Micki
Hundehalter
Halli Hallo Hallöle,
hier mal eine Frage an die juristisch bewanderten Forumsteilnehmer:
Aufgrund diverser Probleme mit meinem nicht näher bezeichneten Bike besteht die Möglichkeit eben dieses meinem Händler zurückzugeben.
Nach Rücksprache mit dem Hersteller erfolgt eine Rücknahme zum Zeitwert nach Schwackeliste. Das Bike ist 1 3/4 Jahre alt. Der Abschlag würde zwischen 20 und 30 % betragen.
Ist dieser Abschlag bei berechtigter Wandlung rechtens oder müsste eine Rücknahme zum Neupreis erfolgen?
Danke für die Hilfe
Gruß
Micki
hier mal eine Frage an die juristisch bewanderten Forumsteilnehmer:
Aufgrund diverser Probleme mit meinem nicht näher bezeichneten Bike besteht die Möglichkeit eben dieses meinem Händler zurückzugeben.
Nach Rücksprache mit dem Hersteller erfolgt eine Rücknahme zum Zeitwert nach Schwackeliste. Das Bike ist 1 3/4 Jahre alt. Der Abschlag würde zwischen 20 und 30 % betragen.
Ist dieser Abschlag bei berechtigter Wandlung rechtens oder müsste eine Rücknahme zum Neupreis erfolgen?
Danke für die Hilfe
Gruß
Micki