Biken im Deister [Teil 4]

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Re: Biken im Deister [Teil 4]
Mein werter Herr Kollege Mießen hat mal wieder einen artikel verzapft und sich von seinen alten Kumpels schön instrumentalisieren lassen. Ich habe mit dem Ding nischt zu tun und zietiere hier Mal sozusagen als Aufreger vorm Ins-Bett-gehen:


Mountainbike-Strecken sorgen für viel Ärger

Wennigsen (mi). Enttäuscht und erbost sind die Mitglieder der Forstgenossenschaft Wennigsen/Argestorf über die Beschädigungen ihrer Schilder über das Radfahrverbot mitten durch den Wald. „Wir haben Anzeige erstattet und eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise zur Ergreifung der Täter ausgesetzt“, betonte der Vorsitzende der Forstgenossenschaft, Friedrich Noltemeyer.
„Wir führen gemeinsam mit den anderen Waldbesitzern und den Mountainbikern seit zwei Jahren Gespräche an einem von der Region initiierten Runden Tisch“, sagt Noltemeyer. „Wir stehen doch kurz vor der Einrichtung zweier Mountainbikestrecken vom Kammweg den Deister hinunter im Bereich der Staatsforst und dann gefährden einige schwarze Schafe die Einigung“, ist Noltemeyer enttäuscht und entrüstet über die Zerstörung von zwei aufgestellten Radverbotsschildern an der Münder Heerstraße. Sie weisen darauf hin, dass das Radfahren neben dem Hauptweg durch eine frisch angelegte Fichtenkultur nicht erlaubt ist, ärgert sich Noltemeyer und fragt sich, ob die Gespräche überhaupt sinnvoll sind. Die Forstgenossen hatten offizielle Verkehrsschilder zum Radfahrverbot angeschafft und an den Beginn der sogenannten Trails einbetoniert. Mit brachialer Gewalt wurden die Schilder umgebogen und an einem Standort sogar entwendet. Die illegal angelegten Trails wurden trotzdem benutzt, obwohl ein paar hundert Meter weiter, demnächst zwei offizielle Mountainbikestrecken eingerichtet werden sollen. „Das ist sehr schade. Wir überlegen, ob wir überhaupt noch an den Gesprächen mit den Mountainbikern teilnehmen sollen.“ Leider müssten unter den Vorkommnissen auch die zahlreichen Einsichtigen und Vernünftigen unter den Sportlern darunter leiden.
„Vielleicht hilft ja die Belohnung, die Übeltäter zu ergreifen,“ so Noltemeyer. Für ihn ist unverständlich, wie man durch die frisch angelegten Kulturen des Privatbesitzes der Forstgenossen fahren und nicht unerhebliche Schäden ohne Rücksicht auf die Natur verursachen kann. „Die Gespräche haben bisher überhaupt nichts gebracht“, schimpfen auch Noltemeyers Vertreter, Friedrich Herbst und Heinrich Nolte.

Schon geil, dass sich Herr Noltemeyer ärgert. Bisher haben er und seine Genossen soweit ich es verstanden habe, nicht sehr viel zu einer Einigung beigetragen. Die jetzt bevorstehende regelung gilt ausschließlich zwischen Landesforsten und deisterfreunden, nicht zwischen uns und seiner Genossenschaft!

Es würde mich freuen, wenn hier mal jemand einen Leserbrief aufsetzt und den an mich sendet ([email protected]).
 
:-)
Mal ernst: ist doch traurig. Da versucht jemand, Propaganda zu betreiben und den Leuten weiß zu machen, wir würden und freiwillig auf zwei Strecken pferchen lassen und dafür alle andere Waldgebiete nicht mehr befahren wollen.

Ich frage mich nur warum man den Leuten durch so eine Aktion wie das Demolieren der Schilder auch noch Wind auf ihre verkalkten Spießer-Mühlen geben muss. Wenn ich in meinem Leben alle Schilder abgebaut hätte, die mir verbieten wollten, das zu tun worauf ich gerade Bock habe, hätte ich jetzt nen ganzen Schilderwald im Keller ;)
 
Genauso gut hätten wir uns drüber aufregen können, dass die bevorstehende Einigung durch nicht abgesprochene Maßnahmen (Aufstellen der Verbotsschilder) gefährdet wird. Stattdessen stehen wir Mountainbiker in der Zeitung schlecht da.

Ist eigentlich geklärt ob die Schilder rechtskräftig waren/sind?

OT: kann mir jemand sagen ob ich nen anderen Steuersatz brauche wenn ich auf meine Boxxer einen Direct Mount Vorbau schraube?
 
Ja, Sch... Das hätte nicht sein müssen und den Trumpf (Rechtmäßigkeit, Eskalation durch den Förster) im Ärmel hätten wir für die nächsten Runden Tische im Ärmel behalten sollen.
Schlauer statt Vandalismus wäre da schon eine pfiffige Schilderergänzung ("gilt nur für Hollandräder"), ein Flashmob auf dem Hauptweg oder was auch immer gewesen.
Dennoch peinlich, dass H. Noltemeyer sich mit den Federn des Nds Landesforstes schmückt, was die Legalisierung angeht.
 
Mal abgesehen davon, ob uns das mit den Schildern gefällt oder nicht. Ich würde ja gern mal wissen, ob der Noltemeyer im Recht ist oder nicht. Ich zitiere mal das Waldgesetz in Auszügen:

§ 25 Fahren
(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf
tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. 2Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit
Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten
Person
tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege,
Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).

Jetzt hat der Noltemeyer ja Schilder aufgestellt, so dass man von einer Duldung wohl nicht ausgehen kann. Weiter heißt es in

§ 31 Verbote und Sperren
(1) Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den
§§ 23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune,
Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist
1. zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben,
2. zur Brandverhütung,
3. zum Schutz der Waldbesitzenden, sonstiger Grundbesitzender oder anderer Personen vor Schäden oder
unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei übermäßig häufiger Benutzung
,
...
(3) Verbote, Zäune, Sperren und sonstige Hindernisse, die auf Absatz 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 8 und Satz 2
gestützt werden, bedürfen bei Privatwald der Genehmigung der Waldbehörde. 2Die Genehmigung ist zu erteilen,
soweit die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen.

Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:
1. Darf Noltemeyer ein Verbotsschild aufstellen, dass einerseits das Fahren auf dem Weg verbietet, andererseits aber das Betreten nicht verbietet; also somit den tatsächlich öffentlichen Verkehr zu Fuß anscheinend duldet?

2. Hat er die nach Absatz 3 erforderliche Genehmigung zum Aufstellen des Schildes eingeholt?

Folgendes sollte man auch noch wissen:

§ 42 Ordnungswidrigkeiten....
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt
...
2. über die Gestattung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 hinaus mit einem Krankenfahrstuhl mit Motorkraft oder mit
einem Fahrrad in der freien Landschaft außerhalb von Wegen fährt;
...
7. ein Grundstück entgegen einem rechtmäßigen oder von der Waldbehörde genehmigten Verbot nach § 31
betritt.
...
(4) Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 2 und 3 können mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro
geahndet werden.

Falls meine beiden Fragen mit ja beantwortet werden müssen, sollte man sich wohl besser nicht erwischen lassen :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal abgesehen davon, ob uns das mit den Schildern gefällt oder nicht. Ich würde ja gern mal wissen, ob der Noltemeyer im Recht ist oder nicht. ...
ob er Recht hat oder nicht...


...ist doch erstmal völlig irrelevant. Auch wenn er nicht im Recht ist, kann ich doch nicht einfach hingehen und ein privat aufgestelltes Schild auf "Privateigentum" zerstören oder beschädigen. Wie hohl muß die Nuß für sowas eigentlich sein ?
 
Markus, nicht falsch verstehen. Meine Worte zum Thema stehen mit der Zerstörung der Schilder in keiner Weise in Zusammenhang, sondern beziehen sich ganz allgemein auf die rechtliche Situation zur Sperrung des Grabwegs und des Barbiegrabs.

Zur Zerstörung der Schilder wollte ich mich hier nicht äußern. Da denke ich mir meinen Teil. Die Klärung der Rechtslage bzgl. der Befahrung der beiden Strecken erscheint mir hier wohl eher diskussionswürdig. Das Schild, welches plötzlich nicht mehr am urspünglichen Platz steht, ist doch Nebenkriegsschauplatz.
 
§ 31 Verbote und Sperren
(1) Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den
§§ 23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune,
Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist
1. zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben,
2. zur Brandverhütung,
3. zum Schutz der Waldbesitzenden, sonstiger Grundbesitzender oder anderer Personen vor Schäden oder
unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei übermäßig häufiger Benutzung
,
...
Paragraph 31 Absatz 1 Nummer 3 paßt, Damit müßten sie uns eigentlich an den Eiern haben.
Zum Schutz anderer Personen, vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen.

Auch wenn ich bis jetzt noch nie nen Fußgänger auf einen der beiden Trails gesehen hab werden die sich trotzdem darauf berufen.
 
Zitat: „Das ist sehr schade. Wir überlegen, ob wir überhaupt noch an den Gesprächen mit den Mountainbikern teilnehmen sollen.“


Ich mag die Verallgemeinerung "den Mountainbiker" nicht.
Die können nicht alle über einen Kamm schären.

Bei den Einigungen mit dem Forst oder auch der Region sind
nicht wir aus der IG oder aus dem Verein verantwortlich
dafür zu sorgen das alle "Mountainbiker" informiert sind.

Wer Regeln aufstellt sollte auch dafür sorgen, das sie gut und mit allen kommuniziert sind, und auch eingehalten werden.

Natürlich, darf man Schilder oder andere Gegenstände (egel ob es rechtens ist sie aufzustellen) im Wald oder sonstwo nicht beschädigen, das verurteile ich.
 
Darf Herr Noltemeyer überhaupt etwas in den Wald betonieren?
Andere dürfen das nicht!

Woher stammt die Sicherheit, dass das/die Schilder von Mountainbikern beschädigt wurden?
Meiner Meinung nach ist das eine willkommene Vorverurteilung für irgendwas, was er sonst nicht durch kriegen würde.
Ebenso denke ich:" Warum schmückt er sich mit den Federn der Region und der Landesforsten. Wo es doch gar nicht um Ihn und seine Flächen geht".

Was scheinbar noch nicht alle Grünröcke akzeptieren wollen ist, dass die ggf. bevorstehende Vereinbarung von offiziellen Trails sich nicht auf alle niedersächsischen Flächen außerhalb der gewerblichen Bikeparks erstrecken wird.

Vielleicht ist es auch angebracht die Verhandlungen in Frage zu stellen wenn einzelne Möchtegernverhandlungspartner vor einer Einigung schon in vorrauseilendem Gehorsam aktiv werden.

Sollen wir eine Leserbrief-AG zusammenrufen?
Gekühlte Getränke und einen großen - wenn auch nich runden Tisch habe ich :daumen:
 
Außerdem sollten diejenigen Idioten, die mit ihren unbedachten Aktionen sämtliche Anstrengungen zu einem besseren Miteinander im Wald torpedieren, vorsichtig sein. Zum einen will ich mir mein Hobby als letzte Konsequenz aus unnötigen Querelen (resultierend aus Reaktionen auf die Zerstörung von Schildern oder Vermüllung des Deisters mit Plastikflaschen) nicht verbieten lassen. Zum anderen könnte ich die von der Forstgenossenschaft ausgelobten 500 Euro ganz gut gebrauchen..."Herr Meisterspringer"!
 
ich weiß nicht wie gut das ist, sich hier in einem öffentlichen forum, wo freund und feind mitliest, sich gegenseitig ans bein zu pissen.
 
ich weiß nicht wie gut das ist, sich hier in einem öffentlichen forum, wo freund und feind mitliest, sich gegenseitig ans bein zu pissen.

Denke auch, dass das zu nix führt. Sich dann hier gegenseitig auch noch zu drohen... Krasse Nummer. Würde ich hier seitens der Gegenpartei mitlesen, würde ich mir die Hände reiben wie Mr. Burns :rolleyes:
 
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