Rechtliches-Garantie

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Ich kaufte ein fast neues Bike von einer Privatperson.Bis dato hatte ich immer den Glauben , dass ich die Herstellergarantie bis zum gesetzlichen Ablauf dabei übernehme.Nun hörte ich gerade, dass das ausgeschlossen ist und mein Bike, obwohl erst wenige Monate jung, keine Garantie mehr hat.
Wer kann mich da genauer aufklären?
 
Was du gehört hast, ist korrekt. Garantie kann übertragen werden, aber wenn das der Hersteller ausschließt oder es beim Weiterverkauf nicht vereinbart wird, fällt die Garantie weg. Es gibt ja schließlich keine Garantieverpflichtung - Garantie ist freiwillig und frei gestaltbar.
 
Da Du von einer Privatperson gebraucht gekauft hast, ist die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen (muss durch den Verkäufer explizit geschehen). Allerdings hast Du auch mit der Garantie (freiwilliges Versprechen seitens des Herstellers) Pech, wenn dieser die Garantie auf den ERSTKÄUFER beschränkt, was meistens der Fall ist.

Edit: hast Du denn einen Garantiefall? Evtl. trotzdem freundlich beim Hersteller fragen. Die Hersteller zeigen sich auch oft kulant.
 
Wie schon richtig gesagt:

Garantie - Hersteller - Freiwillig, bei vielen für den Zweibesitzer explizit ausgeschlossen, bei wenigen auch explizit für den Zweibesitzer vorhanden. Im Zweifelsfall, wenn der Händler nicht Kulant ist, einfach mal unverbindlich beim Hersteller nachfragen.

Gewährleistung (od. Sachmängelhaftung) - Händler - Ebenfalls nicht übertragbar. Wahrscheinlich oft Kulant.

Gewährleistung - Verkäufer - Wenn der Verkäufer dir gegenüber die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hat (schriftlich oder mündlich) hast du Ihm gegenüber Gewährleistungsansprüche, auch hier hast du aber nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr. Sprich du müsstest dem Verkäufer NACHWEISEN, dass der Mangel, bzw. die Ursache für den Mangel beim Verkauf bestand. Im Zweifelsfall den Verkäufer auch einfach mal fragen ob er die Gewährleistung beim ursprünglichen Händler für die abwickelt, ggf. gegen ne kleine Aufwandsentschädigung.

Letztendlich ist es oft wohl auch vom aufgetretenen Schaden abhängig. Sprich bei einem Schaden der an genau dem Bike häufig auftritt und man entsprechend von deinem konstruktiven / fertigungstechnischen Problem ausgehen kann wirst du wahrscheinlich bessere Karten haben als bei einem Problem das nur bei dir auftritt.

Praktisch habe ich gerade selbst die Erfahrung gemacht, dass die Suppe meistens nicht so heiß gegessen wird wie sie gekocht wird => Abwicklung eines Gewährleistungsfalls über den ursprünglichen Händler als Zweitbesitzer kein Problem.

grüße,
Jan
 
Ich muss dazu sagen , dass es sich um eine Rahmenbruch (Vollcarbonrahmen) bei einem Bike mitten wärend einer Ausfahrt auf Forstautobahn handelte, nachdem das Bike nie einen Sturz hatte und nur ca 1000 Kilometer Laufleistung und ein Jahr alt ist ;-(.
Verkäufer zeigt sich nicht kulant, bin gespannt was der Hersteller sagt.
 
Ich kaufte ein fast neues Bike von einer Privatperson.Bis dato hatte ich immer den Glauben , dass ich die Herstellergarantie bis zum gesetzlichen Ablauf dabei übernehme.Nun hörte ich gerade, dass das ausgeschlossen ist und mein Bike, obwohl erst wenige Monate jung, keine Garantie mehr hat.
Wer kann mich da genauer aufklären?

Warum sollen WIR dich da aufklären? "Eigenverantwortung" ist das Stichwort. Wenn du älter als 16 und damit geschäftstüchtig bist, sollte dir eigentlich klar sein, dass du dich über sowas selber informieren solltest. Und da Gewährleistung nichts bikespezifisches ist, kann dir durchaus Doktor Google helfen.

Ich muss dazu sagen , dass es sich um eine Rahmenbruch (Vollcarbonrahmen) bei einem Bike mitten wärend einer Ausfahrt auf Forstautobahn handelte, nachdem das Bike nie einen Sturz hatte und nur ca 1000 Kilometer Laufleistung und ein Jahr alt ist

Forstautobahn, nie ein Sturz und Rahmenbruch? Ja ist klar. Weil Carbon-Rahmen ja einfach mal spontan auf Forstautobahnen brechen. :rolleyes: Von dem Rahmenbruch hätte ich mal gerne ein Foto gesehen.
 
Erst ist das Bike wenige Monate jung, dann wiederum ein Jahr alt. Was denn nun?

Und was heißt, der Verkäufer zeigt sich nicht kulant? Wenn Du damit ein paar Monate gefahren bist (Zeit zwischen wenige Monate jung und ein Jahr alt), würde ich Dir da auch nix zurück geben.

Du kannst den Verkäufer aber fragen, ob er den Garantiefall für dich einreicht...
 
Da Du von einer Privatperson gebraucht gekauft hast, ist die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen (muss durch den Verkäufer explizit geschehen). Allerdings hast Du auch mit der Garantie (freiwilliges Versprechen seitens des Herstellers) Pech, wenn dieser die Garantie auf den ERSTKÄUFER beschränkt, was meistens der Fall ist.

Edit: hast Du denn einen Garantiefall? Evtl. trotzdem freundlich beim Hersteller fragen. Die Hersteller zeigen sich auch oft kulant.

Gewährleistungsansprüche kann man auch abtreten. In diesem Fall die Gewährleistungsansprüche des Erstkäufers gegenüber dem Händler - sollte man tun.
Die wenigsten Händler dürften dies per AGB explizit ausgeschlossen haben, und wenn, dann ist immer noch äußerst fraglich, ob dies zulässig ist. (M.E. im Regelfall nicht).

Man sollte sich also beim Privatkauf eines noch relativ neuen Rades sämtliche eventuellen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche abtreten lassen. (Kann man auch noch nach dem Kauf machen.)

Dann kann auch der Gebrauchtkäufer gegen den Händler vorgehen.
 
Gewährleistungsansprüche kann man auch abtreten. In diesem Fall die Gewährleistungsansprüche des Erstkäufers gegenüber dem Händler - sollte man tun.
Die wenigsten Händler dürften dies per AGB explizit ausgeschlossen haben, und wenn, dann ist immer noch äußerst fraglich, ob dies zulässig ist. (M.E. im Regelfall nicht).

Man sollte sich also beim Privatkauf eines noch relativ neuen Rades sämtliche eventuellen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche abtreten lassen. (Kann man auch noch nach dem Kauf machen.)

Dann kann auch der Gebrauchtkäufer gegen den Händler vorgehen.

Absoluter gequirrlter Schwachfug was du hier behauptest. Aber Hauptsache mal was dazu geschrieben. :rolleyes:

Gewährleistung ist eine kaufvertragliche Pflicht des Händlers gegenüber dem Erstkäufer. Übertragbar ist da absolut gar nix. Wie kommst du nur zu dieser Idee? :rolleyes: Du bist mal wieder das beste Beispiel, dass man seine Informationen nicht aus einem Forum beziehen sollte. :rolleyes:
 
Und was heißt, der Verkäufer zeigt sich nicht kulant? Wenn Du damit ein paar Monate gefahren bist (Zeit zwischen wenige Monate jung und ein Jahr alt), würde ich Dir da auch nix zurück geben.

Dem schließe ich mich an. Du kannst vom Verkäufer nicht erwarten, dass er nach paar Monaten für Deine gefahrenen Kilometer, Deine Abnutzung oder Schäden, die durch Dich entstanden sind eine Gewährleistung übernimmt.

Du kannst den Verkäufer aber fragen, ob er den Garantiefall für dich einreicht...

So würde ich es auch zunächst probieren. Und sollte das nicht erfolgreich sein, einfach mal an den Hersteller wenden. Weniger als ne Ablehnung kann es ja nicht werden.
Und wenn alle Stricke reißen - Bike zerpflücken, neuen Rahmen kaufen und wieder aufbauen - ist ja alles noch relativ neuwertig.
 
Ich meinte doch nicht den Verkäufer, der MIR das Bike verkauft hat, sondern den Händler, der das Bike in erster Instanz verkauft hat.
Der Erstbesitzer hat das Bike 5/2010 gekauft und ist es so gut wie nie gefahren.Das sah man auch, alles war extrem neuwertig.Der Typ hat keine Schuld, dass wollte ich mit meinem Beitrag nicht sagen.

Es war quasi neu, als ich es gekauft habe.Ich selber habe es auch selten gefahren.Vielleicht 500 Kilometer und ausschließlich Forstautobahn und kleine Trails.Keine besondere Belastung.
Ich habe das Bike jetzt ca. 3 Monate.

Es ist also ziemlich wahrscheinlich , dass es ein Material- bzw. Herstellerfehler ist.
Ok, rechtlich habe ich keine Chance, das habe ich jetzt verstanden.Aber vielleicht lässt sich ja über Kulanz gegenüber den Hersteller was machen.Mal sehen
 
Bevor das Rad jetzt als "Zweitbesitz" beim Hersteller registriert wird, würde ich tatsächlich mal denjenigen fragen, von dem du es gekauft hast, ob er das nicht für dich einreichen kann...
 
Es ist also ziemlich wahrscheinlich , dass es ein Material- bzw. Herstellerfehler ist.

Komisch, dass bei dir immer die anderen Schuld sind. :rolleyes: Der Hersteller, weil er einen Herstellungsfehler gemacht hat. Der Händler, weil er dir nicht freiwillig Geld schenkt. Das Rad, weil einfach mal so der Rahmen bricht. Der Verkäufer, weil er das Rad nicht zurücknimmt. Die anderen, weil sie dir nicht erklärt haben, was gesetzliche Gewährleistung beinhaltet.

Pack dich doch erstmal an der eigenen Nase anstatt immer nur die anderen verantwortlich zu machen.

P.S. Wir warten noch auf ein Bild
P.P.S. Jedet Wette, dass du Einzelkind bist
 
@ DirtyRodriguez ..okay...!
Hab zwar nur ganz normal gefragt, ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe und gar nicht behauptet, dass jemand Schuld hat.
Aber ich habe jetzt die Antwort verstanden: es ist persönliches Pech!

@ an die anderen: Danke für die Hilfe!
 
@Shiera30: keine Panik, der pöbelt überall, einfach ignorieren.

Frag freundlich beim Hersteller, schick ein paar aussagekräftige Bilder mit und leg die Fakten auf den Tisch (Zweitbesitzer, zufrieden mit dem Rad, tolle Marke, blabla :D)
 
Genau, kein Grund die Flinte ins Korn zu werfen. Versuche zuerst die angesprochenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Und wie schon geschrieben - wenn alle Stricke reißen kaufst Du Dir nen neuen Rahmen und baust die Komponenten um. Und wenn Du günstig über einen Händler an nen neuen Rahmen kommst, hast Du auch wieder ne Gewährleistung bzw. Garantie ;) (zumindest auf den Rahmen).
 
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