Weder noch. Selbst wenn die Polizei hier (m.E. irrig) von einer Straftat ausgeht, wird sie kaum dort nen Streifenwagen vorbeischicken. Dann würde der vermeintliche Täter angeschrieben werden, worauf er nicht einmal antworten muß. Erst einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft muß man Folge leisten. Und spätestens der Staatsanwalt sieht hier überhaupt keinen Ermittlungsbedarf mangels hinreichenden Anfangsverdacht und stellt die Sache ein, bzw. verweist auf den Zivilweg.
Man sollte nicht vergessen, daß man für einen Betrug von vorneherein beabsichtigt haben muß sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Und das sehe ich hier überhaupt nicht.