Den Thule „Service“ habe ich vor gut 10 Jahren schon genossen. Die Antwort war im Wortlaut sehr ähnlich.
Mit strengen Auflagen war wohl gemeint, das in D immer wieder erwähnt wird, es würde sich irgendwie aus diversen Gesetzen und Regelungen ergeben, dass alles was auf der AHK montiert wird eine Betriebserlaubnis benötigt. Bis jetzt konnte oder wollte mir aber keiner die Fundstellen dazu nennen. Trotzdem wird bei allen Herstellern von AHK Trägern immer auf die ABE ihres Trägers hingewiesen.
Das der von Dir genannte Träger gar nicht auf die AHK gesetzt wird, sondern die US 4-Kant Aufnahme nutzt, ist dem Deutschen Thule Service dabei vermutlich nicht mal aufgefallen.
P.S.
Bei mir ging es damals um den
Träger für das Ersatzrad.
Obwohl ich ausdrücklich danach gefragt hatte, erhielt ich eine Antwort, die sich auf einen AHK Träger bezog.

Hab mich dann aber in D erkundigt, was ich an mein Ersatzrad hänge ist Ladung und ich bin selber dafür verantwortlich, dass ich die einschlägigen Vorschriften einhalte. Hab den Träger dann umgedreht, auf dem Bügel eine Schiene montiert und das Rad mit originaler Thule Klemme am Bügel befestigt. Lichtleiste gab es auch noch, aber eine Breite, die eigentlich für Träger an großen Transportern und Wohnmobilen gedacht ist.