Italien: "touristische Reisen" im Sommer 2021?

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Weiß jemand was ich für Formulare brauche wenn ich am 23.05.21 über Österreich (Pfändertunnel), Schweiz (San Bernadino) nach Sanremo fahren will?
Wie sieht's mit der Rückreise aus?
Für Österreich: das Zauberwort (Durchreise)
Für die Schweiz: nix, weil du weder aus Thürigen noch Sachsen (Risikogebiete aus schweizer Sicht) kommst (dann würdest du das gleiche Zauberwort wie für Österreich brauchen).
Für San Remo: keine Ahnung
 
Grundsätzlich ein begrüßenswerter Ansatz.
Aber ich habe die Probe mal aufs Exempel gemacht und das Beispiel „von D nach I und wieder zurück“ durchgespielt. Die Übersetzungen sind schon arg holprig und alles andere als klar verständlich.
reopen.europa.eu/de/from-to/DEU/ITA/AUT
 
Apropos Durchreise Schweiz:
Wie schauts da aus wenn man aus Sachsen bzw. Thüringen kommt?
Darf/ Kann man in Schweizer Hotels/ Pensionen/ Jugendherbergen übernachten?
Wie schauts mit Quarantäne/ Tests aus wenn man bereits vollständig geimpft ist?
 
Grundsätzlich ein begrüßenswerter Ansatz.
Aber ich habe die Probe mal aufs Exempel gemacht und das Beispiel „von D nach I und wieder zurück“ durchgespielt. Die Übersetzungen sind schon arg holprig und alles andere als klar verständlich.
Zumal die englische Selbsterklärung gar keine Gültigkeit hat, sondern lediglich die italienische Originalversion, wie auf den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes korrekt vermerkt...

Besonders interessant finde ich den Versuch sich beim zuständigen Gesundheitsamt anzumelden. Welches Gesundheitsamt ist da z.B. bei Rundreisen zuständig? Wenn man sich z. B. in Riva einquartiert, kann man sich dann in Trient unter der angegebenen Telefonnummer anmelden, allerdings nur zu den Bürozeiten und ab Samstag Mittag bis Montag Morgen kann man sich den Versuch sparen, da sind die im Wochenende.... Eventuell beim Biken am Lago... Ob die an der anderen Leitung irgendeiner Fremdsprache mächtig sind, wäre ebenfalls interessant zu wissen... Hoffentlich haben die ihre Leitungen bis zum Pfingstwochenende entsprechend verdoppelt... Sonst hängt man da wahrscheinlich noch in der Warteschleife, wenn man wieder schon wieder in Sterzing an der Mautstelle Richtung Brenner steht...

Was es wohl mit der kuriosen Aussage auf der Re-open EU Seite zu Italien ''Kinder ab 2 Jahren sind von der Steuer befreit.'' auf sich hat? Vielleicht der italienische Versuch die Staatskasse mit verzweifelten Deutschen aufzufrischen, denen zu Hause wieder mal der Himmel auf den Kopf fällt?

Soweit zu den "begrüßenswerten" Ansätzen der Bürokraten aus Brüssel, Rom und Berlin...
 
Klingt so als würde in der Schweiz die Impfung nicht als Alternative zum Test gehen und anscheinend werden nur Schweizer Tests anerkannt.
Hoffentlich tut sich da noch was bis zum August
 
Klingt so als würde in der Schweiz die Impfung nicht als Alternative zum Test gehen und anscheinend werden nur Schweizer Tests anerkannt.
Hoffentlich tut sich da noch was bis zum August

Unabhängig davon, dass bei mir der obige Link nicht geht, lese ich auf der Seite vom BAG folgendes:
"Keine Quarantäne für Geimpfte
Neben den Genesenen sollen ab 31. Mai 2021 auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass sie die Krankheit nicht weiter übertragen können. Geregelt wird, für welche Impfstoffe und für welche Dauer diese Ausnahmen gelten."

Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-83531.html
 
Klingt so als würde in der Schweiz die Impfung nicht als Alternative zum Test gehen und anscheinend werden nur Schweizer Tests anerkannt.
Du möchtest aber nur durchfahren, oder? Transitreisende aus Risikogebieten auf dem Landweg sind von Test- und Quarantänepflicht ausgenommen:

"Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht​

Transitpassagiere, die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen."

Übrigens: da die Schweiz die Risikogebiete relativ einstuft (14-Tage Inzidenz um 60 höher als in der Schweiz), ist ziemlich wahrscheinlich, dass bis zum Sommer auch Thüringen und Sachsen aus der Risikogebietsliste verschwinden (wie kürzlich z.B. Tschechien).

@scratch_a Der Link geht bei mir ohne Probleme ... :confused:

Zusammenfassend für die Schweiz (auch wenn es hier eigentlich um Italien geht), aber manche müssen ja durch die Schweiz :)):
Für Bundesbürger (die Thüringer und Sachsen ausgenommen) ist ein Aufenthalt in der Schweiz ohne Test und Quarantäte möglich. Auch für Hotels, FeWos und sonstige Unterkünfte braucht es keinen Test, ebensowenig für die Aussengastronomie. Die Innengastronomie sollte voraussichtlich Ende Mai öffnen (siehe Link von @scratch_a).
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Durchreise hätte ich geplant 1 Übernachtung in der Schweiz. Pi mal Daumen wäre ich etwa 24 bis 30 Stunden auf Schweizer Gebiet.

Das bis dahin die Inzidenzwerte von Sachsen weiter unten sind will ich ja mal hoffen.
 
Gesundheitsminister Speranza hat heute Abend neuen Regeln für die Einreise, gültig ab 16. Mai, unterschrieben: Quarantänepflicht läuft wie bekannt Morgen aus, bei Einreise nach wie vor Pflicht Selbsterklärung, Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt und Negativtest nicht älter als 48 Stunden. Impfnachweis allein langt nicht. Falls bei Kontrollen kein gültiger Negativtest vorgelegt werden kann, geht es in die fünftägige Zwangsquarantäne unter Aufsicht der zuständigen Gesundheitsbehörde.

https://www.money.it/Regole-viaggio-Italia-estero-tampone-quarantena-cosa-cambia-dal-16-maggio
 
Gesundheitsminister Speranza hat heute Abend neuen Regeln für die Einreise, gültig ab 16. Mai, unterschrieben: Quarantänepflicht läuft wie bekannt Morgen aus, bei Einreise nach wie vor Pflicht Selbsterklärung, Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt und Negativtest nicht älter als 48 Stunden. Impfnachweis allein langt nicht. Falls bei Kontrollen kein gültiger Negativtest vorgelegt werden kann, geht es in die fünftägige Zwangsquarantäne unter Aufsicht der zuständigen Gesundheitsbehörde.

https://www.money.it/Regole-viaggio-Italia-estero-tampone-quarantena-cosa-cambia-dal-16-maggio
Auf der Seite konnte ich die Sprache nicht wechseln, also auch nichts verstehen. ;)

Was Du schreibst bedeutet dann aber doch, dass ich immer einen Test jünger 48 Stunden in Italien mit mir rumfahren muss. D.h. ich muss meiner Routenplanung noch eine Testplanung hinzufügen, in der Hoffnung dass man entweder die Testung kurzfristig buchen kann oder es Teststellen ohne Terminvereinbarung gibt, die hoffentlich auch am WE offen haben.

Auf der anderen Seite hoffe ich, dass die Gemeinden in touristischen Regionen ja im Endeffekt den Tourismus unterstützen wollen und damit Möglichkeiten schaffen müssten, die den Tourismus auch ermöglichen. :confused:
 
Auf der Seite konnte ich die Sprache nicht wechseln, also auch nichts verstehen. ;)

Was Du schreibst bedeutet dann aber doch, dass ich immer einen Test jünger 48 Stunden in Italien mit mir rumfahren muss. D.h. ich muss meiner Routenplanung noch eine Testplanung hinzufügen, in der Hoffnung dass man entweder die Testung kurzfristig buchen kann oder es Teststellen ohne Terminvereinbarung gibt, die hoffentlich auch am WE offen haben.

Auf der anderen Seite hoffe ich, dass die Gemeinden in touristischen Regionen ja im Endeffekt den Tourismus unterstützen wollen und damit Möglichkeiten schaffen müssten, die den Tourismus auch ermöglichen. :confused:
Nur bei Einreise. Auf der Selbsterklärung gibst Du ja an, wann Du einreist.
 
Nur bei Einreise. Auf der Selbsterklärung gibst Du ja an, wann Du einreist.

Ich kapiers nicht - sorry. D.h. ich bringe einen Test mit, wenn ich zwischen Uina-Schlucht und Sesvenna-Hütte die Grenze überschreite, der zu dem Zeitpunkt nicht älter ist wie 48h (könnte damit auch aus D sein) und schreibe in meine Selbsterklärung einfach den Zeitpunkt, wann ich die Grenze auf besagtem Weg überschritten habe und damit bin ich save und muss auf dem ganzen weiteren Weg nach Riva nichts machen wie meine Selbsterklärung und das Testat von meinem Test dabei haben? So einfach?
 
Ich kapiers nicht - sorry. D.h. ich bringe einen Test mit, wenn ich zwischen Uina-Schlucht und Sesvenna-Hütte die Grenze überschreite, der zu dem Zeitpunkt nicht älter ist wie 48h (könnte damit auch aus D sein) und schreibe in meine Selbsterklärung einfach den Zeitpunkt, wann ich die Grenze auf besagtem Weg überschritten habe und damit bin ich save und muss auf dem ganzen weiteren Weg nach Riva nichts machen wie meine Selbsterklärung und das Testat von meinem Test dabei haben? So einfach?
Genau. Aber das gilt ab Sonntag, was nicht heißt, dass es in X Tagen zu Änderungen kommen kann.
 
Hmmm bleibt also als einzig echte Hütde diese ominöse Anmeldung beim Gesundheitsamt - versteht jemand wie bzw. wann oder innerhalb welcher Frist die erfolgen muss?
 
... bei Einreise nach wie vor Pflicht Selbsterklärung, Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt und Negativtest nicht älter als 48 Stunden. ...
So ganz hab auch ich es nicht verstanden.
Ich fahre also über die Grenze und habe meine ausgefüllte Selbsterklärung sowie einen gültigen Negativtest dabei.
  • Was passiert, wenn mich an der Grenze keiner kontrolliert, bzw. keiner diese Selbsterklärung/Negativtest sehen möchte?
  • ich erreiche meine erste Unterkunft und möchte dort einchecken. Der Betreiber will Selbsterklärung und/oder Negativtest checken?
  • ich erreiche bei Etappentouren in der Folge weitere Unterkünfte. Der jeweilige Betreiber gibt sich immer mit dem Negativtest der Einreise zufrieden? Oder will er irgendwann mal einen aktuelleren sehen?
  • die Sache mit dem Gesundheitsamt ist mir auch so nicht ganz klar: komme ich über den Brenner, bin ich erstmal in Südtirol. Führt mich meine Tour über die Dolomiten an den Gardasee, dann passiere ich möglicherweise auch die Provinz Belluno (Region Veneto), um am Ende in der autonomen Region Trentino zu landen. Muss ich jetzt jedesmal bei Provinz- und/oder Regionsübertritt das Gesundheitsamt informieren? Und wenn ja, wie und wo befindet sich dieses überhaupt...?
Irgendwie scheint mir das nicht recht zu Ende gedacht, aber das kenne ich ja zur Genüge bereits von unseren Behörden.
 
Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen...
@UncleHo kannst ja mal drüberschaun und die Fragezeichen noch klären.
(das Formular habe ich hier heruntergeladen: https://www.money.it/IMG/pdf/modulo_rientro_italia_estero_25_aprile.pdf ;
Auf der offiziellen Website der Regierung sieht das Formular leicht anders aus und scheint mir älteren Datums zu sein: https://www.esteri.it/mae/resource/doc/2020/10/modulo_rientro_sintetico_14_10_20.pdf)
modulo_rientro_italia_estero_25_aprile-esempio.jpg
 
Hier Mal die aktualisierte Seite der Südtiroler, mit den ab morgen geltenden Bestimmungen:

https://www.provinz.bz.it/sicherhei...heit-in-italien-und-europa.asp?somefaq_page=1
Wie man die Registrierung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde bei Einreise zu verstehen hat, kann ich leider sagen. Bei festem Wohnsitz würde ich mich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde des Wohnsitzes melden. Als Tourist, keine Ahnung...

Was die obige Eigenerklärung angeht, scheint die auch älteren Datums. Einzutragen ist der Abreiseort, bei Flug mit Flugnummer, usw. bei privatem PKW Kennzeichen. Hinfällig, weshalb es wohl ab den nächsten Tagen ein neues Formular geben sollte, wird nicht nur der erste rot angegebene Punkt, sondern auch alle folgenden. Betrifft alles die Quarantäne.

Die oben angesprochene Online-Registrierung ist, zumindest nach Angaben des italienischen Außenministeriums, noch nicht aktiv.
 
Falls man ohne gültigen Negativtest bei der Einreise erwischt wird, geht es in die fünftägige Zwangsquarantäne unter Aufsicht der Gesundheitsbehörde. Falls man in der Selbsterklärung falsche Angaben macht und ertappt wird, sind mindestens 280 Euro fällig, plus eventueller Strafanzeige wegen Falschaussage.
 
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