Bike-Discount liefert Cube mit falscher Gabel

Gehen wir mal von dem Standpunkt aus, es handele sich um einen klaren Sachmangel.

Dann hätte der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung. Scheitert dann die Nachbesserung oder eine gütliche Einigung durch den Verkäufer aus welchen Gründen auch immer, dann kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Dann gibt's eben kein Geschäft.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dem Verkäufer vorgeschrieben werden kann, wie die gütliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer aussehen muss. Es muss eben eine Einigung zwischen beiden Vertragsparteien sein.
Letzlich geht es ja darum, daß der Verkäufer ein Geschäft machen will. Aber wenn keine gütliche Einigung möglich ist, dann Rückabwicklung und kein Geschäft.

Zu Zeiten von hohem Nachfrageüberschuss ist der Verkäufer hier allerdings in einer sehr guten Position, weil er das Rad auch anderweitig verkaufen kann. Das war auch schon mal anders.
Der Käufer kann nach §§ 437, 439 Abs. 1 BGB Nacherfüllung verlangen, also auch Austausch der Gabel gegen die beworbene oder Nachrüstung der beworbenen Kartusche oder Austausch des gesamten Fahrrades gegen eines, das die Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach § 434 Abs. 1 S. 3 BGB erwarten durfte.

Auf ne gütliche Einigung kommt es dabei nicht an. Der Verkäufer kann die Nacherfüllung nur unter den Voraussetzungen von § 439 Abs. 4 BGB verweigern (bzw. 275 natürlich).

Durchsetzen kann man das Ganze aber, wenn der Verkäufer sich quer stellt, nur im Klagewege.

Es bleibt also bei
  • Akzeptieren
  • Einklagen
  • den Weg über das Rückgaberecht beim Fernabsatzgeschäft zu gehen.

Persönlich würde ich die 30 € nehmen, wenn ich ansonsten jetzt ohne Rad da stünde. Alles andere würde - mich persönlich - zuviele Nerven und zuviel Zeit kosten. Hätte keinen Bock auf einen privaten Rechtsstreit. Aber manch einer sieht das anders. Einige finden auch gerade darin ihre persönliche Erfüllung und blühen so richtig auf.
 
Die Fit4 als Remotevariante gibt es als Performance und Factory. Performance hat dann keine verstellbare LS im open mode.
Fit4 Performance gibt es also tatsächlich. Unglücklicherweise steht auf der Grip Kartusche auch Fit(Grip). Persönlich würde ichs wohl abhaken. Hast du eine schriftliche Kaufbestätigung in der das Gabelmodell genau erwähnt wird?
 
Die Fit4 als Remotevariante gibt es als Performance und Factory. Performance hat dann keine verstellbare LS im open mode.
Fit4 Performance gibt es also tatsächlich. Unglücklicherweise steht auf der Grip Kartusche auch Fit(Grip). Persönlich würde ichs wohl abhaken. Hast du eine schriftliche Kaufbestätigung in der das Gabelmodell genau erwähnt wird?
Also auf deren Homepage sehe ich da nix, wenn dann ist das ein OEM-Modell, FIT4 ohne Remote hat noch das komische AX-Modell. Aber nix mit Performance, nur bei den Factory Modellen.
 

Anhänge

  • fox.JPG
    fox.JPG
    94,9 KB · Aufrufe: 55
Natürlich ist das kein Aftermarketmodell. Er hat ja aber auch das Rad dazu gekauft. Im SpareParts Katalog sind die unterschiedlichen Topcaps gelistet und vermutlich gibt es noch einiges ungelistetes für OEM.
 
Natürlich ist das kein Aftermarketmodell. Er hat ja aber auch das Rad dazu gekauft. Im SpareParts Katalog sind die unterschiedlichen Topcaps gelistet und vermutlich gibt es noch einiges ungelistetes für OEM.
Tja jetzt müsste man jmd. finden, der uns den vierstelligen Servicecode geben kann.

mtb-news.de hatte das ja selber fotographiert, man sieht aber leider auch nix genaues, aber müsste der 2-Pos Lockout oben nicht noch ne schwarze Kappe auf der blauen Kappe haben? Der sieht aus wie der 3-Pos an meiner Rhythm. Für mich ist das definitiv der Deckel für Remote bei der GRIP Kartusche.

https://fotos.mtb-news.de/p/2498915
Dennoch ein OEM-Modell, da Performance SC GRIP Remote auch nicht so zu kaufen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurzes Update.
Auf meine Rückrufbitte hin schrieb mir BD nur eine Mail. Wie gehabt 30 €.
Aber...
Die Sache wird komplizierter.
Das Rad ist ein JobRad.
Es ist also gar nicht meins sondern nur geleast. Ich habe JobRad dann mal um Unterstützung gebeten und wurde einen Tag später von einer netten Dame angerufen, um nochmal den Sachverhalt zu klären.
Sie hat sich dann mit BD in Verbindung gesetzt und erreicht, dass die sich nochmals an Cube wenden...
 
Gehen wir mal von dem Standpunkt aus, es handele sich um einen klaren Sachmangel.

Dann hätte der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung. Scheitert dann die Nachbesserung oder eine gütliche Einigung durch den Verkäufer aus welchen Gründen auch immer, dann kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Dann gibt's eben kein Geschäft.
Hatte ich das nicht schon geschrieben?
Schadenersatz statt der Leistung.
Den falschen Text auf seiner Webseite hat der Händler zu vertreten.
Dh. (nach entsprechender Fristsetzung etc.) kann er die Gabel/Einheit wo anders kaufen und den damit entstandenen Schaden (Mehrkosten und Einbau) dem Händler in Rechnung stellen.

Müsste halt mal jmd das volle Programm durchziehen. Spätetenss wenn der Kaufpreis erstattet ist, ist es aber für quasi alle Kunden erledigt.
 
Das Rad ist ein JobRad.
Nur für mein Verständnis:

Du möchtest mit einem Leasing "Job Rad" Rennen fahren!? :ka:

Falls deine Antwort Ja lautet, würde ich dich freundlich bitten, die AGB`s nochmal gründlich zu lesen.

Da ist die Federgabel wahrscheinlich dein geringstes Problem......
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur für mein Verständnis:

Du möchtest mit einem Leasing "Job Rad" Rennen fahren!? :ka:

Falls deine Antwort Ja lautet, würde ich dich freundlich bitten, die AGB`s nochmal gründlich zu lesen.

Da ist die Federgabel wahrscheinlich dein geringstes Problem......
Naja mein Infostand ist, dass das Rad schon zu Rennen genutzt werden kann, aber für den Fall halt nicht mehr versichert ist wenn was kaputt geht:
http://www.pd-f.de/wp-content/uploa...rbonrenner-ueber-die-firma-leasen-ja-klar.pdf
Kann sich inzwischen natürlich auch geändert haben.
 
Naja mein Infostand ist, dass das Rad schon zu Rennen genutzt werden kann, aber für den Fall halt nicht mehr versichert ist wenn was kaputt geht:
Das ist ja nur ein Punkt.

Selber schrauben ist nicht, Restwert nach 4 Jahren Renneinsatz etc.

Man Least sich ja auch kein Porsche Cayenne und fährt damit dann die Rally Dakar.
 
Das ist ja nur ein Punkt.

Selber schrauben ist nicht, Restwert nach 4 Jahren Renneinsatz etc.

Man Least sich ja auch kein Porsche Cayenne und fährt damit dann die Rally Dakar.

Deswegen werde ich mir mit Jobrad auch nur ein fertiges Rennrad holen, an dem ich nix mehr modifiziere. Am MTB schraubt man einfach zuviel rum. Man muss das Rad halt wieder in Originalzustand bringen oder rauskaufen. Dann ist das egal.

Rennrad mach ich einfach alles Carbon und Leistungsmesskurbel und fahre das drei Jahre und entscheide dann, ob ich es rauskaufe.

Aber ich würde das Rad dann auch hernehmen, wenn bei uns mal wieder ein Duathlon o.ä. stattfindet, das wäre mit egal.

Aber ist jetzt zu offtopic. Alle Bilder, die ich zu dem Cube gesehen habe, haben die Remote-Klemmung einer GRIP nicht FIT Kartusche. Viele Beschreibungen sagen aber FIT4. Also denke ich, dass Cube da an alle Händler nen falschen Text rausgehauen hat. Angepasst hats bisher nur Bike-discount, vermutlich wegen dem TE.
Bei Cube Selber steht ja garnix mehr zur Kartusche. Ich bleib dabei: zurück geben oder die Kohle nehmen. Bei Jobrad wärs mir eh wumpe. Und bei ner 32 mit 100mm juckt die Kartusche imho eh nicht.
 
Man muss das Rad halt wieder in Originalzustand bringen oder rauskaufen
Da muss ich leider etwas Ergänzen, wenn Du es wieder zurückgeben möchtest:
Service Nachweise werden verlangt.

Wenn heraus kommt, dass man selber geschraubt hat, egal was, können Sie es sogar verweigern, das Radl wieder zurück zu nehmen.

Ganz zu schweigen davon, wie der Hobel nach 4 Jahren Renneinsatz aussieht.
Die Rechnung möchte ich dann für ein 4 Jahres altes MTB nicht zahlen.
 
Wenn ich auf 4 Jahre die ganzen Werkstatt-Rechnungen, Ersatzteile etc. addiere, glaube ich, es wäre günstiger es einfach zu kaufen.
Ich kann aber auch falsch liegen....
Ich habe seit letzem Jahr ebenfalls ein Jobrad und zumindest in meinem Fall lohnt es sich.

Händlerangebot: 3160 Euro
Umwandlungsrate 100 Euro (also 60 Euro netto)
-> auf 36 Monate: 36 * 60 = 2160 Euro

Rauskaufen für 18 %: 570 Euro
-> gesamt: 2730 Euro bzw. 430 Euro ersparnis.

Und das obwohl bei Jobrad in der Umwandlungsrate eine Versicherung und eine Servicepauschale bereits eingerechnet ist.
Sprich bei den 400 Euro Ersparnis ist zusätzlich noch mit drin, dass ich das Bike einmal pro Jahr bei einer Werkstatt abgeben kann und diese dann (bis 70 Euro) einen Service machen ohne dass ich nochmal was extra zahle.
 
Da muss ich leider etwas Ergänzen, wenn Du es wieder zurückgeben möchtest:
Service Nachweise werden verlangt.

Wir in der Firma machen bei Bikeleasing mit, da muss ich keinen Service dazu buchen, für die Rückgabe gilt nur folgendes:

Wie läuft die Rückgabe des Firmenrades ab?
Im Falle der Rückgabe des Firmenrades durch den Mitarbeiter ist dieser verpflichtet, das Rad an den ausliefernden Händler am Ende des Überlassungszeitraums zurückzugeben. Das Rad muss bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand sein. Etwaige Kosten zur Wiederherstellung dieses Zustands trägt der Mitarbeiter.

Was ist bei Rückgabe unter „ordnungsgemäßem“ Zustand zu verstehen?
Ordnungsgemäßer Zustand bedeutet ein dem Alter und normaler Nutzung entsprechender Zustand des Rades. Hierbei kann es sich um kleinere Kratzer oder Verschmutzungen sowie üblichen Verschleiß handeln. Nicht ordnungsgemäß sind z.B. Verschlechterungen durch Unfälle oder unsachgemäße Nutzung bzw. Überladung.

Die Firma steuert monatlich noch 7€ bei. das lohnt sich imho immer. Vor allem weiß ich beim Rennrad, dass in drei Jahren bei mir eigentlich kein Verschleißtausch oder Bremsbelägen und evtl. ner Kette ansteht.

Eine entsprechende Verschleißversicherung bekomme ich für 6€ im Monat, bei meinem Wunschrad würden pro Leasingjahr bis zu 297€ für Verschleiß entschädigt. Da kann ich Kette / Kassette / Reifen jährlich tauschen
 
Es mag ja sein dass es sich für einen der es Privat nutzt sich die ganze Sache durchaus lohnt. :daumen:

Ich gehe aber mal davon aus, dass das Radl nach Jahren im Renneinsatz (MTB, kein Rennrad) nicht mehr al zu gut ausschaut und das Teil mit Sicherheit auch mehr als einmal im Jahr in die Werkstatt muss.
 
Ist doch voll egal, wie die Karre am Ende aussieht. Ich kenne niemanden, der sein JobRad am Ende der Laufzeit abgegeben hätte. Selbst wenn man das Rad gar nicht behalten möchte, ist man immer günstiger dran, es bei JobRad rauszukaufen und sofort auf dem freien Markt zu verkaufen. Wenn der Arbeitgeber noch etwas dazutut (bei uns: 50€ (!!!)), braucht man eigentlich gar nicht länger darüber nachzudenken.
 
Das ist wieder Halbwissen.
Erstens mal geht das mit "Irrtümer vorbehalten" nicht einfach so im Onlinehandel, siehe zb. hier:
https://www.onlinehaendler-news.de/...rrtuemer-vorbehalten-haendler-fehler-befreien
Zweitens waren sie hier schon einen Schritt weiter: Der Händler hat spätestens mit Lieferung den Kaufvertrag angenommen, zu den Bedingungen/mit den Artikeleigenschaften, welche auf seiner Webseite standen.
Dass der Händler das nicht kontrolliert, ist nicht Problem des Käufers.

Der Händler MUSS jetzt den Sachmangel beheben, wenn der Käufer darauf besteht.
Sollte das unmöglich sein oder er es nicht wollen, kann der Käufer sogar den Kaufpreis mindern oder wo anders kaufen und vom Händler die Differenz als Schadensersatz verlangen.




Dem Händler muss erstmal klar sein, dass er es nicht mit dem typischen Deppen als Kunden zu tun hat, sondern einen, der seine Rechte kennt.
Dementsprechend mach wie bereits gesagt deutlich, dass du auf die Erfüllung eures Kaufvertrages pochst und er da nicht einfach so raus kommt.

Wenn der Händler das checkt, dann hast du auch ne andere Verhandlungsgrundlage.

Man kann auch einfach den Schwanz einziehen. Ansonsten wären die nächsten Schritte: Verbraucherzentrale einschalten und ihm schriftlich deine Ansprüche geltend machen. Den Brief am besten per Gerichtvollzieher zustellen (kostet so 30 Euro). So weit würde ich selbst erhlicherweise aber auch nicht gehen, weil mir da der Aufwand zu hoch wäre. Aber genau darauf spekulieren die Händler ja.
Das ist leider auch Halbwissen. Der Verkäufer muss den Sachmangel zwar beheben, kann dies aber auch ablehnen. (wenn es sich wirtschaftlich nicht lohnt oder nicht umsetzbar ist. Mit beiden kann hier Argumentiert werden) In diesem Fall würde der Händler das Bike einfach zurücknehmen können und kann vom KV zurücktreten. Und bevor sich ein Händler auf so einen Streit einlässt nimmt er das Bike eher zurück, wird durch den Verkäufermarkt innerhalb von einem tag eh wieder verkauft.

Eine Schadensersatzforderung kannst du vermutlich hier nicht gelten lassen. Einem Richter zu erzählen du kannst das Rad nicht fahren, da eine andere Kartusche verbaut ist, wird wohl auf Taube Ohren treffen(ausser der Richter fährt MTB :) )

Versteh mich bitte nicht falsch, ich verstehe den Ärger, aber durch die aktuelle Situation können Händler sich theoretisch alles leisten... Daher mein Tipp, in den sauren Apfel beissen und das Rad sowie das Wetter genießen.
 
Eine Schadensersatzforderung kannst du vermutlich hier nicht gelten lassen. Einem Richter zu erzählen du kannst das Rad nicht fahren, da eine andere Kartusche verbaut ist, wird wohl auf Taube Ohren treffen(ausser der Richter fährt MTB :) )
Auch dann nicht. Weil er dann umso besser weiß, dass die andere Kartusche der Funktionen / Fahrbereitschaft keinen Abbruch tut und man im XC Einsatz vermutlich nichtmal nen Unterschied merkt.
 
Das ist leider auch Halbwissen. Der Verkäufer muss den Sachmangel zwar beheben, kann dies aber auch ablehnen. (wenn es sich wirtschaftlich nicht lohnt oder nicht umsetzbar ist. Mit beiden kann hier Argumentiert werden) In diesem Fall würde der Händler das Bike einfach zurücknehmen können und kann vom KV zurücktreten. Und bevor sich ein Händler auf so einen Streit einlässt nimmt er das Bike eher zurück, wird durch den Verkäufermarkt innerhalb von einem tag eh wieder verkauft.

Eine Schadensersatzforderung kannst du vermutlich hier nicht gelten lassen. Einem Richter zu erzählen du kannst das Rad nicht fahren, da eine andere Kartusche verbaut ist, wird wohl auf Taube Ohren treffen(ausser der Richter fährt MTB :) )

Versteh mich bitte nicht falsch, ich verstehe den Ärger, aber durch die aktuelle Situation können Händler sich theoretisch alles leisten... Daher mein Tipp, in den sauren Apfel beissen und das Rad sowie das Wetter genießen.
Genauso sehe ich das auch.

Hier wird öfter behauptet, der Händler MÜSSTE zwangsweise den Mangel beheben, und man könne ihn per Forderung dazu irgendwie auch noch zwingen. Das würde nur dann zutreffen, wenn der Händler selbst auf dem Verkauf bestehen würde.

Wenn der Händler aber das gar nicht kann, aus welchen Gründen auch immer, dann kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, Rad zurück und Geld zurück und fertig.

Ich weiss gar nicht, woraus hier so manche ihre vollmundigen Forderungen ableiten!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten