Bußgeld für das befahren von Trails

Aah, das ist so nicht so ganz richtig. :ka:

Forstschutzbeauftragte haben nicht die Rechte aus dem Ordnungsbehördengesetz -OBG- (NRW) und sind keine "Ordnungsbeamte".

Forstschutzbeauftragte in NRW sollen zu Vollzugsdienstkräften im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bestellt werden.

Damit haben diese alle Rechte des Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW einschließlich des Rechtes zur Anwendung von unmittelbarem Zwang und es wird auch das Recht des Führens von Schusswaffen ermöglicht. Vgl. § 68 (1) Nr. 15, § 70, § 74 VwVG NRW.

Davon zu unterscheiden sind die Dienstkräfte der Ordnungsbehörden. Vgl. § 13 OBG (NRW). Darüber hinaus gilt in NRW das Recht für diese Dienstkräfe aus § 48 OBG -und da muss ich zitieren-


Oder anders, Forstschutzbeauftragte und Dienstkräfte der Ordnungsbehörden unterliegen in NRW verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Und das ist ein wirklich extremer Unterschied -unmittelbarer Zwang, Schusswaffen, bla-.
Sorry, das ist Rucksackwissen, das jeder Bürger haben sollte. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Echt, Leute, was lernt ihr bloß in der Schule über euer Rechtssystem?

Und zur Regelung des Landschaftplan die der Rat der Stadt Aachen beschlossen hat und daher rechtsverbindlich gilt, schreib ich nix, hab kein Bock drauf, kann ja jede/-r selbst nachlesen:
https://www.aachen.de/DE/stadt_buer...instrumente_plaene/landschaftsplan/index.html
Mich würde immer noch interessiern ob du Jurist bist, oder ob ChatGpt oder google deine Quelle ist?
 
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Mich würde immer noch interessiern ob du Jurist bist, oder ob ChatGpt oder google deine Quelle ist?
Harvard
Fachseminar:
Befugnisse von Ermittlungs- und Ordnungsbehörden im Kontext einer föderalen Gesetzgebung. Gesetze und Grundrechte in Deutschland.
War nur ein abweichendes Themengebiet, nice2know, für ein Forum reicht es.
 
Harvard
Fachseminar:
Befugnisse von Ermittlungs- und Ordnungsbehörden im Kontext einer föderalen Gesetzgebung. Gesetze und Grundrechte in Deutschland.
War nur ein abweichendes Themengebiet, nice2know, für ein Forum reicht es.
Das reicht dann auch um zu Auslegung von Gesetzen Stellung zu nehmen wo selbst Richter und Anwälte nicht einheitlicher Ansicht sind?

PS. Ein ähnliches Seminar hatte ich auch, dort ging es um Haftungsfragen von leitenden Angestellten und im Kontext dazu eben um die Befugnisse von Ermittlungsbehörden.
 
Das reicht dann auch um zu Auslegung von Gesetzen Stellung zu nehmen wo selbst Richter und Anwälte nicht einheitlicher Ansicht sind?
Das reicht vollkommen aus, um Gesetze exakt zitieren zu können. Um auf dem laufenden zu bleiben, insbesondere zur Kommentierung der Gesetzgebung, ist Beck-Online nützlich.

Ansonsten ist es einfach. Gesetze, Kommentare und Rechtssprechung zitieren, die das was ich zur aktuellen Gesetzgebung ausgeführt habe,, widerlegen. Machen! Hier schreiben! Bitte! Bin schon gespannt.
 
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Ist super interessant zu sehen wie sich die Diskussion hier entwickelt hat (lese die ganze Zeit fleißig alles mit).
Bisher kam von der Stadt noch nichts. Ich halte euch aber auf dem Laufenden und denke ich versuche es - aus Prinzip und für alle - aber mal mit Widerspruch. Den können wir dann gerne auch zusammen basteln 😄
"Die schriftliche Mistgabel der Community"
 
Hast du denn für das Bezahlen wenigstens ne Quittung oder so bekommen?

Ich als Behördenmitarbeiter (anderer Bereich) hätte da nach 1-2 Wochen etwas Bedenken, dass da überhaupt noch ein schriftlicher Verwaltungsakt hinterherkommt.
Aus Behördensicht macht es ja, bei der bereits reichlich diskutierten - ich nenn es mal "diskussionswürdigen" - Rechtslage, im Zweifel wenig Sinn sich schriftlich dazu zu "outen" (und damit konkret angreifbar zu machen). Zumal wenn ich die Kohle schon hab.

Falls da nichts kommt hast du nämlich aus meiner Sicht 1 Jahr Wiederspruchs-/Klagefrist anstatt von einem Monat...(ich unterstelle mal dass dir vor Ort nicht nachweisbar eine Rechtsmittelbelehrung vorgetragen wurde).

Alles in Allem bin ich aber auch sehr gespannt was da kommt...wenn es denn kommt.
 
Hast du denn für das Bezahlen wenigstens ne Quittung oder so bekommen?

Ich als Behördenmitarbeiter (anderer Bereich) hätte da nach 1-2 Wochen etwas Bedenken, dass da überhaupt noch ein schriftlicher Verwaltungsakt hinterherkommt.
Aus Behördensicht macht es ja, bei der bereits reichlich diskutierten - ich nenn es mal "diskussionswürdigen" - Rechtslage, im Zweifel wenig Sinn sich schriftlich dazu zu "outen" (und damit konkret angreifbar zu machen). Zumal wenn ich die Kohle schon hab.

Falls da nichts kommt hast du nämlich aus meiner Sicht 1 Jahr Wiederspruchs-/Klagefrist anstatt von einem Monat...(ich unterstelle mal dass dir vor Ort nicht nachweisbar eine Rechtsmittelbelehrung vorgetragen wurde).

Alles in Allem bin ich aber auch sehr gespannt was da kommt...wenn es denn kommt.
Ich musste bisher noch nichts bezahlen, sie haben nur die Personalien aufgenommen, haben ein Foto von meinem Ausweis gemacht und sind dann wieder gefahren.
 
Aus Behördensicht macht es ja, bei der bereits reichlich diskutierten - ich nenn es mal "diskussionswürdigen" - Rechtslage,
Man weiß es noch nicht. Wird wohl so etwas sein:

Satzung der Stadt Aachen
Für alle im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiete gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht für einzelne Landschaftsschutzgebiete abweichende Regelungen getroffen werden und auf diese Abweichung ausdrücklich in der Festsetzung verwiesen wird.

§ 26 Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

§ 77 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG NRW, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Verboten der Ziffer 2.2.0 (allgemeine Verbote für LSG) oder den Verboten oder Geboten der Ziffer 2.2.1 bis 2.2.23 (Gebietsspezifische Verbote und Gebote) zuwiderhandelt.

Verbote:
1a. Bauliche Anlagen im Sinne des § 2 BauO NRW 2018 einschließlich Straßen, Wegen, Brücken, Reitwegen, Reitplätzen, Plätzen oder sonstigen Verkehrsanlagen mit Nebenanlagen, Tiergehegen sowie Anlagen in und an Gewässern, u.a. Landungs-, Boots- und Angelstege, insbesondere wenn sie gem. § 62 BauO NRW 2018 keiner bauaufsichtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen - zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern.

2. Rechtswidrig errichtete oder rechtswidrig geänderte bauliche Anlagen im Sinne des § 2 und § 62 BauO NRW 2018 zu unterhalten, zu nutzen, bereitzustellen bzw. zu betreiben.

Ist aber nur eine Hypothese. Viel interessanter ist die Frage: was rufen die für einen Kurs dafür auf
a060.gif
(au weia) ? Wir werden hören, was vorgeworfen wird und was es kostet.
 
Man weiß es noch nicht. Wird wohl so etwas sein:

Satzung der Stadt Aachen
Für alle im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiete gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht für einzelne Landschaftsschutzgebiete abweichende Regelungen getroffen werden und auf diese Abweichung ausdrücklich in der Festsetzung verwiesen wird.

§ 26 Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

§ 77 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG NRW, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Verboten der Ziffer 2.2.0 (allgemeine Verbote für LSG) oder den Verboten oder Geboten der Ziffer 2.2.1 bis 2.2.23 (Gebietsspezifische Verbote und Gebote) zuwiderhandelt.

Verbote:
1a. Bauliche Anlagen im Sinne des § 2 BauO NRW 2018 einschließlich Straßen, Wegen, Brücken, Reitwegen, Reitplätzen, Plätzen oder sonstigen Verkehrsanlagen mit Nebenanlagen, Tiergehegen sowie Anlagen in und an Gewässern, u.a. Landungs-, Boots- und Angelstege, insbesondere wenn sie gem. § 62 BauO NRW 2018 keiner bauaufsichtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen - zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern.

2. Rechtswidrig errichtete oder rechtswidrig geänderte bauliche Anlagen im Sinne des § 2 und § 62 BauO NRW 2018 zu unterhalten, zu nutzen, bereitzustellen bzw. zu betreiben.

Ist aber nur eine Hypothese. Viel interessanter ist die Frage: was rufen die für einen Kurs dafür auf
a060.gif
(au weia) ? Wir werden hören, was vorgeworfen wird und was es kostet.
Es ging um das befahren eines Weges nicht um das Bauen von irgendwas.
 
Nutzen interpretiere ich hier als befahren... :ka:
Korrekt. Das ist das perfide an der Geschichte, haben die gefickt eingeschädelt. Die alles entscheidende Rechtsfrage ist aber eine völlig andere (vorausgesetzt, dass die vorgetragene Hypothese überhaupt trägt):
Hätte ein Nutzer das erkennen können und erkennen müssen? 🤔
 
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