Bombenkrater Zerstörung nur der erste Schritt... Isartrails der Nächste???

Was mich mal interessieren würde, muss ich dem von der Naturschutzbehörde auf Verlangen meine Personalien aushändigen oder habe ich das Recht mich zu weigern ?
Darf er mich zum anhalten zwingen ?
 
Falls nicht alle im anderen Thread mitlesen:
http://www.hallo-muenchen.de/index..../1/1/Der+Kampf+ums+Radler-Paradies-1237372653

Wie im Artikel zu lesen gibt es jetzt Strafen (35 €)... Da sollte man zumindest die richtigen Argumente haben wenn man auf einen Ranger trifft:
http://www.google.com/search?client=safari&rls=de-de&q=studie+mtb+schäden&ie=UTF-8&oe=UTF-8

@DERTUTNIX
Vielleicht wäre eine Zusammenlegung der Threads doch nicht so blöd, da aus den zwei Problemen eins geworden ist...

Bin mal gespannt, wie die so aufklären, verwarnen und Geld abkassieren wollen. Müssten ja immer das Schreiben des Justizministeriums dabeihaben, daß sie befugt sind, Aufgaben der Exekutive durchzuführen (das Anhalten/Festhalten ist normalerweise einzig Polizeiarbeit)? Und wer hat im Wald seinen Ausweis, geschweige den die (richtigen) Personalien dabei ;) ?
 
Das ist leider nicht ganz so einfach, von dem was ich bisher gelesen habe können die Herren schon dazu auffordern deine Personalien vorzuzeigen. Die musst du in Deutschland aber gar nicht immer mit dir führen wie so oft behauptet, allerdings kann man dich dann auf eine Polizeistation verbringen (cooles Wort). Als Schreiben des Justizministers reicht ein Dienstausweis völlig ;)

PS @ Lasse wie dich einer auf den Trails erwischen soll kann ich mir nicht vorstellen... Da müsste schon ein Motocrosser in den Staatsdienst genommen werden :) Mit Pastrana am Steuer...
 
Zuletzt bearbeitet:
die dürfen dich sogar an ort und stelle festhalten und die jungs in grün zur feststellung deiner personalien herbeirufen. wie die mvv-kontrolleure auch.
 
Was mich mal interessieren würde, muss ich dem von der Naturschutzbehörde auf Verlangen meine Personalien aushändigen oder habe ich das Recht mich zu weigern ?
Darf er mich zum anhalten zwingen ?

guckst du hier:

http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchWachtV_BY.htm

besonders:

§ 3 Befugnisse

Die Angehörigen der Naturschutzwacht können gemäß Art. 43 Abs. 3 BayNatSchG 1) zur Erfüllung ihrer Aufgaben

1.

eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anhalten,
2.

die angehaltene Person zu einer Polizeidienststelle bringen, wenn die Feststellung ihrer Personalien an Ort und Stelle nicht vorgenommen werden kann oder wenn der Verdacht besteht, daß ihre Angaben unrichtig sind,
3.

eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten (Platzverweis),
4.

das unberechtigt entnommene Gut und Gegenstände sicherstellen, die bei Zuwiderhandlungen im Sinn von Art. 43 Abs. 2 BayNatSchG (§ 2 dieser Verordnung) verwendet wurden oder verwendet werden sollen.

1)

BayRS 791-1-U
 
Auch im bayerischen Waldgesetz wird nur von geeigneten Wegen und nicht von befestigten Wegen gesprochen.....

War übrigens grad auf den Schäftlarner Trails unterwegs. Manche Strecken sind gesperrt wegen der Waldarbeiter, das war aber jedes Frühjahr so.
Gesehen hab ich niemanden
 
Also jetzt, als Mitglied des Isartalvereins, muss ich doch klar darauf hinweisen, dass an der Isar nur auf ganz, ganz breiten Schotterstraße geradelt werden darf. hihi;)
 
Vielleicht sollten wir einfach zusammenlegen und das Isartal kaufen....
So teuer kann das gar nicht sein, ist ja nicht mal landwirtschaftlich nutzbare Fläche...
 
Zitat aus der Mountainbike-Vereinbarung in Bayern :
Mediation:
Zur Lösung oder Vermeidung von Naturschutzkonflikten werden die zuständigen bayerischen Behörden die MTB-Verbände bei der in Einzelfällen erforderlichen Lenkung des Mountainbikings rechtzeitig beteiligen. Eine Beteiligung bzw. Anhörung findet statt, bevor durch den Freistaat Bayern nach Art. 26 oder Abschnitt III BayNatSchG eine Einschränkung oder ein Wegeverbot für Mountainbiker – generell oder in einzelnen Gebieten - erwogen wird. ·
Bei Nutzungskonflikten zwischen dem Mountainbiking und anderen Natursportarten werden die für den entsprechenden Naturraum zuständigen bayerischen Behörden nach Möglichkeit vermittelnd tätig.


Leider scheinen das die bayrischen Behörden irgendwie überlesen zu haben...
 
guckst du hier:

http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchWachtV_BY.htm

hier mal ein auszug: äußerst interessant!!!

Zur Lösung oder Vermeidung von Naturschutzkonflikten werden die zuständigen bayerischen Behörden die MTB-Verbände bei der in Einzelfällen erforderlichen Lenkung des Mountainbikings rechtzeitig beteiligen. Eine Beteiligung bzw. Anhörung findet statt, bevor durch den Freistaat Bayern nach Art. 26 oder Abschnitt III BayNatSchG eine Einschränkung oder ein Wegeverbot für Mountainbiker – generell oder in einzelnen Gebieten - erwogen wird. ·
Bei Nutzungskonflikten zwischen dem Mountainbiking und anderen Natursportarten werden die für den entsprechenden Naturraum zuständigen bayerischen Behörden nach Möglichkeit vermittelnd tätig.
 
Zuletzt bearbeitet:
guckst du hier:

http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchWachtV_BY.htm


Bei Nutzungskonflikten zwischen dem Mountainbiking und anderen Natursportarten werden die für den entsprechenden Naturraum zuständigen bayerischen Behörden nach Möglichkeit vermittelnd tätig.

Ich finde die Vermittlung hat geklappt! Der Gärtner hatte einen schönen Auftrag, die örtliche Presse neue Themen und wir hängen vorm PC anstatt die Isarauen zu erobern.:rolleyes:
 
war es nicht die bundesregierung die ein fitnessprogramm für D auflegen wollte? Hört man nicht immer wieder die Unkenrufe, die Kinder dieses Landes seien zu dick? Also, wozu dann SPOCHT? Lieber ritalin verschreiben.
 
guckst du hier:

http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchWachtV_BY.htm

hier mal ein auszug: äußerst interessant!!!

Zur Lösung oder Vermeidung von Naturschutzkonflikten werden die zuständigen bayerischen Behörden die MTB-Verbände bei der in Einzelfällen erforderlichen Lenkung des Mountainbikings rechtzeitig beteiligen. Eine Beteiligung bzw. Anhörung findet statt, bevor durch den Freistaat Bayern nach Art. 26 oder Abschnitt III BayNatSchG eine Einschränkung oder ein Wegeverbot für Mountainbiker – generell oder in einzelnen Gebieten - erwogen wird. ·
Bei Nutzungskonflikten zwischen dem Mountainbiking und anderen Natursportarten werden die für den entsprechenden Naturraum zuständigen bayerischen Behörden nach Möglichkeit vermittelnd tätig.

Das Problem ist ja nur, dass der Bombenkrater nicht zu den Wegen zählt, also mit dem Wegegebot überhaupt nichts zu tun hat:(
Außerdem braucht nur ein Spaziergänger oder eine besorgte Mutti wegen der Strecke eine Anzeige gemacht haben, dann kommt die Behörde leider nicht mehr aus.
Das ändert aber nichts daran, dass die Vorgehensweise der Behörden unter aller Sau ist:mad:
 
Zurück
Oben Unten