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Wenn man sich die alte Version dieser Bekanntmachung über den "Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes" ansieht (ja, im alten und neuen Text wird nicht von VwV geredet) ist man schon etwas irritiert.
Die Alte wurde sehr sauber aufgebaut unter anderem wurde auch genannt an wen sich diese Bekanntmachung richtet. Es ging immer irgendwie um die Ermöglichung der „Erholung in der freien Natur“. Bei der Neuen hat man immer den Eindruck es geht um die Verhinderung der „Erholung in der freien Natur“.
So ein Sinneswandel, noch dazu handwerklich schon auf den ersten Blick an vielen Stellen schlecht gemacht, hinterlässt dann auch bei mir Verwunderung.
Im Falle des Falles sollte die alte, immerhin seit 44 Jahren bewährte;Version aber auch helfen, gegen die neue Version zu argumentieren, denn die gesetzliche Grundlage selbst hat sich ja nicht geändert.
 
Das hier nun schlägt dem Fass den Boden aus:

Ordnungswidrigkeiten und Einziehung, Art. 57, 58 BayNatSchG
1Art. 57 Abs. 2, 3 und 4 BayNatSchG sieht Geldbußen bei Verstößen gegen die Vorschriften des naturschutzrechtlichen Betretungsrechts vor. 2Die bei Ordnungswidrigkeiten verwendeten Gegenstände können gemäß Art. 58 BayNatSchG, §§ 22, 53 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG), § 111b der Strafprozessordnung (StPO) beschlagnahmt und eingezogen werden. 3Danach ist auch die Einziehung eines Mountainbikes, mit dem außerhalb des vom naturschutzrechtlichen Betretungsrecht vorgesehenen Rahmens gefahren wurde, möglich.

Tatsächlich können nach Art. 58 BayNatSchG Gegenstände eingezogen werden, die zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten nach Art. 57 BayNatSchG verwendet wurden.
Allerdings sind solche Einziehungen nur in eng begrenzenten Fällen möglich und es ist ein Zuwiderhandeln gegen eine explizite Sperrverordnung erforderlich. Ein "Fahren außerhalb des vom naturschutzrechtlichen Betretungsrecht vorgesehenen Rahmens" allein ist bei Weitem für eine Beschlagnahmung und Einziehung nicht hinreichend.

Hier soll offenbar einer Wild-West-Manier Bahn gebrochen werden, damit Förster uns die Bikes wegnehmen können. Herrscht also bald Krieg im Wald?
 
Das mag alles richtig sein, aber Schilder schaffen leider auch dann gewisse Fakten, wenn sie juristisch unhaltbar sind und bis die wieder weg sind, ist SEHR viel Ärger und Verdruss vorprogrammiert...
 
... ist SEHR viel Ärger und Verdruss vorprogrammiert...
Nichts Anderes ist zu erwarten... Das wird kein Spaß - für niemanden.
"Endlich wird der Krieg in den Bergen", den manche Zeitung herbeischreibt, Wirklichkeit.

Die Schildermacher wird`s freuen - wenn auch immer wieder nur die selben...
 
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"Vorsichthalber" wurde auch der zentrale erste Absatz der alten Bekanntmachung gestrichen, ansonsten würde ja jeder sofort sehen das das alles gegen die bayrische Verfassung verstößt:
 
To drink so much that you can stand such a government it needs a very strong liver and a good constitution. We call it The Bayrische Verfassung.
 
Vermutlich wird es langsam Zeit sich mal selbst auch politisch zu engagieren... aufregen alleine hilft nichts mehr, wenn so gezielt gegen uns Mountainbiker vorgegangen wird.

Einfach abwarten und sehen was passiert, macht wahrscheinlich noch mehr Probleme. Wenn die Schilder mal stehen und ein Mountainbiker daran vorbeifährt, beobachtet von einem Wanderer, wird das noch mehr Gegenwind verschaffen, egal ob das Schild da nun rechtens steht oder nicht.
 

Geht auch schon ohne Schilder. Letzte Woche bin ich von zwei Wanderer angezeigt worden. Ich warte auf Post,...
 
Der DAV wäre doch eigentlich ein eingeeigneter Vermittler, denn er vertritt Naturschutz, Wandern und auch Mountainbiken. Vielleicht helfen da entsprechende Briefe an die eigene Sektion, um auf das Problem aufmerksam zu machen und um die Vermittlung in einem aufkommenden Konflikt zu bitten?
Ich hab zwar bislang nicht den Eindruck gewonnen, den DAV würde sowas interessieren, aber vielleicht ists einen Versuch wert?

Ansonsten werd ich mal recherchieren, welche Rechtschutzversicherung man da braucht und ob sich das lohnt.

Vielen Dank an die Arbeit der mtb Vereine, die sich da einschalten!
 
Einen guten Anwalt wirst Du im Bedarfsfall leicht finden können.
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage (Deutsche initiative Mountainbike e.V.) ist da ein guter Einstieg.
Ich kann da keine Liste mit Anwälten finden?

Vermutlich wird es langsam Zeit sich mal selbst auch politisch zu engagieren.
So ist es.

In Sachsen meint man übrigens, mit Hilfe einer Fußnote im Bußgeldkatalog zum Waldgesetz eine 2-m-Regelung eingeführt zu haben. Hat glaube ich den gleichen Status wie so eine VwV.
 
In Sachsen meint man übrigens, mit Hilfe einer Fußnote im Bußgeldkatalog zum Waldgesetz eine 2-m-Regelung eingeführt zu haben. Hat glaube ich den gleichen Status wie so eine VwV.
Auch in Niedersachsen gibt es Vollzugshinweise des Ministeriums die dem Gesetzestext direkt widersprechen. Das hat beim Betretungsrecht anscheinend Tradition.
 
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"Toll."

Statt einer Gesetzes/Verfassungsänderung, die eine breite öffentliche Debatte auf sich ziehen würde und verschiedene Instanzen durchlaufen müsste, kann die Bürokratie mir nix dir nix eine Vorschrift erlassen, die das von der Verfassung garantierte Betretungsrecht einschränkt, ohne dass man dagegen vorgehen könnte. Demokratie beschde!

Wenn gegen jede Sperrung geklagt werden muss, dann gute Nacht!

Was es für das zwischenmenschliche Klima im Wald/in den Bergen bedeutet, hat @DaFriiitz schon klar dargelegt.

Und da uns ein weiteres Coronajahr bevorsteht, wo sich wieder alle in den heimischen Gefilden auf die Füsse treten werden, kann man für die Zukunft des MTBikes in Bayern echt schwarz sehen.

Die Auswirkungen (sobald die Wanderverbände und Gemeinden davon Wind bekommen) werden wir bestimmt zuerst in den Alpen sehen (ich sag nur: Isarwinkel), aber punktuelle Probleme werden bestimmt auch in den Mittelgebirgen auftreten (Altmühltal, Fichtelgebirge, die Fränkische vermutlich eher weniger, da weniger frequentiert?).

Noch was zum DAV:
ich bin jetzt zu faul, um die Links zusammenzusuchen, aber dem DAV kann man kein positives Engagement in Sachen MTB-Sport unterstellen. Eher verbotsaffines Mitläufertum im Sinne von "lenken und einschränken".
 
Einen größeren Rückschritt für die Akzeptanz des Bikens in den Bergen kann es ja wohl nicht geben...
Was ist jetzt die logische Konsequenz aus dieser Verordnung? Die meisten werden jetzt völlig rücksichtlos die Trails runterballern, weil sie ja sowieso illegal unterwegs sind. Und je schneller man ist, desto geringer ist die Chance angehalten zu werden und am Ende noch seines Bikes entledigt zu werden

Ich war bisher eher der Kategorie der "Überhöflichen" zuzuordnen. Jeden gegrüßt, am Wochenende überlaufene Trails vermieden, bei Gegenverkehr angehalten und notfalls das Bike kurz ins Gebüsch gehoben um Platz zu machen und auch hier und da das Gespräch gesucht um Aufklärungsarbeit zu leisten.

Da ich aber mit einem Verlassen des Weges zum Platz machen nach der neuen Verordnung nun automatisch illegal agiere, da in diesem Moment der Weg als nicht mehr geeignet gilt, bleibt mir ja (übersptzt formuliert) fast nichts anderes mehr übrig als entweder das Fahren auf Trails komplett an den Nagel zu hängen oder einfach auf die Wanderer draufzuhalten bis sie von allein weghüpfen, um der Situation möglichst schnell zu entkommen.

Und ganz ehrlich: stattdessen jedes Wochenende hunderte Kilometer mit dem Auto in diverse Bikeparks zu fahren halte ich umwelttechnisch dann doch etwas bedenklicher als versehentlich mal einen Kieselstein am Berg um 3cm zu verrutschen
 
Meine Frau hat damit ihr stärkstes Argument verloren in München zu bleiben. Hallo Berlin, my old friend

Auto versteckt parken, aussicht auf Komfliktgespräche im Wald.. echt ätzend. Ich steige aufs Bike für Entspannung und das Gefühl von Freiheit. Streit im Wald ruiniert mir das egal ob ich mir Strafen leisten kann oder nicht.

Bei den Massen an Bikes die verkauft werden zu irren Preisen kann ich mir einfach nicht vorstellen , dass wir als Gruppe null Einfluss haben.

Hab mir gerade ein BMX bestellt
 
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