Okay, dann spiel ich mal Google für Dich, um alle Fakten auch im Detail benennen zu können:
Die Anwaltskosten, die bei der Abmahnung gegenüber einer Privatperson auÃerhalb des "Geschäftsverkehrs" erhoben werden dürfen, betragen maximal 100â¬. Das heiÃt: wenn ich zum Beispiel auf meiner privaten Webseite ein Bike-Video mit einem Song irgendeiner x-beliebigen, kommerziell erfolgreichen Emo-Band unterlege oder dort mein Impressum vergesse, darf der Betrag nicht höher sein. Was der Anwalt dem Auftraggeber in Rechnung stellt, ist allerdings freigestellt, ist in dieser Diskussion aber auch nicht relevant.
Anders gelagert ist es wohlgemerkt bei gewerblicher Nutzung, was sich aber meiner Meinung nach auch von selbst versteht. Und wer da auf "ich hab nichts gewuÃt" pocht... siehe mein Beispiel mit dem Finanzamt.
Was eine Rechtsberatung beim Anwalt kostet ist nicht gesetzlich geregelt. Frag Deinen doch bitte einfach. Alternativ ist Google Dein Freund. Bei vielen ist aber eine erste
kurze Beratung kostenlos. Mit einer Rechtschutzversicherung sowieso. Im Zweifel kann man auch die bereits von mir erwähnten Verbraucherzentralen konsultieren, wo man definitiv unter einem dreistelligen Betrag an Kosten wegkommt. Sowas hätte der Bekannte mit den zwei Buchstaben übrigens auc machen sollen, bevor er zahlt. Diese Abmahnung war nämlich totaler Unsinn.
Zuerst einmal kannst Du die Reaktion auf eine Abmahnung sein lassen, wenn Du der Meinung bist, sie ist ungerechtfertigt (sei es wegen des Betrages oder wegen des Inhalts). Das ist aber riskant. Sinnvoller wäre das Erstellen einer sog. Schutzschrift. Daraufhin muà es mindestens zu einem mündlichen Verfahren kommen. Die Kosten für Schutzschrift und Verfahren trägt dann der Unterlegene. Falls Du wenig Geld hast, kannst Du für das Verfahren übrigens ProzeÃkostenhilfe beantragen, um Dir den Gang vor Gericht überhaupt zu ermöglichen. Du kannst auch gegen die Abmahnung klagen, das läuft aber meist inhaltlich und nicht bezogen auf das Honorar. Wenn Du die Abmahnung annimmst, würde ich einfach 100⬠überweisen und dem abmahnenden Anwalt schriftlich mitteilen, daà er alle weitergehenden Forderungen doch bitte vor Gericht erstreiten solle. Das kanner aufgrund des oben zitierten Gesetzes nämlich nicht. Du hast also guten Willen gezeigt und bist aus dem Schneider.
Wenn Dir einer der genannten Punkte unklar ist, bemühe doch bitte Google, bevor Du weiter fast polemische Fragen stellst. Die entsprechenden Schlagworte sind alle genannt.
Ach ja: nein, ich bin kein Jurist und entsprechend ist das hier nicht als Rechtsberatung zu verstehen, die ich daher auch nicht machen darf (bevor mich noch wer wegen dieses Postings abmahnt

). Ich bin lediglich ein mündiger Bürger, der in der Lage ist, seinen Internetzugang zu nutzen und an den richtigen Stellen die richtigen Fragen zu stellen, wenn ihn was interessiert.