrealistische Forderungen hat hier jedoch ganz sicher niemand!
Eigentlich verlangen wir erstmal "nur" eine funktionierende Kommunikation, und als Kunde bei Problemen nach dem Kauf ernst genommen zu werden. Alles weitere würde sich dadurch regeln lassen.
Halbwissen im juristischen Sinn vielleicht, aber was den Fall hier betrifft, hast DU noch nicht mal ein Halbwissen, woher auch.
Du bist ja zum Glück nicht betroffen und hast daher auch kaum Einblick. Könntest ja nochmal den Thread durchlesen, dann hast du schonmal die Spitze des Eisbergs...
