Hi,
hab vor kurzem ein Canyon bekommen. Das ganze erstmal ausgepackt und auf dem Teppich aufgestellt um alles zu überschauen. Siehe da, der Lack von dem Rahmen ist dreckig und beschädigt. Ziemlich kleine Spur, aber trotzdem ärgerlich, da ich soeben nen Batzen Geld ausgegeben hab. Natürlich hab ich als erstes mal Fotos von dem guten Stück gemacht.
Ein Freund von mir hat von einem Yellowstone berichtet, bei dem die Kurbel verkratzt war und Canyon ist ihm nicht im geringsten entgegen gekommen.
Also, was tun?
Hatte mir überlegt die anzurufen und bestenfalls nen Mechaniker mal richtig zur Sau zu machen, mit dem Ziel mal nen feinen Preisnachlass für das beschädigt angelieferte Bike zu verlangen.
Doch dann ist mir eingefallen dass dieser unglückliche Vorfall mein Rückgaberecht bis zu 6 Monaten verlängert...
Hier kurz beschrieben: http://www.verbrauchernews.de/vertraege/rueckgabe_umtauschrecht/
Da ich das Bike eh nur mal ausprobieren wollte, da ich Gelenkprobleme habe, kommt mir das gerade recht. Soweit ich weiss muss man doch jederzeit nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf da war oder? Reicht als Nachweis das Datum, das von einer Digitalkamera automatisch auf die Datei geschrieben wird? Wie soll ich das den Kollegen in Koblenz klar machen, was wenn die einfach behaupten, dass der Schaden durch Grobem Umgang von mir entstanden ist? Was fürn Recht hab ich wenn vielleicht auch noch n Schaden durch mich entsteht?
Gruß Tiffi
hab vor kurzem ein Canyon bekommen. Das ganze erstmal ausgepackt und auf dem Teppich aufgestellt um alles zu überschauen. Siehe da, der Lack von dem Rahmen ist dreckig und beschädigt. Ziemlich kleine Spur, aber trotzdem ärgerlich, da ich soeben nen Batzen Geld ausgegeben hab. Natürlich hab ich als erstes mal Fotos von dem guten Stück gemacht.
Ein Freund von mir hat von einem Yellowstone berichtet, bei dem die Kurbel verkratzt war und Canyon ist ihm nicht im geringsten entgegen gekommen.
Also, was tun?
Hatte mir überlegt die anzurufen und bestenfalls nen Mechaniker mal richtig zur Sau zu machen, mit dem Ziel mal nen feinen Preisnachlass für das beschädigt angelieferte Bike zu verlangen.
Doch dann ist mir eingefallen dass dieser unglückliche Vorfall mein Rückgaberecht bis zu 6 Monaten verlängert...
Hier kurz beschrieben: http://www.verbrauchernews.de/vertraege/rueckgabe_umtauschrecht/
Da ich das Bike eh nur mal ausprobieren wollte, da ich Gelenkprobleme habe, kommt mir das gerade recht. Soweit ich weiss muss man doch jederzeit nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf da war oder? Reicht als Nachweis das Datum, das von einer Digitalkamera automatisch auf die Datei geschrieben wird? Wie soll ich das den Kollegen in Koblenz klar machen, was wenn die einfach behaupten, dass der Schaden durch Grobem Umgang von mir entstanden ist? Was fürn Recht hab ich wenn vielleicht auch noch n Schaden durch mich entsteht?
Gruß Tiffi
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