Anzahlung geleistet, Rücktritt vom Kauf möglich ?

subdiver

Caféracer
Registriert
12. Januar 2004
Reaktionspunkte
1.536
Ort
Oberbayern
Ich weiß, daß mit der Anzahlung eines MTB ein gültiger Vertrag zustande kommt.
Vor ein paar Tagen bin ich zu einem Händler gefahren und habe mir ein Fully angesehen.
Ich durfte das Bike nur kurz auf der Straße fahren und da gefiel es mir.
Also zahlte ich das im Verkaufsraum ausgestellte Fully an und wollte es nächste Woche
abholen.

Dazwischen hatte ich aber woanders die Möglichkeit dieses Modell auch ausgiebig
im Gelände zu fahren und mußte dabei feststellen, daß mit dieses Modell nicht taugt.

Da ich zur Zeit im Ausland bin, bat ich den Händler um Stornierung des Kauf und das zweimal.
Aber der Händler antworte nicht.
Kann es sein, daß ich das Bike trotzdem bezahlen und abnehmen muß,
obwohl mir nicht die Möglichkeit einer Probefahrt im Gelände ermöglicht wurde ?

Ich werde nächste Woche beim Händler persönlich vorbeischauen und um die
Rückzahlung der Anzahlung (€ 100) bitten.
Das Verhalten bzw.. die Nichtbeantwortung meiner Mails empfinde ich schon komisch,
zumal er sonst immer sehr schnell auf meine Mails antwortete.

Normalerweise sollte doch in diesem Fall ein Rücktritt vom Kauf kein Problem darstellen, oder ?
Das Bike ist Lagerware und wurde für mich nicht extra bestellt.

Was meint Ihr ?
 
Ein Widerruf in dem Sinne ist ja nicht möglich wenn der Händler damit nicht ausdrücklich wirbt, wir sind nicht im Onlinegeschäft.

Der Vertrag wurde ja geschlossen, ob mündlich oder schriftlich spielt dabei keine Rolle...somit bist du einzig auf die Kulanz vom Händler angewiesen, du hättest ja auch sagen können, wenn ich das im Gelände nicht fahren darf kaufe ich es nicht.

Was ich versuchen würde ist eine anderes Model zu nehmen und das dann zu verrechnen, ansonsten sehe ich da eher schwarz bzw. musst du das Rad aus meiner Sicht auch nehmen.

mfg Dirk
 
Du musst das Rad nicht unbedingt nehmen. Nur die Anzahlung wäre in diesem Fall weg. Wie Der Sohn schon schrieb. Da du nicht online gekauft hast, besteht für dich kein 14 tätiges Wiederrufsrecht. Da du den "Kaufvertrag" direkt beim Händler abgeschlossen hast, sieht es wirklich nicht gut aus. Gerade die "kleinen" Verkäufer Wollen/müssen verkaufen. Bei so Läden würde ich keine Anzahlung hinterlassen, außer ich bin mir meiner Sache sicher. Als Händler Würde ich dir noch anbieten ein anderes Model zu testen und es zu verrechnen. Ansonsten ist es eine Reine Kulanzhandlung. Wenn du hin gehst, bleib freundlich und Pöbel nicht rum. Lass den Eindruck erwecken das du seine Situation verstehst und hoffst das ihr euch einigen könnt ;-)

Grüße Chris
 
Von der rechtlichen Seite aus kannst du nichts machen.
Sobald ein gültiger KV zustande gekommen ist, müsstest du einen Irrtum nachweisen, dieser Irrtum muss über die Sache oder den Preis gehen und beachtlich sein.
Aber hier liegt vermutlich keiner vor.
(Ich bin im Österreichischem recht grad)
Ansonsten bräuchte der Vertrag einen formmangel oder die Sache einen Sachmangel.
List oder täschung liegt auch nicht vor.
Also zusammengefasst wäre es kulanz wenn er ja sagt ;-)

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk
 
Oder du findest jemanden, der das Rad stattdessen kauft, praktisch ein "Nachmieter".
Rechtlich natürlich so nicht vorgesehen, wäre es aber die beste Lösung für alle. Der Händler verkauft sein Rad, du kommst aus dem Vertrag raus, und der andere Kunde hat was neues zum Spielen. ;)
Nur so jemanden zu finden dürfte nicht ganz einfach werden.
 
Danke für Eure Beiträge :daumen:
Auf meinem Kassenzettel bzw. Rechnung steht "Kein Umtausch ohne Bon".
Wie ich es verstehe, biete der Händler damit eine Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeit an, oder ?

Eigentlich hatte ich bei dem Händler wegen einem anderen Modell angefragt,
aber das ist ausverkauft und so hat er mir das jetzige Modell angeboten.
 
Tut er nicht , nur wird er wahrscheindlich ein nichtpassendes Kleidungsstück umtauschen aber nicht zurücknehmen . Er wird wahrscheindlich auch ohne zu murren dir ein anderes Bike im selben Preisbereich verkaufen . Ansonsten ist die Anzahlung weg .
 
Also wie ich hier einige Meinungen verstehe ist es so,
daß ich höchstens die Anzahlung verlieren würde,
aber das Bike nicht abnehmen und voll bezahlen müßte, oder ?
 
Das ist ja jetzt die Gretchen Frage, ich gebe es offen zu im Onlinehandel kenne ich mich dahingehend gut aus, wie das jetzt Live und vor Ort aussieht ist eine gute Frage.

Zum Bon, dort steht ja nur das ein Umtausch ohne Bon erstmal gar nicht geht...Ob man daraus jetzt herleiten kann das man alles umtauschen kann hmm schwer UND es steht Umtausch, also nicht Widerruf. Also könnte man argumentieren das du was anderes bekommst, aber eher weniger dein Geld zurück.

Der Punkt für mich daran ist jetzt der, DU hast zugesagt das Bike abzunehmen, das ist für mich ein gültiger Kaufvertrag...du hast jetzt erst einen Teil bezahlt, aber den Kauf bestätigt. Da wird es aber doch ganz sicher ein Grundsatzurteil zu geben, aus meiner Sicht würde es mich nicht überraschen wenn du das Bike abnehmen musst. Aber wie gesagt, in dem Punkt wird es sicher ein Grundsatzurteil geben, die Anzahlung ist aber wohl definitiv weg.

ABER bevor ich da jetzt die Gerichtskeule schwingen würde und die Gefahr das man verlieren kann ist auch noch da, würde ich das definitiv erstmal auf dem netten Weg versuchen zu klären.

Mfg Dirk
 
Natürlich werde ich es auf vernünftige und nette Art und Weise versuchen
eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Mich wundert nur, daß der Händler keinerlei Reaktion bislang gezeigt hat,
was ich bis jetzt so nicht kenne.

Wenn ich das Bike extra für mich bestellt hätte, ok,
aber das Bike war da und wurde mir ausdrücklich
als Alternative zu dem von mir ursprünglich
angefragten Bike empfohlen.
Jetzt stellt sich für mich aber heraus, dass das andere Modell
für mich geeigneter wäre, der Händler dieses aber nicht mehr liefern kann.
Ohne seine Empfehlung wäre ich nie auf das nun angezahlte Bike gekommen.
Falschberatung ?
 
Welchen Preis hat das Rad denn?
Erstmal ist auch nicht die Anzahlung weg, sondern der Verkäufer kann Schadensersatz von dir verlangen (auch gerichtlich), wenn du das Rad nicht kaufst. Ist für ihn aber auch mit Mühen und Kosten verbunden. Bei 100€ Anzahlung reden wir sicher nicht von einem 5000 oder 10000€ Rad, daher für den Verkäufer nicht wirklich lohnend.
Bei 1000-2000€ Radwert sind die 100€ Anzahlung mehr oder weniger das was der Verkäufer als Gewinn beim Verkauf erzielt hätte, da gibts also eine Möglichkeit sich zu einigen.

Wenn du darüber sprichst wie man sich einigen kann würde ich nicht die Probefahrt erwähnen, auch wenn es der eigentliche Grund ist warum du zurücktreten möchtest. Kann sich für den Verkäufer auch nach "ich kriegs woanders billiger und daher brauch ich deins nicht mehr" anhören.

Falschberatung müsstest du dann vor Gericht (oder im Geschäft) so überzeugend darlegen, daß es auch anerkannt wird. Wenn dir statt einem Enduro in L ein AM in L verkauft wird, dann ists sicherlich schwer. Bei einem Puky Roller anstatt eines Stumpjumper S-Works schon eher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schwer zu sagen. Da bleibt selbst für einen kleinen Laden, der höhere Einkaufspreise zahlt, ein bisschen was hängen. Könnte man Pech haben und der Verkäufer schaltet auf stur. Auf der anderen Seite leben Läden von Mundpropaganda bis auf ein paar Ausnahmen und da will man sichs auch nicht mit jedem verscherzen, da du ja ein potenzieller Kunde im mittleren/höheren Preissegment sein könntest.
Rechtlich bist du aus meiner Laiensicht wohl im Nachteil, aber wenn du schon weisst welches Rad du willst dann lässt sich bestimmt was aushandeln (unter der Vorraussetzung, daß der VK es überhaupt bestellen kann). Vielleicht hast du auch einfach Glück und man einigt sich so.
 
Solang Du nicht mit dem Händler gesprochen hast, ist das alles ein Reden über "ungelegte Eier". Rein rechtlich dürfte es eine Grauzone sein, und eine rechtsverbindliche Antwort diesbezüglich kann Dir nur ein Rechtsanwalt geben. "Vielleicht" und "wahrscheinlich" nützt Dir doch nichts. Kommt ja auch drauf an, was in schriftlicher Form zw. dir und dem Verkäufer festgehalten wurde. "Verbindliche Bestellung"? Kaufvertrag? Warum Dein Händler nicht auf Deine Emails antwortet, auch das kann Dir hier im Forum niemand sagen, sondern nur der Händler selbst. Ein so teures Rad zu kaufen ohne sich 100%ig sicher zu sein, das ist für Aussenstehende schwer zu begreifen, ehrlich gesagt. Dafür kann der Händler ja gar nix, und ihm "Falschberatung" o.ä. unterstellen zu wollen, damit wirst Du mMn nicht durchkommen, weil der "Fehler" liegt nicht bei ihm. Fahrenheit.
 
Man kann auch mündlich verbindliche Verträge abschließen und eine Anzahlung bestätigt dies sogar nochmal in schriftlicher Form. Von daher ganz sicher keine Grauzone, aber der Hinweis mit dem Rechtsanwalt stimmt natürlich.
 
Man kann auch mündlich verbindliche Verträge abschließen und eine Anzahlung bestätigt dies sogar nochmal in schriftlicher Form. Von daher ganz sicher keine Grauzone, aber der Hinweis mit dem Rechtsanwalt stimmt natürlich.

Hallo hnx, mein Beitrag war an den TE gerichtet, nicht an Dich. Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen. Sorry, hatte ich vergessen. Mit den "mündlichen Verträgen", das ist kompliziert, und da wird´s vor Gericht ganz schwierig. Wer hat was gesagt? Zeugen? usw. Aber soweit sind die beiden ja noch nicht. Gruß Fahrenheit
 
Nimm es mir nicht übel, aber Du hast mal eben spontan ein Rad für 4.000 gekauft und nun, wenige Tage später, nachdem Du das Rad recht undefiniert "woanders" zur Probe fahren konntest, willst Du offensichtlich möglichst schnell geklärt wissen, ob Du aus dem Vertrag wieder rauskommst?

Das drängt sich bei mir aus unerfindlichen Gründen eine Frage auf:

War es ein Verkäufer, der Dich ausführlich hat zur Probe fahren lassen?
Wenn ja, für wieviel würde der dieses Rad verkaufen?
 
Hallo hnx, mein Beitrag war an den TE gerichtet, nicht an Dich. Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen. Sorry, hatte ich vergessen. Mit den "mündlichen Verträgen", das ist kompliziert, und da wird´s vor Gericht ganz schwierig. Wer hat was gesagt? Zeugen? usw. Aber soweit sind die beiden ja noch nicht. Gruß Fahrenheit
Mündliche Verträge vor Gericht glaubhaft darlegen stelle ich mir auch schwer bzw. unmöglich vor, wenn es an Zeugen mangelt oder es unterschiedliche Meinungen über den Inhalt gibt. Da hast du vollkommen recht Fahrenheit.
Ich denke man sollte, wie du schon gesagt hast, sachlich und freundlich mit dem Händler reden mit dem Gedanken im Hinterkopf, daß man eventuell am kürzeren Hebel sitzt und nicht sofort mit dem Anwalt drohen.

Wäre auch interessant zu wissen um welche Räder es geht, eventuell ist das falsche Einsatzgebiet, welches der TE erwartet ja garnicht real, da er wohl das andere Rad noch nicht zur Probe gefahren hat bisher.

/EDIT: Ok, identische Räder nur 27.5" vs 29". Das Ergebnis des Gesprächs sollte als Lerneffekt abgehakt werden, wenn der Händler nicht kulant ist. Ich hätte jetzt ja zumindest sowas wie Stumpi vs Enduro (oder Blur TL vs Bronson) erwartet. Hier könnte ich den Händler verstehen, wenn er nein sagt, zumal der TE ja - wie im anderen Thread zu lesen - wohl erst euphorisch im Laden war und jetzt "Falschberatung" unterstellen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, heute konnte ich ein Spark 710 Probefahrten.
Ich habe 27,5er als Marketing der Bikeindustrie abgetan.
Bis heute.
Das 27,5er Spark erscheint mir als eierlegende Wollmilchsau in Größe M
und für meine 1,76m.
Viel ruhiger und fahrsicherer auf Trails, als mein 26er Element.
Dabei aber mit einem besseren Handling als das 910er Spark.
Dazu hat das 710 mehr Federweg (120mm).

Wie geschrieben, ich hätte es nicht geglaubt, bis ich es fahren konnte.
Die schönere Optik möchte ich hierbei mal nicht erwähnen.

Kurzum, ich habe das 710 Spark vom Fleck Weg gekauft :hüpf:
 
Jetzt haltet doch mal den Balle flach! Der TE hat nichtmal mit dem Verkäufer gesprochen und ihr schreibt schon Sachen wie "vor Gericht ist das schwierig etc" in welcher Welt lebt ihr den? Defacto ist der TE in eine für ihn schlechte Position. Wenn er das Rad nicht kauft ist die Anzahlung definitiv weg. Das Rad MUSS er nicht nehmen! Der Verkäufer kann ihm das Rad nicht aufschwatzen wenn er das nicht will. Halte uns auf den laufenden.
 
Jetzt haltet doch mal den Balle flach! Der TE hat nichtmal mit dem Verkäufer gesprochen und ihr schreibt schon Sachen wie "vor Gericht ist das schwierig etc" in welcher Welt lebt ihr den? Defacto ist der TE in eine für ihn schlechte Position. Wenn er das Rad nicht kauft ist die Anzahlung definitiv weg. Das Rad MUSS er nicht nehmen! Der Verkäufer kann ihm das Rad nicht aufschwatzen wenn er das nicht will. Halte uns auf den laufenden.

Verstehe nicht ganz warum er das Rad nicht nehmen muss.
 
So mal mit einmisch....

Rechtlich gesehen hast du einen Kaufvertrag geschlossen. Mündlich aber rechtlich in Ordnung.

Der VK hat das Recht auf sein Geld (nicht nur die Anzahlung) und du auf dein Fahrrad.

Er muss dir auch keine Probefahrt im Gelände anbieten um den KV zu sichern.

Das was auf den Bon steht ist NUR Kulanz.

Du kannst das Fahrrad nur zurück geben auf Grund einer Rückabwicklung. Dies nur wenn das Bike 2 mal den gleichen Fehler hatte und dieser nicht abzustellen ist.

Oder eine Eigenschaft die zugesichert wurde nicht erfüllt ist.

Alles andere ist auf gut Willen des VK gestützt.

Red mit ihm was möglich ist. Alles andere ist Spekulation bzw dann eine Sache eines Anwaltes.

Ps:
Das was fregger schreibt ist rechtlich falsch.

Mit freundlichen Grüßen...

Der Chris aus Franken
 
Eine Falschberatung möchte ich nicht unterstellen.
Das ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, ist unstrittig.
Das ich ein Depp bin, der aus einer gewissen Euphorie das Bike angezahlt zu schnell angezahlt hat,
stimmt leider auch.

Ursprünglich wollte ich das gleiche Modell als 29er, aber dieser Händler konnte keines mehr bestellen,
da dieses ausverkauft ist. Also wurde mir alternativ das 27,5er angeboten.
Im Beratungsgespräch wurde mir bei meiner Größe von 1,76m ganz ausdrücklich von einem 29er
abgeraten, weil es für mich zu groß wäre.
Das 27,5er machte bei der Probefahrt auf der Straße einen sehr guten Eindruck
und ich zahlte es an und fuhr darauf gleich zum Gardasee.
Das Bike wollte ich nächste Woche dann abholen.
Am Gardasee konnte ich dann zum Vergleich beide Radgrößen im Gelände Probefahrten
und stellte dabei fest, daß mir doch das von mir ursprünglich gewünschte 29er
besser für meinen Fahrstil taugt.
That's it !

Ich werde berichten, wie sich der Händler verhält, ansonsten gilt für mich, ein Mann ein Wort.
Das heißt, sollte sich der Händler unzulänglich zeigen, werde ich das Bike abnehmen.

Danke für Eure Kommentare.
 


Schreibe deine Antwort....
Zurück