Hab jetzt doch nochmal durchgeklingelt beim Zollamt, hat mir keine Ruhe gelassen.
Ist alles viel einfacher, zumindest bei Versand mit EMS/Abwicklung über GDSK ab Deutschland:
Wenn das Paket in Deutschland ankommt wird man ja vom GDSK benachrichtigt, wie verfahren werden soll (Selbstverzollung/GDSK-Verzollung für ca. 27€). Da macht man dann die Internet-Selbstverzollung und gibt im letzten Blatt den Code 140 bei "beantragte Begünstigung" (unter dem Reiter "Positionsdaten" zu finden) an.
Alternativ gibt man das dem GDSK mit durch (Privatperson, Carbon-Rahmen China, lackiert, unter Stückzahl 300, unter 3 Teilen im Monat), muss dann aber eben auch darauf vertrauen, dass das richtig eingeordnet wird und man bei Zustellung auch nur die 19%+4,7% Steuern zahlt.
Der Code 140 beinhaltet eine vereinfachte Bewilligung für den unter der TARIC 8714911021 (Carbon Rahmen) erwähnten "Antrag auf Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/einer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung". Das bewirkt dass man bis 3 "wesentliche Teile" (Rahmen, Gabel, Laufräder, die man ja theoretisch zu einem kompletten Rad zusammen stecken könnte) pro Monat als Privatmann einführen darf und sogar bis zu 300 gleichartige Teile (also z.B. gingen auch 4 gleichartige Rahmen solange man dann keine Laufräder, Gabeln mitbestellt)

Bevor jetzt aber los zieht und über 3 Teile holen will, lieber nochmal selbst nachfragen, dass war jetzt nur wie ich es verstanden habe!!
Anleitung für die GDSK-Selbstverzollung gibts wie gehabt unter:
http://www.blog.oscg.eu/2011/02/selbstverzollung-bei-der-gdsk/
Sollte es über China Post Air, DHL oder ähnliche gehen ist es etwas komplizierter. Dann muss man das irgendwie vorher ankündigen, sonst will der Postbote an der Tür im ungünstigsten Falle den 48,5% Anti-Dumping-Zoll weil das am Hauptzollamt so festgelegt wurde. Das dann noch zu reparieren wird wohl schwer bis unmöglich. Wie man das nun genau anmeldet hab ich dann nicht weiter gefragt, da ich das ja nicht benötigt habe. Sie (die Aukunft vom Zollamt) meinte nur das wär dann komplizierter, da das ja dann vorab an die richtige Stelle gehen muss, damit die Ware richtig eingeordnet wird.
So zumindest die Aussage, die ich Stand heute (11.11.2015) bekommen habe. Für alle die später hier reinschauen: Beim Zollamt über die unten nochmal genannten Kontaktdaten melden. Ich hoffe ich bekomme auf die Mail auch noch eine Antwort, denn etwas schriftlich zu haben ist im Zweifelsfall immer besser als "hat mir die Auskunft vom Zoll so gesagt" oder gar "hab ich im Forum so gelesen"!
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