Alles rund um den Flowtrail-Bilder/Videos etc.

hi, hab mal ne frage, waren am sonntag auch da und da ist morgens am wallride vom wildhog ein fotograf gestanden und hat bilder gemacht.waren die privat oder werden die irgendwo veröffentlicht?
Gruss Nik
 
In diesem sem Fall nicht.
Es wurde gezielt eine Person abgelichtet. Anders wäre es wenn man einen platz fotografiert auf denen mehrere Person sich befinden und man nicht wie oben genannt eine Person anzielt.
 
Anders wäre es wenn man einen platz fotografiert auf denen mehrere Person sich befinden und man nicht wie oben genannt eine Person anzielt.

Auch das kann grenzwertig sein!
Generell ist fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ein sehr heikles Thema und erst recht, wenn Bilder veröffentlicht werden und die abgebildete Person eindeutig erkennbar ist.
Der Fotograf hätte genau genommen jeden Fahrer auf dem Trail fragen müssen, ob er sie ablichten darf und eine schriftliche Einwilligung einholen müssen.
Aber so lange er nur fotografiert und nicht veröffentlicht, bewegt er sich zwar in einer Grauzone, welche aber meist toleriert wird.
 
Ich habe natürlich auch kein Problem damit. Ich werde selber mit Stativ an den Sprüngen stehen und diese wenn gewollt euch dann zur Verfügung stellen. ;)
 
Da gebe ich dir recht Frank, aber du weißt ja selbst wie das ist in Deutschland mit seinen Gesetzen... ;)

Ich möchte auf jeden Fall zusehen dieses Jahr auf mal mit dem Foto auf den Trail zu gehen und falls sich jemand seines Öffentlichkeitsrechts beraubt fühlt möchte er/sie doch bitte auf mich zugehen und sich äußern. Ich werde dann ohne Diskussion sämtliche Bilder der Person löschen!
 
Zitat der Kanzlei Janke für Urheber und Medienrecht:

Eine Zustimmung wird erforderlich, sobald die Person aufgrund der abgebildeten äußeren Erscheinung erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich dabei sowohl aus dem abgebildeten Gesicht, aber auch aus sonstigen speziellen körperlichen Merkmalen (wie rote Haare) oder Körperhaltung etc. ergeben. Rückschlüsse auf die Identität der abgebildete Person lassen sich natürlich auch aus der Bildunterschrift zum Foto (Vorname und abgekürzter Nachname) oder aus den mit abgelichteten Gegenständen (Accessoires, Auto, Haus) herleiten.

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Da die wenigsten eine identische Kombi aus gleichem Helm, Klamotten und Bike haben, gilt das Recht auch dann.
 
Generell ist fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ein sehr heikles Thema und erst recht, wenn Bilder veröffentlicht werden und die abgebildete Person eindeutig erkennbar ist.

Die eindeutige Erkennbarkeit ist ja bei vielen Fahrern durch Fullface und/oder Goggle eh nicht gegeben.

Edit: shit, zu langsam
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat der Kanzlei Janke für Urheber und Medienrecht:

Eine Zustimmung wird erforderlich, sobald die Person aufgrund der abgebildeten äußeren Erscheinung erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich dabei sowohl aus dem abgebildeten Gesicht, aber auch aus sonstigen speziellen körperlichen Merkmalen (wie rote Haare) oder Körperhaltung etc. ergeben. Rückschlüsse auf die Identität der abgebildete Person lassen sich natürlich auch aus der Bildunterschrift zum Foto (Vorname und abgekürzter Nachname) oder aus den mit abgelichteten Gegenständen (Accessoires, Auto, Haus) herleiten.

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Da die wenigsten eine identische Kombi aus gleichem Helm, Klamotten und Bike haben, gilt das Recht auch dann.

Ich gebe dir recht, das ist Deutschland!
 
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