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Lebt das Fahrrad noch?War sehr schön
Jetzt erst gelesen.Lebt das Fahrrad noch?
Den fahren meine Kinder seit dem sie 8a alt sind.Hallo, ich stelle mal hier die Frage:
Ist der Räubertrail am Buck blau (S1)? Lt Beschreibung ja, bei Trailforks auch, Komoot sagt aber S2:
VG Frank
Anhang anzeigen 1951022
Gerade an Wochenenden und Feiertagen sowie bei zu gutem Wetter ist es dort doch sowieso keine Freude, wegen des Begegnungsverkehrs. So wie ich es dort verstehe, sind keine Schilder dort, weil es dafür keine gesicherte Rechtsgrundlage gibt, sondern nur die Auslegung der Behörden. Denen würde ich ebenfalls widersprechen und bin dort zu Zeiten unterwegs, wenn mit weniger Wanderern zu rechnen ist und das Befahren mehr Freude bereitet.Hotspot Röthenbachklamm
Unter erheblichem personellen Aufwand wurden bereits drei Brücken in der Röthenbachklamm durch den Forstbetrieb Nürnberg neu errichtet, weitere werden ab Herbst 2024 folgen. Die Brücken sind dabei ausdrücklich für Wanderer angelegt, was der Rechtsgrundlage Rechnung trägt. Foto: Sebastian Linstädt/BaySF
Der Forstbetrieb Nürnberg registriert seit einiger Zeit eine Häufung von Konflikten mit Mountainbikern in der Röthenbachklamm zwischen Ungelstetten und dem Birkensee. Aus diesem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass der Wanderweg entlang der Röthenbachklamm sich nicht zur Nutzung mit dem Fahrrad eignet und die Befahrung damit unzulässig ist. Dieser Weg ist als Wanderweg ausgewiesen und angelegt! Auch die neu renovierten Holzbrücken sind nur für Wanderer konzipiert.
Dieser Rechtsauffassung folgt auch die Untere Naturschutzbehörde Nürnberger Land, die feststellt: „Für die beschriebene Strecke gibt es kein explizites Befahrungsverbot, das in Form einer Sperrung oder Allgemeinverfügung erlassen wurde. Gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatsSchG ist das Befahren von Wegen Jedermann gestattet, wenn sich diese Wege zur Befahrung eignen. Durch diverse Höhenunterschiede, an den Brücken, ist ein durchgehendes Befahren nicht möglich, sondern es muss vom Rad abgestiegen werden. Auch ist die Breite der Brücken und mindestens einzelner Streckenabschnitte so gering, dass ein Überholen oder Begegnen anderer Erholungssuchender nicht gefahrlos erfolgen kann. Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.11.2020 Az. 62f-U8667.0-2019/1-126 Punkt 1.3.3.2 Sätze 15 bis 19 ist der Weg damit als nicht geeignet einzustufen. Es ergibt sich daraus, dass Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG für das Fahrradfahren auf diesem Streckenabschnitt nicht vorliegt und damit unzulässig ist.“
Der Forstbetrieb arbeitet aktuell konstruktiv mit der Online-Plattform „Komoot“ zusammen, um die hier verorteten Trails auf Open Streetmaps herausnehmen zu lassen. Selbstverständlich wurde vom Forstbetrieb eine Umgehungsstecke für Mountainbiker und Fahrradfahrer angelegt. Wir verstehen zwar, dass diese nicht so reizvoll zu fahren ist, wie die Röthenbachklamm, müssen auf Grund der Häufung der Probleme in jüngerer Vergangenheit in diesem Fall auf die Rechtlage verweisen und tätig werden.
Es ist unsere Überzeugung, dass Fahrradfahren und Mountainbiken im Staatswald einen Platz auf geeigneten Wegen hat und weiterhin haben soll. Deswegen engagiert sich der Forstbetrieb Nürnberg u.a. am Schmausenbuck gemeinsam mit der örtlichen Interessensgruppe (IG) der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB e.V. und Trailnetz Nürnberg) sowie weiteren Verbänden bei der Einrichtung von legalen MTB-Strecken.
Vielen Dank für das Verständnis!
Von hier rein kopiert:
https://www.baysf.de/de/ueber-uns/standorte/forstbetriebe/nuernberg.html
Bei der Begründung fehlen mir echt die Worte …
Die neuen Brücken sind wohl als grundsätzlich ungeeignet einzustufen, auch für Fußgänger – insbesondere Kinder und ältere Menschen.Der Streitpunkt ist wie so oft, was als geeignet einzustufen ist.
Die neuen Brücken habe ich noch nicht gesehen, mit dem Hintergrund ist das jedoch nicht nur eine üble Wahl, sondern für ein gemeinsames Miteinander und damit meine ich Familien, Kinderwägen, etc, unbrauchbar und somit eine Frechheit.Die neuen Brücken sind wohl als grundsätzlich ungeeignet einzustufen, auch für Fußgänger – insbesondere Kinder und ältere Menschen.
Dachte anfänglich es geht um Hochwasserschutz, damit die Brücken nicht weggeschwemmt werden.
Der Artikel stellt das jetzt klar. Die Stufen an den Brücken wurden bewusst so angelegt, nur damit man ein Argument gegen Fahrradfahrer hat.
Hotspot Röthenbachklamm
Unter erheblichem personellen Aufwand wurden bereits drei Brücken in der Röthenbachklamm durch den Forstbetrieb Nürnberg neu errichtet, weitere werden ab Herbst 2024 folgen. Die Brücken sind dabei ausdrücklich für Wanderer angelegt, was der Rechtsgrundlage Rechnung trägt. Foto: Sebastian Linstädt/BaySF
Der Forstbetrieb Nürnberg registriert seit einiger Zeit eine Häufung von Konflikten mit Mountainbikern in der Röthenbachklamm zwischen Ungelstetten und dem Birkensee. Aus diesem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass der Wanderweg entlang der Röthenbachklamm sich nicht zur Nutzung mit dem Fahrrad eignet und die Befahrung damit unzulässig ist. Dieser Weg ist als Wanderweg ausgewiesen und angelegt! Auch die neu renovierten Holzbrücken sind nur für Wanderer konzipiert.
Dieser Rechtsauffassung folgt auch die Untere Naturschutzbehörde Nürnberger Land, die feststellt: „Für die beschriebene Strecke gibt es kein explizites Befahrungsverbot, das in Form einer Sperrung oder Allgemeinverfügung erlassen wurde. Gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatsSchG ist das Befahren von Wegen Jedermann gestattet, wenn sich diese Wege zur Befahrung eignen. Durch diverse Höhenunterschiede, an den Brücken, ist ein durchgehendes Befahren nicht möglich, sondern es muss vom Rad abgestiegen werden. Auch ist die Breite der Brücken und mindestens einzelner Streckenabschnitte so gering, dass ein Überholen oder Begegnen anderer Erholungssuchender nicht gefahrlos erfolgen kann. Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.11.2020 Az. 62f-U8667.0-2019/1-126 Punkt 1.3.3.2 Sätze 15 bis 19 ist der Weg damit als nicht geeignet einzustufen. Es ergibt sich daraus, dass Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG für das Fahrradfahren auf diesem Streckenabschnitt nicht vorliegt und damit unzulässig ist.“
Der Forstbetrieb arbeitet aktuell konstruktiv mit der Online-Plattform „Komoot“ zusammen, um die hier verorteten Trails auf Open Streetmaps herausnehmen zu lassen. Selbstverständlich wurde vom Forstbetrieb eine Umgehungsstecke für Mountainbiker und Fahrradfahrer angelegt. Wir verstehen zwar, dass diese nicht so reizvoll zu fahren ist, wie die Röthenbachklamm, müssen auf Grund der Häufung der Probleme in jüngerer Vergangenheit in diesem Fall auf die Rechtlage verweisen und tätig werden.
Es ist unsere Überzeugung, dass Fahrradfahren und Mountainbiken im Staatswald einen Platz auf geeigneten Wegen hat und weiterhin haben soll. Deswegen engagiert sich der Forstbetrieb Nürnberg u.a. am Schmausenbuck gemeinsam mit der örtlichen Interessensgruppe (IG) der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB e.V. und Trailnetz Nürnberg) sowie weiteren Verbänden bei der Einrichtung von legalen MTB-Strecken.
Vielen Dank für das Verständnis!
Von hier rein kopiert:
https://www.baysf.de/de/ueber-uns/standorte/forstbetriebe/nuernberg.html
Bei der Begründung fehlen mir echt die Worte …
Sinnvoller wäre evtl. den o.g. Artikel zu melden, bevor dort Verbotsschilder aufgestellt werden und es dann ein langwieriger Prozess wird, bis sie wieder abmontiert werden? Oder nicht?Für den Fall, dass irgendwann mal Schilder aufgestellt werden:
DIMB Verbotmelder
Für den Fall, dass irgendwann mal Schilder aufgestellt werden:
DIMB Verbotmelder
Die Diskussion verweist hier her. Mehr Informationen als von der BaySF-Website gibt es aktuell nicht.Die Schilder werden ja definitiv kommen, siehe Diskussion in OSM.
https://community.openstreetmap.org/t/rat-zu-fussganger-radler-weg-gesucht/115837/44