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Habe gestern mal wieder eine Runde gedreht rund um den Dachsberg.Es wurden jetzt Schilder aufgestellt. "Mountainbike fahren nur auf befestigten Wegen erlaubt". Ich denke die sind neu,sind mir letzte Woche nämlich noch nicht aufgefallen.
Gruß Ingo
"befestigt" im sinne des forstgesetzes nrw ist im übrigen jeder 3 meter breite weg, der ganzjährig von 2-spurigen fahrzeugen befahren werden kann ... happy trails
Mag sein,aber es steht m.W. nirgenwo im das MTB ler in NRW generell nur auf "befestigten" Wegen (i.Sinne des Forstgesetzes) fahren dürfen.Die Wege dürfen auch schmaler und "naturfest" sein.
Mit "richtig Stress machen" meinte ich in Post Nr. 612 Verwarngelder gegen 3 beteiligte Personen in Höhe von jeweils 20 Euro! Desweiteren § 54a Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (http://www.dimb.de/images/stories/pdf/rechtslage-deutschland041007.pdf) oder alternativ und kürzer auch hier http://www.dimb.de/images/stories/pdf/rechtslage-2005-kurz.pdf Hoffe dennoch, dass du das Urteil findest!
Die Schilder sind mit dem Logo des Kommunalverbandes Rhein Ruhr gekennzeichnet. Also die "Obergurus" über die Haardt. Das heisst Warnschuss...
Ich selber erinnere mich allerdings an die Kennzeichnung "... Mountainbike fahren abseits befestigter Wege stört die Tiere des Waldes..."
Frage mich nun ob das für unsere berittenen Freunde auch gilt, denn die sind auch überall unterwegs, jetzt halt nicht am Dachsberg aber ich kenne da andere Stellen...
ja, wir mussten die 20 euro zahlen und haben die haard seitdem gemieden. die experten, die durch die schonung bauen, bauen leider immer noch bzw. schon wieder! dazu fällt mir nix ein, dabei hat der förster uns sogar ein gelände in aussicht gestellt, wo wir offiziell was bauen könnten, wenn dafür die illegale bauerei eingestellt wird! aber einige können oder wollen es wohl nicht begreifen!