Ab wann ist ein Fahrrad ein Fahrrad

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Kann mir irgendjemand sagen, ab wann ein Fahrrad ein Fahrrad im rechtlichen Sinne ist?

Es geht eigentlich um mitnahme im öffentlichen Nahverkehr ^^
Und die ist bei uns erst ab 9Uhr kostenlos :confused:
 
Kann mir irgendjemand sagen, ab wann ein Fahrrad ein Fahrrad im rechtlichen Sinne ist?

Es geht eigentlich um mitnahme im öffentlichen Nahverkehr ^^
Und die ist bei uns erst ab 9Uhr kostenlos :confused:

Hallo

Deine Frage ist jetzt nicht ernst gemeint oder :confused: :D

Falls doch, alles was 2 Räder hat mit STVZO und Ohne dazu zählen Kinder, BMX, MTB, RR, Klapprad usw. :daumen:

Bei einigen Unternehmen dürfen Räder bis 20" kostenlos mitgenommen werden. :daumen:

MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der deutschen Bahn gibts da so eine Regel die besagt das die Räder eine gewisse Maximalgröße nicht überschreiten dürfen. Erst ab dieser Größe gelten "Gepäckstücke" dann als Fahrrad. Leider k.A. mehr welche Größe das genau war, aber ich meine diese Klappfahrräder fallen bereits unter diese Grenze. Ein BMX Rad hat demnach bereits zu große Räder.
Alternativ kannst du, wie bereits angesprochen, das Rad "zerlegen". Es darf sich also nicht mehr als Fahrrad bewegen lassen können. Lenker schief, Laufrad ausbauen, in Müllsack verpacken, etc...
 
Und leider zählen auch Laufräder, Roller die mit normalen Laufräder auch dazu :D

Ich werf einfach eine Decke drüber und verpacks ^^

Ich versteh nur die be**** 9 Uhr Regel nicht. Auch steht da nichts, dass es bis 24 Uhr oder so geht. Ob da rechtlich der Betriebsschluss oder ein neuer Tag als Grenze gesehen werden kann?

Mittags ist die Bahn auch voll und ich dürfte fahren ;-)

Ist übrigens eine Stadtbahn...


Des weiteren ist an der Haltestelle kein Hinweis zu finden, was die Fahrradmitnahme kostet... Weder legen Beförderungshinweise aus, noch ist am Fahrscheinautomat ein Fahrradticket vorhanden.

Man muss zur Fahrradmitnahme ein Kinderticket lösen... aber woher soll man das bitte wissen^^?
 
Am besten du schaust ma hier nach oder fragst direckt ma bei der DB an ?
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/mitnahme/bahn_und_fahrrad.shtml

Das ist keine Tocher der DB. Das ist ein eigenständiges Unternehmen.

Saarbahn & Bus GmbH


Auszug aus den Tarifbestimmungen:

9.2 Fahrräder
Fahrräder können im Rahmen der Beförderungsbedingungen
(insbesondere unter Berücksichtigung vorhandener Platzkapazitäten)
zurzeit montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags,
sonn- und feiertags ganztägig unentgeltlich mitgenommen
werden.
In den übrigen Zeiten ist ein Einzelfahrschein der entsprechenden
Preisstufe für Kinder zu erwerben. Das Betriebspersonal
entscheidet im Einzelfall über die Mitnahme.

Ab 9 Uhr. Und wie lange? Bis 24 Uhr, bis Betriebsschluss? Ist das nicht eine wunderschöne rechtliche Grauzone, bei der mir jedes Gericht Recht geben müsste??
 
Die 9-Uhr-Regel würde ich mit dem ab dann nachlassenden Berufsverkehr erklären. Und soweit ich weiß, gilt zumindest bei DB nicht als Fahrrad, was nicht als solches erkennbar ist, also mehr oder weniger zerlegt und verpackt. Das ist dann eben ein großes Gepäckstück...

Edit: Die Wochenendregelung bestätig meine Vermutung.

Was hast du überhaupt vor, dass die 9 Uhr dein Problem sind? Willst du regelmäßig mit dem Rad bahn fahren?
Ist das nicht eine wunderschöne rechtliche Grauzone, bei der mir jedes Gericht Recht geben müsste??
Ist das nicht ein wunderschönes Beispiel für Pedanterie?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hast du überhaupt vor, dass die 9 Uhr dein Problem sind? Willst du regelmäßig mit dem Rad bahn fahren?
Ist das nicht ein wunderschönes Beispiel für Pedanterie?

Ich fahre jeden morgen zur Hochschule. Zufuss zum Bus und dann zur Saarbahnhaltestelle kostet mich ca 30min. und dann zufuss von der Stadtbahn zur Hochschule wieder 15min was zusammen 45min machen...

Mit dem Rad schaff ich dass in 10-15 Minuten...


Was für mich wesentlicheinfacher ist...

Zumal ich das Semesterticket ehh bezahlen muss... Sonst würde ich mit dem motorisierten 2Rad fahren ^^


Ist das nicht ein wunderschönes Beispiel für Pedanterie?

Nein, dass ist eher ein Sachverhalt, den man so oder so auslegen kann. Normalerweise wird das klar geregelt, was man hier nicht sagen kann. Man könnte theoretisch um 8Uhr noch kostenlos fahren, und argumentieren dass der Zeitraum nicht klar geregelt ist... und das wäre dann sogar rechtlich vertretbar... So wie ich das als Leihe sehe... Und keine Panik ich studiere nicht Jura ^^
 
Sobald es ein Faltrad ist (und zusammengefaltet), gilt es als Gepäckstück. Keine Sperrzeiten mehr, keine Extrakosten.

Ist für die Birdy- und Brompton-Fangemeinde ein zentraler Kaufgrund. Siehe auch: http://www.birdy-freunde.de/birdy/mobil.html

Die Schaffner scheinen das auch schon geschluckt zu haben. Vor ein paar Wochen hab ich einen Opa mit BMW-Falt-Mountainbike im Zug getroffen, das war ein elend sperriges und hässliches Trumm, und trotzdem ging es ganz easy als Gepäckstück durch.

Na ja, vielleicht hat der Schaffner auch nicht drauf geachtet, weil er auf der Suche nach Minderjährigen war, um sie nachts in der Pampa aus dem Zug zu werfen ... :mad:

Grüße

Sentilo
 
Nein, dass ist eher ein Sachverhalt, den man so oder so auslegen kann. Normalerweise wird das klar geregelt, was man hier nicht sagen kann.
Und dann versuchst du natürlich, die Regelung für dich passend auszulegen, auch wenn man mit etwas wohlwollendem Verständnis recht schnell merkt, dass deine Interpretation wenig sinnvoll ist (aka Pedanterie).
Man könnte theoretisch um 8Uhr noch kostenlos fahren, und argumentieren dass der Zeitraum nicht klar geregelt ist...
Man könnte aber auch argumentieren, dass in den Beförderungsbedingungen steht:
zurzeit montags bis freitags ab 9.00 Uhr
, also an jedem einzelnen der genannten Tage ab 9Uhr(bis zum Betriebsschluss). Im Umkehrschluss heißt das, dass man von Betriebsbeginn der genannten Tage bis 8:59Uhr sein Rad nicht kostenlos befördern darf.
Dass im Berufsverkehr evtl. auch kein Platz für dein Rad ist, und du ggf. garnicht mitfahren darfst, ist ein anderes Problem.
und das wäre dann sogar rechtlich vertretbar...So wie ich das als Leihe(:confused:) sehe...
Ja, so wie du das siehst. Ich würde mal jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Und keine Panik ich studiere nicht Jura ^^
Das habe ich schon bemerkt...
 
Und dann versuchst du natürlich, die Regelung für dich passend auszulegen, auch wenn man mit etwas wohlwollendem Verständnis recht schnell merkt, dass deine Interpretation wenig sinnvoll ist (aka Pedanterie).
Man könnte aber auch argumentieren, dass in den Beförderungsbedingungen steht:
, also an jedem einzelnen der genannten Tage ab 9Uhr(bis zum Betriebsschluss). Im Umkehrschluss heißt das, dass man von Betriebsbeginn der genannten Tage bis 8:59Uhr sein Rad nicht kostenlos befördern darf.
Dass im Berufsverkehr evtl. auch kein Platz für dein Rad ist, und du ggf. garnicht mitfahren darfst, ist ein anderes Problem.
Ja, so wie du das siehst. Ich würde mal jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Das habe ich schon bemerkt...

Den Tonfall nehm ich aber jetzt nicht persönlich ;)
Klingt bissel ankreifend, auch wenn dass nicht so gemeint bzw beabsichtigt sein sollte...

Naja die 9 Uhr Reglung macht eigentlich keinen Sinn... Ich fahre gegen 8 Uhr und die Bahn ist, wo ich fahre total leer... Verstehen könnt ich dass, wenn dass in zusammenhang mit dem Platzangebot stehen würd....
 
http://www.vrn.de/fahrausweise/mitnahmeregelungen/
Montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind. Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr ist grundsätzlich keine Fahrradmitnahme möglich.
http://www.google.de/search?hl=de&s...hme+ab+9.00+db+saar&btnG=Suche&meta=&aq=o&oq=

Betriebsschluß stand in einer der PDFs die ich durchforstete (. montags bis freitags von 9:00 Uhr bis Betriebsschluss http://www.vvs.de/download/83.pdf). An anderer Stelle steht, wie oben im Zitat, Mitnahme von Fahrrädern Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr nicht möglich.

Das ist praktisch Bundesweit, in BW in den Tarifbestimmungen ist es z.B. enthalten, davon abgesehen ist es logisch dass im Hauptberufsverkehr eine Fahrradmitnahme nicht möglich ist (Im Großraum Stuttgart z.B. ist zusätzlich nachmittags von 16:00 bis 18:30 keine Mitnahme möglich - da verlassen 500.000 Pendler die Stadt...).

Im Saarland muss übrigens nicht in allen Zügen für das Rad bezahlt werden.

Wenn Du es schaffst, beide Räder auszubauen und alles in einem "Türkenkoffer" zu transportieren, ist es kein Fahrrad mehr sondern ein Gepäckstück!
 
Die Frage ist, ob man dass so auf alle Betriebe umlegen kann. Ich hab noch nichtmal die AGB der Saarbahn-Bus gefunden... ich suche weiter ^^
 
Ich fahre morgens um halb sechs mit dem Zug (DB)zur Arbeit und abends um Halb fünf wieder heim.
Immer mit Fahrrad. - Habe eine Jahreskarte.

Kein Schaffner hat bisher was gesagt das ich mir ein Radticket ziehen muss.
Anscheinend ist das in der Jahreskarte mit dabei ...
Das andere Problem sind die Leute die sich in das Fahradabteil setzen und partout nicht aufstehen wollen sobald man freundlich und höflich fragt.
Unverschämtheit finde ich.
Allein schon weil man als Radfahrer im Gang oder neben der Tür stehen muss und das Rad somit kaum gesichert ist und man die Fluchtwege nicht freihalten kann.
Was in einem Notfall jedem Schaden könnte.
Uneinsichtiges Pack!

Sorry für den Spam.

Mir ists aber auch schon mal anders ergangen.
Jahreskarte vergessen und nicht dran gedacht ein Radticket mitzuziehen als ich mir den normalen Fahrschein für 5,90€ gezogen habe.
Im Zug meint die Frau Schaffner ob das mein Rad wäre.
Ja.
Fahrradticket bitte.
Habe keins. Die Situation erklärt mit der vergessenen Jahreskarte.
Ich musste mir im Zug bei ihr ein Radticket kaufen.
Und das finde ich die höhe:
Das Radticket kostet 4,90€

Einen euro günstiger als ein normales (Menschen)Ticket???

Auf meine Argumentation , das mein Rad nicht mal ein viertel von mir selbst wiege, antwortete sie das sie die Preise nicht mache und ich mich gerne Beschweren könne.

Davon habe ich abgesehen weil keinerlei Grund bestand.
Ich hab daraus gelernt und vergesse mein Jahresticket nicht mehr.

Das alles nur mal so.
 
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