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Wer andere Leute ungefragt knipst, darf das leider gar nicht veröffentlichen. Es sei denn, der geknipste hat zugestimmt.
Geschwindigkeitskontrollen am Flowtrail? Dann nehm ich das nächste Mal einen Blitzwarner mitDie Polzei knippst immer gezielt mich, ohne mich vorher zu fragen
Anders wäre es wenn man einen platz fotografiert auf denen mehrere Person sich befinden und man nicht wie oben genannt eine Person anzielt.
Generell ist fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ein sehr heikles Thema und erst recht, wenn Bilder veröffentlicht werden und die abgebildete Person eindeutig erkennbar ist.
Zitat der Kanzlei Janke für Urheber und Medienrecht:
Eine Zustimmung wird erforderlich, sobald die Person aufgrund der abgebildeten äußeren Erscheinung erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich dabei sowohl aus dem abgebildeten Gesicht, aber auch aus sonstigen speziellen körperlichen Merkmalen (wie rote Haare) oder Körperhaltung etc. ergeben. Rückschlüsse auf die Identität der abgebildete Person lassen sich natürlich auch aus der Bildunterschrift zum Foto (Vorname und abgekürzter Nachname) oder aus den mit abgelichteten Gegenständen (Accessoires, Auto, Haus) herleiten.
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Da die wenigsten eine identische Kombi aus gleichem Helm, Klamotten und Bike haben, gilt das Recht auch dann.