Ebay - Kuriositäten - Sammelthread

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
nismo2002 schrieb:
Falsch, der Schreiner kann sich nachbauen, was er will! Nur der Handel mit dieser Ware ist untersagt.

NEIN!

Ich darf mir auch nicht das gleiche Haus wie mein Nachbar anhand dessen Plänen bauen ohne das Einverständnis des Architekten der dieses geplant hat.
Der Plan ist zwar Eigentum des bauherren und somit darf er mir den Plan ohne weiteres zeigen, kopieren oder auchschenken wenn er will. Das darauf geplante Objekt ist jedoch geistiges Eigentum des Architekten und darf nicht ohne dessen Einverständnis als Grundlage für ein Bauvorhaben genommen werden.

Genauso verhält es sich mit anderen Objekten (Möbeln, Kunstwerken etc.).
Man KANN das durchaus tun und wenn man diese Artikel für sich herstellt ist die wahrscheinlichkeit, dass sowas bemerkt und zur Anzeige gebracht wird seh unwahrscheinlich. Verboten ist es trotzdem.
Ein weiterer kritischer Punkt an der Sache ist die oben angesprochene 10 % Regel: Es wird beim Möbelbau wohl darauf hinauslaufen, das die Proportionen nur Geschätzt werden können, weil keine Pläne oder Originale zum Nachmessen vorhanden sind und somit nicht 100% identisch sind.

Ich beziehe mich auf´den 1:1 Nachbau eines Gebrauchsmustergeschützten Objekts und der ist definitiv auch bei ausschliesslich privater Verwendung strafbar!
 
Panzerfaust schrieb:
Weil es für genau diese Fälle Wirtschaftsdetekteien gibt, die anhand von Verkäufern wie unserem Indonesier versuchen, die Kette zurückzuverfolgen. Wie beim Drogenhandel, da stürzt man sich ja auch nicht auf den Kleindealer, wenn man der Drahtzieher habhaft werden möchte. ;)

/PF

aaaaaaaaaaaaaa!
wieder was neues dazugelernt :daumen:
 
Bozopelli schrieb:
NEIN!

Ich darf mir auch nicht das gleiche Haus wie mein Nachbar anhand dessen Plänen bauen ohne das Einverständnis des Architekten der dieses geplant hat.
Der Plan ist zwar Eigentum des bauherren und somit darf er mir den Plan ohne weiteres zeigen, kopieren oder auchschenken wenn er will. Das darauf geplante Objekt ist jedoch geistiges Eigentum des Architekten und darf nicht ohne dessen Einverständnis als Grundlage für ein Bauvorhaben genommen werden.

Genauso verhält es sich mit anderen Objekten (Möbeln, Kunstwerken etc.).
Man KANN das durchaus tun und wenn man diese Artikel für sich herstellt ist die wahrscheinlichkeit, dass sowas bemerkt und zur Anzeige gebracht wird seh unwahrscheinlich. Verboten ist es trotzdem.
Ein weiterer kritischer Punkt an der Sache ist die oben angesprochene 10 % Regel: Es wird beim Möbelbau wohl darauf hinauslaufen, das die Proportionen nur Geschätzt werden können, weil keine Pläne oder Originale zum Nachmessen vorhanden sind und somit nicht 100% identisch sind.

Ich beziehe mich auf´den 1:1 Nachbau eines Gebrauchsmustergeschützten Objekts und der ist definitiv auch bei ausschliesslich privater Verwendung strafbar!
Du haust da aber Äppel und Birnchen zusammen.

Äppel:
Ich sprach doch nicht vom Baupläne/ Konstruktionszeichnungen klauen (klar ist das strafbar), sondern vom nachbauen gewisser Dinge für den Eigenbedarf. Das kann und wird mir (oder dem Schreiner) keiner verbieten können!!

Birnchen:
Dies war natürlich bei mittlerweile gelöschten e-Auktion nicht mehr der Fall...das war zum Verhökern...also "Geld machen mit der Idee und dem Namen anderer" (siehe dein Beitrag).

Einverstanden?
 
Eben nicht Nismo, ob du dir eine Couch nachbaust oder eine Negativform von Fischer Dübeln anfertigst und dir dann die Dübel selber giesst ist völlig egal. Der Nachbau ist auch für den Privatgebrauch nicht erlaubt. Du verletzt damit das geistige Eigentum des Erfinders/Designers/Konstrukteurs. Ob und wie und wie oft sowas auffällt und zur Anzeige gebracht wird steht auf einem anderen Blatt.
Erlaubt ist das weder mit Äpfeln noch mit Birnen. ;)

Verfolgt wird sowas von den Rechteinhabern wohl nur wenn es kommerziell betrieben wird.

Ganz abgesehen davon finde ich es spannender mir selber was auszudenken, nen Plan zu machen und zu konstruieren (z.B. Wasserkühlung für PC oder Motorisierte Leinwandmaskierung für den Beamer...) und das ist definitiv rechtens...
 
Bozopelli schrieb:
Eben nicht Nismo, ob du dir eine Couch nachbaust oder eine Negativform von Fischer Dübeln anfertigst und dir dann die Dübel selber giesst ist völlig egal. Der Nachbau ist auch für den Privatgebrauch nicht erlaubt. Du verletzt damit das geistige Eigentum des Erfinders/Designers/Konstrukteurs. Ob und wie und wie oft sowas auffällt und zur Anzeige gebracht wird steht auf einem anderen Blatt.
Erlaubt ist das weder mit Äpfeln noch mit Birnen. ;)

Verfolgt wird sowas von den Rechteinhabern wohl nur wenn es kommerziell betrieben wird.

Ganz abgesehen davon finde ich es spannender mir selber was auszudenken, nen Plan zu machen und zu konstruieren (z.B. Wasserkühlung für PC oder Motorisierte Leinwandmaskierung für den Beamer...) und das ist definitiv rechtens...
Ich muss dir einerseits zustimmen, andererseits auch wieder nicht.

Wahrscheinlich haben wir beide recht, denn:
Nehmen wir an, das Nachbauen jeglicher Dinge sei nicht gestattet. Um jedoch (als "Rechteinhaber") rechtlich dagegen vorgehen zu können, muss dir ein Schaden entstanden sein ("Streitwert"). Dies ist bei ausschließlich privatem und nicht kommerziellem Gebrauch nicht gegeben!
Und ein Verbot ohne "Strafverfolgung" kommt einer Erlaubnis gleich ;)
 
Ich seh auch schon, dass du fast dasselbe meinst wie ich aber:

1. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
2. Ich kann den ;) durchaus interpretieren aber nicht alles was Verboten ist wird auch bestraft. Du fährst ja mit Sicherheit an und zu zu schnell Auto und wirst doch nicht jeden Meter geblittz und dafür bestraft.
Grundsätzlich heisst es nicht, dass etwas nicht rechtswidrig ist, wenn´s keiner interessiert.
3. Es entsteht dem Rechteinhaber sehr wohl ein Schaden, denn genau DU - und aus genau diesem Grund ist es deshalb rechtswidrig - benutzt sein geistiges Eigentzum und zahlst IHM nichts dafür. Was eventuiell bedeutet, dass er für seine Idee kein Geld bekommt; wenn er selber herstellt seine Firma keinen Gewinn macht (Mitarbeiter die rumstehen und nix zu tun haben weil du ihnen die Arbeit abnimmst :lol: , etc. etc.), ein Fuhrunternehmen weniger verdient, die Zulieferer weniger verdienen weil sie (z.B.) eine Couch weniger transportieren müssen und die Möbelverkäufer weniger zu tun haben. Du sparst natürlich einen Haufen Geld dabei und das ist auch dein gutes Recht, niemand verpflichtet dich diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, auch MUSST du nicht das Design von Herrn X kaufen. Es nachzumachen ist und bleibt aber rechtswidrig egal ob Privat oder kommerziell. :bier:
 
Hallo,

habe gestern diesen Laufradsatz bei Ibay gesehen

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=7158523428&ssPageName=STRK:MEWA:IT

und den Verkäufer mal spasseshalber wegen Selbstabholung angeschrieben. Die komplette Antwort:

Ihre Frage war:
"Hallo, ist auch Selbstabholung möglich?"

nein leider nicht, aber nachnahme


Mir ist die Sache so suspekt, das sich mir der Gedanke aufgedrängt hat, das dieser Laufradsatz jemandem ganz anderen (mal) gehört hat!!

Also wenn einem von Euch so was verlustig gegangen ist???

Werde auf jeden Fall NICHT mitbieten, da für mich zu fragwürdig, auch aufgrund der vielen negativen Bewertungen
 
Guck dir die Bewertungen an. Bei so einem würde ich niemals etwas kaufen.
 
Wer kauft sich ein Votec mit Scheibenbremsen und schmeißt direkt nach dem Kauf LRS plus Bremsen raus, weil er Felgenbremsen bevorzugt?

Sehr komisch.
 
problem ist nur, selbst wenn se gezockt sind, das nachzuweisen...

kleiner tip am rande, die meisten diebe machen sich net die mühe den kram auseinanderzubauen *G*
also in der felge von innen was "eingravieren/kratzen" und von aussen irgendwas, soran ihr eure LR 100% erkennen könnt :)

aber seine bewertungen sind echt ma geil :lol:

er baut wohl öfter mal irgendwo was ab :D
 
BiermannFreund schrieb:
er baut wohl öfter mal irgendwo was ab :D

Alá Tom Gerhardt in "Voll Normal!": (Beim Anblick des Auspuffs am Merci) "Geil, geil, geil, will isch mitnehmen!"
 
man gucke sich seine letzten bewertung an: er kaufte erstmal grasdünger.... ansonsten verkauft er motorroller auspüffe oder edle-lrs .... lass bloß die finger davon
 
Nach §42 Abs 2 ist ein Schadensersatz bzw. der entstandene Gewinn zu zahlen. Bei 1 Sofa des Schreines in seiner eigenen Wohnstube (Eigenbedarf) ist weder das eine noch das andere zu beziffern (er wäre natürlich dumm, mit dem Sofa Werbung für seine Schreinerei zu machen, weil er damit den Geschmacksmusterschutz eindeutig verletzt)!

Und um es mit deinem Beispiel auszudrücken:
Wenn ich genau so viel zu schnell fahre, dass ich mir sicher sein kann, innerhalb der Toleranz des Gesetzgebers zu liegen, so kann mir nichts passieren! Und wenn der Schreiner sich ebenfalls innerhalb der Toleranz des Geschmacksmusterschutzes aufhält, kann ihm auch nichts passieren!

Also: Du hast vollkommen recht, dass es grundsätzlich verboten ist. Nur kann und wird nur eine Strafverfolgung stattfinden, wenn derjenige damit sein Gewerbe anzukurbeln versucht oder direkt Geld damit macht.
Das finde ich auch richtig so, denn Heimwerkern ist und bleibt das schönste!! :p
 
moin,

bin grad per zufall über diese auktion gestolpert

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5202677737

alles sehr komisch....wer so ein rad hat kann eigentlich mehr drüber sagen als dass der sattel kaputt ist und dass es schnell und leicht ist.....in der regel weiss man zumindest wie das modell richtig heisst....verrostete schrauben am vorbau...hmmmm...sehr verdächtig, wohl oft im regen draussen stehen gehabt. und dann noch nagelneu auf ebay angemeldet.

wollte das hier mal posten, eventuelle ist ja jeman um so ein gutes stück erleichtert worden. muss natürlich nicht sein dass der hobel geklaut ist,
aber ist schon sehr seltsam.

märt
 
maert schrieb:
moin,

bin grad per zufall über diese auktion gestolpert

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5202677737

alles sehr komisch....wer so ein rad hat kann eigentlich mehr drüber sagen als dass der sattel kaputt ist und dass es schnell und leicht ist.....in der regel weiss man zumindest wie das modell richtig heisst....verrostete schrauben am vorbau...hmmmm...sehr verdächtig, wohl oft im regen draussen stehen gehabt. und dann noch nagelneu auf ebay angemeldet.

wollte das hier mal posten, eventuelle ist ja jeman um so ein gutes stück erleichtert worden. muss natürlich nicht sein dass der hobel geklaut ist,
aber ist schon sehr seltsam.

märt

Ich hab mal die Rahmennummer aufgefordert.
Mal gucken was als Antwort kommt
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten