neo-bahamuth
MisanthroperMountainbiker
Der ganze Thread, ja.Also warn die letzten 4 Seiten für die Katz!?
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Der ganze Thread, ja.Also warn die letzten 4 Seiten für die Katz!?
Wenn er die Gabel wo anders zu höheren Kosten kaufen muss, hat er natürlich einen Schaden der geltend gemacht werden kann.Eine Schadensersatzforderung kannst du vermutlich hier nicht gelten lassen. Einem Richter zu erzählen du kannst das Rad nicht fahren, da eine andere Kartusche verbaut ist, wird wohl auf Taube Ohren treffen(ausser der Richter fährt MTB )
Und wenn der Händler auf dem Verkauf gar nicht besteht, keine gütliche Einigung erzielt werden kann und das Rad zurücknehmen will, dann kann gar nix geltend gemacht werden.Wenn er die Gabel wo anders zu höheren Kosten kaufen muss, hat er natürlich einen Schaden der geltend gemacht werden kann.
Nicht, weil er das Rad nicht fahren kann.
Die Rückabwicklung hat aber auch andere Folgen für den Händler, siehe oben.Wenn der Händler aber das gar nicht kann, aus welchen Gründen auch immer, dann kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, Rad zurück und Geld zurück und fertig.
Aus dem Gesetz. Die maßgeblichen Normen habe ich Dir zitiert. Du müsstest Dir nur die Mühe machen, sie nachzulesen, anstatt auf Deiner Meinung zu beharren, die leider keine Stütze im Gesetz findet.Ich weiss gar nicht, woraus hier so manche ihre vollmundigen Forderungen ableiten!?
Die Rückabwicklung hat aber auch andere Folgen für den Händler, siehe oben.
Wenn er seine Seite nicht einhalten kann, folgen ggf. eben Schadenersatzansprüche.
Der Händler hat sich an den Vertrag zu halten, ist das denn so schwer zu verstehen? Der kann nicht sagen "ich bestehe nicht auf den Verkauf" blablabla.
Wenn er nicht will, dann hat das eben Schadenersatz zur Folge.
Wenn er nicht mal versuchen will den Mangel zu beheben, obwohl es nicht unmöglich ist, dann geht das voll auf seine Kappe.
Lass es bitte bleiben und lies dich erstmal im Gesetz ein, man man man
So macht es keinen Sinn. Als würde man mit nem 2. Klässler über Quantenmechanik reden.
Es war ja kein Einzelfall, dass ein Rad von 200 ne andere Gabel hatte.Hier wäre dann ersteinmal zu klären ob es sich überhaupt um ein schuldaftes Handeln des VK
Auf die Diskussion würde ich mich gar nicht einlassen. Ist doch egal, ob es bereits ohne Nacherfüllungsverlangen einen direkten Schadensersatzanspruch gibt. Gewünscht ist ja die richtige Dämpfung, die nach dem Vertrag geschuldet ist.Es war ja kein Einzelfall, dass ein Rad von 200 ne andere Gabel hatte.
Die Beschreibung war fehlerhaft.
Spätestens bei einer gescheiten Wareneingangskontrolle (auch wenn es nur eine Stichprobe gewesen wäre), wäre das einem gewissenhaften Händler aufgefallen und er hätte die Beschreibung anpassen können.
Für mich hat das ganz klar der Händler zu vertreten.
Ach du meinst erstmal das Radl komplett auspacken und dann im Zweifelsfall noch die Kartusche aus der Gabel bauen, falls man wie im Falle von Fox keine unterschiedlichen Deckel und 4-stellige Servicecodes hat?Spätestens bei einer gescheiten Wareneingangskontrolle (auch wenn es nur eine Stichprobe gewesen wäre), wäre das einem gewissenhaften Händler aufgefallen und er hätte die Beschreibung anpassen können.
Für mich hat das ganz klar der Händler zu vertreten.
Ich glaube das können wir hier eh nicht abschließend klären ohne die andere Partei gehört zu haben. Am ende muss hier eh ein Richter das letzte Wort sprechen. Alles andere sind auch nur Mutmaßungen.Es war ja kein Einzelfall, dass ein Rad von 200 ne andere Gabel hatte.
Die Beschreibung war fehlerhaft.
Spätestens bei einer gescheiten Wareneingangskontrolle (auch wenn es nur eine Stichprobe gewesen wäre), wäre das einem gewissenhaften Händler aufgefallen und er hätte die Beschreibung anpassen können.
Für mich hat das ganz klar der Händler zu vertreten.
Der Kunde hat so gesehen erstmal garkeinen Anspruch sondern nur JR. Aber meistens wird es der Einfachheit halber auch über den Endkunden abgewickelt. Sollte der Kunde aber die Empfangsbestätigung bereits unterschrieben haben, hat er schlichtweg Pech. Da ist Jobrad dann Knallhart und lässt auch nicht mit sich reden.Die Sache bei jedem Leasing-Angebot ist: der Leasing-Anbieter hat das Rad gekauft. Der wurde über's Ohr gehauen, weil er ein Fahrzeug/Fahrrad bekommen hat, das nicht die bestellte Ausstattung aufweist. D.h. wenn überhaupt müsste in diesem Fall doch JobRad aktiv werden und nicht der Leasingnehmer, oder?
So sehe ich das auch. Damit es fair wäre, müsste der Händler an alle betroffenen Käufer ein Entschuldigungspaket mit der FIT4 schicken. Darin enthalten noch ein paar andere kostspielige und für jeden brauchbare Goodies um das ursprünglich gute Image wiederherzustellen. Zahlen sollen es die Angestellten, welche den Fehler verbrochen haben.Aber rechtliche lassen sich halt alleine mit gesundem Menschenverstand nicht korrekt lösen.
Ich will auch ein Entschuldigungspaket.So sehe ich das auch. Damit es fair wäre, müsste der Händler an alle betroffenen Käufer ein Entschuldigungspaket mit der FIT4 schicken. Darin enthalten noch ein paar andere kostspielige und für jeden brauchbare Goodies um das ursprünglich gute Image wiederherzustellen. Zahlen sollen es die Angestellten, welche den Fehler verbrochen haben.
Nach den Jobrad Leasingbedingungen hat der Arbeitnehmer die korrekte und schadensfreie Lieferung/Übernahme des Rades zu prüfen und zu bestätigen.Noch ne Hürde, die mir gerade kommt: Bei JobRad z. B. ist der Arbeitgeber Leasingnehmer und schließt lediglich mit dem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag.
Ich habe mein JobRad als Rahmenkit gekauft zum Selbstaufbau. Dann muss ich alter Vertragsbrecher ja jetzt ins Gefängnis, weil ich es selbst zusammengeschraubt habe. Höchst illegal! Und das ohne Endabnahme eines fachkundigen Azubis unter Stress inmitten der Radsaison. Nicht auszumalen, was dabei alles passieren kann...Das ist ja nur ein Punkt.
Selber schrauben ist nicht, Restwert nach 4 Jahren Renneinsatz etc.
Man Least sich ja auch kein Porsche Cayenne und fährt damit dann die Rally Dakar.
Hast Du leider auch ne falsche Gabel bekommen!?Ich habe mein JobRad als Rahmenkit gekauft zum Selbstaufbau.