Rechtsfrage: Wandlung

Micki

Hundehalter
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28. Juni 2002
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7
Ort
Mönchengladbach
Halli Hallo Hallöle,

hier mal eine Frage an die juristisch bewanderten Forumsteilnehmer:

Aufgrund diverser Probleme mit meinem nicht näher bezeichneten Bike besteht die Möglichkeit eben dieses meinem Händler zurückzugeben.

Nach Rücksprache mit dem Hersteller erfolgt eine Rücknahme zum Zeitwert nach Schwackeliste. Das Bike ist 1 3/4 Jahre alt. Der Abschlag würde zwischen 20 und 30 % betragen.

Ist dieser Abschlag bei berechtigter Wandlung rechtens oder müsste eine Rücknahme zum Neupreis erfolgen?

Danke für die Hilfe

Gruß
Micki
 
erstmal gibts glaub' ich keine Schwackeliste für Fahrräder.

Nach 1 3/4 Jahren musst Du glaube ich schon einen gewissen Wertverlust mittragen - wenn man mal von einer Garantiezeit auf Rähmen von oft um die 5 Jahre ausgeht und die diversen Verschleissteile dazunimmt kommst Du mit 20 % glaube ich schon ganz gut weg.

Anders sähe das aus, wenn das Rad von den 1 3/4 Jahren den überwiegenden Teil der Zeit in der Werkstatt Deines Händlers gestanden hätte. Dann würde ich mich nicht darauf einlassen.

Bei ständigen Defekten hat der Händler das Recht, 2-3 mal zu reparieren. Wenn die Mängel dann immer noch nicht weg sind kannst Du als Käufer Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen.

Ganz genaue Auskünfte kriegst Du glaube ich nur vom nächsten Juristen...
 
Original geschrieben von Micki
Das Rad ist 1 1/4 Jahre alt, nicht 1 3/4 Jahre.

Oben hast Du 1 3/4 geschrieben... was für Defekte traten denn bisher auf und wie lange haben die einzelnen Reparaturen gedauert ?

Davon würde ich es abhängig machen, wieviel Abschlag Du akzeptieren solltest. Stand das Teil von den 1 1/4 Jahren z.B. 8 Monate in der Werkstatt, würde ich mich auf einen Abschlag nicht einlassen.
 
Neun LRS-Dämpfer atomisiert. War eben mal bei der Verbraucherzentrale, die meinten ca. 25% Abschlag sind OK.

Wer von Euch den Fall auch schonmal hatte kann hier gerne mal seine Erfahrungen mit dem Thema Wandelung beschreiben.

Gruß
Micki
 
Es gab mal 2-3 Jahre lang eine Schwacke Liste für Fahrräder. Dann hat man erkannt, dass das im Gegensatz zu Autos nicht funktioniert und die Sache wieder eingestellt.
Ich halte 20% Wertverlust pro Jahr bei Fahrrädern für eine realistische Grössenordnung; das bedeutet eine "Lebensdauer" von 5 Jahren. Bei 1,25 Jahren sind daher 25% o.k. Zum Neupreis muss der Händler es nicht zurücknehmen, es sei denn, dass es fast die ganze Zeit in der Werkstatt stand.

Ansonsten gibt es -auch aus juristischer Sicht- zum Thema Wandlung nicht viel zu sagen:
"ich dir geben Fahrrad zurück (so wie es ist)
du mir geben Geld -abzüglich Wertverlust- zurück." :D

Was willst du denn ansonsten wissen ?

Gruss
Tvaellen
 
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