Außergerichtliches Schmerzensgeld bei Unfall

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Hallo zusammen,

am Wochenende war ich mit meinem Bike in FFM unterwegs und es kam natürlich wie es kommen musste... Fußgänger rennt noch schnell über die (gerade rot gewordene) Ampel, übersieht mich und es kommt zum Crash ^^ Er blieb zum Glück unverletzt, beim Sturz hab ich mir allerdings das Handgelenk gebrochen... (Ja, schreiben ist jetzt richtig blöd :D) Polizei war auch da und hat empfohlen das über einen Anwalt zu machen, weil man "das immer so macht"...

Hab jetzt hier (https://www.koerperverletzung.com/schmerzensgeld-fahrradunfall/, ganz unten) gelesen, dass das auch außergerichtlich geht was mir lieber wäre... Leider steht da nix weiter zu. Habt ihr da erfahrungen ob das Sinn macht oder ob ich wirklich zum Anwalt rennen muss...

LG und danke
 
Außergerichtlich... Würde ich nicht ohne Rechtsbestand vorgehen. Und gerichtlich müsstest Du Dich ans örtliche Amtsgericht wenden.
Gute Besserung
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, dass Deine Krankenkasse da auch ein Wörtchen mit zu reden hat. Schließlich muss ja jemand für die Behandlungskosten aufkommen. Edit. Spähtfolgen sollten auch bedacht werden. Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen und alle Möglichkeit mit ihm besprechen.
 
Hm okay, nicht die Antwort die ich hören wollte.... ? Aber ihr habt Recht, sicher ist sicher... Vielleicht klappts ja auch dann noch ohne Gericht, müsste ja theoretisch oder?
 
Anwalt. Du bewegst Dich da in Spähren, in denen Du Dich einfach nicht auskennst, da warten andere drauf.

Wenn Deine KK was gegen den Ausgang hat, können die vor Gericht ziehen. Dann treten die aber als Kläger auf, und nicht Du.
 
Die Krankenkasse wird sich wegen eines Unfallberichtes an Dich wenden. Da wird dann u.A. gefragt, wer den Unfall verschuldet hat. Hintergrund ist der, dass die Kasse sich die Behandlungskosten vom Unfallgegner erstatten läßt.
 
Hallo zusammen,

am Wochenende war ich mit meinem Bike in FFM unterwegs und es kam natürlich wie es kommen musste... Fußgänger rennt noch schnell über die (gerade rot gewordene) Ampel, übersieht mich und es kommt zum Crash ^^ Er blieb zum Glück unverletzt, beim Sturz hab ich mir allerdings das Handgelenk gebrochen... (Ja, schreiben ist jetzt richtig blöd :D) Polizei war auch da und hat empfohlen das über einen Anwalt zu machen, weil man "das immer so macht"...

Hab jetzt hier (https://www.koerperverletzung.com/schmerzensgeld-fahrradunfall/, ganz unten) gelesen, dass das auch außergerichtlich geht was mir lieber wäre... Leider steht da nix weiter zu. Habt ihr da erfahrungen ob das Sinn macht oder ob ich wirklich zum Anwalt rennen muss...

LG und danke
Ich schätze mal die Schuldfrage ist da noch ganz weit offen und deswegen würdest du es gerne außergerichtlich machen.
Wie konnte es denn zu dem Crash kommen, du hattest doch kurz vorher noch Rot? E-Bike? Hattest du schon Grün? Hat er dich übersehen oder du ihn?
 
Ich schätze mal die Schuldfrage ist da noch ganz weit offen und deswegen würdest du es gerne außergerichtlich machen.
Wie konnte es denn zu dem Crash kommen, du hattest doch kurz vorher noch Rot? E-Bike? Hattest du schon Grün? Hat er dich übersehen oder du ihn?

Schuldfrage ist geklärt. Ich hatte grün, er rot und ist losgelaufen und hat mich wohl übersehen. Konnte noch leicht bremsen aber gereicht hat es leider nicht. Obwohl der Crash nicht hart war bin ich halt mies gefallen ^^ Pech im Glück, oder wie heißt das? :D

Ne im Ernst, will uns einfach beiden den Stress mit dem Gericht ersparen, haben alle doch irgendwie genug zu tun :D
 
Ne im Ernst, will uns einfach beiden den Stress mit dem Gericht ersparen, haben alle doch irgendwie genug zu tun :D
Meine Erfahrung - das funktioniert bei uns (in D) nicht.
Ausserdem, wie oben schon geschrieben, ist das letztendlich nicht nur ne Sache zwischen Dir und dem Verursacher. Zumindest die KK, ggfls auch BG etc sind da mit involviert und haben deshalb auch ein Mitspracherecht, wie "stressfrei" das ablaufen soll.

Mach das
sonst passiert genau das
wirst Du über den Tisch gezogen.

Dir Gute Besserung und viel Glück ?
 
(...) Ne im Ernst, will uns einfach beiden den Stress mit dem Gericht ersparen, haben alle doch irgendwie genug zu tun :D
Die Frage ist, ob das gelingen wird.
Fussgaenger reklamieren nach meiner Beobachtung gerne die eingebaute Unschuld, faseln was von Ruecksichtnahme auf Schwaechere, bla bla, und am Ende bist Du der Depp.
Ger(i/ue)chte haben gerne ihre festgefahrenen Ansichten. Und eine davon ist die, dass im Strassenverkehr immer der Radfahrer schuld ist. Das zieht man dann ein paar Jahrzehnte lang durch und dann ist das sogar 'statistisch erwiesen'.
Viel Glueck ... Mehr kann man Dir da nicht wuenschen.
 
Ruf doch mal Deine Krankenkasse direkt an. Wenn Du im Callcenter landest, lass Dich an einen "echten" Mitarbeiter verbinden, der sich damit auskennt. Schildere den Fall, die können Dich beraten, ohne dass das was kostet. Beim Anwalt ist das sicherlich nicht so ...

Zeugen suchen wäre auch nicht schlecht, oft leugnet der Verklagte später alles und versucht, irgendwie aus der Sache rauszukommen. Es wird sich ja irgendjemand auftreiben lassen!? :cool:
 
Und eine davon ist die, dass im Strassenverkehr immer der Radfahrer schuld ist.
Ah jetzt nicht gleich so pauschal ;-)
In meinem Fall wars ein Crash mit nem Auto. Der Autofahrer war schuld und so wurde es am Ende auch festgestellt. Allerdings war dazu halt doch ein Anwalt nötig. Und glücklicherweise hatte die Polizei den Unfall auch aufgenommen. Ohne die wärs schon deutlich schwieriger gewesen.

Edit: Wollt ich noch sagen - vor Gericht ging das gar nicht.
Anwalt und damit die erklärte Bereitschaft, das Ganze auch durchzuziehen, reichte wohl aus. Vermute das ist nicht selten so.
 
Zuletzt bearbeitet:
@sigggi kann Dir da zumindest eine haarstraeubende Geschichte erzaehlen, soweit ich weiss.
Kann mir alles vorstellen. Es heisst nicht umsonst "Vor Gericht und auf hoher See" :D

Aber auch diese "eine" Geschichte beweist nicht, dass immer der Radfahrer schuld ist.

So wie meine sicher nicht, dass man sein Recht immer kriegt.
 
Schuldfrage ist geklärt. Ich hatte grün, er rot und ist losgelaufen und hat mich wohl übersehen. Konnte noch leicht bremsen aber gereicht hat es leider nicht. Obwohl der Crash nicht hart war bin ich halt mies gefallen ^^ Pech im Glück, oder wie heißt das? :D

Ne im Ernst, will uns einfach beiden den Stress mit dem Gericht ersparen, haben alle doch irgendwie genug zu tun :D
Verstehe, kann auch mal echt blöd laufen... :( Hatte gedacht, du hattest etwas Speed drauf.
Gute Besserung! <- hatte ich vergessen. :(
 
(...) Aber auch diese "eine" Geschichte beweist nicht, dass immer der Radfahrer schuld ist. (...)
Nun, es ist sicherlich nicht nur eine Geschichte, aber lassen wir das.
Und es sind ja nicht nur Radfahrer im Strassenverkehr, die gerne 'vorverurteilt' werden - auch von Polizei und Presse.
Ich hatte mal die zweifelhafte Ehre, als Zeuge auszusagen in einem Verfahren, in dem die Beschuldigten stadtbekannte Saeufer waren und das 'Opfer' (hatte eine in die Fresse bekommen) ein staedtischer Angestellter.
Dessen Luegengeschichte wurde 1:1 geglaubt von Staatsanwaltschaft und Gericht, und die Jungs bekamen saftige Strafen. Dafuer dass ich die Luegengeschichte selbstredend nicht stuetzen konnte, wurde ich dann noch der Strafvereitelung bezichtigt.
Man haette sich nur den Tatort ansehen muessen (700m vom Amtsgericht entfernt) und man haette sofort bemerkt, dass die Story Fake sein muss. Das hat mein Vertrauen in die Justiz nachhaltig beschaedigt.
 
Wie kommst du auf so ne doofe Idee das ohne Anwalt zu regeln?
Ein gebrochenes Handgelenk, kann dir dein ganzes Leben lang Probleme machen. Viel höhere Arthrosewahrscheinlichkeit nach 10-20 Jahren usw.
Das ist keine Kleinigkeit, die man mal eben mit 200 Euro abwickelt.
 
Irgendwie wird mir hier zuviel durcheinander gewürfelt.
Der TE spricht von Schmerzensgeld. Andere dann von Ansprüchen der KK.
Das sind doch zwei verschiedene Sachen.
Wie schon geschrieben, die KK schickt ihm einen Unfallbericht, den er ausfüllen muss. Dann entscheidet die KK was sie macht. Das geht dem TE so gut wie nichts mehr an. Er muss nur noch mitwirken.

Schmerzensgeld ist ein zivilrechtliche Sache. Das muss man einfordern. Wenn der Unfallgegner, bzw seine Versicherung, mit der geforderten Summe einverstanden ist, muss sowas auch nicht vor Gericht. Für die Forderung und welche Summe man für welchen Schaden ansetzen kann, braucht es schon Sachverstand (->Anwalt).
 
Irgendwie wird mir hier zuviel durcheinander gewürfelt.
Der TE spricht von Schmerzensgeld. Andere dann von Ansprüchen der KK.
Das sind doch zwei verschiedene Sachen.
Wie schon geschrieben, die KK schickt ihm einen Unfallbericht, den er ausfüllen muss. Dann entscheidet die KK was sie macht. Das geht dem TE so gut wie nichts mehr an. Er muss nur noch mitwirken.

Schmerzensgeld ist ein zivilrechtliche Sache. Das muss man einfordern. Wenn der Unfallgegner, bzw seine Versicherung, mit der geforderten Summe einverstanden ist, muss sowas auch nicht vor Gericht. Für die Forderung und welche Summe man für welchen Schaden ansetzen kann, braucht es schon Sachverstand (->Anwalt).

Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, folgt da auch noch eine Anzeige wegen "fahrlässiger Körperverletzung" Dabei ist auch interessant, wen von beiden die Polizisten im Unfallbericht auf "1" gesetzt haben.
 
Oh wei... ich seh schon, das wird doch keine so einfach Kiste. ^^ Aber ihr habt Recht, lieber absichern. War vielleicht auch noch ein bisschen der Schock das schnell vom Tisch haben zu wollen, aber so einfach ists halt nunmal nicht, ich merks selber :D

Schon mal vielen Dank für die vielen Antworten und Gute Besserungs Wünsche!
 
Bin zwischen Weihnachten und Neujahr von nem Auto umgefahren worden und war wegen Coronachaos nicht gleich beim Arzt, sondern erst nach Aufforderung der gegnerische HaftpflichtVersicherung. Jetzt sagt die, das ein Schmerzensgeldanspruch (ACG Sprengung) so nachträglich nicht beweisbar sei. Noch jemand mit solcher Erfahrung im Forum?
 
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