Das hat Heiko in der Kürze der Zeit nicht optimal ausgedrückt. Mehr ist das nicht.Ehrlich gesagt verstehe ich das ganze (noch) nicht.
Einerseits ist es "nur" eine VwV, andererseits schreibt @ciao heiko , dass weitreichende MTB-Verbote in Bayern drohen.
Das mag alles richtig sein, aber Schilder schaffen leider auch dann gewisse Fakten, wenn sie juristisch unhaltbar sind und bis die wieder weg sind, ist SEHR viel Ärger und Verdruss vorprogrammiert..."Verfälschen" trifft es wohl eher.
Wer diesen Thread verfolgt hat, weiß diese Bekanntmachung richtig einzuschätzen und die entsprechenden Schlüsse daraus zu ziehen. Auch ein Blick in meine Signatur gibt vielleicht etwas Halt.
Letztlich ist diese Bekanntmachung der klägliche Versuch einer von der Alm- und Alpwirtschaft gedrängten Ministerialbürokratie das geltende Recht zu verbiegen.
Hintergründe können den Protokollen der ARGE Arbeitsgemeinschaft für Bergbauernfragen entnommen werden(u.a.):
Sitzungsprotokoll vom 25.04.2018:
"Der zunehmende Radverkehr bereitet im Alpgebiet Probleme. Dies berührt das Betretungsrecht und das STMUV wird gebeten, auf dem Verordnungswege zu sorgen, die Rechte der Grundsstückseigentümer bei der Ausweisung von Wegen zu stärken, die Haftungsfrage zu klären und ggf. über Beteiligung der öffentlichen Hand nach österreichischem Vorbild."
Protokoll AG Berglandwirtschaft 2019 12 [...]
TOP 6 (vorgezogen): Landwirtschaft und Betretungsrecht (Radlerproblematik)
Das mag alles richtig sein, aber Schilder schaffen leider auch dann gewisse Fakten, wenn sie juristisch unhaltbar sind und bis die wieder weg sind, ist SEHR viel Ärger und Verdruss vorprogrammiert...
Nichts Anderes ist zu erwarten... Das wird kein Spaß - für niemanden.... ist SEHR viel Ärger und Verdruss vorprogrammiert...
Das Recht auf Genuss der Naturschönheiten und auf Erholung in der freien Natur ist durch Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung zu einem jedermann zustehenden subjektiven Recht im Range eines Grundrechts erhoben worden (so zuletzt BayVerfGH 1975, 473 = GVBl 1975 S. 202). Der V. Abschnitt (Anmerkung: das war die alte Bekanntmachung) des BayNatSchG gestaltet dieses Grundrecht für den Verwaltungsvollzug näher aus, nimmt jedoch keine verbindliche oder erschöpfende Auslegung des Verfassungsartikels vor. Das Recht auf Naturgenuss und Erholung hat öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Auswirkungen.
Vermutlich wird es langsam Zeit sich mal selbst auch politisch zu engagieren... aufregen alleine hilft nichts mehr, wenn so gezielt gegen uns Mountainbiker vorgegangen wird.
Einfach abwarten und sehen was passiert, macht wahrscheinlich noch mehr Probleme. Wenn die Schilder mal stehen und ein Mountainbiker daran vorbeifährt, beobachtet von einem Wanderer, wird das noch mehr Gegenwind verschaffen, egal ob das Schild da nun rechtens steht oder nicht.
Haben die dein Kennzeichen aufgeschrieben oder wie?Geht auch schon ohne Schilder. Letzte Woche bin ich von zwei Wanderer angezeigt worden. Ich warte auf Post,...
Geht auch schon ohne Schilder. Letzte Woche bin ich von zwei Wanderer angezeigt worden. Ich warte auf Post,...
Haben die dein Kennzeichen aufgeschrieben oder wie?
Oh man, was für ein Mist... na dann drück ich dir die Daumen.Ich will das hier nicht weiter platt treten. Vielleicht dann mal zu gegebener Zeit, wenn ich Post bekommen habe. Polizei hat am Parkplatz meine Personalien aufgenommen.
Deshalb parke ich unterdessen immer paar km entfernt vom trail...Ich will das hier nicht weiter platt treten. Vielleicht dann mal zu gegebener Zeit, wenn ich Post bekommen habe. Polizei hat am Parkplatz meine Personalien aufgenommen.
Ich kann da keine Liste mit Anwälten finden?Einen guten Anwalt wirst Du im Bedarfsfall leicht finden können.
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage (Deutsche initiative Mountainbike e.V.) ist da ein guter Einstieg.
So ist es.Vermutlich wird es langsam Zeit sich mal selbst auch politisch zu engagieren.
Wie soll das gehen, hast du denen deine Adresse gegeben.Geht auch schon ohne Schilder. Letzte Woche bin ich von zwei Wanderer angezeigt worden. Ich warte auf Post,...
Auch in Niedersachsen gibt es Vollzugshinweise des Ministeriums die dem Gesetzestext direkt widersprechen. Das hat beim Betretungsrecht anscheinend Tradition.In Sachsen meint man übrigens, mit Hilfe einer Fußnote im Bußgeldkatalog zum Waldgesetz eine 2-m-Regelung eingeführt zu haben. Hat glaube ich den gleichen Status wie so eine VwV.
"Toll."Es ist eine Verwaltungsvorschrift. Also eine Dienstanweisung an die ausführenden Behörden. Gegen die kann man nicht vorgehen. Aber wenn Wege gesperrt werden, dann kann gegen die einzelne Sperrung vorgegangen werden. Und wenn man Recht bekommt, dann wir die Verwaltungsvorschrift ggf. angepasst werden müssen.