Rechnung für Rahmen umschreiben

Mazingworlds

26 Zoll ist toll...
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Hallo

also ich habe bei EBay einen Rahmen versteigert und der Käufer möchte aus Garantiegründen die Rechnung auf sich umgeschrieben bekommen. Jetzt weiß ich jedoch nicht wo ich das wie anstelle, denn ich denke mal, ein einfaches Stück Papier auf das ich schreibe, dass es jetzt sein Rahmen ist reicht dafür nicht aus.

Kennt sich damit jemand aus, oder weiß wie ich das jetzt anstellen muss?

Ich bedanke mich schonma für die Hilfe.

mfg, Matze
 
Du setzt ein Schriftstück aus, dass du bl bla bla den Rahmen an den Verkäufer( müssen ale Daten rein) verkauft hast... Datum+ Unterschrift
 
Moinsen,
du musst die Rahmennummer, die Marke, das Model und am besten noch die Farbe da rein schreiben.Datum, eure beiden Namen und Anschrift ....dann kopieren und jeweils unterschreiben lassen.Jeder bekommt einen Zettel du am besten die Kopie
 
Hiho
danke schonma für die Antworten...

Sicher, dass es reicht so ein handschriftliches Ding zu machen? Danach soll der Käufer nämlich auch die Garantie beanspruchen können... Ich glaub nicht, dass das so einfach ist.

Ich erwartete eigentlich, dass ich die Rechnung vom Hersteller umschreiben lassen müsste, aber wenn ihr wirklich meint, dass das so geht... Naja, ich ruf am Montag einfach beim Hersteller an.

MfG, Matze
 
Mazingworlds schrieb:
Hiho
danke schonma für die Antworten...

Sicher, dass es reicht so ein handschriftliches Ding zu machen? Danach soll der Käufer nämlich auch die Garantie beanspruchen können... Ich glaub nicht, dass das so einfach ist.

Ich erwartete eigentlich, dass ich die Rechnung vom Hersteller umschreiben lassen müsste, aber wenn ihr wirklich meint, dass das so geht... Naja, ich ruf am Montag einfach beim Hersteller an.

MfG, Matze

Ich glaub die Hälfte laber hier mal wieder am Thema vorbei. Es geht doch nicht darum, das der Käufer von Dir eine Rechnung will, sondern er will auf der Originalrechnung als Käufer genannt werden.

Die Rechnung is mal gar keine Rechnung sondern ein Kaufbeleg, Quittung. Den gibts i.d.R. auch nicht beim Hersteller sondern beim Händler und streng genommen is das einfach Betruch... und läuft eigentl. nur wenn Du beim Händler vorbei gehst und dem Fragst ob das in Ordnung für Ihn wäre, denn der muss ja die Garantie/Gewährleistung abwickeln oder Du beim Hersteller nachfragst wie von Polo schon geschrieben.

Gruß
Peter
 
So sieht's aus.

Du kannst nicht einfach mit dem Käufer vereinbaren, daß er jetzt der Erstkäufer ist. Das wäre ein Vertrag zulasten Dritter, den es im deutschen Recht (abgesehen von § 1357 BGB) nicht gibt.

Der Hersteller muß sich schon noch aussuchen können, mit wem er einen Garantievertrag schließt und mit wem nicht.

Bei diesem anzurufen und zu fragen, ob er die Garantie übernimmt, ist die einzige Lösung.

Gewährleistungsansprüche dagegen (also das, was Dir das Kaufrecht in 434 ff BGB gewährt) kannst Du an ihn abtreten.

Gruß, Geisterfahrer
 
Hiho
also ich versteh schon was ihr sagen wollt, aber Geisterfahrer, was meinst du mit Gewährleistungsansprüche abtreten. Meinst du damit die allgemeine (gesetztlich zugesicherte) Gewährleistung, die nochma anders zur eigentlich Garantie läuft??

danke schonma

mfg, matze
 
Ja, genau die meine ich.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kannst Du direkt an den Käufer abtreten. Diese meine ich.

Die Garantie dagegen, das ist ein separater Vertag mit dem Hersteller. Wenn da etwas geändert werden soll, mußt Du den Hersteller/Importeur fragen, je nachdem wer dafür bei der Marke zuständig ist.

Gruß, Geisterfahrer
 
Geisterfahrer schrieb:
Ja, genau die meine ich.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kannst Du direkt an den Käufer abtreten. Gruß, Geisterfahrer

Das ist m.E. nicht korrekt.

Gewährleistung:
Mazingworlds ist bei dem Rahmenverkauf der Verkäufer (logisch...) und in diesem Fall die Partei, die die Leistung, sprich Gewährleistung zu erbringen hat. Er kann allerdings - sofern ein Privatverkauf vorliegt - Gewährleistungsansprüche ausschließen.
Der Händler hat damit nichts zu tun.

--- Keine Rechtsberatung! ---

Cheerio
Holger
 
Das ist ja ein Thread um sich die Haare zu raufen, aua aua aua.
Nimm einfach die quittierte Rechnung, schreib drauf (wenn kein Platz ist auf der Rückseite): Abtretungserklärung. Ich der unterzeichnete ... trete hiermit wegen Weiterverkaufs alle Rechte aus dem vorstehenden Kaufvertrag ab an Herrn ... Ort/datum/Unterschrift.
Dass die Herstellergarantie nicht durch Abtretung weitergegeben werden kann ist Blödsinn, weiß doch eigentlich jeder der schon mal ein Gebrauchtkfz gekauft oder Annoncen studiert hat.
 
Naja,

ich glaube nicht, das irgendein Hersteller oder Importeur eine Garantieleistung für den Zweitkäufer übernimmt. Im Fall eines Falles kann der Zweitbesitzer eigentlich nur auf eine Kulanzlösung des Vertriebs hoffen. Ich kenn jedenfalls keinen Importeur, der für Zweitbesitzer irgendeine Garantieleistung trägt. Bei allen, die mir bekannt sind, steht ausdrücklich in den Garantiebestimmungen, das nur der Erstkäufer Anspruch auf Garantie hat. Also erstmal dort nachsehen...


... und das was Ihr vorhabt, vedient dann wie schon weiter oben gepostet, die Bezeichnung "Betrug"
 
Hiho

um dem mal ein Ende zu bereiten...

Also das "Problem" hat sich erledigt. Ich hab beim Hersteller angerufen. Man sagte mir, dass es aus buchhaltetechnischen Gründen nicht möglich sei (und nebenbei in dem Sinne auch nicht erlaubt ist). Als ich dann fragte, wie und ob der neue Besitzer Garantieanspruch hat sagte man mir, dass der Käufer ja eine Rechnungskopie hat und mit dieser auch Garantieanspruch hat. Dann habe ich noch einen handschriftlichen Vertrag mit dem Käufer aufgesetzt, der den Käufer als neuen Besitzer des Rahmens mit der Nummer in der Farbe etc. festlegt, den beide Parteien unterzeichnet haben, was aber im Grunde keine Bedeutung hat...

Ich denke das reicht dann aus, da der Hersteller freiwillig Garantieleistungen gibt.

Hier kann dann also dichtgemacht werden.

Danke an alle für Hinweise und Infos.

mfg, Matze
 
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