nismo2002 schrieb:Falsch, der Schreiner kann sich nachbauen, was er will! Nur der Handel mit dieser Ware ist untersagt.
NEIN!
Ich darf mir auch nicht das gleiche Haus wie mein Nachbar anhand dessen Plänen bauen ohne das Einverständnis des Architekten der dieses geplant hat.
Der Plan ist zwar Eigentum des bauherren und somit darf er mir den Plan ohne weiteres zeigen, kopieren oder auchschenken wenn er will. Das darauf geplante Objekt ist jedoch geistiges Eigentum des Architekten und darf nicht ohne dessen Einverständnis als Grundlage für ein Bauvorhaben genommen werden.
Genauso verhält es sich mit anderen Objekten (Möbeln, Kunstwerken etc.).
Man KANN das durchaus tun und wenn man diese Artikel für sich herstellt ist die wahrscheinlichkeit, dass sowas bemerkt und zur Anzeige gebracht wird seh unwahrscheinlich. Verboten ist es trotzdem.
Ein weiterer kritischer Punkt an der Sache ist die oben angesprochene 10 % Regel: Es wird beim Möbelbau wohl darauf hinauslaufen, das die Proportionen nur Geschätzt werden können, weil keine Pläne oder Originale zum Nachmessen vorhanden sind und somit nicht 100% identisch sind.
Ich beziehe mich auf´den 1:1 Nachbau eines Gebrauchsmustergeschützten Objekts und der ist definitiv auch bei ausschliesslich privater Verwendung strafbar!