Änderung Forstgesetz Hessen

Am 'Runden Tisch' hocken 10 PRO Neues Waldgesetz Gruppen und 2 CONTRA Neues Waldgesetz Gruppen.
Wie wird da wohl das Ergebnis sein? :(

Ich bin zwar auch grundsätzlich mißtrauisch was die "Offenheit" des runden Tisches angeht, aber die Anzahl der Verbände ist kein echtes Argument. Abgestimmt bzw. entschieden wird glücklicherweise auch noch nicht bei runden Tischen, sondern im Parlament.
Und nur ur weil "Viele" etwas wollen, ist es noch lange nicht legitim. Wenn es danach ginge, hätten wir auch immer noch die Todesstrafe.
Der Witz ist ja, dass die "Vielen" eigentlich eine verschwindent kleine Minderheit sind. Den Nutzen haben am Ende nur die (max.) 60.000 privaten Waldbesitzer und von denen auch nur die "Großen", sowie die etwas 23.000 hessischen Jäger. Wenn man noch großzügig aufrundet, dann etwa 100.000 Menschen.
Dafür soll das Betretungsrecht der restlichen 5,9 Mio. Hessen massiv eingeschränkt werden.
Die Wanderer und "Naturschützer" müssten nur endlich mal realisieren, dass sie nur instrumentalisiert werden .
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Die Entwicklung in den Stellungnahmen des Wandverbands ist ein Beispiel dafür, dass Bewegung in der Sache ist und man insbesondere von den zweispurigen Wegen - zumindest der Formulierung nach - Abstand nimmt (dass das tatsächlich etwas anderes bedeuten kann, hatte ich bereits weiter oben beschrieben).

Dass die Wandererlobby in Hessen für Entmischung und nicht für ein rücksichtsvolles Miteinander eintritt, steht auf einem anderen Blatt. Für eine landesweite Entmischung des Erholungsverkehrs von Radfahrern und Fußgängern im Wald bei der Radwanderer von Wanderwegen ferngehalten werden müssten, werden sich keine objektiven Gründe finden lassen, die sich durchsetzen müssten. Zudem bezieht man sich ausdrücklich auf Radfahrer - was ist dann mit den Reitern?
Interessant was in anderen Waldgesetzen zu Wanderwegen steht, so dass die Formulierung des Wanderverbands doch irgendwo seine Berechtigung hat:

§ 28 Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern

(1) Jedermann darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Für das Betreten des Waldes darf kein Entgelt erhoben werden.

(2) Nicht gestattet ist das Betreten von
1. Forstkulturen und Jungwüchsen bis zu einer Höhe von vier Metern,
2. Pflanzgärten und Wildäckern,
3. Waldflächen und Waldwegen, auf denen Holz eingeschlagen, bearbeitet oder bewegt wird oder auf denen sonstige Waldarbeiten durchgeführt werden,
4. sonstigen forstbetrieblichen, jagdlichen oder fischereiwirtschaftlichen Einrichtungen,
5. forstbehördlich gesperrten Waldflächen und Waldwegen.

(3) Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung Anderer nicht beeinträchtigt wird. Die Waldbesitzer haften insbesondere nicht für
1. natur- oder waldtypische Gefahren durch Bäume oder durch den Zustand von Wegen, unabhängig von der Kennzeichnung,
2. aus der Bewirtschaftung der Flächen entstehende typische Gefahren,
3. Gefahren, die dadurch entstehen, dass
a) Wald in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis einer Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) betreten wird,
b) bei der Ausübung von Betretungsrechten sonstige schlechte Sichtverhältnisse nicht berücksichtigt werden,
4. Gefahren außerhalb von Wegen, die
a) natur- oder waldtypisch sind oder
b) durch Eingriffe in den Wald oder durch den Zustand von Anlagen entstehen, insbesondere durch Bodenerkundungsschächte, Gruben und Rohrdurchlässe.

Die Haftung der Waldbesitzer ist nicht nach Satz 3 Nummer 2 oder 4 Buchstabe b ausgeschlossen, wenn die Schädigung von Personen, die den Wald betreten, von Waldbesitzern vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.

(4) Das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege nur dem Waldbesitzer, seinen Beauftragten und den hierzu gesetzlich Befugten sowie den Jagdausübungsberechtigten und ihren Beauftragten gestattet. Die Forstbehörde kann Dritten auf Antrag das Befahren von Straßen und Wegen genehmigen. Dabei sind die schutzwürdigen Interessen des Waldbesitzers zu wahren.

(5) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen, Fahrrädern ohne Motorantrieb sowie elektromotorunterstützten Fahrrädern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde ist nur auf Waldwegen und privaten Straßen im Wald auf eigene Gefahr gestattet, soweit sie nicht behördlich oder nach § 30 Absatz 1 gesperrt sind.

(6) Das Reiten und das Fahren mit Gespannen im Wald sind auf besonders zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Wegen und Plätzen gestattet und erfolgen auf eigene Gefahr. Dafür müssen die Landkreise und die Gemeinden im Einvernehmen mit der Forstbehörde geeignete Wege ausweisen und kennzeichnen, die mit den Reitwegen außerhalb des Waldes Verbindung haben. Die Interessen der Waldbesitzer und des Pferdesports sowie der Pferdezucht sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann der Waldbesitzer das Reiten und das Fahren mit Gespannen auf eigenen Wegen gestatten. Das gilt nicht für ausgewiesene Rad- und Wanderwege sowie Sport- und Lehrpfade. Diese dürfen grundsätzlich nicht als Reitwege ausgewiesen werden. Die Bewirtschaftung der Wälder und die Erholung anderer Waldbesucher dürfen durch das Reiten und das Fahren mit Gespannen nicht erheblich beeinträchtigt werden.

(7) Die individuelle Ausübung von Sportarten ist unter Beachtung des Absatzes 3 auf Waldwegen gestattet. Organisierte Sportveranstaltungen, auch reitsportliche Veranstaltungen, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde im Einverständnis mit den Waldbesitzern. Für den Motorsport im Wald findet § 29 Absatz 5 Anwendung.

(8) Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen bedürfen der Genehmigung der Forstbehörde. Die Interessen der Waldbesitzer sind angemessen zu berücksichtigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
damit dürfte bei uns kein weg ausser der breiten forstwege mehr befahren werden, denn alles, was hier trailcharakter hat ist ein wanderweg. und alles was trail sein könnte, aber nicht als wanderweg deklariert wurde, gilt als nogo-area.

Für den Taunuskamm bei Wiesbaden würde das nahezu 100% Bike-Verbot bedeuten. Abgesehen vom R6-Radweg sind hier nahezu alle Forststraßen auch ausgewiesene Wanderwege. Wer sollte da noch durchblicken???
Ich höre jetzt schon die Diskussionen mit Wanderern im Pensionsalter, die mit dem Gesetzestext bewaffnet durch den Wald "patrollieren".
 
Was ja übrigens nach wie vor offen ist, ist die Frage nach der personellen und finanziellen Ausstattung, damit das Gesetz überhaupt vollzogen werden kann. Da läßt sich lange drüber nachdenken :confused:

Und wenn man mangels die Einhaltung eines Gesetz nicht kontrollieren oder durchsetzen kann oder will, dann nennt man das im Verfassungsrecht ein "strukturelles Vollzugsdefizit", das zur Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes führt.
 
aus Wiesbaden ganz frisch, der Landtag möge beschließen:

u.a.

2. Der Landtag hält den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur "Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften" für untauglich, um Nutzungskonflikte im Wald zu beheben.

3. Der Landtag kritisiert, dass die Hessische Landesregierung mit der mangelnden Kommunikation zur Vorlage ihres Gesetzentwurfes und mit ihrem Vorhaben, das Waldbetretungsrecht einzuschränken, massive Verunsicherung bei der Bevölkerung herbeigeführt hat.

4. Der Landtag stellt fest, dass es regional zu Nutzungs- und Interessenkonflikten im Wald kommen kann, dies aber kein flächendeckendes Problem in Hessens Wäldern darstellt. Daher sollen regional auftretende Probleme mit intelligenter Besucherlenkung, mit Angeboten an Radfahrer und Reiter sowie mit den bereits bestehenden Regelungen gelöst werden.


usw.

http://www.gruene-hessen.de/landtag/pressemitteilungen/entwurf-des-waldgese/
 
Wenn man sich mal alle im Umlauf befindlichen Informationen aus dem Ministerium, von den Parteien und den beteiligten Verbänden ansieht und mit unseren Positionen - namentlich mit der offiziellen Stellungnahme der DIMB - vergleicht, dann wird man feststellen, dass wir die letzten zwei Monate viel bewegen konnten und sich auch viele Positionen auf der anderen Seite bewegt haben.

Beispielhaft hierzu die Stellungnahmen des Wanderverbands Hessen, der in seiner zweiten Stellungnahme seine erste u. a. um folgenden Passus ergänzt hat:

Grundsätzlich müssen schmale Wege und Pfade, sofern sie als Wanderweg ausgewiesen sind, für das Radfahren verboten bleiben.

und damit klar zum Ausdruck bringt, dass das Radfahren auf schmalen Wegen und Pfaden, die nicht ausdrücklich als Wanderwege ausgewiesen sind, gerade nicht verboten sein soll.

Darin kann man aus Sicht der Fuß-Wanderer schon ein enormes Entgegenkommen sehen.

MMn. muß dieser Passus raus. Ist vom Wanderverband um Entgegenkommen vorzutäuschen sehr schlau formuliert -> Alles was eine Markierung hat ist für Biker tabu. Und das obwohl es die Wanderverbände tw. nicht mal für nötig halten die Grundbesitzer zu informieren, wenn sie einen Wanderweg neu anlegen oder nur verlegen wollen.
 
auch der HGON vom Gesetzentwurf anscheinend nichts hält, wird der "runde Tisch" für das Ministerium sicher eine interessante Erfahrung werden.


Ja, das wird bestimmt eine lustige Veranstaltung :D Gibt es noch Karten für das Event???

Mal im Ernst. Ich bin überrascht wie sachlich die Stellungnahme der HGNO ist. Anscheinend begreifen doch einige Akteure, dass das derzeitige "Radfahrer-Bashing" keine glaubhafte Grundlage hat und nur taktisches Mittel ist, um eine weitreichende Stärkung der Waldbesitzer durchzusetzen.
Neben dem Thema "Betretungsrecht" werden dort noch ganz andere "Baustellen" aufgemacht, die Frau Puttrich Kopfschmerzen machen dürften.
Auch wenn wir inhaltlich nie mit der HGNO auf einen Nenner in unserer Angelegenheit kommen sollten, wäre doch bestimmt der eine oder andere taktische Schulterschluss zum Vorteil beider Seiten möglich. Alles eine Frage den Gebens und Nehmens.

Mal abgesehen davon möchte ich gerne mal den wissenschaftliche Beweis sehen, dass normale Biker (also die, die auf den Trails bleibt) das Brutverhalten von Vögeln nachhaltig stören. Dann müssten nämlich auch die Wanderer aus dem Wald raus.

Auch die Stellungnahme der IHK dürfte Frau Puttrich nicht gefallen, da hier der Gegenwind quasi aus den eigenen Reihen kommt. Hoffentlich macht die IHK noch eine monetäre Gegenrechnung auf, damit die (auch ökomisch) verheerende Wirkung des neuen Gesetzes mal deutlich wird.
 
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Mal im Ernst. Ich bin überrascht wie sachlich die Stellungnahme der HGNO ist. Anscheinend begreifen doch einige Akteure, dass das derzeitige "Radfahrer-Bashing" keine glaubhafte Grundlage hat und nur taktisches Mittel ist, um eine weitreichende Stärkung der Waldbesitzer durchzusetzen.
Neben dem Thema "Betretungsrecht" werden dort noch ganz andere "Baustellen" aufgemacht, die Frau Puttrich Kopfschmerzen machen dürften. .....

Gut so wenn jetzt jeder Verband ein "neues Fass" aufmacht. Vermutlich bereut Frau Puttrich bereits ihren Gesetzesvorstoß.
Ich wundere mich, dass die sonst so geschwätzige Gewerkschaft der Polizei -die sich ja sonst ungefragt in viele Gesetzesvorhaben einmischt- noch nicht bezüglich möglicher Kontrollen geäußert hat. Oder habe ich etwas überlesen?

Und ich freue mich, dass nach der Anfangs einseitigen Hetze gegen uns Mountainbiker, nun doch ein gewisser Reifungsprozeß einsetzt. Bleibt zu hoffen, dass noch die sachlichen Fakten gewürdigt werden.
Dann wäre es fast eine Demokratie, in der wir leben.;)
 
Und ich freue mich, dass nach der Anfangs einseitigen Hetze gegen uns Mountainbiker, nun doch ein gewisser Reifungsprozeß einsetzt. Bleibt zu hoffen, dass noch die sachlichen Fakten gewürdigt werden.
Dann wäre es fast eine Demokratie, in der wir leben.;)

Ja, wenn eine Versachlichung der Diskussion eintritt, erhöht das auf jeden Fall unsere Chancen.
Aber mit Demokratie hat das am Ende wohl nicht viel zu tun.
Die besten Möglichkeiten sehe ich im Moment in Zweckbündnissen mit den anderen Gesetztesgegnern. Da ist bestimmt einige "Verhandlungsmasse". Jetzt beginnt die taktische Feinarbeit für unsere Vertreter.
 

So sehe ich das auch. Es gibt an diesem Gesetzesentwurf nichts zu verhandeln.

Neben dem Thema "Betretungsrecht" werden dort noch ganz andere "Baustellen" aufgemacht, die Frau Puttrich Kopfschmerzen machen dürften.
Auch wenn wir inhaltlich nie mit der HGNO auf einen Nenner in unserer Angelegenheit kommen sollten, wäre doch bestimmt der eine oder andere taktische Schulterschluss zum Vorteil beider Seiten möglich. Alles eine Frage den Gebens und Nehmens.

Und genau davor habe ich Angst. Aufweichung unserer Position, die m.M. zu einen faulen Kompromis führen würde.
 
So sehe ich das auch. Es gibt an diesem Gesetzesentwurf nichts zu verhandeln.(....)
Und genau davor habe ich Angst. Aufweichung unserer Position, die m.M. zu einen faulen Kompromis führen würde.

Das mit dem "Geben und Nehmen" heißt nicht "Aufgeben" und Nehmen. Ich kann mir z.B. vorstellen, daß ich fachlich in der Lage bin, gescheite Positionen der HGON zu untetrstüzen, was der DIMB nicht schaden würde, sondern ihre breite Kompetenz bewiese.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frankfurter Neue Presse
Grüne: Waldgesetz muss weg! ...
Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) hatte vergangene Woche einen Runden Tisch mit allen Beteiligten angekündigt, um den Streit um das Waldgesetz zu entschärfen. «Das macht man doch, bevor man einen Gesetzentwurf einbringt», sagte Feldmayer. Der Runde Tisch sei ein «missglückter Versuch zu retten, was nicht zu retten ist.»

Das sehe ich aber auch so! :daumen:

...Wenn es danach ginge, hätten wir auch immer noch die Todesstrafe.

Na dann wirf doch mal einen Blick in Artikel 21, Absatz 1 deiner Landesverfassung! ;)
 
Frankfurter Neue Presse
Na dann wirf doch mal einen Blick in Artikel 21, Absatz 1 deiner Landesverfassung! ;)

Na, dann wirf doch mal einen Blick in Art. 102 GG.

Aber im Ernst, die Todesstrafe in Hessen ist genau wegen solcher Vorfälle, wie wir jetzt einen haben, immer noch in der Verfassung. Denn damit kann man hessische Bürokraten, die Gesetze schreiben, über die sich Leser in der Regel totlachen werden, eines Verstoßes gegen die Verfassung bezichtigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem "Geben und Nehmen" heißt nicht "Aufgeben" und Nehmen. Ich kann mir z.B. vorstellen, daß ich fachlich in der Lage bin, gescheite Positionen der HGON zu untetrstüzen, was der DIMB nicht schaden würde, sondern ihre breite Kompetenz bewiese.

Da hast Du recht. Auf sachlicher und breiter fachlicher Ebene zu diskutieren bingt sicher für beide Seiten etwas.
 
Bundespresseportal

Als „völlig unverständlich und auch in der Sache falsch“ bezeichnete der umweltpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Peter Stephan, die heutigen Ausführungen der Grünen zum neuen Waldgesetz.

Herr Stephan vergleicht im weiteren Verlauf der Ausführungen den Gesetzentwurf seiner eigenen Partei mit "ungelegten Eiern". Interessant! :)
 
Mal etwas Statistik:

- Jäger pflanzen jährlich Hecken von 6.000km Länge,
- Jäger legen pro Jahr 1.700 Hektar neue Teichflächen an,
- Jäger legen jährlich 6.300 Feldholzinseln und 5.700 Streuobstwiesen an,
- Jäger legen jährlich 35.000 Hektar Wildäsungsflächen an,
- Jäger leisten jährlich 3,2 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit,
- Jäger hängen pro Jahr ca. 270.000 Nistkästen auf,
- Jäger organisieren pro Jahr durchschnittlich 16.500 Säuberungsaktionen mit je 17 Stunden Einsatz.

Und das alles wird von Jägern in ihrer Freizeit gemacht, auf eigene Kosten, kostenlos für andere Naturnutzer und den Steuerzahler. Und: Es gibt sicher viel weniger Jäger als Radfahrer in Deutschland.

Ich denke, dieses Geschimpfe und die Verunglimpfung der Jäger sollte hier in diesem Thread als auch allgemein im Forum mal etwas zurückgefahren werden - wenigstens solange man als Radfahrer nur Nutznießer der Leistungen Dritter ist und selber eher wenig zum Schutz der Natur beiträgt. "Nur" genausoviel oder weniger Schaden anzurichten wie x-Wanderer, -Reiter, -Skifahrer oder -sonstwas ist keine Leistung, mit der man sich allzuweit aus dem Fenster lehnen sollte.
 
ich hab nichts gegen Hecken als solche; bloss stelle ich immer wieder fest, dass da wo 3 Jahre vorher noch ein Weg war, plötzlich eine Hecke ist, und zugleich steht alles voller Hochsitze... und manchmal wird auch ein grasbewachsener Waldweg plötzlich zur Wildäsungszone, oder gar Wildruhezone - oft sogar ziemlich frech mit umgesägten Fichtenstangen verbarrikadiert.
Solange es solche Sachen gibt, gibt es auch Leute die die dazugehörigen Jäger nicht so besonders mögen.
 
Mal etwas Statistik:

- Jäger pflanzen jährlich Hecken von 6.000km Länge,
- Jäger legen pro Jahr 1.700 Hektar neue Teichflächen an,
- Jäger legen jährlich 6.300 Feldholzinseln und 5.700 Streuobstwiesen an,
- Jäger legen jährlich 35.000 Hektar Wildäsungsflächen an,
- Jäger leisten jährlich 3,2 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit,
- Jäger hängen pro Jahr ca. 270.000 Nistkästen auf,
- Jäger organisieren pro Jahr durchschnittlich 16.500 Säuberungsaktionen mit je 17 Stunden Einsatz.

Und das alles wird von Jägern in ihrer Freizeit gemacht, auf eigene Kosten, kostenlos für andere Naturnutzer und den Steuerzahler. Und: Es gibt sicher viel weniger Jäger als Radfahrer in Deutschland.

Ich denke, dieses Geschimpfe und die Verunglimpfung der Jäger sollte hier in diesem Thread als auch allgemein im Forum mal etwas zurückgefahren werden - wenigstens solange man als Radfahrer nur Nutznießer der Leistungen Dritter ist und selber eher wenig zum Schutz der Natur beiträgt. "Nur" genausoviel oder weniger Schaden anzurichten wie x-Wanderer, -Reiter, -Skifahrer oder -sonstwas ist keine Leistung, mit der man sich allzuweit aus dem Fenster lehnen sollte.

Ich sehe das genauso. Es wird hier viel geschrieben, ohne daß man die Details z.B. im Jagdrecht (das auch Pflichten und nicht nur Rechte der Jäger kennt) kennt.

Vor allem hilft uns die künstliche Aufregung über die Jäger keinen Meter weiter. Wir wollen schließlich auch nicht, daß man mit einer zu unseren Lasten vereinfachten Sichtweise über "die Mountainbiker" zu Felde zieht.

Fakt ist vielmehr, daß "den Jägern" von ihrem eigenen Dachverband, also dem Landesjagdverband, der seine Seele quasi dem Waldbesitzerverband verkauft hat, bislang durch dessen unqualifizierte Rundschläge gegen die Mountainbiker ein Bärendienst erwiesen wurde.
 
Mal etwas Statistik:

- Jäger pflanzen jährlich Hecken von 6.000km Länge,
- Jäger legen pro Jahr 1.700 Hektar neue Teichflächen an,
- Jäger legen jährlich 6.300 Feldholzinseln und 5.700 Streuobstwiesen an,
- Jäger legen jährlich 35.000 Hektar Wildäsungsflächen an,
- Jäger leisten jährlich 3,2 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit,
- Jäger hängen pro Jahr ca. 270.000 Nistkästen auf,
- Jäger organisieren pro Jahr durchschnittlich 16.500 Säuberungsaktionen mit je 17 Stunden Einsatz.

Und das alles wird von Jägern in ihrer Freizeit gemacht, auf eigene Kosten, kostenlos für andere Naturnutzer und den Steuerzahler. Und: Es gibt sicher viel weniger Jäger als Radfahrer in Deutschland.
Und deshalb glauben sie wohl, sie wären der Herr im Wald.
 
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