Das Ende für Nr. 15/3436 [Petition 2-Meter-Regel]

Schlechte Nachrichten aus dem “grün” regierten Freizeit-Bundesland der Naturliebhaber, der Schaffer und der Häuslebauer: Ohne die Nennung von Gründen ist Ende dieser Woche die von der DIMB / Open Trails initiierte Petition gegen die 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg vom Landtag abgelehnt worden. Damit bleibt Baden-Württemberg auch weiterhin ein Bundesland, in dem Mountainbiker kriminalisiert werden. Das Befahren von Wegen unter zwei Metern breite wird durch das landesweit gültige “Landeswaldgesetz” verboten.


→ Den vollständigen Artikel "Das Ende für Nr. 15/3436 [Petition 2-Meter-Regel]" im Newsbereich lesen


 
Das Problem sind nicht allein die Bestimmungen für die 2-m Regel - immer mehr Menschen wollen die Naherholung im Wald verbringen. Nicht nur Wanderer, Sammler, Photographen, Spaziergänger (zu denen gibts einen Unterschied bzg. Wanderer!) - NEIN - auch die Mountainbiker wollen unverschämterweise im Wald aktive Erholung suchen.

Weil das in den letzten Jahren immer mehr aktive Radler geworden sind - ist das Problem mit der 2-m-Regel erst jetzt in den Köpfen der übrigen Waldnutzer angekommen. Und da der Schwarzwaldverein und Schwäbischer Albverein sich einer breiten Basis im Volk sicher fühlen - wollen sie jetzt die Gunst der Stunde für ihre Belange nutzen.

Warum denn nicht ein MITEINANDER so wie es in Tirol, Südbayern und Salzburg bestens funktioniert? So langsam verzweifle ich über die Sturköpfigkeit in der Diskussion, die Wanderer und Konsorten meinen gerade die Welt geht unter wenn mal ein Biker auf einem schmalen Pfad unterwegs ist.

Ich werde weiterhin meine Wege im Wald benutzen, egal ob jetzt die 2-m-Regel gültig ist oder nicht. Bislang gabs nur selten Begegnungen der unangenehmen Art - schon eher fragt ein Forstarbeiter ob der Weg gut nutzbar ist (und dann kann schon mal ein gutes Gespräch über neue Technik, Rahmen und neue Schaltungen rund ums MTB entstehen) und gibt Hinweise über Fällarbeiten.
 
schon eher fragt ein Forstarbeiter ob der Weg gut nutzbar ist (und dann kann schon mal ein gutes Gespräch über neue Technik, Rahmen und neue Schaltungen rund ums MTB entstehen) und gibt Hinweise über Fällarbeiten.
Hast du das vielleicht 'geträumt'?
DA siehts bei mir ganz anders aus!
Außer Schelte kam von diesen Herren kein einziges Wort....obwohl ich sehr freundlich war und auch blieb!
 
@damage0099,

ich kenn den einen oder anderen von den Forstarbeitern privat...:cool: wir haben schon mal ein paar Bierchen getrunken :bier: und sind dienstlich in Kontakt.

Sowas ist mir aber auch schon im Chiemgau oder in Tirol passiert. Und bei einer Tour in Luxembourg/Ardennen waren die wenigen Begegnungen mit Forstarbeitern normal-entspannt. Wir alle im vollen Dress und nicht gerade nach Freizeitbiker aussehend ;) - glaub mal das so Begegnungen von der Situation und Tageslage der Personen abhängig sind. Es soll ja Menschen geben die immer und ewig unfreundlich sind. Und dann gibts Personen die auch bei persönlicher Tiefpunktlaune immernoch freundlich grüßen können. :daumen:
 
Ein Riesenaufriss wegen den paar Metern; ich bin gespannt, wieviele "lokale Initiativen" das für ähnliche Projekte durchstehen.
....keine?
Wenns darum ginge, echte Wege zusätzlich zu öffnen - DAS wäre was, wofür sich Einsatz lohnen würde. So ist das nächste laute Murren doch schon vorprogrammiert:
"Was denn, IHR habt doch jetzt eure EIGENE Strecke! Und das ist euch nicht genug?? Da buddelt man extra für euch doofe Radler im Wald umher und dann reicht euch das nicht....undankbare Pack..."
Und schon rennt die nächste Unterschriftensau durchs Dorf.
 
...kann man nicht pro Gemeinde einen überschaubaren Rundkurs von ca. 300 - 400 m irgendwo in Ortsnähe anlegen und als offiziellen Spazier- und Wanderweg deklarieren, dann wäre der Wald sicherlich leerer bei einem solch attraktiven Angebot?
 
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In Kirchzarten gehts in erster Linie um einen Trainingsparcours für den örtlichen Verein, nicht um eine freigegebene Strecke. Da war vor 2 jahren ein riesen Aufstand incl. Bürgerentscheid, was letztendlich dazu geführt hat, dass sich die Organisatoren vom Bike-Marathon zurückgezogen haben und der Marathon dieses Jahr nicht stattfand.
 
Hat jeder dieser 80 Millionen Bundesbürger die Petition vorgelegt bekommen? Wenn man sich Gedanken darüber macht wie solche Petitionen aufgezogen werden, dann erscheinen knapp 60k Unterschriften als nicht mehr so arg wenige. Jedenfalls sind es genug um zumindest eine Begründung für die Ablehnung zu verdienen.

Was willst du damit sagen? Dass es eigentlich gar nicht so schlimm ist und nicht mal jeden Biker interessiert, weil ja nicht jeder abgestimmt hat? Das ist eher ein Argument für den Rechtsspruch? Etwas Engagement darf man ja erwarten oder wer will hier was von wem? Wenn das nicht der Fall wäre, würde ich mir Sorgen machen. Die eigentliche Antwort sollte kein "Getrasche" sein wie scheiße BaWü und die Welt ist, sondern eine weitere Petition mit zehn Mal so vielen Unterschriften.

10,632 Mio Einwohner hat BaWü. Diese Zahl ist entscheidend und nicht die Gesamtbevölkerung D's! Die 2-Meter-Regelung in BaWü ist Ländersache. ;)

Ich weiß, aber bei der Petition durften ausschließlich Bürger, die in BaWü registriert sind, abstimmen? Wäre mir neu...

Aber selbst wenn sind es halt nicht mehr ~0,075%, sondern sagenhafte ~0,6% (gerechnet mit 80 Mio Einwohner DE, 60 K Stimmen und 10 Mio Einwohner BaWü). Offensichtlich bekommt sogar die FDP mehr Stimmen und das darf was heißen ;).[/QUOTE]
 
...was letztendlich dazu geführt hat...

Und genau das ist eine Ergebnis, zu dem es durch Überregulierung zwangsläufig kommt. Wenn man erst eine Strecke für Mountainbiker beantragen, planen und festlegen muss, gibt es auch immer einen Hebel für Gegner. Und irgendeiner wird sich schon finden - ist der gut an den richtigen Stellen vernetzt, nützen eben auch 58.200 Pro-Stimmen nichts mehr.
Was mich interessiert und was ich mangels Zeit nicht selbst im Detail herausfinden kann - sorry: was gibt es denn nun für "handfeste" Belege, das die 2m-Regel irgendeinen Sinn ergibt und welche Möglichkeiten gäbe es denn gegen diese Argumente vorzugehen?
Wenn der Gesetzgeber z.B. eine erhöhte Gefährdung von Spaziergängern/Wanderern als Argument vorgibt, muss er das nicht in Form eine Gutachtens etc. belegen?
 
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Was mich interessiert und was ich mangels Zeit nicht selbst im Detail herausfinden kann - sorry: was gibt es denn nun für "handfeste" Belege, das die 2m-Regel irgendeinen Sinn ergibt und welche Möglichkeiten gäbe es denn gegen diese Argumente vorzugehen?
Wenn der Gesetzgeber z.B. eine erhöhte Gefährdung von Spaziergängern/Wanderern als Argument vorgibt, muss er das nicht in Form eine Gutachtens etc. belegen?
Gutachten?!? Träum weiter :o Zuerst muss man natürlich das Gesetz kennen:

http://www.landesrecht-bw.de/jporta...=WaldG+BW+§+37&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Wobei bereits die Formulierung "2-Meter-Regel", die sich eingebürgert hat, FALSCH & IRREFÜHREND
ist und eine Verniedlichung :rolleyes: Es ist schlicht und einfach ein Gesetz, nicht mehr, nicht weniger.
Es wurde nichts "geregelt" sondern per Gesetz beschlossen. Basta >:(
 
In Kirchzarten gehts in erster Linie um einen Trainingsparcours für den örtlichen Verein, nicht um eine freigegebene Strecke. Da war vor 2 jahren ein riesen Aufstand incl. Bürgerentscheid, ...

Ist mir bekannt. Die Unterscheidung zwischen "freigegebener Strecke" und "Trainingsparcours" wird in der Praxis aber keine Rolle spielen.
 
Und genau das ist eine Ergebnis, zu dem es durch Überregulierung zwangsläufig kommt. Wenn man erst eine Strecke für Mountainbiker beantragen, planen und festlegen muss, gibt es auch immer einen Hebel für Gegner. Und irgendeiner wird sich schon finden - ist der gut an den richtigen Stellen vernetzt, nützen eben auch 58.200 Pro-Stimmen nichts mehr.
Was mich interessiert und was ich mangels Zeit nicht selbst im Detail herausfinden kann - sorry: was gibt es denn nun für "handfeste" Belege, das die 2m-Regel irgendeinen Sinn ergibt und welche Möglichkeiten gäbe es denn gegen diese Argumente vorzugehen?
Wenn der Gesetzgeber z.B. eine erhöhte Gefährdung von Spaziergängern/Wanderern als Argument vorgibt, muss er das nicht in Form eine Gutachtens etc. belegen?
...nichts muss man offenbar!

Es reicht als Begründung eine widerlegte Behauptung zu wiederholen und auch noch als Begründung in den Kommentar zu schreiben - so funktioniert parlamentarische "Arbeit" in Baden-Württemberg.
 
...Zuerst muss man natürlich das Gesetz kennen...
Na dann:

LWaldG BW §37 (3):

...Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt...

Quelle

Warum steht bei Reitern "gekennzeichnete Wanderwege", bei Fahrradfahrern nicht? Oder ist das Gleiche gemeint? Wo kein Schild, da kann ich fahren? So ist es z.B. hier im Nationalpark Harz auch. Wahrscheinlich dort aber nicht.
Trotzdem noch einmal mein Frage oder besser noch etwas präziser: ist die deutsche Gesetzgebung wirklich so schlampig organisiert/geregelt, das wie oben beschrieben Parlamentarier unbewiesene Behauptungen als Grundlage für Gesetzentwürfe verwenden dürfen oder gibt es hier irgendwo eine Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen etc?
 

Abgeordnete und keine Landräte... Den gibt es pro Bundesland nur 1 mal...

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:( Wenn sich Halbwissen mit vollkommener Unwissenheit trifft:

http://de.wikipedia.org/wiki/Landrat
Landrat ist sowohl die Bezeichnung für Gremien der lokalen öffentlichen Verwaltung, als auch die Bezeichnung
für deren Mitglieder, davon abgeleitet die Bezeichnung für den leitenden Beamten der lokalen Territorialverwaltung.
Landrat steht für den obersten Beamten eines Landkreises in Deutschland, siehe Landrat (Deutschland),
 
Stimmt die Bezeichnung von mir ist falsch es sind Abgeordete:D, mir gings eigentlich auch nicht darum wie die Damen und Herren bezeichnet werden sondern um die Anzahl die im Landtag sitzt im vergleich zu den Leuten die bei der Petition unterschrieben haben;)
 
mit wanderern vielleicht, dafür mit jägern und grundbesitzern umso weniger. ich glaube, die österreichische gesetzlage will hier *keiner* haben.
Stimmt die Bezeichnung von mir ist falsch es sind Abgeordete:D, mir gings eigentlich auch nicht darum wie die Damen und Herren bezeichnet werden sondern um die Anzahl die im Landtag sitzt im vergleich zu den Leuten die bei der Petition unterschrieben haben;)

Ich bin ja gegen jedes Doppelmandat allergisch. Am witzigsten ist das immer dann, wenn Bürgermeister in einem Kreistag sitzen und dann zu Lasten der eigenen Gemeinde die Kreisumlage erhöhen.

Aber zurück zum Thema. Gewählt wird 2015 der Landtag. Es wird eine grundlegende Fragestellung sein müssen, wie es die Kandidaten mit der Abschaffung der Bürokratie halten. So etwas braucht Beispiele für Bürokratie (Behördenhandeln zum formalen Selbstzweck, also im Ergebnis ohne inhaltlichen Mehrwert). Die 2m-Regel ist eines der besten Beispiele.

Kurzum, 2015 erst die Kandidaten löchern (den Kretsche in Nürtingen vorneweg), sich gegen Textbausteine zur Wehr setzen und dann mit dem Bike zur Wahlurne, geiler geht's nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß, aber bei der Petition durften ausschließlich Bürger, die in BaWü registriert sind, abstimmen? Wäre mir neu...

Mir auch. Das Grundgesetz kennt im Petitionsrecht keine Ländergrenzen und das Petitionsrecht in BW verweist direkt auf das GG. Drum haben auch viele Leute abgestimmt, die sonst als Touristen im Ländle willkommen sind. Ob sie sich immer noch so eingeladen vorkommen, wie es vor der Petition der Fall gewesen sein mag, wer weiß das schon!
 

Duldung ist fast immer ein rechtlich unverbindliches Loch. Ich kenne solche Sachen beruflich. Denn warum Duldung und nicht Genehmigung/Erlaubnis (Ausnahmen von der 2m-Regel macht die Forstbehörde!)? Da stimmt meistens etwas nicht und wenn es dann später mal hart auf hart gegen das "geduldete" Objekt geht, hat man im Grunde nix in der Hand.

Hat man hingegen eine ausdrückliche Erlaubnis eines öffentlich rechtlichen Waldeigentümers (Kommune etc.), muß man zumindest davon ausgehen können, daß dieser Waldeigentümer als öffentlich rechtlicher Träger geprüft hat, daß keine anderen öffentlich rechtliche Belange unüberwindbar entgegenstehen (Naturschutz vgl. §17 BNatSchG).
 
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