eifelhexe
Bruchpilot
Vielleicht hab ich da was missverstanden. Gefunden habe ich folgendes:
Hintergrund
Vorgeschriebenes Prüfzeichen für Lichtanlagen
Das verkehrssichere Fahrrad
Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Beleuchtungskomponenten an Fahrrädern Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Zum Nachweis der erteilten Bauartgenehmigung vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg auf Antrag des Herstellers ein Prüfzeichen. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K" und der Prüfnummer.
Beispiel:
K 12345
Das Prüfzeichen findet sich auf jeder genehmigten lichttechnischen Einrichtung am Fahrrad. Es wird erteilt, wenn die Komponenten den festgelegten Technischen Anforderungen" (TA) genügen. Diese TA sind Anlagen zu § 22a der StVZO. Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen darf in Deutschland nicht gewerblich angeboten oder verkauft werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot ist nach § 23 Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit.
Die Prüfungen selbst werden nicht durch das KBA, sondern durch das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe vorgenommen, daher der Buchstabe K" im Prüfzeichen. Das KBA überwacht die Einhaltung der Anforderungen und veranlasst in bestimmten Abständen Stichproben aus der Serienproduktion.
Hintergrund
Vorgeschriebenes Prüfzeichen für Lichtanlagen
![](https://www.mtb-news.de/forum/proxy.php?image=http%3A%2F%2Fwww.adfc.de%2Ffiles%2F1%2F102%2F126%2Fmedium_Verkehrssicheres_Fahrrad_72_dpi.jpg&hash=59c177d02c77c33d39f5dc0cee01a5be)
Das verkehrssichere Fahrrad
Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Beleuchtungskomponenten an Fahrrädern Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Zum Nachweis der erteilten Bauartgenehmigung vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg auf Antrag des Herstellers ein Prüfzeichen. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K" und der Prüfnummer.
Beispiel:
![Wellenlinie_KBA-Pruefzeichen.gif](/forum/proxy.php?image=http%3A%2F%2Fwww.adfc.de%2Ffiles%2F1%2F134%2F144%2FWellenlinie_KBA-Pruefzeichen.gif&hash=cd4d3ec770a9213e548c686793919e8e)
Das Prüfzeichen findet sich auf jeder genehmigten lichttechnischen Einrichtung am Fahrrad. Es wird erteilt, wenn die Komponenten den festgelegten Technischen Anforderungen" (TA) genügen. Diese TA sind Anlagen zu § 22a der StVZO. Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen darf in Deutschland nicht gewerblich angeboten oder verkauft werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot ist nach § 23 Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit.
Die Prüfungen selbst werden nicht durch das KBA, sondern durch das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe vorgenommen, daher der Buchstabe K" im Prüfzeichen. Das KBA überwacht die Einhaltung der Anforderungen und veranlasst in bestimmten Abständen Stichproben aus der Serienproduktion.
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