Das stimmt so nicht ganz.
Das was Du sagst, stimmt auch nicht ganz
Und weil mir der aktuelle Verpixelungswahn in den Medien echt auf die Nerven geht, kommentiere ich, ot on.
Die Fotos müssen aber bei Bekanntwerden der Identität unkenntlich gemacht (oder gelöscht) werden, da dann der Zweck der Veröffentlichung (Fahndung) wegfällt und man somit dann gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen würde.
Stimmt nicht. So kommt zum Beispiel kaum ein Medium auf die Idee, Anders Behring Breivik zu verpixeln oder seinen Namen abzukürzen. Er ist Person der Zeitgeschichte und muss sich das gefallen lassen. Ein kleiner Ladendieb dagegen ist vermutlich nicht mal relative Person der Zeitgeschichte. Er kann selbst verpixelt klagen, sofern ein Detail Rückschlüsse auf seine Person erlaubt. Wozu also der Verpixelungsschwachsinn? Wen man verpixelt zeigen darf, den darf man auch unverpixelt zeigen. Wen man nicht unverpixelt zeigen darf, den darf man auch nicht verpixelt ziegen, sofern ein Körperteil, eine Tätowierung, ein Kleidungsstück etc. Rückschlüsse auf ihn erlaubt.
Meine Medienrechtvorlesungsbesuche waren leider Mitte der 90er Jahre. Da ging es, platt gesagt, um Caroline beim Shopping und Caroline im Restaurant. Ich würde echt gern aktuelle Medienrechtvorlesungen hören. Wie etwa wird die Verpixelung von Autokennzeichen kommentiert? Kennzeichen sind doch bereits verschlüsselt. Wenn schon, dann müsste das Auto verpixelt werden, denn das ist in den wenigsten Fällen beliebig. Dann könnte man das Bild gleich weglassen. Genauso wie das Bild eines verpixelten Täters. Der Bildgegenstand fehlt ja, das Beiwerk wird zum Gezeigten - und könnte wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vor Gericht ziehen, früher oder später macht das ein Vollzugsbeamter ja vielleicht mal. Und wird Recht bekommen?
Allerdings ist das Veröffentlichen von Fahndungsfotos nur Behörden gestattet.
Nö, veröffentlichen darf die meines Wissens jeder, vorausgesetzt, die Fahndung läuft und die Fotos stammen aus einer autorisierten Quelle.
Da die Polizei das Video-Material auswertet, kann man aber damit rechnen, dass Bilder oder Videos ggfs. veröffentlicht werden.
Kann man nicht. Bis die Polizei zum Mittel des Fahndungsfotos greift, das tief in Persönlichkeitsrechte eingreift, schöpft sie andere Möglichkeiten aus. Das ist selbst bei Gewalttaten so. Da gehen Fahndungsfotos oft erst raus, wenn wochen- bis monatelange Ermittlungen nichts gebracht haben. Ot off.
Sorry.