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Falls nicht alle im anderen Thread mitlesen:
http://www.hallo-muenchen.de/index..../1/1/Der+Kampf+ums+Radler-Paradies-1237372653
Wie im Artikel zu lesen gibt es jetzt Strafen (35 â¬)... Da sollte man zumindest die richtigen Argumente haben wenn man auf einen Ranger trifft:
http://www.google.com/search?client=safari&rls=de-de&q=studie+mtb+schäden&ie=UTF-8&oe=UTF-8
@DERTUTNIX
Vielleicht wäre eine Zusammenlegung der Threads doch nicht so blöd, da aus den zwei Problemen eins geworden ist...
Darf er mich zum anhalten zwingen ?
Zur Not tuts ein Protestbrief mit Androhung des Austritts aus dem Verein, falls die Isartrails wirklich gesperrt werden sollten.Muss nur sehen, in wie weit ich mich aufgrund meines Wohnortes aktiv einbringen kann.![]()
Was mich mal interessieren würde, muss ich dem von der Naturschutzbehörde auf Verlangen meine Personalien aushändigen oder habe ich das Recht mich zu weigern ?
Darf er mich zum anhalten zwingen ?
und welche strafe würde denn - theoretisch - drohen wenn man - theoretisch - die aufforderung anzuhalten überhört?
Auch im bayerischen Waldgesetz wird nur von geeigneten Wegen und nicht von befestigten Wegen gesprochen.....
War übrigens grad auf den Schäftlarner Trails unterwegs. Manche Strecken sind gesperrt wegen der Waldarbeiter, das war aber jedes Frühjahr so.
Gesehen hab ich niemanden
Kann sich nicht endlich Jemand erwischen lassen, damit wir Rechtssicherheit haben...
http://www.fa-tourismus.adfc.de/index.htm?/mtbbayernvereinbarung.htm
guckst du hier:
http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchWachtV_BY.htm
hier mal ein auszug: äuÃerst interessant!!!
Zur Lösung oder Vermeidung von Naturschutzkonflikten werden die zuständigen bayerischen Behörden die MTB-Verbände bei der in Einzelfällen erforderlichen Lenkung des Mountainbikings rechtzeitig beteiligen. Eine Beteiligung bzw. Anhörung findet statt, bevor durch den Freistaat Bayern nach Art. 26 oder Abschnitt III BayNatSchG eine Einschränkung oder ein Wegeverbot für Mountainbiker â generell oder in einzelnen Gebieten - erwogen wird. ·
Bei Nutzungskonflikten zwischen dem Mountainbiking und anderen Natursportarten werden die für den entsprechenden Naturraum zuständigen bayerischen Behörden nach Möglichkeit vermittelnd tätig.
guckst du hier:
http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchWachtV_BY.htm
Bei Nutzungskonflikten zwischen dem Mountainbiking und anderen Natursportarten werden die für den entsprechenden Naturraum zuständigen bayerischen Behörden nach Möglichkeit vermittelnd tätig.
Ich finde die Vermittlung hat geklappt! Der Gärtner hatte einen schönen Auftrag, die örtliche Presse neue Themen und wir hängen vorm PC anstatt die Isarauen zu erobern.![]()
guckst du hier:
http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchWachtV_BY.htm
hier mal ein auszug: äußerst interessant!!!
Zur Lösung oder Vermeidung von Naturschutzkonflikten werden die zuständigen bayerischen Behörden die MTB-Verbände bei der in Einzelfällen erforderlichen Lenkung des Mountainbikings rechtzeitig beteiligen. Eine Beteiligung bzw. Anhörung findet statt, bevor durch den Freistaat Bayern nach Art. 26 oder Abschnitt III BayNatSchG eine Einschränkung oder ein Wegeverbot für Mountainbiker generell oder in einzelnen Gebieten - erwogen wird. ·
Bei Nutzungskonflikten zwischen dem Mountainbiking und anderen Natursportarten werden die für den entsprechenden Naturraum zuständigen bayerischen Behörden nach Möglichkeit vermittelnd tätig.
Das Problem ist ja nur, dass der Bombenkrater nicht zu den Wegen zählt, also mit dem Wegegebot überhaupt nichts zu tun hat
Außerdem braucht nur ein Spaziergänger oder eine besorgte Mutti wegen der Strecke eine Anzeige gemacht haben, dann kommt die Behörde leider nicht mehr aus.
Das ändert aber nichts daran, dass die Vorgehensweise der Behörden unter aller Sau ist![]()