Kontrollen im Siebengebirge

Bagatellschaden

...über alle Berge
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Liebe Mit-Leidgeprüfte,

heute Nachmittag wurde ich von einem - zugegeben sehr freundlichen - Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde auf einem Trail im Siebengebirge erwischt.

Na sowas auch.

Mit just diesem Beamten hatte ich bereits einmal eine friedlich verlaufene Begegnung mit längerer Diskussion. So auch heute wieder. Neben dem üblichen "Verboten ... schmaler als 2,5m ... gefährliche Begegnungen ... schwere Unfälle..." war das nebenbei Erwähnte sehr aufschlussreich. Und durchaus als Warnung aufzufassen:

Dem Land NRW genügen die in NSGs und Naturparks durchgeführten Kontrollen der Ge- und Verbote nicht und deshalb setzt es die zuständigen Kreisbehörden unter Druck. Der Rhein-Sieg-Kreis, vertreten durch die Stadt Siegburg, gilt im Land als eher lasch was Kontrollen angeht und sieht sich deshalb besonders gefordert. Die Aufmerksamkeit richtet sich nach Aussage des Behördlers im Moment auf eine "sportliche Nutzungsgruppe". Welche, wollte er partout nicht sagen. Die geringe Anzahl ausgesprochener Verwarnungen - er nannte zwei - lässt mich vermuten, dass es sich um die Kletterer handelt, die ja schon vor geraumer Zeit verbannt wurden. Auf meine entsprechende Mutmaßung hin, druckste er ein wenig und schaute in der Gegend herum. Ich hab das mal als Bestätigung aufgefasst.

Es ist eine Frage der Zeit, bis auch wir verstärkt ins Visier geraten. Bei Zufallsbegegnungen wie der meinigen wird dennoch kostenpflichtig (von 35 Euro war die Rede) verwarnt und bei erneuter Auffälligkeit ein "bewusster Verstoß" angenommen und dieser vor Gericht gebracht. So seine Aussage.

Mir blieb mit Verweis auf das gerade zu Ende gegangene Weihnachtsfest eine Verwarnung erspart - sieht man mal davon ab, dass er mir natürlich die Leviten gelesen hat.

Seid vorsichtig. Da braut sich womöglich etwas zusammen - unabhängig von Nationalpark und Wegenutzungskonzept (weshalb ich es auch nicht in den einschlägigen Threads erzähle).

Grüße,
Claus.
 
Liebe Mit-Leidgeprüfte,

heute Nachmittag wurde ich von einem - zugegeben sehr freundlichen - Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde auf einem Trail im Siebengebirge erwischt.

Na sowas auch.

Mit just diesem Beamten hatte ich bereits einmal eine friedlich verlaufene Begegnung mit längerer Diskussion. So auch heute wieder. Neben dem üblichen "Verboten ... schmaler als 2,5m ... gefährliche Begegnungen ... schwere Unfälle..." war das nebenbei Erwähnte sehr aufschlussreich. Und durchaus als Warnung aufzufassen:

Dem Land NRW genügen die in NSGs und Naturparks durchgeführten Kontrollen der Ge- und Verbote nicht und deshalb setzt es die zuständigen Kreisbehörden unter Druck. Der Rhein-Sieg-Kreis, vertreten durch die Stadt Siegburg, gilt im Land als eher lasch was Kontrollen angeht und sieht sich deshalb besonders gefordert. Die Aufmerksamkeit richtet sich nach Aussage des Behördlers im Moment auf eine "sportliche Nutzungsgruppe". Welche, wollte er partout nicht sagen. Die geringe Anzahl ausgesprochener Verwarnungen - er nannte zwei - lässt mich vermuten, dass es sich um die Kletterer handelt, die ja schon vor geraumer Zeit verbannt wurden. Auf meine entsprechende Mutmaßung hin, druckste er ein wenig und schaute in der Gegend herum. Ich hab das mal als Bestätigung aufgefasst.

Es ist eine Frage der Zeit, bis auch wir verstärkt ins Visier geraten. Bei Zufallsbegegnungen wie der meinigen wird dennoch kostenpflichtig (von 35 Euro war die Rede) verwarnt und bei erneuter Auffälligkeit ein "bewusster Verstoß" angenommen und dieser vor Gericht gebracht. So seine Aussage.

Mir blieb mit Verweis auf das gerade zu Ende gegangene Weihnachtsfest eine Verwarnung erspart - sieht man mal davon ab, dass er mir natürlich die Leviten gelesen hat.

Seid vorsichtig. Da braut sich womöglich etwas zusammen - unabhängig von Nationalpark und Wegenutzungskonzept (weshalb ich es auch nicht in den einschlägigen Threads erzähle).

Grüße,
Claus.

Das ist ja richtig spannend! Für mich als nicht Juristen - was sollte denn vor Gericht verhandelt werden? Ich kann mir das gar nicht vorstellen?

Höhe der Strafe? Gefängniss?

Gibts für so etwas Fachanwälte?
 
Mal eine rechtliche Frage

Bin ich als Waldbenutzer verpflichtet Wanderschilder zu lesen?

Sind die "verbotene Wege" mit Schilder der StVO beschildert?

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Also ist es vollkommen Latte, ob du die Schilder liest oder nicht. Wobei auf den meisten mir bekannten Schildern nach wie vor die recht schwammige Formulierung 'breite Wege' verwendet wird.


Grüße
Marco
 
Du bist verpflichtet zu wissen, was dort Sache ist, wo Du Dich bewegst. Stichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Edit: Ooops, Spooky war schneller.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich vergaß zu berichten, dass sich Herr Landschaftsbehörde, nachdem er mir die Ohren lang gezogen hatte, im Anschluß einer Familie mit nicht angeleintem Hund widmete...
Nur der Vollständigkeit halber.
 
Da wird ja es ja bald mal etwas geben, was viele befürchtet haben:

Ein im Sinne der MTB´ler negatives Gerichtsurteil, was den ganzen Wahnsinn um die Vorurteile noch fundamentiert!:spinner:
 
Da wird ja es ja bald mal etwas geben, was viele befürchtet haben:

Ein im Sinne der MTB´ler negatives Gerichtsurteil, was den ganzen Wahnsinn um die Vorurteile noch fundamentiert!:spinner:

Nee, glaub ich nicht. Wenn da wirklich mal jemand vor Gericht zitiert wird, wird es um das bewusste, verbotswidrige Handeln gehen. Warum das überhaupt verboten ist, wird der Delinquent bestimmt fragen, aber mit Sicherheit keine Antwort erhalten.
Denn, das hat mir der Waldschrat heute auch erklärt, selbst wenn die 2,5m-Regelung im neuen Konzept wegfällt, also hoheitlich zugegeben nicht der Weisheit letzter Schluss ist: Bestand hat sie bis zur Neuregelung allemal. Und deshalb müssen wir uns dran halten. Punkt, aus, Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jungs, mich würde da folgendes mal interessieren:

Isch bin jetz maln blöder Eifel ( muss ja keiner wissen das ich's wirklich bin gell ! ) und beschliesse mit meinem MTB mal in das tolle 7GB zu radeln, weil man das ja von hier oben bei schönem Wetter immer sieht.

Angenommen ich bin jetzt nicht vernetzt und kann in solchen Foren hier was über Wegekonzepte usw. lesen. Kann ich mich und muss ich mich dann vor Ort über die gegebenheiten informieren ?

Ich mein ich sag zwar immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !" aber wird der jeweiligen Nutzergruppe vor Oort den klar gemacht das hier besondere Regeln gelten ? z.B. durch Warntafeln oder ähnliches ?

Ansonsten könnte ich mich ja auch doof stellen, mal angenommen ich wüsste von dem ganzen klumpatsch nix !
 
Es erging per PM die Frage, welcher Trail das war. Ist kein Geheimnis: der Pfad, der aus Richtung Lohrberg kommend neben dem Nasse Platz auf den Hauptweg mündet. Erwischt hat er mich in der Rechtskurve durch die Felsen, kurz vor dem Ende des Pfads.
 
Aus berufenem Munde kann ich dazu sagen, dass es lediglich einer kommunalen Satzung bedarf, um entsprechende Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten zu legitimieren. In Aachen ist das z.B. schon Usus und auch aus anderen Gemeinden weiss ich zu berichten, dass es Schlichte Satzungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung gibt, die etwa Kaugummi ausspucken oder ähnliches pönalisieren.

Was das besagte Gerichtsverfahren angeht, handelt es sich um ein übliches OWi Verfahren nach dem sog. Ordnungswidrigkeitengesetz.
 
Ansonsten könnte ich mich ja auch doof stellen, mal angenommen ich wüsste von dem ganzen klumpatsch nix !


Vergiss es.

Du kannst lediglich darauf hoffen, dass man es bei einer Belehrung belässt. Das dann aber nach dem Gnade-vor-Recht-Prinzip. Andernfalls wär' das ja DIE Ausrede: Ach, ich darf hier gar niemandem umbringen!? Sorry, bin nicht vor hier. Das tut mir jetzt aber leid...

Das Rechtliche sollten wir aber in einem anderen Forum/Thread diskutieren.
 
dummerweise gibt es in NRW eine de facto 2,5m (oder noch breiter) Regel, die zum Glück keiner kennt und kontrolliert. Im Grunde dürfen wir in ganz NRW nur Wege befahren. Und Wege im Sinne des Gesetzes/Verordnung was auch immer sind nur wassergebundene Wege, die mit einem Forstfahrzeug befahren werden können. Forstfahrzeug ist dfinitif weder MTB noch Trial-Motorrad, sondern ein Unimog, ein PKW, ein 7,5-Tonner. Insofern sind alle Aktivitäten abseits der von uns ja hochgeschätzten (in momoriam Hammelhetzer) Forstautobahnen eigentlich illegal. Bisher: wo kein Kläger... in Zukunft: ich mag gar nicht dran denken! :heul:
 
Super :mad::mad::mad:

Wollte in nächster Zeit wieder öfters im SG fahren gehen, aber bei solchen Nachrichten bekomme ich gleich kotzen...

Dieser Typ gehört bestimmt zu den Wanderern, die wie bescheuert auf einen schimpfen, wenn man 50 Meter vor denen auf Schrittgeschwindigkeit sich befindet.

Solche beschweren sich dann und es gibt Kontrollen, die überhaupt nicht nötig sind....

Aber der Wald gehört ja ihnen alleine.

Leider trifft man mitterlweile zu selten "normale" Wanderer :(


Aber was soll man als Jugendlicher machen, wenn man nichtmal im Wald in Ruhe biken kann:confused:

Für mich steht fest: Ich gehe nicht mehr in den Wald und betreibe keinen Sport mehr an der frischen Luft, sondern geh in die U-Bahn und verklopp Opis... Man wird so oder so an den Pranger gestellt...
(Ironie)
 
Dieser Typ gehört bestimmt zu den Wanderern, die wie bescheuert auf einen schimpfen, wenn man 50 Meter vor denen auf Schrittgeschwindigkeit sich befindet.

Wie schon in meinem Eröffnungsposting zu lesen stand, ist "dieser Typ" ausweislich Mitarbeiter der Unteren Landschaftbehörde und erwies sich in beiden Begegnungen als höflicher und nachsichtiger, jedoch nicht nachgiebiger Zeitgenosse. Das möchte ich feststellen. Er hat mich nicht beschimpft sondern mir ohne die Stimme zu heben die rechtliche Lage erklärt, sich zweimal auf eine längere Diskussion eingelassen und mir kein Knöllchen geschrieben. Wäre ich ihm in einem nicht als NSG/Naturpark ausgewiesenen Gebiet begegnet, wäre er mit Sicherheit der Letzte, der herumschimpft.
Ich kann ihm nicht zum Vorwurf machen, dass er seinen Kontrollaufgaben nachgeht. Schade ist, dass eine solche Regelung existiert und nicht, dass Kontrolleure herumlaufen.
Bei allem Ärger: wir wollen doch korrekt bleiben.

P.S. Es wäre wünschenswert, wenn Threads gelesen, verstanden und dann beantwortet werden. In dieser Reihenfolge.

Claus.
 
Den hier getroffenen Aussagen bezüglich der Gültigkeit der 2,5m-Regelung steht die Aussage des Beamten entgegen, nur in NSGs und Naturparks gälte das Verbot, Wege schmaler als 2,5m zu befahren. Er verwies heute explizit auf die Möglichkeit, legal auf Pfade in den Waldgebieten außerhab des Naturparks SG auszuweichen.
 
also im fall der fäle: wie man in den wald hineinruft so schallts heraus !

hab ja im nationalpark eifel ähnliche erfahrungen gesammelt. hab da mal eien ranger auf nem trail angetroffen, der war auch voll ok ! denke wenn man sich anständig verhält und nicht gerade durchs gemüse pflügt ists ok !
 
also im fall der fäle: wie man in den wald hineinruft so schallts heraus !

hab ja im nationalpark eifel ähnliche erfahrungen gesammelt. hab da mal eien ranger auf nem trail angetroffen, der war auch voll ok ! denke wenn man sich anständig verhält und nicht gerade durchs gemüse pflügt ists ok !


So war's bisher. Aber ich schrieb ja, dass möglicherweise bald ein anderer Wind weht, da das Land NRW die Kontrollen verschärft sehen möchte - so die Aussage des ULBlers. Und das ist, was mir Sorgen macht.
 
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