Wie schon richtig gesagt:
Garantie - Hersteller - Freiwillig, bei vielen für den Zweibesitzer explizit ausgeschlossen, bei wenigen auch explizit für den Zweibesitzer vorhanden. Im Zweifelsfall, wenn der Händler nicht Kulant ist, einfach mal unverbindlich beim Hersteller nachfragen.
Gewährleistung (od. Sachmängelhaftung) - Händler - Ebenfalls nicht übertragbar. Wahrscheinlich oft Kulant.
Gewährleistung - Verkäufer - Wenn der Verkäufer dir gegenüber die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hat (schriftlich oder mündlich) hast du Ihm gegenüber Gewährleistungsansprüche, auch hier hast du aber nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr. Sprich du müsstest dem Verkäufer NACHWEISEN, dass der Mangel, bzw. die Ursache für den Mangel beim Verkauf bestand. Im Zweifelsfall den Verkäufer auch einfach mal fragen ob er die Gewährleistung beim ursprünglichen Händler für die abwickelt, ggf. gegen ne kleine Aufwandsentschädigung.
Letztendlich ist es oft wohl auch vom aufgetretenen Schaden abhängig. Sprich bei einem Schaden der an genau dem Bike häufig auftritt und man entsprechend von deinem konstruktiven / fertigungstechnischen Problem ausgehen kann wirst du wahrscheinlich bessere Karten haben als bei einem Problem das nur bei dir auftritt.
Praktisch habe ich gerade selbst die Erfahrung gemacht, dass die Suppe meistens nicht so heiß gegessen wird wie sie gekocht wird => Abwicklung eines Gewährleistungsfalls über den ursprünglichen Händler als Zweitbesitzer kein Problem.
grüße,
Jan