Original geschrieben von Dudi
Hi Präsi,
danke für den Vereins Tipp, da werde ich mich sicher mal schlau machen, falls ich mal Rennen fahren werde.
Zählen so "Massenveranstaltunge" wie Fahrradttage im Landkreis mit Strecken unterschiedlicher Länge und Schwierigkeit eigentlich auch dazu oder ist man da durch den Veranstalter abgesichert?
Nicht ganz nachvollziehen kann ich deine Aussage mit dem "billigend in Kauf nehmen" - dass ist meines Wissens die Definition für Fahrlässigkeit (nicht GROBE Fahrlässigkeit), und die muss die Versicherung überneh, wenn das nicht so wäre bräuchte ich nämlich erst gar keine Versicherung.
Vielleicht können unsere zwei Komissare ja mal was dazu sagen?
zu den massenveranstaltungen:
sobald du mit dem radl unterwegs bist, gilt auch die vereinsversicherung für dich, vorausgesetzt,d er verein hat den unfall als vereinsunfall gegenüber der versicherung bestätigt. wir haben in unserem club zusätzlich noch ne pkw-versicherung abgeschlossen über die dann auch alle, wenn sie mit dem auto für den club unterwegs sind, ebenfalls versichert sind. damit geht man dann im falle eines unfalles nicht mit den prozenten hoch. ist ne feine sache...
im übrigen gelten unsere versicherungen für alle aktiven mitglieder, nicht nur für die lizenz-racer...
die o.a. definition von vorsatz gilt für die mildeste form von vorsatz, nämlich den bedingten vorsatz. bei grober fahrlässigkeit mußt du "die im verkehr gebotene sorgfaltspflicht in besonders starkem maße außer acht lassen". das bedeutet, dass du dir um die folgen deiner handlung keinerlei gedanken gemacht hast, obwohl du diese aber auf jeden fall hättest erkennen müssen und dies auch auf jeden fall von dir zu erwarten gewesen wäre.
wenn du was mit bedingtem vorsatz machst, ist das nen tick schärfer, weil du weißt, dass deine handlung zu dem "erfolg" führen kann, aber das ist dir völlig wurscht. dann hast dus billigend in kauf genommen.
den krampf musste ich für meine gerade absolvierte prüfung lernen. aber genug mit wissen oder unwissen gestrunzt