Rechtliche Handhabe (polizeikontrollen)?

Hi,
die 3M Sticks an den Speichen habe ich seit 20Jahren drin - erlaubt oder nicht, weil mir bei meinem Sportradl mal bei 80km/h 2 der erlaubten Hartplastikteile rausgeflogen sind und sich in zig Scherben zerlegt hatten. Zum Glück bekam der hinter mir nix in die Augen.

Leider gehöre ich zu den Wenigerbegüterten und muss deshalb ein Rad mit Dynamobeleuchtung fahren ;-) Damit ich mein Fully unter 13kg bringe, hätte ich wohl noch 1-2tsd€ drauflegen müssen. Also hoffe ich darauf, dass sich der Kontrolletti mit dem Batterielicht zufrieden gibt, ohne mein Rad nachzuwiegen - es geht doch um die Sache und nicht gutes Licht - böses Licht.

Aber ich wurde schon einmal angehalten, weil die Fußgängerampel schon rot war. (Rotlichtverstoßetc...) Ich wies die Damen und Herren darauf hin, dass ich doch Radfahrer sei. Sie zogen sich zur Beratung ins Auto zurück, blätterten in einem Büchlein und kamen schließlich mit 15,-€ Forderung wieder zu mir. Ich habe den Zettel mitgenommen und dann Widerspruch eingelegt - mit Erfolg.

Also, gibt nix was es nicht gibt. Aber das mit dem Nachwiegen hätte ich nicht gedacht.

Gruß
Markus
 
geile Frage! Endlich!

Zur Sache:
Wer Nachts durch die Stadt heizt ohne Licht, kann nicht ganz pur sein! Der muss auch paar Euronen Strafe verkraften.

Frueher kam die Polizei öfter mal in die Schule und hat an die Räder aufm Hof so lustige Zettel gemacht. Meiner war immer schoen voll. Aber das geilste war: da hat eine Polizistin zu mir gemeint, die Bremsen seien ja (genauer Wortlaut ist mir entfallen) viel zu schwach. Da musste ich mich fast abrollen, da ich gerade vor paar Tagen neue XT-V-Brakes montiert hatte. Hab nur gesagt: "Nur weil die leicht zu betätigen sind, sind die zu schwach!?"
Da hat sie dann gemerkt hat, dass sie Null Ahnung hat hat sie mich heimfahren lassen. Aber es gibt wohl echt so fanatische Beamte die darauf aus sind einen in die Pfanne zu hauen.

Aber die Polizei ist bei mir eh unten durch - wegen so ner Auto-Anschnall-Geschichte...aber da hab ich kein Bock mich jetzt drueber aufzuregen.

Ach ja ....*seufz*

ich geh morgen wieder biken und hoffe in den 3 Minuten, die ich bis zum Waldrand brauche, nicht ohne Licht erwicht zu werden...ich hab naemlich die (schlechte) Angewohnheit über alles zu Diskutieren. Die *achnickdochundzeigdicheinsichtig,danngebendieRuhe*-Zeiten sind vorbei.
 
11kg---------- in alten, alten zeiten ging es dabei um rennräder, die mit den ganz,ganz schmalen reifen. damit diese reifen damals nicht durch die damals üblichen rollen der seitenläuferdynamos zerstört wurden, hat man festgelegt, daß die besonders filigranen rennräder unter elf kilo wiegen, dazu dann empfindliche reifen haben und batterielichter haben dürfen.ich erinnere aber nochmal daran, daß nirgends GENAU definiert ist, was ein rennrad auszeichnet. die begründung mit den reifen habe ich aus ganz alten kommentaren zur stvo/stvzo.
und für alle, die gerne diskutieren: beim nachwiegen mal nach dem eichprotokoll der waage fragen...........
k.
 
karsten reincke schrieb:
11kg---------- in alten, alten zeiten ging es dabei um rennräder, die mit den ganz,ganz schmalen reifen. damit diese reifen damals nicht durch die damals üblichen rollen der seitenläuferdynamos zerstört wurden, hat man festgelegt, daß die besonders filigranen rennräder unter elf kilo wiegen, dazu dann empfindliche reifen haben und batterielichter haben dürfen.ich erinnere aber nochmal daran, daß nirgends GENAU definiert ist, was ein rennrad auszeichnet. die begründung mit den reifen habe ich aus ganz alten kommentaren zur stvo/stvzo.
und für alle, die gerne diskutieren: beim nachwiegen mal nach dem eichprotokoll der waage fragen...........
k.

bullshit für eierfeilenfahrer also, ach is mir egal, sollense mich erstmal aufhalten aufm rad :D im zweifelsfalle hab ichs nicht gehört weil äh der fahrtwird war so laut hihi
 
dodo1912 schrieb:
.ich hab naemlich die (schlechte) Angewohnheit über alles zu Diskutieren.


Im Falle einer Polizeikontrolle in der Tat eine schlechte Angewohnheit.

Da bekommst Du Dein Ticket dann trotzdem. Allerdings wird das dem Grünen dann nochmal so viel Spass machen, weil er es dem "Klugschei55er" so richtig besorgt hat...
 
wenn du die angewohnheit hast, über alles zu diskutieren, könnte ich mir vorstellen, daß wir beide bei einer kontrolle viel spaß hätten.........
bei all dem rechtlichen irrsinn darf man nie aus den augen verlieren, daß es immer um ordnungswidrigkeiten geht, bei denen die herren in grün einen ermessensspielraum haben.
k.
 
Scale99 schrieb:
Mich hält Nachts niemand auf für was gibt es Pfefferspray !

also versuchen aufm rad wegzukommen würd ich schon aber wenn sie dich erstmal haben, du die als polizisten erkennst und dann pfefferspray benutzt is ziemlich blöd :D mal abgesehen davon hast du vom bösen gangster mit sicherheit zuerst eine im gesicht hängen bevor du dein spray aus der tasche gekramt hast...
 
Der normale Polizist wird bei einem ordentlich beleuchteten Rad nichts sagen, auch wenn die Beleuchtung nicht Regelgerecht ist.

Neulich bin ich angehalten worden, weil ich ein Stoppschild missachtet habe. Der Polizist fragte mich, ob ich suizidgefährdet wäre. Ich habe ihm dann erzählt dass ich das immer so mache, denn bei einem Fahrrad ist die Zeit vom Anfahren bis zu einem stabilen Fahrzustand ziemlich lang und wackelig. Für einen Radler sei es sicherer einfach durchzurollen. Außerdem habe ich gesagt, dass ich die Gefährlichkeit der Kreuzung kenne und gerade deshalb die sichere, nicht gesetzestreue, Variante des Durchfahrens gewählt habe.
Der Polizist hat sich dann bewundernd mein Bike angeschaut (Nabendynamo, Doppelrückleuchte, Katzenaugen) und hat mir eine Gute Fahrt gewünscht.
 
naja... also ich kann mit dem rad recht sicher anhalten ohne rumzuwackeln oder fast umzufallen, bist du vielleicht schon ein etwas älterer mitbürger? :p
 
hrafnagud schrieb:
naja... also ich kann mit dem rad recht sicher anhalten ohne rumzuwackeln oder fast umzufallen, bist du vielleicht schon ein etwas älterer mitbürger? :p

das wollte ich nicht so in aller deutlichkeit fragen, imho sollte man in der lage sein sich, wenigstens einige sekunden, ohne zu treten grade aufm rad zu halten ;)
 
Speichennippel schrieb:
Der Polizist hat sich dann bewundernd mein Bike angeschaut (Nabendynamo, Doppelrückleuchte, Katzenaugen) und hat mir eine Gute Fahrt gewünscht.

Und sich dann zusammen mit seinem Kollegen im Wagen über Deine "Ausrede" wahrscheinlich kaputtgelacht...
Wer so kreativ lügt, den verwarnt man höchstens mündlich.
 
ich hab da mal eine frage, die etwas off-topic ist: stimmt es, dass eine helmlampe nicht in die zuständigkeit der stvzo fällt, da sie nicht mit dem fahrrad verbunden ist? d.h. ein fahrrad hat keine beleuchtung wenn ich die beleuchtung auf dem kopf mitführe. was ist, wenn ich mit ner lupine oder mirage x z.b. auf dem helm unterwegs bin. am lenker montiert und eingeschaltet verstossen beide ja gegen die verordnung. der blendfaktor ist schon hoch, aber xenon-licht der pkws ist auch nicht blendfrei.
 
g'sengteSau schrieb:
ich hab da mal eine frage, die etwas off-topic ist: stimmt es, dass eine helmlampe nicht in die zuständigkeit der stvzo fällt, da sie nicht mit dem fahrrad verbunden ist? d.h. ein fahrrad hat keine beleuchtung wenn ich die beleuchtung auf dem kopf mitführe. was ist, wenn ich mit ner lupine oder mirage x z.b. auf dem helm unterwegs bin. am lenker montiert und eingeschaltet verstossen beide ja gegen die verordnung. der blendfaktor ist schon hoch, aber xenon-licht der pkws ist auch nicht blendfrei.

das siehst du richtig. Eine Fahrralampe ist am Rad montiert. Wenn du leuchtende Kleidung hast (wozu auch die Helmlampe zählt) hat das nix mit stzvo zu tun. Also Lupine am Kopp ist ok, am Lenker nur bis 3? Watt...
Viele Grüße TIm

P.S.
Xenon bei Autos ist auch nur erlaubt in Verbindung mit der automatischen Höhenkontrolle um die blendwirkung zu minimieren.
 
Sperrmüllrocker schrieb:
Hallo auch

Ich muss mir mal Rat im Namen eines Freundes holen, und zwar geht es um nächtlich/abendliche Polizeikontrollen auf dem Radweg. Soweit ich weiß, haben Polizisten in Deutschland sehr strenge Dienstvorschriften in Bezug auf Kleidung-> Verhaltensmaßregeln. So muss im Straßenverkehr unbedingt die Mütze mit dabei sein usw...
Ist denn evtl. auch Pflicht eine Warnweste/reflektierende Kleidung anzuhaben?
Denn auf einem ca. 2,5 m breiten, nur mäßig beleuchteten Weg:mad: "sprangen" ihm 3 schwarze gestalten vor das Rad (für alle die in Potsdam u.ä. wohnen, der Radweg neben der Heinrich-Mann-Allee, Höhe Friedhöfe).
Diese waren laut seiner Schilderung nicht sofort als Ordnungshüter zu erkennen. Er hatte sein Batterielicht nicht eingeschaltet und ihm wurde etwas wie :"He da, anhalten, aber sofort" zu gerufen. Aufgrund der fortgeschrittenen Tageszeit reagierte er panisch und fuhr an den dunkelgekleideten Personen vorbei, wobei er sie leicht anstieß. Diese versuchten ihn vom Rad zu ziehen, er entkam. Erst im nachhinein wurde ihm bewusst, dass einer der drei eine weiße Mütze auf hatte.
Wäre es evtl. ratsam Anzeige wegen Nötigung etc. zu machen (Man konnte sie nicht erkennen)
-> würde bei eventueller "Festnahme" Argumente liefern? :rolleyes:

Hm, na ja klingt komisch, soll aber so gewesen sein!

gruß Sperrmüllrocker

naja die poliezi in potsdam is eh so eine sache für sich! (wohn ja auch hier)
die kennen sowas wie kleidungsregeln und so nicht!
aber sagen wir es mal so... wenn du oder wer auch immer kein licht hat und dann auch noch weiter fährt ist der arm des gesetzes bei einer anzeige garantiert ein stück länger ;)
lass es bleiben das gibt nur ärger!


bei meinem freund war das was anderes!
den haben sie kontroliert und er hat nicht bezahlt!
dann haben sie ihm eine mahnung geschickt in der der "tathergang" geschildert war und der polizist schrieb dinge wie "er schien geistig umnachtet" oder "seine religion interesiert mich nicht"!!!!
mein freund erstatette anzeige und bekamm schadensersatz ^^


naja aber mit polizei streiten is doof!
lieber einsichtig zeigen!
 
g'sengteSau schrieb:
ich hab da mal eine frage, die etwas off-topic ist: stimmt es, dass eine helmlampe nicht in die zuständigkeit der stvzo fällt, da sie nicht mit dem fahrrad verbunden ist? d.h. ein fahrrad hat keine beleuchtung wenn ich die beleuchtung auf dem kopf mitführe. was ist, wenn ich mit ner lupine oder mirage x z.b. auf dem helm unterwegs bin. am lenker montiert und eingeschaltet verstossen beide ja gegen die verordnung. der blendfaktor ist schon hoch, aber xenon-licht der pkws ist auch nicht blendfrei.
TimTailor schrieb:
das siehst du richtig. Eine Fahrralampe ist am Rad montiert. Wenn du leuchtende Kleidung hast (wozu auch die Helmlampe zählt) hat das nix mit stvzo zu tun. Also Lupine am Kopp ist ok, am Lenker nur bis 3? Watt...
Mag sein, daß es da eine Lücke in der stvzo gibt, aber einen Strafzettel kann Dir der Grünfink jederzeit trotzdem verpassen: der Geist des Gesetzes sagt eh: "Du darfst nicht blenden" - und um diesen Geist des Gesetzes geht es auch jedem Menschen mit Hirn - selbst wenn für einen Spezial-(Montage-)Fall ein spezieller Paragraph fehlt, läßt sich alles mit den ersten drei Paragraphen der stvo erschlagen. ;) :p

ciao Christian
 
Also ich möcht kein Polizist sein, die zahl der Leute mit Gesetzbuch unterm Arm nimmt doch bedrohlich zu!
Is doch gar nix passiert also vergiss es einfach und gut is.......

Also wenn ich so drüber nachdenke das man als Ordnungshüter:

Kampfhunde kontrollieren muß, besoffene 15 Jährige aus Discos holen muß, zu lächerlichen Nachbarschaftsstreits gerufen wird, selbstmördern zuhören muß, kleine Drogendealer festnehmen muß, die nach ner Stunde wieder rauskommen und dich auslachen usw.usw.usw.usw.usw

also dafür sind die Polizisten mit denen ich in meinen 36 Lenzen zu tun hatte außerordentlich "nett" gewesen!

Bis auf 2-3mal da hab ich`s auch verdient :lol:

Also wie man in den Wald ruft...................

Das man im dunkeln mit Licht besser fährt is bekannt, wenn man echt an so`n obergenauen Erbsenzähler kommt is halt mal Pech !

Tachschön
 
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