Mein Sid hat nur 100Meine 32er Fox hat nur 120mm Federweg![]()
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Mein Sid hat nur 100Meine 32er Fox hat nur 120mm Federweg![]()
Haben ist besser als brauchenMein Sid hat nur 100Wer braucht schon viel Federweg>150 mm, den brauchen nur Leute die Downhill fahren, alle Anderen kommen mit weniger aus..
Ist mir als Aussage zu pauschal.Mein Sid hat nur 100Wer braucht schon viel Federweg>150 mm, den brauchen nur Leute die Downhill fahren, alle Anderen kommen mit weniger aus..
Mein Bike hat über 70° Lenkwinkel, gibt es heute so gut wie nicht mehr, aber es gibt ja DropperpostsIst mir als Aussage zu pauschal.
Das mag für Dich und Deine Touren/Fahrweise gelten, gilt aber lang nicht für alle.
Ich selber brauch auch nicht mehr als 120mm. Sogar mit 26"-Rädern und relativ steilem Lenkwinkel.
Das geht auf wurzelig, stolprigen "Flowtrails" gut, WENN man langsam fährt, ne gewisse Fahrtechnik hat, bei unbekannten Trails vor allem aber nen guten Blick für Linie und gutes Reaktionsvermögen. Ich mag das.
Aber auch bei mir hört der Spaß auf, wenn ich kilometerlange Trails fahren müßte, die durchgehend S2-S3 wären.
Und wenn ich zur schnelleren Truppe gehören würde, würde ich auch generell mehr Federweg haben.
Da reden wir noch lange nicht von Downhill.
Ob nun 140 mm, 150, 160 mm etc. optimal sind, hängt auch wiederum von verschiedenen Faktoren ab (wie brutal darfs denn bergab gehen, Laufradgröße, Lenkwinkel, persönliches Sicherheitsgefühl, you name it.)
Da wo ich im Mittelgebirge fahre brauche ich nicht mehr.Haben ist besser als brauchen![]()
Nur ist ihm der Teil nichtWarum widerrechtlich?
Das ist doch vermutlich ein Privatweg. Da darf in Ö der Besitzer ohne Probleme so ein Schild hinmachen. Und das gilt dann auch.
... und vom Alter und vom Kreuz und vom Nacken ....Ob nun 140 mm, 150, 160 mm etc. optimal sind, hängt auch wiederum von verschiedenen Faktoren ab (wie brutal darfs denn bergab gehen, Laufradgröße, Lenkwinkel, persönliches Sicherheitsgefühl, you name it.)
Forstwege/-straßen dürfen in Ö grundsätzlich nicht mit Fahrrädern oder Skiern befahren werden. Auch ohne Schild.Nur ist ihm der Teil nicht![]()
aus dem LinkForstwege/-straßen dürfen in Ö grundsätzlich nicht mit Fahrrädern oder Skiern befahren werden. Auch ohne Schild.
Wenn Fahrradfahren erlaubt ist, muss dies explizit dranstehen.
Da können Bußgelder bis 50.000 Euro verhängt werden.
Die Össis spinnen da noch mehr, als wir in Baden-Württemberg.
https://www.oesterreich.gv.at/theme...der-natur/freizeit_im_wald/Seite.3750060.html
Ey , wo steht das bitte ? Ihr wisst ja wie beschissen es bei uns bezüglich erlaubten Mountainbiken ist ."...Wer abseits von freigegebenen Forststraßen oder anderen Waldwegen mit dem Fahrrad oder Mountainbike fährt, handelt grundsätzlich auf eigenes Risiko, was den Zustand des Bodens und des Bewuchses betrifft..."
Stand so in dem Link oben.Ey , wo steht das bitte ? Ihr wisst ja wie beschissen es bei uns bezüglich erlaubten Mountainbiken ist .
Wenn Grundeigner aus der Haftung raus sind könnte es sein das so mancher verbotene Trail freigegeben wird .
Ist ja wohl völlig normal. Das wärs ja noch nach einem Sturz den Grundstücksbesitzer verklagen. Bei uns interessiert es zum Glück noch keinen wo ich hier im Naturschutzgebiet mit dem Bio MTB lang fahre, ich hoffe das bleibt so.Ey , wo steht das bitte ? Ihr wisst ja wie beschissen es bei uns bezüglich erlaubten Mountainbiken ist .
Wenn Grundeigner aus der Haftung raus sind könnte es sein das so mancher verbotene Trail freigegeben wird .
Die E Bikes haben duch ihr höheres Gewicht mehr Zerstörungspotential für die Wege.
Und die Erde ist eine Scheibe....Die E Bikes haben duch ihr höheres Gewicht mehr Zerstörungspotential für die Wege.
Fullquote und volle ZustimmungMein Sid hat nur 100Wer braucht schon viel Federweg>150 mm, den brauchen nur Leute die Downhill fahren, alle Anderen kommen mit weniger aus..
Jo , habe ich gefunden und gleich darunter steht aber auch folgendesStand so in dem Link oben.
Solange die Grundbesitzer ( Großgrundbesitzer : Bauern , Jagtlobby , ex. Adelige , ) in den Bundesländern die politische Macht in den Händen halten wird sich da auch nichts ändern .Darüber hinaus müssen Radfahrerinnen/Radfahrer bzw. Mountainbikerinnen/Mountainbiker bei unbefugtem Fahren im Wald sowohl mit Verwaltungsstrafen als auch zivilrechtlichen Klagen der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers (z.B. wegen Besitzstörung) rechnen. Für die Verwaltungsübertretung gilt je nach konkretem Fall ein Strafrahmen von bis zu 150 Euro Geldstrafe (z.B. für unbefugtes Radfahren) bzw. in gravierenderen Fällen bis zu 730 Euro Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche (z.B. für unbefugtes Radfahren oder Mountainbiken auf einer erkennbar gesperrten Forststraße).
Ich bin jetzt ja kein ausgewiesener Genetiker, aber so viel kann ich sagen:… sondern auch darüber, wie diese locken in die familie kommen!
Na ja, ganz offensichtlich ist man dann hinterher seine Locken losAls Opa kann auch nicht mehr sooooviel passieren wenn man beim Balanzieren mit einem Fuß rechts u. mit dem anderen links vom Balken abrutscht .![]()
Naja, geht er halt mit Oma öfter gut essen oder?Als Opa kann auch nicht mehr sooooviel passieren wenn man beim Balanzieren mit einem Fuß rechts u. mit dem anderen links vom Balken abrutscht .![]()
Essen u. Golfen ..........................Naja, geht er halt mit Oma öfter gut essen oder?