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pornokarl
Guest
eine frage:
mein altes fahrrad (wheeler zx sonstewas (wert '02: 500)) wurde mir im mai 07 gestohlen. versicherung hat nach langem hin und her gezahlt...
heute bekomme ich einen telefonanruf von der polizei in erfurt, dass das fahrrad bei einer hausdurchsuchung zufällig gefunden wurde und ich es nun abholen kann.
1. muss ich den betrag, den mir die versicherung gezahlt hat wieder zurücküberweisen?
ich bin soweit informiert, dass die versicherung innerhalb der ersten sechs monate nach diebstahl das geld zurück fordern kann. danach nicht mehr. stimmt das?
2. muss ich das fahrrad abholen? immerhin sind das 136 km - und bei den spritpreisen überlege ich mir das zwei mal. müsste nicht eigentlich der dieb resp. käufer von hehlerware den versand tragen?
3. nutzungsausfall. könnte ich den potenziellen dieb nicht auf nutzungsausfall verklagen sofern ich der versicherung das geld zurücküberweisen muss?
danke für die hilfreichen antworten![Love :love: :love:](/forum/styles/legacy/smilies/love.gif)
mein altes fahrrad (wheeler zx sonstewas (wert '02: 500)) wurde mir im mai 07 gestohlen. versicherung hat nach langem hin und her gezahlt...
heute bekomme ich einen telefonanruf von der polizei in erfurt, dass das fahrrad bei einer hausdurchsuchung zufällig gefunden wurde und ich es nun abholen kann.
1. muss ich den betrag, den mir die versicherung gezahlt hat wieder zurücküberweisen?
ich bin soweit informiert, dass die versicherung innerhalb der ersten sechs monate nach diebstahl das geld zurück fordern kann. danach nicht mehr. stimmt das?
2. muss ich das fahrrad abholen? immerhin sind das 136 km - und bei den spritpreisen überlege ich mir das zwei mal. müsste nicht eigentlich der dieb resp. käufer von hehlerware den versand tragen?
3. nutzungsausfall. könnte ich den potenziellen dieb nicht auf nutzungsausfall verklagen sofern ich der versicherung das geld zurücküberweisen muss?
danke für die hilfreichen antworten
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